Datenschutzschreiben der Bank !

Nightmare25

Captain
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Feb. 2004
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Hallo,

ich habe mal eine Frage, das werden eventuell viele bekommen haben :

Heute trudelte bereits zum zweiten male ein Schreiben der Spass-Kasse ein ich solle doch ein paar Haken setzen und unterschreiben mit dem Vorsatz mich besser beraten zu können soll ich zustimmen meine Daten, insbesondere auch Kontobewegungen, zu analysieren und mit ihren Verbundpartnern zu teilen um mir einen besseren Service anbieten zu können bzw. zielgerichtete Produkte auf meine Lebenssituation zuschneiden zu können.

1) Ist sowas legitim .... legal ?
2) Muss ich in den Krempel einwilligen ?
3) Wenn ich das nicht mache, ist dann Essig mit OnlineBanking ?

Wenn jemand dazu Gedanken hat immer her damit.
 
Ich würde es gekonnt ignorieren. Dein OnlineBanking wird nicht davon betroffen sein. Sie holen sich quasi die Erlaubnis von dir ein dich zu durchleuchten um dir super duper Kredite oÄ andrehen zu können.
 
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1) vermutlich ja
2) vermutlich nein
3) auch vermutlich nein (oder steht da was dazu auf der Webseite/in der App/im Online-Postfach, dass der Dienst ein/umgestellt wird?)

Die Sparkatzen rühmen sich doch so mit ihrem Service, was sagt der dazu?
Ich würde ganz plump bei deinem örtlichen Verein anrufen und dort nachfragen. Gerne bei mehreren, gerne bei Experten oder Vorgesetzten.

Nebenbei:
Weil die Sparda auf TEO statt "normales Onlinebanking" per App gesetzt hat habe ich mein Konto dort aufgelöst - da war es wirklich so, dass ohne Einwilligung dann (per App) nix mehr ging.
Lifestyle-Banking. Wasn Unsinn.
 
Ah jetzt ja .... naja sowas dachte ich mir schon irgendwie.

Ich habe da mal was aufgesetzt ich denke das geht so in etwa in Ordnung.

SchreibenSpasskasse.jpg

P.S. : @cartridge_case
Danke für den Hinweis, ich war schon immer der ultimative Plenker :)
 
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Frei nach Merkel: "Daten sind Rohstoffe des 21. Jahrhunderts".
Die wollen mit deinen Bankdaten Geld verdienen und versuchen dir mit vermeintlichen Vorteilen (bessere Übersicht über deine Kontobewegungen, etc.) die Zustimmung dazu aus den Rippen zu leiern.
Falls du mehr Infos dazu suchst, kannst du einfach mal nach den Stichworten "PSD2" und "Fintech" googlen.

tl;dr: Einfach nicht zustimmen.
 
Also ich stelle ja bei solchen Schreiben klar, welche Konsequenzen das hat, wenn man mich weiter belästigt.

Außerdem halte ich mich wenig mit Nettsein auf, wenn es darum geht, dass ich das weder jetzt noch in Zukunft möchte.

Zuletzt bin ich ein Fan davon deutlich zu machen, dass ich von deren Rechtsabteilung im Detail inkl. Anspruchsgrundlagen dargelegt haben möchte, warum man mir überhaupt so ein Schreiben zugeschickt hat.


Ich bin aber - zumindest bei sowas - auch ein Arsch.
 
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Naja, ich wahre da sozusagen die freundliche Diplomatie. So ziemlich jede Bank ist ein Unternehmen deren Anliegen es ist Geld zu verdienen. Insoweit verstehe ich manches und im Moment sind die ja aufgrund der Zinssätze und der aktuellen Krise auch im Zugzwang bzw. Jammern rum.

Ich habe das mal so eingetütet und ich denke die wissen sehr genau das sie mich nicht veräppeln können, das wird auch wenn ich das höflich formuliert habe, so denke ich, deutlich.

Ich danke euch trotzdem für eure Antworten, somit kann ich das Thema abhaken.
 
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Okay, alles Gute. Aus dem Bekannten- und Freundeskreis kann ich sagen, dass du den Thread vielleicht noch nicht schließen lassen solltest. ;)
 
Nightmare25 schrieb:
1) Ist sowas legitim .... legal ?
2) Muss ich in den Krempel einwilligen ?
3) Wenn ich das nicht mache, ist dann Essig mit OnlineBanking ?

1) Ja, ist ein Angebot. Du musst es nicht annehmen. (Ist wie beim Gemüsehändler.)
2) Nein.
3) Wenn die Bank das in ihre AGB so reinschreibt, dann ja.
 
Idon schrieb:
...Ich bin aber - zumindest bei sowas - auch ein Arsch...
Ich auch, denn ich frage einen Callcentermitarbeiter schon mal ob er die Leute für Deppen hält, weil er ihnen ständig irgendeinen Müll andrehen will, den die nie nachgefragt haben. Spätestens beim zweiten Anruf kommt es meist genau dazu. Dabei ist es mir auch völlig egal ob Bank (der wir explizit untersagt haben, uns mit Werbeanrufen zu belästigen), Telefon-/Internetprovider oder andere Anrufer. Wer mich mit Werbung überzieht, der hält mich für einen unselbstständigen Idioten, der zu doof ist eigene Entscheidungen zu treffen. Und das sage ich ich denen auch so. Netter Effekt, die wenigsten von denen rufen ein weiteres Mal an.
 
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Nightmare25 schrieb:
1) Ist sowas legitim .... legal ?
2) Muss ich in den Krempel einwilligen ?
3) Wenn ich das nicht mache, ist dann Essig mit OnlineBanking ?

Moin, ich arbeite in einer Bank und kann dir kurz meine Meinung darüber schreiben.

zu 1. Ja.
zu 2. Nein, musst du nicht.
3. Nein, du kannst es weiter nutzen.

Wofür das ganze? Aus meiner Sicht hat es zwei Hintergründe.

1. Bessere Beratungsqualität ohne den verdrießlichen Hintergedanken --> Es ist leider oft so, dass wenn man z.B. einen Bausparvertrag hat, z.B. um bei deinem Beispiel zu bleiben bei der LBS, könnte es sein, dass dir deine Sparkasse dazu keine Auskunft geben kann, auch wenn dieser direkt bei deinem Berater bei der Sparkasse vor Ort abgeschlossen worden ist. In meinem Kreditinstitut hatte das Privatkundengeschäft die gleiche Thematik, da manche Privatkunden der Datenweiterleitung an den "Verbund" (also deren Kooperationspartner) nicht eingewilligt hatten. So konnte die Sparkasse vor Ort den Bausparvertrag nicht sehen und dir Fragen wie z.B. Verzinsung, vermutliche Restlaufzeit etc. nicht beantworten. Weil die LBS der Sparkasse nicht die Daten weiterleiten durfte.
2. Natürlich der vertriebliche Aspekt deiner Regionalbank. Beispiel: Du hast eine Versicherung bei der Provinzial (ist glaube die Sparkassenversicherung) und die Provinzial hat mal ein Sonderangebot, dass für dich interessant sein könnte, da du von Sonderkonditionen profitieren könntest. In diesem Beispiel würde dein Berater mit dem Versicherungsspezialisten in deiner Filiale Rücksprache halten und mit ihm abklären, ob er dich drauf anspricht. Hintergrund ist klar der vertriebliche Aspekt. Prinzipiell bin ich persönlich aber der Meinung, dass deine Daten nicht einfach so an die in der Weiterleitungserklärung aufgeführten Institute weitergeleitet werden. Nur, wenn du auch wirklich ein Produkt bei einem dieser Institute hast. Das ist meine Erfahrung bei regionalen Kreditinstituten.

Ich hoffe ich konnte dir damit auch helfen.

Viele Grüße
 
1) Hängt doch sehr von einer zuvor erfolgten Einwilligung ab, oder nicht?
 
@Idon, wenn du meinen 1. Punkt meinst, teilweise. Heutzutage ist die Datenweiterleitung bei dem Produktabschluss immer mit dabei. Dieser Bestandteil kann aber auch aus den Vertrag genommen /herausgestrichen werden. Bei älteren Produkten, bei meiner Bank sind es Produktabschlüsse von vor 2017 der Fall, gab es diese Weiterleitung nicht und dein Bankberater kann im Zweifel nicht direkt sehen, welche Produkte du noch über deine Bank bisher erworben hast. Das kann im Kundengespräch zu Verwirrungen kommen, vor allem, weil im Privatkundengeschäft die Ansprechpartner/Berater öfters wechseln.. und der Nachfolger dann vielleicht nicht weiß, ob du deine vermögenswirksamen Leistungen schon auf einen Bauspervertrag fließen lässt. Oder genau jetzt, wo die Wohnungsbauprämie auf 10% p.a. angehoben wird und die Einkommensgrenzen auch erhöht werden. Da werden viele Bürger Anspruch auf die Prämie haben und die Banken die Kunden darauf ansprechen...
 
Solche seltsamen Schreiben würde ich nie aufsetzen. Als Laie beschränke ich mich fast immer auf sachliche Freundlichkeit und einfache Fragen / Anfragen / Antworten und kommuniziere ansonsten nicht bzw. nicht schriftlich.
Ich würde vermutlich anrufen und mitteilen dass ich damit nicht einverstanden bin, die hier gestellten Fragen den Menschen am Telefon fragen und fragen ob sie meine Rückmeldung hinterlegen können. Die meisten Unternehmen kriegen solche Dinge ganz gut hin solange man die Dinge freundlich und simpel lässt.
 
@DustBurn

Es geht mir um die Einwilligung zu Werbung. Diese muss explizit erfolgen, oder nicht?

@BeBur

Dann fehlt dir im Zweifel der Nachweis.

Alle Unternehmen bekommen sowas hin, wenn sie wissen, dass sie sonst voll auf die Fresse bekommen.
 
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Idon schrieb:
Dann fehlt dir im Zweifel der Nachweis.
Dann schicke ich natürlich "ich widerspreche ..", aber die Bank hat ja um Einverständnis gebeten von daher würde ich in erster Linie keinen Anlass zum Widerspruch sehen, sondern schlicht kein Einverständnis geben.
 
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Für die Vertragsstrafe im Wiederholungsfall, die ich immer mal wieder vorsehe, brauche ich meine Nachweise. ;)
 
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Danke für diesen erheiternden Schwachsinnspost "Vertragsstrafe"!
Jetzt kann ich gut gelaunt ins Bett gehen!

Was soll den allgemein für Deine gepfefferten Rückschreiben die Anspruchsgrundlage sein, den im Vertragsverhältnis stehenden Partner(!), Dich nicht um Erlaubnis fragen zu dürfen, zum Produkt ergänzende Leistungen, offerieren zu dürfen? Er ist doch laut DSGVO sogar dazu verpflichtet!

Vielmehr bist Du doch laut DSGVO in der Bringepflicht, den Widerspruch einzulegen!
Die elektronische Speicherung Deiner Daten ist der Bank nicht zu verweigern, ist sie doch gesetzlich hierzu verpflichtet.
Im übrigen werte ich dieses persönlich adressierte Bankschreiben gar nicht als Werbung, sondern als Angebot Einwilligungserklärung laut DSGVO vom bereits Vertragspartner. Das macht einen erheblichen Unterschied.
 
Du scheinst ja sonst kaum gute Laune serviert zu bekommen, dann nur zu. Dass du alles als "Schwachsinn" abtust, was über deinen Horizont hinaus zu gehen scheint, wirkt bitter. So viel bleibt dann ja womöglich nicht mehr übrig.

Banken sind keine Partner. Banken sind Dienstleister. Dafür bekommen sie Geld. Das ist keine Kooperation auf Augenhöhe.

Das, was der TE beschrieben hat, ist für mich Werbung. Und es war ja auch nicht das erste Schreiben. Die Bank darf meine Daten für die beauftragten Dinge speichern. Nicht dafür, womöglich mehr Umsatz mit mir zu generieren -sofern ich dem nicht explizit zugestimmt habe. Die DSGVO regelt in ihrer Gesamtheit auch deutlich, dass die Pflichten stets bei dem liegen, der die Daten nutzen möchte.
 
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