Amazon Partner vs. Amazon Influencer Storefront -> Verteilung von Links

brenner

Commander
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Moin,

eventuell kennt sich hier jemand damit aus oder kann mir einen Ort empfehlen wo ich diese Frage hätte besser stellen sollen.


Also, ich habe mich vor einiger Zeit beim Amazon Partnerprogramm angemeldet, wurde angenommen und hatte dadurch auch gute Umsätze erzielt. Warum hatte? Irgendwann kam eine Verwarnung das ich etwas falsch gemacht hätte, aber mit der Begründung konnte ich nicht viel anfangen. hab dann auch mehrfach nachgefragt was ich denn falsch mache, aber die Antwort war die Gleiche. Nach der dritten Verwarnung flog ich dann aus dem Programm und tatsächlich wurde in der Rausschmiss Email endlich auch mal eindeutig gesagt was ich falsch gemacht hatte. Ich hatte die Links zu den Amazonartikeln nicht nur über YouTube/TikTok/Insta usw. geteilt, also die Seiten die ich bei Amazon auch hinterlegt hatte, sondern auch per WhatsApp, diverse Foren usw. ich hatte bis zum Schluss (trotz lesen der Teilnahmevereinbarung) nicht kapiert das das nicht erlaubt ist.

Naja, dumm gelaufen, aber es war schwierig danach alles auf andere Affiliate Plattformen umzustellen und ist auch vom Umsatz her weit weg von früher. Da es für mich nur ein Hobby ist, war es ärgerlich aber verschmerzbar.


Inzwischen habe ich ein Gewerbe anmelden müssen da die Gesamteinnahmen die Grenzwerte überschreiten und ich bin irgendwie über das Amazon Influenzer Storefront Gedöns gestolpert. Ich habe mich dort angemeldet und wurde auch angenommen. Inzwischen sind auch viele Umsätze darüber erzeugt worden.


Nun die eigentliche Frage und ich schaffe es nicht diese mir mittels google eindeutig zu beantworten. Darf ich den Amazon Influenzer Store überall verlinken (WhatsApp, Foren usw.) oder wieder nur auf den Sozialen Netzwerken die ich bei der Anmeldung hinterlegt habe?
 
brenner schrieb:
Darf ich den Amazon Influenzer Store überall verlinken (WhatsApp, Foren usw.) oder wieder nur auf den Sozialen Netzwerken die ich bei der Anmeldung hinterlegt habe?

brenner schrieb:
wurde in der Rausschmiss Email endlich auch mal eindeutig gesagt was ich falsch gemacht hatte. Ich hatte die Links zu den Amazonartikeln nicht nur über YouTube/TikTok/Insta usw. geteilt

Verstehe ich es falsch oder hast du die Antwort bereits selbst gegeben?
Warum legst du nicht andere Quellen an?
Und warum stellst du diese Frage nicht Amazon, da es ein Vertrag zwischen dir und Amazon ist?
Ein Anwalt ist ebenso qualifizierter, dir deine Verträge zu erklären, als völlig fremde Nutzer in einem Computer-Forum, die deinen Vertrag weder sehen noch die passende Ausbildung haben.
Amazon hat auch garantiert nicht nur einen Vertrag, der mit allen abgeschlossen wird.
Bessere Quellen haben bessere / andere Konditionen.
 
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brenner schrieb:
...oder wieder nur auf den Sozialen Netzwerken die ich bei der Anmeldung hinterlegt habe?
Ich kann dir deine Frage nicht beantworten, habe aber nur eine Gegenfrage:

Kannst du nur jene hinterlegen? Wenn nein, warum gibst du nicht den Rest noch mit an?
 
Bei der Anmeldung muss es doch auch die dazugehörigen AGBs geben, oder? Das sollte dort genau drin stehen.
 
Frage deinen Vertragspartner Amazon.
 
Warum wusste ich es vorher schon das es keine gute Idee die Frage hier zu stellen... ohne Worte :freak:




@Ltcrusher: Andere Seiten wären nicht das Problem, auch wenn es extrem viele wären. Aber du jannst ja nicht jeden Link angeben wenn du mal irgendwo was kommentierst mit einem Link drin usw. Und wenn die Leute Links über Telegram Gruppen, WhatsAPP usw. nutzen kann man es auch nicht angeben.

In den Teilnahmebedingungen zum Storefront Programm lese ich nichts dazu das es untersagt wäre, aber eben auch nicht ob erlaubt...
 
brenner schrieb:
Warum wusste ich es vorher schon das es keine gute Idee die Frage hier zu stellen... ohne Worte
Naja, so kannst du es nicht ganz sehen.

Zwar könnte es jemanden hier geben, der das auch macht, aber davon ausgehen kann man nicht. Zudem kann dir tatsächlich nur dein Vertragspartner, in dem Fall Amazon, sagen, ob es erlaubt ist oder nicht.

Ich würde so vorgehen: wenn ich nicht lese, ob eine Sache X erlaubt ist, unterlasse ich es oder frage eben genauer nach. Ein "habe ich nicht gewusst" oder ein "im Computerbase macht das auch einer so" hilft dir im Fall der Fälle nicht.

Wie das ganze rechtlich aussieht, wenn dir dein Ding wieder zugemacht wird, kann dir nur ein Fachanwalt sagen.

Nachtrag: und je nach Forum sieht das auch anders aus. Hier im CB sind Affiliate Links nicht gerne gesehen und ab und an bekommt man sogar unwissentlich einen "auf die Nase", wenn vom CB System automatisch ein Affiliate genutzt wurde.

Ref.-Links sind...glaube ich...sogar komplett untersagt.

Mag sein, daß es in anderen Foren anders gesehen wir.
 
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