Balkonkraftwerk als Vermieter

AdmirAlex

Newbie
Registriert
Dez. 2013
Beiträge
7
Liebes Forum,

ich hoffe im richtigen Unterforum gelandet zu sein. Falls nicht, seht es mir bitte nach, denn ich bin in Netzwerkthemen nur oberflächlich gebildet.

So nun zum Thema. Derzeit bin ich Vermieter eines Mehrfamilienhauses und möchte das Thema energetische Sanierung angehen. In dem Zusammenhang bietet sich die Möglichkeit für jede Partei (3 Parteien) ein Balkonkraftwerk zu je 2kwp zu installieren. Bezüglich der Abrechnung stellen sich nun ein paar Fragen. Diesbezüglich möchte ich Euch gerne fragen, ob ihr mir bei einem Netzwerkthema helfen könnt:

Diese Balkonkraftwerke werden ja über App ausgelesen. Nun wäre eine Möglichkeit nur den Strom abzurechnen und dafür benötige ich Zugriff auf die App. Da ich aber selbst nicht in den Wohnungen lebe, habe ich auch keinen Internetanschluss dort. Kennt ihr Möglichkeiten, wie ich dennoch per app durch mein WLAN auf die Balkonkraftwerke zugreifen kann?

Selbst habe ich auch überlegt und das einzige, dass mir einfällt, wäre in jeder Wohnung eine Fritzbox aufzustellen und diese per LAN Kabel oder WLAN mit den jeweiligen Kraftwerken zu verbinden. Ob das aber sinnvoll und möglich ist, weiss ich nicht. Auch bin ich mir nicht sicher, ob und wie eine Fritzbox das zulassen könnte. Ihr seht ich habe eigentlich keine Ahnung.

Über Hinweise und Vorschläge bin ich sehr dankbar!
 
AdmirAlex schrieb:
Über Hinweise und Vorschläge bin ich sehr dankbar!
Die drei Parteien haben keinen eigenen Stromzähler?

Grundsätzlich kann man bei den Apps mehrere Balkonkraftwerke gleichzeitig einbinden (wenn vom selben Hersteller), vorausgesetzt die sind alle mit irgend einem WLAN verbunden. Das kann das der Mieter sein, jedoch empfiehlt sich in dem Fall ein eigenes Netzwerk vom Vermieter, da sonst die Mieter ihre WLAN-Passwörter zur Einrichtung hergeben müssen. Wie ich verstanden habe, sind die BKW ja Eigentum des Vermieters?
AdmirAlex schrieb:
energetische Sanierung
Bei 2kWp sollte man darauf achten, das auf dem Balkon eine sogenannte Einspeisesteckdose mit separatem Stromkreis installiert wird. Das will der VDE neuerdings so oberhalb ~960Wp.

Aber das mit der Abrechnung verstehe ich nicht.
Jede Wohneinheit müsste ja eine relativ moderne Messeinrichtung haben, die saldierend arbeitet und mindestens eine Rücklaufsperre hat. Dann wird der Direktverbrauch von der Erzeugung des BKW abgezogen und Einspeisung wird bei Balkonkraftwerken ohnehin nicht vergütet. Also gibt es keinen Grund mit den Werten aus dem Balkonkraftwerk direkt zu arbeiten, der Stromzähler rechnet das selbst aus und dann ist das Sache zwischen Mieter und Stromanbieter.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Alter_Falter und YomDom
Wie kannst du erzeugung, direktverbrauch und Einspeisung trennen?
 
Das Balkonkraftwerk speist doch normalerweise den Wohnungsstrom über eine normale Steckdose.

Asznee schrieb:
beim BKW wird die nicht vergütet - ansonsten müsste er als Einzelperson ja die 3x2kWp ans Erzeugeranlage anmelden - mit allen Konsequenzen, die daraus resultieren. Die BKW sind ja nur bis zu einer gewissen Leistung vereinfacht AFAIK
 
Wer soll denn vom Strom aus den Balkonkraftwerken profitieren? - Wenn es die Mieter sind, dann einfach installieren, ans Stromnetz hängen - natürlich jeweils hinter dem Zähler der Wohneinheit, und gut ist.
Wenn Du aber quasi Strom auf Deinen vermieteten Banloknen produzieren willst, aber selbst den Strom für Dich beanspruchst, frage ich mich gerade, wie das gehen soll.
Und was willst Du dann da auslesen? - Ja klar, will man wissen, was das Kraftwerk so bringt, aber ich weiss nicht, was es Dich angeht, was Deine Mieter mit ihrem Strom machen, solange der Stroabschlag brav vom Mieter an den Stromanbieter bezahlt wird....
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Gizzmow, Engaged, Roesi und 2 andere
Ich überwache die Heizung in meinem vermieteten Haus per LTE-Router.
Ansonsten würde ich die BKWs aber auch an die Zähler der einzelnen Wohungen anschließen lassen, wenn sich die BKWs auch örtlich den einzelnen Wohnungen zuordnen lassen.
 
Die Apps funktionieren überall. Dafür braucht es nur WLAN vor Ort, wo die Wechselrichter sind. Also auf den Balkonen. Du müstest das WLAN der Bewohner nutzen. Wobei es vermutlich auch reichen würde, nur ein WLAN Account in der Mitte zu haben.
Ob sich nun 3 Balkonkraftwerke mit nur einer App verwalten lassen? Unwahrscheinlich das das geht.
 
Ich verstehe hier nicht ganz, was der Vermieter damit zu tun hat? Wenn die Mieter möchten, können sie sich doch ein Balkonkraftwerk kaufen, an die Steckdose und dann davon profitieren. Damit hast du dann doch gar nichts zu tun?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Roesi, Engaged, Scirca und 2 andere
hildefeuer schrieb:
Du müstest das WLAN der Bewohner nutzen.
Die werden sich freuen. Würde ich als Mieter direkt verweigern. Mein Vermieter hat nichts in meinem WLan verloren. Nicht mein Problem.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: MehlstaubtheCat, bendonsky, Roesi und 9 andere
AdmirAlex schrieb:
Über Hinweise und Vorschläge bin ich sehr dankbar!
Wenn dann eine richtige Anlage aufs Dach und ordentlichen Speicher in den Keller / Dachboden. Ja, man kann Strom zum Vorteil beider Seiten abrechnen, weil man unterhalb des Energieanbieters und oberhalb der Einspeisevergütung agiert.

Ich sehe hier den Versuch den ganzen Vorgang mit einer großen Anlage über die vereinfachte Anmeldung der BKW zu umgehen, das ist allerdings gar nicht deine Baustelle, weil wenn dann dürften die Mieter das selbst bestimmen / anschaffen / anmelden / ... .und du darfst denen das nicht verwehren.

Wenn man ein Projekt macht, wo du zum Wohle des Objektes die Anschaffung und Montage der BKW auf dem Dach in Abstimmung und mit Zustimmung des jeweiligen Mieters installierst und das dann umlegst, ist das kein Ding. Aber deren "eigenes" BKW über die Erträge gegen die Mieter abzurechnen wird nicht klappen.

AdmirAlex schrieb:
Diese Balkonkraftwerke werden ja über App ausgelesen. Nun wäre eine Möglichkeit nur den Strom abzurechnen und dafür benötige ich Zugriff auf die App.
Aber nur mit Speicher, Smartmeter und Nulleinspeisung. Aber selbst dann muss da irgendwo ein Zähler sein. Ein Wert in einer App hat keine Aussagekraft.


hildefeuer schrieb:
u müstest das WLAN der Bewohner nutzen.
Ich glaube nicht, dass die Mieter gegenüber dem Vermieter irgendwas in so einer Richtung müssen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dafReak, Samurai76 und Micha-
Der App Zugriff dient in dem Fall ja nur der Überwachung. Um den Produzierten Strom den Mietern in Rechnung stellen zu können bedarf es einen Geeichten Zähler. Zudem muss man auch schauen was der Vermieter an Strom vom BKW verbraucht hat. Da beim BKW ohne Speicher auch einfach viel Strom ins Netz verschenkt wird, diese Kosten kann man nicht auf den Mieter umlegen.

Da hilft nur über einen Elektriker jeweils einen Geeichten Zähler zu montieren und Jährlich diesen Zähler sowie die Zähler vom Netzbetreiber abzulesen. (Dort muss der Eingespeiste Strom wieder abgezogen werden.) Beachte das nicht alle Zähler vom Netzbetreiber diese Funktion bieten..

Da ein BKW nicht die Welt kostet würde ich es in diesem fall wohl einfach dem Mieter schenken, macht ja auch die Wohnung für zukünftige Mieter Interessanter. Ggf. können sich die Mieter an den Anschaffungskosten beteiligen.

Große Gewinne wären mit 3x BKW eh nicht zu erwarten, zudem müsstest du den Strompreis ja auch festlegen. Dieser sollte entsprechend unter dem Tarif der Netzbetreiber liegen.

Wo du recht einfach als Vermieter Profitieren könntest wäre ein BKW für den Allgemeinstrom. Der läuft ja über den Vermieter und die Abrechnung wäre entsprechend einfacher zu handhaben.


Ergänzung:
Ggf. ist auch folgendes Interessant. Ein Vermieter in Hamburg hat ähnliches umgesetzt. Es wird auch in einem Teil der Videoreihe grob erwähnt wie der Vermieter davon Profitiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Matzi2308 schrieb:
Wo du recht einfach als Vermieter Profitieren könntest wäre ein BKW für den Allgemeinstrom. Der läuft ja über den Vermieter und die Abrechnung wäre entsprechend einfacher zu handhaben.
Aber ob sich das bei 3 Parteien lohnt? soviel Allgemeinstrom wird ja gar nicht verbraucht und ohne Speicher wird dann nur Strom erzeugt wenn sowieso wenig Allgemeinstrom verbraucht wird. Und auch mit Speicher ist der Verbrauch zu gering.

Und man kann ja nur abrechnen, was wirklich verbraucht wurde, das ist gar nicht so trivial. Die Anschaffung kann man gar nicht abrechnen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Piktogramm
Wär mir neu das ein BKW ne energetische Sanierung ist.
Auf das Netzwerk der Mieter hast du erstmal kein Zugriff und das werden wohl auch die wenigsten zulassen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Engaged und Piktogramm
Vermieter, die direkt Strom an Mieter verkaufen wollen, müssen selber zum Stromanbieter werden und müssen den Mietenden dennoch die freie Wahl lassen beim Strombezug. Zudem sind 3 Anlagen a 2kW als eine Anlage zu 6kW zu bewerten, wenn sie unter Verfügung vom Vermieter fällt. Es ist also eine große Anlage mit Anmeldepflicht durch erzwungene Beauftragung einer Elektrofachkraft. Für eine 6kW Anlage lohnt das vorn und hinten nicht.

Alternativ wäre das Mieterstrommodell. Die Angebote die ich da kenne, sind als Mieter aber allesamt so brachial scheiße, dass man als Vermieter und Anlagenbetreiber es lassen kann.


PS: Wie große Balkone haben die Mieter bitte, wenn da 2kW Solarleistung ohne Beeinträchtigung der Mietsache installierbar sein sollen?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Roesi, Samurai76, Scirca und eine weitere Person
VDC schrieb:
Aber ob sich das bei 3 Parteien lohnt? soviel Allgemeinstrom wird ja gar nicht verbraucht und ohne Speicher wird dann nur Strom erzeugt wenn sowieso wenig Allgemeinstrom verbraucht wird. Und auch mit Speicher ist der Verbrauch zu gering.
Können wir hier nicht ohne weiteres beurteilen. Vielleicht gibt es dort einen Aufzug. Auch die Heizungsanlage wird durchgehend Strom benötigen welcher idR. über Allgemeinstrom läuft.
Der Verbrauch müsste dem Vermieter ja vorliegen. Mit einer 2kwp Anlage sind 1600 - 2000kWh möglich. Abhängig der Ausrichtung. Bei wenig dauerlast wäre Ost - West vorteilhafter als eine reine Süd Ausrichtung.

Muss man sich halt selber ausrechnen ob und wie sich das lohnen könnte. Bei nur 400kWh im Jahr würde ich es einfach lassen..
 
Matzi2308 schrieb:
uch die Heizungsanlage s wird durchgehend Strom benötigen welcher idR. über Allgemeinstrom läuft.
Also bei uns im damaligen 3 Stock / 6 Parteienhaus nicht, da gibt es aber ja alle Varianten. Und da waren Allgmeinstrom 60-70€ im Jahr pro Partei. Und ich wette von dem Allgemeinstrom ist das meiste auf Beleuchtung entfallen, die man allerdings nur abends genutzt hat, wenn halt keine PV funktioniert.
 
Jeder Mieter zahlt ja momentan seinen Strom selbst. Wenn ich das richtig verstehe willst du die Ersparnisse, die der Mieter durch das BKW hat wieder einfordern? Zu welchem Preis würdest du die KWh abrechnen?
Allgemeingültig ist das wohl zum Scheitern verurteilt. D.h. man müsste die Konditionen mit jedem Mieter absprechen und ob ggf. Nachmieter darauf Lust hätten ist eine ganz andere Frage.
Als Mieter würde ich wahrscheinlich eine Absage erteilen, selbst nachrechnen und ggf. ein eigenes BKW anschaffen.
 
Das Problem wird sein, dass der erzeugte Strom nicht zu 100% vom Mieter verbraucht wird. Also wird ein zusätzlicher Zähler benötigt, um zu ermitteln, wie viel Strom erzeugt und tatsächlich vom Mieter verbraucht wird.
Da müssen die Mieter dann aber schon auch zustimmen, den entsprechenden Strom zu deinem Preis abzunehmen...

Bezüglich Konnektivität würde ich auf einen LTE Router setzen und den so anbringen, dass alle drei Balkonkraftwerke Empfang haben.

Einfacher wäre evtl, die Balkonkraftwerke mitzuvermieten, dann kann man sich das Abrechnungszeug sparen und bekommt eine fixe Summe extra mit der Miete mit. Auch da müssten die Mieter zustimmen, könnte mir aber vorstellen, dass das auf mehr Gegenliebe stößt.
Ich als Mieter wollte das dann 1-2 Monate testen, schauen was bei rumkommt und dann einen Preis festlegen.

Als Vermieter würde ich wohl eher eine richtige Anlage installieren und das entsprechend dem Verbrauch abrechnen oder eben alles einspeisen.
Alternativ die Balkonkraftwerke montieren und somit den Wert der Wohnungen steigern. Ob ich da n 10er pro Wohnung pro Monat verlangen würde....keine Ahnung.
 
@Matzi2308
Aber beim Gemeinstrom, darf ein Vermeiter meist auch nur die angefallenen Kosten umlegen. Investierst in Solaranlage, hast keine Möglichkeiten den selbst erzeugten Strom (laufende) Kosten zuzuordnen und drückst damit nur die Umlagen für die Mieter ohne Mehrwert für dich als Vermieter.
Als Vermieter ist das arg Scheiße, Investition ohne Rendite :freak:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DennisZ, VDC und Matzi2308
Sollte es so sein wie @kampfpudding schreibt, dann hast du aber auch erstmal noch das Problem, das Produzierter Strom nicht das gleiche ist wie genutzter Strom bei einem Balkonkraftwerk.

Also entweder du hast das Thema mit den Balkonkraftwerken und wie die gehen "hoffentlich" falsch verstanden oder das ganze ist schon jetzt zum Scheitern verurteilt.


Egal wo du und wie du das Balkonkraftwerk einbindest, du wirst die Kosten der Anschaffung und die Abrechnung in hundert Winter nicht ordentlich zugeordnet bekommen und umlegen können.
Da hast du mit dem ersten Einspruchsbrief eines Mieters plötzlich mehr Kosten als du im Leben eines Balkonkraftwerks einsparen kannst.

LG
Key
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Piktogramm
Zurück
Oben