MonteSuma
Lt. Commander
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- Sep. 2015
- Beiträge
- 1.892
Okay,
fürs nächste mal, zitiere bitte die entsprechenden Abschnitte auf die du dich beziehst.
Richtig, Breidbandanschlüsse gehören nicht zur Grundversorgung.
ABER, dazu gehört folgender Abschnitt:
Heißt, dass der Provider dir einen Anschluss geben muss, nach TKG § 78 (IP-basierter Anschluss).
Er ist aber NICHT verpflichtet, dir einen Breitbandanschluss zur Verfügung zu stellen.
Ein IP-basierter Anschluss hat in diesem Fall nichts mit Breitbandanschluss zu tun.
Die Telekom erfüllt den TKG §78 mit jedem IP-basierten Anschluss. Breitbandanschlüsse sind optional!
@BernardSheyan:
1. Die Telekom bietet den Call Start gar nicht mehr als Neuvertrag an. Klar gibts Kunden, die den noch haben, aber eben nur historisch bedingt. Als Neuvertrag wirst du den nie bekommen können
2. Wir haben schon eindeutig belegt, dass die Telekom den TKG §78 und den TKG §79 mit den derzeititen Tarifen (IP-basierte Anschlüsse) erfüllt.
http://geizhals.de/?cat=wlanroutmod&sort=p
Willst du mir jetzt erzählen, dass ein Router für ein paar Euro nicht erschwinglich ist?^^
Langsam machst du dich lächerlich.
Du kannst den Router bei der Telekom für 5€ moantlich mieten, damit ist der Router NICHT teurer als der Anschluss.
Du widersprichst dir selber am laufenden Band...
fürs nächste mal, zitiere bitte die entsprechenden Abschnitte auf die du dich beziehst.
Richtig, Breidbandanschlüsse gehören nicht zur Grundversorgung.
ABER, dazu gehört folgender Abschnitt:
Damit ist kein Anbieter verpflichtet, Endkunden mit einem breitbandigen Internetanschluss zu versorgen.
Heißt, dass der Provider dir einen Anschluss geben muss, nach TKG § 78 (IP-basierter Anschluss).
Er ist aber NICHT verpflichtet, dir einen Breitbandanschluss zur Verfügung zu stellen.
Ein IP-basierter Anschluss hat in diesem Fall nichts mit Breitbandanschluss zu tun.
Die Telekom erfüllt den TKG §78 mit jedem IP-basierten Anschluss. Breitbandanschlüsse sind optional!
@BernardSheyan:
1. Die Telekom bietet den Call Start gar nicht mehr als Neuvertrag an. Klar gibts Kunden, die den noch haben, aber eben nur historisch bedingt. Als Neuvertrag wirst du den nie bekommen können
2. Wir haben schon eindeutig belegt, dass die Telekom den TKG §78 und den TKG §79 mit den derzeititen Tarifen (IP-basierte Anschlüsse) erfüllt.
http://geizhals.de/?cat=wlanroutmod&sort=p
Willst du mir jetzt erzählen, dass ein Router für ein paar Euro nicht erschwinglich ist?^^
Langsam machst du dich lächerlich.
Du kannst den Router bei der Telekom für 5€ moantlich mieten, damit ist der Router NICHT teurer als der Anschluss.
Du widersprichst dir selber am laufenden Band...
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