1&1-DSL bei Glasfaseranschluss?

Okay,

fürs nächste mal, zitiere bitte die entsprechenden Abschnitte auf die du dich beziehst.

Richtig, Breidbandanschlüsse gehören nicht zur Grundversorgung.

ABER, dazu gehört folgender Abschnitt:

Damit ist kein Anbieter verpflichtet, Endkunden mit einem breitbandigen Internetanschluss zu versorgen.

Heißt, dass der Provider dir einen Anschluss geben muss, nach TKG § 78 (IP-basierter Anschluss).

Er ist aber NICHT verpflichtet, dir einen Breitbandanschluss zur Verfügung zu stellen.

Ein IP-basierter Anschluss hat in diesem Fall nichts mit Breitbandanschluss zu tun.

Die Telekom erfüllt den TKG §78 mit jedem IP-basierten Anschluss. Breitbandanschlüsse sind optional!

@BernardSheyan:

1. Die Telekom bietet den Call Start gar nicht mehr als Neuvertrag an. Klar gibts Kunden, die den noch haben, aber eben nur historisch bedingt. Als Neuvertrag wirst du den nie bekommen können

2. Wir haben schon eindeutig belegt, dass die Telekom den TKG §78 und den TKG §79 mit den derzeititen Tarifen (IP-basierte Anschlüsse) erfüllt.

http://geizhals.de/?cat=wlanroutmod&sort=p

Willst du mir jetzt erzählen, dass ein Router für ein paar Euro nicht erschwinglich ist?^^

Langsam machst du dich lächerlich.

Du kannst den Router bei der Telekom für 5€ moantlich mieten, damit ist der Router NICHT teurer als der Anschluss.

Du widersprichst dir selber am laufenden Band...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr wollt es doch nicht verstehen. In dem von heronimo aufgezeigten Artikel wird beschrieben, dass man keinen Anspruch auf DSL, VDSL etc. hat. Die Telekom erfüllt die Grundversorgung rein mit einem Analogen Anschluss.
Wird aber die Grundversorgung mit einem DSL, VDSL, etc. Anschluss realisiert, ist die Grundversorgung (mehr als gefordert) gegeben.

Die zusätzlichen Kosten für Modem bzw. Router als unerschwinglich zu bezeichnen, finde ich einfach nur lächerlich.
Es gibt genug Angebote, bei denen das Modem dabei ist für 0 Euro. Wenn das nicht der Fall ist, kauf ich mir das billigste vom billigen.

Es ist mir klar, dass "erschwinglich" kein definierter Begriff ist. Aber ich denke, dass die paar Euro die das 0815-Teil kostet, allemal als erschwinglich betrachtet werden können.
Ergänzung ()

Das muss gegeben sein, wenn man von "Grundversorgung" spricht.

Ein IP-basierter Anschluss enthält alles darin vorgeschriebene!
Das einzige über das sich hier streiten lässt, ist die Definition von "erschwinglich"!

1.
der Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort, der Gespräche, Telefaxübertragungen und die Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglicht, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen,
2.
der Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten über den in Nummer 1 genannten Netzanschluss,
3.
die Verfügbarkeit mindestens eines von der Bundesnetzagentur gebilligten gedruckten öffentlichen Teilnehmerverzeichnisses (§ 104), das dem allgemeinen Bedarf entspricht und regelmäßig mindestens einmal jährlich aktualisiert wird,
4.
die Verfügbarkeit mindestens eines umfassenden, öffentlichen Telefonauskunftsdienstes, auch für Nutzer öffentlicher Münz- und Kartentelefone, einschließlich der Netzkennzahlen von Teilnehmern und ausländischer Anschlussinhaber, soweit die Teilnehmerdaten zur Verfügung stehen und unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorschriften,
5.
die flächendeckende Bereitstellung von öffentlichen Münz- oder Kartentelefonen oder anderer Zugangspunkte für den öffentlichen Sprachtelefondienst an allgemeinen und jederzeit für jedermann zugänglichen Standorten entsprechend dem allgemeinen Bedarf; die öffentlichen Telefonstellen sind in betriebsbereitem Zustand zu halten, und
6.
die Möglichkeit, von allen öffentlichen Münz- oder Kartentelefonen unentgeltlich und ohne Verwendung eines Zahlungsmittels Notrufe durch einfache Handhabung mit den Notrufnummern 110 und 112 durchzuführen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@MonteSuma,
Bezüglich des zitieren muss ich dich enttäuschen, die Regeln hier sind eindeutig.

Und ich bleibe dabei, ein reiner Analoganschluss ist Grundversorgung und mehr müsste Oma Frieda nicht beziehen. Wenn es nicht so wäre würde es die Telekom sicherlich anders handhaben. Fakten widersprechen quasi deiner Denke. Die Paragraphen legst du ja anders aus.
 
Fakten? Welche Fakten? Bitte bezieh dich nicht darauf, dass fast alle Häuser mit einem Analoganschluss ausgestattet sind (waren).
Das war einfach Stand der Technik. Fakt für mich ist, dass die Telekom bis 2018 alle analogen Anschlüsse auf IP umstellt. Würde das dem Gesetz widersprechen, wäre das mit Sicherheit nicht so einfach.
 
Ein IP-basierter Anschluss erfüllt die Bedingungen der Grundversorgung.

Auch ein Breitbandanschluss erfüllt die Bedingungen der Grundversorung.

1.
der Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort, der Gespräche, Telefaxübertragungen und die Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglicht, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen,

Laut TKG §78 sind genau drei Punkte Teil der Grundversorgung:

1. Gespräche (Telefonie)
2. Telefax
3. Datenübertragung (Internet)

Ein reiner Telefonanschluss erfüllt die Bedingungen der Grundversorgung also gar nicht mal!

Keine Ahnung was du bezüglich dem Zitieren meinst. Ich möchte, dass du mir den genauen Wortlaut aus dem TKG §78 zitierst, auf den du dich beziehst.

Mittlerweile glaube ich, dass ihr einfach nur noch trollt, anders kann ich es mir nicht erklären, wie man so beschränkt denken kann.
 
Einen Teil eines Paragraphen zu zitieren macht ja mal gar keinen Sinn, er gilt ja als ganzes.
Du bezweifelst also das ein Analoganschluss die Grundversorgung erfüllt? Aber uns trollen vorwerfen, ist klar.
 
MonteSuma schrieb:
Laut TKG §78 sind genau drei Punkte Teil der Grundversorgung:
1. Gespräche (Telefonie)
2. Telefax
3. Datenübertragung (Internet)

Ein reiner Telefonanschluss erfüllt die Bedingungen der Grundversorgung also gar nicht mal!
Sicher.
1. Sollte klar sein.
2. Ist möglich.
3. 56k Modem
 
@brainDotExe: Da geb ich dir zu 100% recht und ein Analoganschluss erfüllt diese Kriterien.

@heronimo: Es geht aber grundsätzlich darum, dass du behauptest ein IP-Anschluss erfüllt diese Kriterien nicht. Diese Behauptung hast du mir bisher nicht begründen können.
 
Ja, stimmt 56k Modem geht. Dann wäre nur die Frage, ob ein 56k Modem folgenden Absatz abdeckt:

und die Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglicht, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen

lässt sich jetzt drüber streiten, wie die genau Definition ist ;)

Naja egal, hast mich überzeugt. ;)
 
Naja, da hier im TKG auch mal das Datum 01.01.1998 fällt gehe ich davon aus, dass 56Kbit/s ausreichend sind. Außerdem kann ja ISDN geschalten werden. Macht mit Kanalbündelung 128Kbit/s. Die Kosten dafür stehen allerdings weit über denen eines normalen DSL-Anschlusses.
 
MonteSuma schrieb:
1. Die Telekom bietet den Call Start gar nicht mehr als Neuvertrag an. Klar gibts Kunden, die den noch haben, aber eben nur historisch bedingt. Als Neuvertrag wirst du den nie bekommen können

Doch tut sie, habe den selbst an einer Adresse 2015 noch buchen müssen und er ist auch noch immer buchbar.
 
Das müsste aber ein Anschluss sein, bei dem es noch kein DSL bzw. DSL-Light gibt. Sprich irgendwo außerhalb von Ballungszentren befindet. Dort wo aus technischen Gründen nicht auf IP umgestellt werden kann, lässt sich natürlich noch ein analoger Anschluss schalten.
 
Leute...schaffen wir es vielleicht das Thema zu diskutieren ohne uns an die Gurgel zu gehen und ggf. auch ohne dem TE den Thread zu klauen?

@frontloop: Wenn's Dir zuviel wird sag bitte bescheid. Dann gibts möglichkeiten die Grundsatzdiskussion per Moderation in geeigneter Form in einem eigenen Thread weiter zu führen. Wenn's Dich nicht stört können wir auch hier bleiben, dann sollte einer von uns im Telekom-Supportforum einfach mal nachfragen wie Telekom SinglePLay über FTTH realisiert.
 
Call Start ist problemlos buchbar und wird immer wieder empfohlen wenn die Telekom keine Leitung wegen Portmangel legt.
 
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