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95% Gaming-PC
- Ersteller Ahoibrause134
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aber gibt es erst in 1-2 wochen wieder^^
Dominion
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snix schrieb:Stand bestimmt in der Computerbild. Wenn mechanisch etwas defekt ist kann man das sehen, ansonsten geht nix. Betrug usw. ist einfach nur lächerlich, da kein Hersteller deswegen ein Gerichtsverfahren anstrengen würde. Entweder gibts Ersatz oder es gibt keinen. Und den gibts es nicht bei mechanischer Beschädigung.
Doch, soweit ich weiß geht das auch. M.W. kann anhand der Transistoren auf OC geschlossen werden.
Betrug ist lächerlich??? Da hast Du Dich wohl nicht richtig informiert: Allein in Deutschland gibt es wöchentlich dutzende derartiger Verfahren vor den Strafkammern. Auch braucht der Hersteller kein Gerichtsverfahren anzustrengen, es genügt ein Anruf bei der StA. Diese ermittelt dann von Amts wegen. Der Hersteller schließt sich dem Verfahren nur noch bequem im Wege der Nebenklage an. Durch die Nebenklage erübrigt sich dann ein Zivilverfahren vor dem Amtsrichter.
Ahoibrause134 schrieb:wieso wollt ihr eigtl 6gb ram bei i7
Weil es mehr als nur sinnvoll ist, beim i7 TriChannel-RAM zu nutzen und 3GB einfach etwas wenig sind, um damit lange glücklich zu werden. Allein Vista frisst bereits fast ein ganzes Gig weg. Zudem bieten die 6GB TriChannel-Kits ein besseres PLV.
Ahoibrause134 schrieb:ist das mainboard besser als das MSI ding?
Wenn Du ein besseres als das MSI wünschst, dann nimm das UD5 von Gigabyte. Das gefällt mir besser als das Asus, da es eine bessere Kühlung besitzt. Das UD5 ist baugleich zum Extreme-Modell von Gigabyte, mit Ausnahme des WaKü-Anschlusses für die Northbridge und dem SilentPipeII-Kühlkörper.
Was die Konfiguratoren anbetrifft, die mag ich nicht
Ein Beispiel: Versuch mal einen Konfigurator zu finden, der einen Cooler Master V8 CPU-Kühler auf einem UD5 oder Extreme verbauen lässt. Fehlanzeige. Alle sagen: Geht nicht. Geht doch: siehe hier. Dies nur mal als Beispiel.
MfG,
Dominion1.
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welche gtx260er von der auswahl von hardware.... soll ich jetzt nehmen? die evga 260er SC? für 266
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welchen bildschirm von diesen 14
http://www2.saturn.de/webapp/wcs/st...33551&topCategory=133535&ok=T_PRODUCTS&uk=uwg
könnt ihr mir empfehlen
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Heckman
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hab keine ahnung auf jedenfall reaktionszeit muss wenig sein . kontrast ka wie das funzt und auflösung so hoch wie möglich .... oder ?^^
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22 zoll eigtl 200 euro
Heckman
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http://www.notebooksbilliger.de/tftmonitore/2122_tft/hewlettpackard_1251/hp_w2228h
hab ich selber wenn du auf glossy stehst greif zu
auch nicht schlecht
http://www.notebooksbilliger.de/tftmonitore/2122_tft/samsung_1255/samsung_syncmaster_t220
http://www.notebooksbilliger.de/tftmonitore/2122_tft/lg/lg_l227wtppf
und hier prad empfehlungen:
http://www.prad.de/new/monitore/kaufberatung/spieler22.html
mfg
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mfg
dominion1 schrieb:Doch, soweit ich weiß geht das auch. M.W. kann anhand der Transistoren auf OC geschlossen werden.
Betrug ist lächerlich??? Da hast Du Dich wohl nicht richtig informiert: Allein in Deutschland gibt es wöchentlich dutzende derartiger Verfahren vor den Strafkammern. Auch braucht der Hersteller kein Gerichtsverfahren anzustrengen, es genügt ein Anruf bei der StA. Diese ermittelt dann von Amts wegen. Der Hersteller schließt sich dem Verfahren nur noch bequem im Wege der Nebenklage an. Durch die Nebenklage erübrigt sich dann ein Zivilverfahren vor dem Amtsrichter.
Nein, das geht nicht. Erreichte Taktwerte könnten in einem Eeprom abgespeichert werden.
Und kein Hersteller wird einen Käufer wegen Betruges verklagen. Dafür ist der Aufwand viel zu gross und die Chance auf die Schnauze zu fliegen auch. Kein Hersteller von Hardware hat eine Standleitung zur örtlichen Staatsanwaltschaft. Anzeige Ermittlung evtl. Verhandlung. So sieht das aus.
Anruf..hrhr was ein Kappes
Dominion
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@ snix:
Du scheinst Dich ja prächtig im deutschen Recht auszukennen.
Welche Gefahr läuft denn bitte der Hersteller, beim Verfahren auf die Schnauze zu fliegen? Gar keine. Wir befinden uns im Strafrecht. Dieses ist (Sonder-) Teil des öffentlichen Rechts. Will heißen, der Staat führt und bezahlt im Falle des Verlierens das Verfahren. Und da § 263 StGB (Betrug) kein Antragsdelikt ist, braucht nicht einmal mehr Strafantrag gestellt zu werden.
Unkomplizierter geht es wohl kaum (für den Hersteller). Die einzige Gefahr, der sich der Hersteller aussetzt, sind die Arbeitskosten des Systemtechnikers, der herauszufinden und stichhaltig zu beweisen hätte, dass die Karte übertaktet war.
Desweiteren wären die Hersteller sehr dumm, wenn sie nicht stichprobenartig Überprüfungen durchführen und bei Bestätigung den Fall zur Anzeige bringen würden. Das würde Tür und Tor öffnen, dass jeder mal eben kurz vor Garantieablauf die GPU zum Schmelzen bringt, um noch schnell eine neuwertige Austauschkarte abzustauben. Mit der Ehrlichkeit der Menschen ist es ja leider nicht weit her. Kaum jemand hat doch genügend Arsch in der Hose um zu dem zu stehen, was er getan hat.
So long,
Dominion1.
Du scheinst Dich ja prächtig im deutschen Recht auszukennen.
Welche Gefahr läuft denn bitte der Hersteller, beim Verfahren auf die Schnauze zu fliegen? Gar keine. Wir befinden uns im Strafrecht. Dieses ist (Sonder-) Teil des öffentlichen Rechts. Will heißen, der Staat führt und bezahlt im Falle des Verlierens das Verfahren. Und da § 263 StGB (Betrug) kein Antragsdelikt ist, braucht nicht einmal mehr Strafantrag gestellt zu werden.
Unkomplizierter geht es wohl kaum (für den Hersteller). Die einzige Gefahr, der sich der Hersteller aussetzt, sind die Arbeitskosten des Systemtechnikers, der herauszufinden und stichhaltig zu beweisen hätte, dass die Karte übertaktet war.
Desweiteren wären die Hersteller sehr dumm, wenn sie nicht stichprobenartig Überprüfungen durchführen und bei Bestätigung den Fall zur Anzeige bringen würden. Das würde Tür und Tor öffnen, dass jeder mal eben kurz vor Garantieablauf die GPU zum Schmelzen bringt, um noch schnell eine neuwertige Austauschkarte abzustauben. Mit der Ehrlichkeit der Menschen ist es ja leider nicht weit her. Kaum jemand hat doch genügend Arsch in der Hose um zu dem zu stehen, was er getan hat.
So long,
Dominion1.
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Heckman
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mein gott jungs wir sind hiert net im rechtesstreit.
würde sagen das sich in 95% der fälle der Hersteller nicht die mühe macht um zu schauen ob der defekt an selbstverschuldung liegt und ichwette tausende artikel werden rekalmiert obwohl es durch eingeverschuldung vorgekommen ist.
Es lohnt einfach net das zu überprüfen das es en vielen fällen den warenwert übersteigt.
Einem Herstteller der Milliarden umsätze fährt würde ein CPU ziemlich schwanz sein zudem er ja nur die eigenen kosten tragen muss also net viel.
mfg
würde sagen das sich in 95% der fälle der Hersteller nicht die mühe macht um zu schauen ob der defekt an selbstverschuldung liegt und ichwette tausende artikel werden rekalmiert obwohl es durch eingeverschuldung vorgekommen ist.
Es lohnt einfach net das zu überprüfen das es en vielen fällen den warenwert übersteigt.
Einem Herstteller der Milliarden umsätze fährt würde ein CPU ziemlich schwanz sein zudem er ja nur die eigenen kosten tragen muss also net viel.
mfg
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Zanza
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dominion1 schrieb:@ zanza:
Meinst Du den i5? Das ist die Mainstream-Variante des Nehalem Prozessors. Der i7 ist das HighEnd-Modell.
hmm keine ahnung hab in einem artikel gelesen das der i7 nur zwischenlösung ist und es soll auf neuem sockel was neues kommen
Dominion
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Also etwas anderes als der i5, der auf S 1160 basiert und Mitte des Jahres im Handel erscheinen soll, ist mir derzeit nicht bekannt.
MfG,
Dominion1.
edit: Das Trennen der Mainstream- und HighEnd-Prozessoren durch Einführung von zwei Sockeln war bereits seit längerem von Intel geplant.
MfG,
Dominion1.
edit: Das Trennen der Mainstream- und HighEnd-Prozessoren durch Einführung von zwei Sockeln war bereits seit längerem von Intel geplant.
Heckman
Lt. Commander
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ja i5 und noch nen i prozi kommt haben aber nen anderen sockel als der i7 und unterstützen z.b kein tripple channel. Bis dahin werden sicher mal neue steppings vom i7 gelauncht. Ende 2009 sollen ja die 32nm cpus kommen. Also abwarten und tee drinken.
mfg
mfg
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