Ausbildung verkürzen

W

Wiggum

Gast
Hallo,

mein kleiner Bruder macht zur Zeit eine Ausbildung zum "Elektriker für Energie und Gebäudetechnik". Er hat das 1. Ausbildungsjahr übersprungen da er zuvor eine Berufsfachschule für Elektrotechnik besuchte. Seine Leistungen in der Berufsschule sind sehr gut.

Da im der Beruf ansich sowie die Arbeitsbedingungen nicht zusagen und er sowieso nach seiner Ausbildung zur Bundeswehr möchte (Soldat auf Zeit), würde er die Ausbildung gerne verkürzen (also statt 3 1/2 Jahren nur 3 Jahre Lehre).
Allerdings ist sein Chef damit nicht einverstanden, wohl da er nicht 6 Monate lang auf eine günstige und gute Arbeitskraft verzichten möchte. Ich sehe ein großes Problem darin das gerade größere Betriebe wohl sehr starken Einfluss auf die HWK haben...

Nun habe ich mich ein bisschen informiert und bin auf folgendes gestoßen:
http://www.igmetall4you.de/Verkuerzen-Verlaenge.54.0.html
http://www.hwk-koeln.de/Aus_und_Wei...sbildungsrecht/verkuerzung_verlaengerung.html

Allerdings werde ich daraus nicht ganz schlau. Die Frage ist eingentlich:
Gibt es für ihn eine Möglichkeit seine Berufsausbildung zu verkürzen, bzw. die Gesellenprüfung 6 Monate früher abzulegen, ohne das sein Chef dies verhindern kann ?

Gruß Wiggum
 
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Soweit ich das weiß, muss die Berufsschule und der Betrieb dem Antrag auf Frühauslernen (welcher bei der Handwerkskammer eingereicht wird) zustimmen.

Zum Frühauslernen brauch man überdurchschnittliche Leistungen sowohl in der Berufsschule (bei uns Notendurchschnitt kleiner 2,5) als auch in der betrieblichen Ausbildung (mehr als 100 Punkte im internen Bewertungssystem).
Wenn es hart-auf-hart kommt, kann der Betrieb (wenn ich richtig informiert bin) noch sagen, dass der Azubi im Betrieb nicht die erforderlichen Leistungen erbringt (also nicht Frühauslernen kann).
 
bei Kleinbetrieben gibt es meist kein internes Bewertungssystem

@ Wiggum

Kannst leider nichts machen, wenn der Chef sagt dein Bruder darf nicht verkürzen.


mfg
 
Frage doch bei der Handwerkskammer nach, die müssten dort eine Abteilung Ausbildung u. Ausbildungsstätte haben.
 
Die Handwerkskammer schreibt eine Mindestausbildungszeit vor, die eingehalten werden muß.Wenn der Auszubildende schon einen Beruf erlernt hat und/oder über überdurchschnittliche Ausgangsvoraussetzungen verfügt, so kann ihm das erste Ausbildungjahr erlassen werden.
Normalerweise ist es nicht möglich, ein Ausbildung vorzeitig zu beenden.
Dies liegt einfach daran, dass sowohl die schulische, alsauch die berufliche Abschlußprüfung erst nach einer bestimmten Zeit erfolgen kann.
Sowohl die Schule, als auch die Handwerkskammer möchte damit erreichen, dass die nötigen Voraussetzungen gegeben sind, um die Ausbildung erfolgreich zu bestehen.
 
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War bei mir damals ähnlich.
Ich hatte vor meiner Ausbildung 1 Jahr BGJ Metall gemacht. Eigendlich hätte das meine Ausbildung zum Bohrwerkdreher um ein Jahr verkürzt. Der damaliger Betriebsleiter hat mir allerdings schon vor dem Unterschreiben des Lehrvertrages dazu geraten meine Ausbildung freiwillig um 1 Jahr zu verlängern, so das ich trotzdem eine 3 jährige Ausbildung genoss. Im nachhinein habe ich es auch nicht bereut.
Denn in einem Jahr betieblicher Ausbildung lehrt man weitaus mehr als in einem Berufsgrundbildung Jahr...

PS bin jetzt bereits im 23 Jahr in diesem Betrieb...
 
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