Erkekjetter
Vice Admiral
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Wenn keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, liegt ein steuerrechtlich komplett anderer Fall vor. Und ob das so auch tatsächlich vorliegt, wird regelmässig geprüft. Hat pberhaupt nichts mit der diskussion hier zu tun. Wer keine erste Tätigkeitsstätte hat, wird das Fahrzeug zwingend dienstlich benötigen und es auch sehr viel dienstlich nutzen. Also ein fall der hier im laufe der Diskussion schon ausgeklammert wurde.
PS: in solchem Fall gibt es auch keine Pendlerpauschale oder ähnliches und der AG muss Reisekosten, Verpflegung etc erstatten. Wie gesagt, das ist eine komplett andere Situation.
PS: in solchem Fall gibt es auch keine Pendlerpauschale oder ähnliches und der AG muss Reisekosten, Verpflegung etc erstatten. Wie gesagt, das ist eine komplett andere Situation.