Autoverkauf ohne schriftl. Vertrag

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Ensign
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Apr. 2008
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Hallo zusammen,

folgendes: Mein Auto wurde vor kurzem (aufgrund fremdverschuldetem Unfall im ruhenden Verkehr) wirtschaftlich totalgeschädigt. Die Abwicklung mit der Versicherung etc. des Schuldhaften läuft meinerseits mit Anwalt, alles soweit geregelt.

Nun verkaufte ich den Wagen (aufgrund utopischer Reparatursumme) an einen Händler, der mir seinen Spediteur in Form eines polnischen Mitbürgers vorbeischickte. Dieser hatte keinen Ankaufvertrag dabei (wie ich zunächst vermutete) und meinte er brauch auch keinen (für den Käufer).
Im Eifer des Gefechts wurde der Wagen jetzt per Handschlag (+Geldübergabe) verabschiedet ohne, dass ich auf einen Kaufvertrag (für mich, den Verkäufer) bestand.
Der Wagen war bereits abgemeldet und die Zulassungsstelle meinte sie würden die Abmeldung bei der Versicherung und dem Finanzamt vollziehen, so dass ich zunächst davon ausging auch ich brauche keinen Beleg (Vertrag)

Beim (leider nachträglichen) Recherchieren lese ich überall es wäre besser einen Kaufvertrag zu haben. Welche Konsequenzen drohen mir nun ?

P.S. das Auto war 15 Jahre alt, der Verkaufspreis betrug 500 € und allen Teilnehmern ist bewusst, dass es sich um einen Unfallwagen unbekanntem Ausmaßes handelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Öhm, alles klar. Dann bin ich beruhigt.
Hatte irgendwas gelesen von wegen, wenn das Auto verschrottet werden würde könnte das Finanzamt Stress machen bzw. die ganze Gewährleistungskiste im Allgemeinen.

Danke
 
Nur als Info für dich, der Doc meinte nur es besteht Formfreiheit, dass heißt aber nicht, nur weil du mündlich den Vertrag abgeschlossen hast, keine Pflichten hättest, wie zum Beispiel Gewährleistungsansprüche ( die kannst du als Privatperson ausschließen, durch zum Beispiel einen schriftlichen Kaufvertrag und durch den Punkt: Keine Gewährleistung), Lieferung der Ware etc. ;-)

Ich denke du musst dir keine Sorgen machen, aber trotzdem meinen Tipp wissen.
 
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Das Problem der fehlenden Fixierung (dieser Hinweis auf Formfreiheit ist keine Antwort auf die Fragen des TE) ist jetzt, das der Käufer behaupten könnte, ein laufendes Auto gekauft/erwartet zu haben, und nicht, wie vom TE geschrieben, als Schrott (Unfallwagen unbekanntem Ausmaßes).

Auf der anderen Seite, als privater Verkäufer bist du was Gewährleistung betrifft IMO raus.

Es könnte aber ein anderer Fall eintreten. Sollte das Auto irgendwann als Schrott am Straßenrand liegen und du der letzte eingetragene Besitzer/Eigentümer sein und du hast keine schriftliche Bestätigung des Verkaufs, könnte die Entsorgung (und ggf. Ölbeseitigung auf Straße) an dich gehen. Das ist zwar nicht wahrscheinlich (hoffentlich) aber auch nicht unmöglich.

Frage doch den Händler, das er die die Übergabe noch mal schriftlich bestätigt, sollte ja kein Problem sein.
 
1.) Wenn der Käufer irgendwas will, muss er die anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen.

2.) Selbstverständlich haftet auch der private Verkäufer für Sachmängel.
 
zu 2) gut zu wissen, dafür schrieb ich ja 'IMO' :)


Edit: obwohl, bei Verkauf von Privat kann man im Vertrag einen Haftungsausschluss formulieren. Dann haftet man nur bei arglistiger Täuschung. Wenn es aber keinen schriftlichen Vertrag gibt, kann dieser nicht Haftungsausschluss nicht fixiert werden.

Also haften private Verkäufer somit nicht, wenn es einen schriftl. Vertrag mit dieser Klausel gibt.

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/maengelhaftung.htm

Haftung beim privaten Verkauf eines Gebrauchtwagens
"Der PKW wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft". Dies ist ein Standardtext im vom Verkäufer selbst entworfenen Kaufvertrag. Musterverträge für "Autoverkauf von Privat" enthalten ohnehin derartige Formulierungen für den Haftungsausschluss. Der Haftungsausschluss gilt auch für schwere Mängel.

Wird ein PKW im Kaufvertrag mit einem derartigen Haftungsausschluss verkauft, so haftet der private Verkäufer dem Käufer nur noch bei nachweisbarer Arglist oder einer freiwillig ausgesprochenen Garantie.
 
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Ok... Ich weiß nicht in wie weit es relevant ist, ich vergaß noch zu erwähnen, dass der Verkauf auch aufgrund eines Dekra-Gutachtens zustande kam (höchstes Gebot beim Restwert). Der Käufer weiß also definitiv was am Auto kaputt ist,für alles was kaputt noch gehen kann (entsprechend dem Alter des Autos) übernehme ich auch keine Haftung oder ? Meiner Meinung nach ist ja auch daovn auszugehen, dass ggf. noch was kaputt geht, wenn man ein so altes Auto kauft ?! Bewusste Mängel hat es jedenfalls bis dato keine gehabt (bis auf den offensichtlichen vom Gutachter bewerteten Totalschaden natürlich :D)

@ Fu Manchu

Es könnte aber ein anderer Fall eintreten. Sollte das Auto irgendwann als Schrott am Straßenrand liegen und du der letzte eingetragene Besitzer/Eigentümer sein und du hast keine schriftliche Bestätigung des Verkaufs, könnte die Entsorgung (und ggf. Ölbeseitigung auf Straße) an dich gehen. Das ist zwar nicht wahrscheinlich (hoffentlich) aber auch nicht unmöglich.

Alles klar, danke für den Hinweis. In dem Fall wäre eine Bestätigung wirklich sehr ratsam, die versuche ich dann noch zu bekommen.
 
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Er hat doch an einen Händler verkauft, da gibts sowieso keine Beweislastumkehr und daher ist doch die Gewährleistung doch eigentlich gar nicht vorhanden (zumindest nach der Theorie einiger Profis hier). Also wieso überhaupt die Aufregung bzgl. Gewährleistung?

@ TE: Aus Erfahrung weiß ich das Autohändler selten mal wirklich schriftlich was festhalten. Daher würde ich mir dazu keine großen Gedanken machen. Ich lege dir trotzdem nahe wenn du mal wieder ein Auto oder ähnliches zu verkaufen hast, bereite doch selbst alles vor. Musterverträge gibts zu genüge im www. So bist du zumindest für den Fall der Fälle vorbereitet.
 
Er hat doch an einen Händler verkauft, da gibts sowieso keine Beweislastumkehr und daher ist doch die Gewährleistung doch eigentlich gar nicht vorhanden (zumindest nach der Theorie einiger Profis hier). Also wieso überhaupt die Aufregung bzgl. Gewährleistung?

Du hast das Prinzip immer noch nicht verstanden, das Gewährleistungsrecht bezieht sich auf Mängel, die bei Gefahrübergang vorliegen, egal ob nun Verbrauchsgüterkauf oder nicht.
 
Lies dir einfach alles durch, dann verstehst du es auch besser. Statt dir einen einzelnen Satz rauszupicken.
 
Glaub mir, solche Händler werden sicher keine Reparaturen von dir fordern. Mein Vater ist selbst Händler und hat viel mit anderen Händlern zu tun.
Diese Autos werden ausgeschlachtet oder wenns geht günstig repariert und ins Ausland verschickt ;)
 
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