1&1-DSL bei Glasfaseranschluss?

Da geht es nicht um unser Zeitalter sondern um die gesetzliche Regelung.
Wenn Oma Frieda dort einzieht und nur einen Telefonanschluss will muss die Telekom diesen bereitstellen. Welcher Aufwand dafür nötig ist kann Oma Frieda egal sein und sie muss dafür keinen Router kaufen oder mieten.

Wie wahrscheinlich das ist steht natürlich auf einem anderen Blatt.
 
heronimo schrieb:
Da geht es nicht um unser Zeitalter sondern um die gesetzliche Regelung.
Wenn Oma Frieda dort einzieht und nur einen Telefonanschluss will muss die Telekom diesen bereitstellen. Welcher Aufwand dafür nötig ist kann Oma Frieda egal sein und sie muss dafür keinen Router kaufen oder mieten.

Wie wahrscheinlich das ist steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Die Telekom soll Oma Frieda dann den Router stellen oder was? Soll die Telekom ihr auch noch das Telefon schenken, damit sie telefonieren kann?

Die Leitung ist da, und kann vom Kunden genutzt werden.

Es geht um den Anschluss, also bis zur Steckdose. Was dahiner kommt, ist dein Bier.
 
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Also:
1&1 kann mir nur einen Surf-Stick anbieten :volllol:

Kündigung wird also akzeptiert.

Frage jetzt:
Lohnt sich die Speed-Option bei der Telekom? Weil 200 Mbit down statt 100 Mbit und 100 Mbit up statt 40 Mbit für 5 € mehr im Monat klingt halt schon nicht schlecht...
 
100Mbit wäre mir schon zu viel, aber ich bin auch ein 1-Personenhaushalt.

Du musst dich selber fragen, ob du es brauchst und ob du bereit bist das Geld auszugeben.
 
frontloop schrieb:
Also:
1&1 kann mir nur einen Surf-Stick anbieten
Kündigung wird also akzeptiert.
Frage jetzt:
Lohnt sich die Speed-Option bei der Telekom? Weil 200 Mbit down statt 100 Mbit und 100 Mbit up statt 40 Mbit für 5 € mehr im Monat klingt halt schon nicht schlecht...
Also kann 1&1 doch nicht liefern?
Ich würde sagen 100/40 Mbit ist schon eine gute Steigerung, gegenüber dem was du vorher hattest. Sollte dir das tatsächlich zu langsam sein, kannst du jederzeit mehr dazu buchen, also warum von vornherein mehr ausgeben. Ist aber wie oben geschrieben wurde deine persönliche Entscheidung.
 
AW: 1&1-DSL bei Glasfaseranschluss?

@MonteSuma,

Du irrst, wenn Oma Frieda nur ihr Telefon einstöpseln will ist das ihr gutes Recht und im TKG verbrieft. Ob du das verstehst spielt dabei keine Rolle.

Im übrigen hat die Telekom selbst immer wieder bestätigt das im Rahmen der IP Umstellung für Oma Frieda alles bleibt wie gehabt.
 
BernardSheyan schrieb:
Gegenfrage: Ist es technisch möglich reine Telefonie über FTTH zu realisieren?

Ja, selbstverständlich ist das möglich. Indem man am Router hinter dem OLT lediglich die a/b-Schnittstelle freischaltet. Schon hat der Kunde reine Telefonie und dem Gesetz ist Genüge getan.

Im übrigen hat die Telekom selbst immer wieder bestätigt das im Rahmen der IP Umstellung für Oma Frieda alles bleibt wie gehabt.

Auch hier sollte man genau prüfen was tatsächlich von wem gesagt oder bestätigt wurde. Mir ist nur die Aussage bekannt das für Oma Frieda alles beim alten bleiben soll (was ein Ziel ist) und die Einschränkung dass dies nur dort möglich ist wo die durchgehende Kupfer-DA zur Verfügung steht. Falls Du eine darüber hinaus gehende Zusage von offizieller Seite findest würde es mich freuen. Ich hab ne Oma in dem Alter in dem man nicht mehr wechseln möchte. Und die hängt an FTTB per OPAL :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau wie ich sagte, man muss schon sehr genau hinschauen wer hier was erzählt. Im vorliegenden Fall erzählen uns die Verbraucherzentrale und ein durch Werbung finanziertes Newsportal das was sie verstanden zu haben glauben (möglicherweise weil es so oft in Newsgroups erzählt wurde - dann muss das ja einfach wahr sein) bzw. das was ihrer Meinung nach viele Werbeeinnahmen verspricht.

Kennst Du noch "Papa, der Charlie hat gesagt sein Papa hat gesagt...."?
 
Mal ohne Charlie.
Die Telekom müsste den Vertrag kündigen, mit Hinweis auf TKG §78 wird die Kündigung zurückgewiesen und fertig. Ball liegt bei der Telekom.
Ob die jetzt in der Vermittlungsstelle einen Adapter einbauen oder einen vorkonfigurierten Router zur Verfügung stellen kann dann egal sein.
So einfach, ganz ohne Links ;)
 
heronimo schrieb:

Da kann ich jetzt nur den Kopf schütteln....

Wir reden aneinander vorbei. Du redest von Kunden, die bereits einen analogen Telefonanschluss haben und diesen behalten wollen! (In ihrem derzeitgen Haus)

ich rede von einem neuen Glasfaseranschluss in einem Neubaugebiet, denn genau darum geht es in diesem Thread, um einen Glasfaseranschluss in einem Neubaugebiet!

Anschlüsse, die bereits auf IP umgestellt wurden und vielleicht sogar Glasfaser haben, werden nie einen parallelen Telefonanschluss bekommen!

Es geht um einen Umzug in ein neus Haus, nicht um die Umstellung des vorhandenen Anschlusses!
 
Ich muss mich über Leute wie MonteSuma nur wundern. Der Kunde beantragt also einen Telefonanschluß, zu dem die Telekom ja verpflichtet ist, und soll dann den ganzen anderen Rotz auch noch bezahlen? Nur weil er es sich einbildet?Ich will telefonieren, soll aber Modem und Co mit finanzieren? Und Internet zwangsweise dazubekommen?

Ach ja, zum Thema Grundversorgung folgendes:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/GrundversorgungmitTeilnehmeranschluessen/GrundversorgungMitTeilnehmeranschluessen-node.html

Wie die das machen ist Wumpe. Man hat einen Rechtsanspruch auf einen reinen Telefonanschluß und zwar zu den Kosten eines reinen Telefonanschusses. Denn genau das ist im TKG §78/79 zu finden, wie auch auf der Webseite verlinkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wunder mich eher über die Gegenseite. Es ist nunmal so, dass man sich dem technischen Fortschritt auch mal ein bisschen beugen sollte. Immer nur über die schlechte Bandbreite in Deutschland schimpfen, aber dann bei jedem Cent, den man selber in die Hand nehmen muss jammern. Es war schon immer so, dass die Hardware extra gekauft werden musste. Früher war es nur das Telefon, heute ist es Router, Telefon und Strom. Wenn ich den Router nicht bezahlen will, dann geh ich zu 1und1, da gibts das kleinste DSL-Modem mit Telefonanschluss kostenlos dazu.
 
Zeig mir eine Quelle, wo steht dass die Telekom dir auf Wunsch einen reinen Telefonanschluss zur Verfügung stellen muss und wo drin steht, dass die Telekom dir kostenlos den Router stellen muss (Ohne Router funktioniert ein IP-basierter Anschluss nicht, also muss der ja irgendwo herkommen)

Wie gesagt, es geht hier nicht um IP-Migration, sondern um bereits bestehende IP-Anschlüsse.

Der Kunde beantragt... ja ne is klar...

Die Telekom ist ein privates Unternehmen. Du kannst deren Dienstleitung/Produkte in Anspruch nehmen/kaufen oder es einfach sein lassen!

Ihr labert hier über irgendwas, das die Telekom laut Gesetz tun muss, dabei hab ich noch nicht eine einzige Quelle von euch gesehen.
 
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Du machst es dir aber sehr einfach, was?

Einfach nen Paragraphen posten und damit ist dein Job getan?


§ 78
Universaldienstleistungen

(1) Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Diensten für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen und deren Erbringung für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist.

(2) Als Universaldienstleistungen werden bestimmt:

1. der Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort, der Gespräche, Telefaxübertragungen und die Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglicht, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen,

Ist für mich eindeutig, ein IP-basierter Anschluss ist so eine Universaldienstleistung. Die Telekom erfüllt damit den Paragraphen 78, wenn sie dir einen IP-basierten Anschluss zur Verfügung stellt.

Da steht nichts von "reiner Telefonanschluss ohne Internet" und da steht auch nichts davon, dass die Telekom einen Router stellen muss.

Ich frage mich immer noch, wie dies eure Argumentation bestätigen soll?
 
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Ein IP-Anschluss + Router fällt für mich unter die Kategorie "erschwinglicher Preis" zumal der Begriff hier geregelt ist...

§ 79
Erschwinglichkeit der Entgelte

(1) Der Preis für die Universaldienstleistung nach § 78 Absatz 2 Nummer 1 und 2 gilt als erschwinglich, wenn er den realen Preis der Telefondienstleistungen nicht übersteigt, die von einem Privathaushalt außerhalb von Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern zum 1. Januar 1998 durchschnittlich nachgefragt wurden. Dabei werden die zu diesem Zeitpunkt erzielten Leistungsqualitäten einschließlich der Lieferfristen und die bis zum 31. Dezember des jeweiligen Vor-Vorjahres festgestellte Produktivitätsfortschrittsrate berücksichtigt.

Also MonteSuma +1
 
Ihr wollt es nicht verstehen?

Das Angebot von breitbandigen Internetanschlüssen, wie z. B. DSL, VDSL, UMTS oder LTE unterliegt nach dem Telekommunikationsgesetz nicht den Vorgaben der Grundversorgung. Damit ist kein Anbieter verpflichtet, Endkunden mit einem breitbandigen Internetanschluss zu versorgen.

Das ist ja gerade das absurde im Jahr 2016 das ein Breitbandanschluss nicht zur Grundversorgung zählt.

Und ja ich mache es mir einfach und zeige die Quelle allen Übels auf und das ist nun einmal ganz simpel das TKG §78, kann ich doch nichts dafür das ihr alles anders interpretieren wollt.
 
Der Call Start kostet 19.95€/Monat und 69,95€ Anschlußgebühr. Wenns die Telekom dafür hinbekommt ist wurst, was im Keller rumsteht. Wollen sie aber zusätzlich noch Kohle fürs Modem/Router, dann fällt das unter §79 und ist somit unerschwinglich weil teurer als der reale Preis der Telefondienstleistung.

@MonteSuma: Wir labern nicht, sondern du. Wir haben dir Quellen genannt, und zwar nach dem TKG.
 
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