Ebay Kleinanzeigen Betrug weiteres Vorgehen

tstorm

Lt. Commander
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Hallo,

ich habe am 08.07.2016 bei Ebay Kleinanzeigen einen Käufer für einen von mir angebotenen Artikel im Wert von 200€ gefunden. Am 09.07.2016 hat mir der Käufer des Artikels einen Screenshot (nur einen Teilausschnitt und sehr unscharf, hätte ich vielleicht misstrauischer sein sollen) mit der Überweisung aus seinem Onlinebanking Portal zukommen lassen.

Da Onlineüberweisungen nur einen Bankarbeitstag zur Gutschrift benötigen habe ich am 11.07.2016 (Montag) die Ware bereits verschickt ohne auf den wirklichen Geldeingang zu warten. Am 13.07.2016 ist die Ware vom Käufer persönlich angenommen worden.

Da noch kein Geldeingang zu verzeichnen war bat ich den Käufer am 14.07.2016 um Kontaktaufnahme und Prüfung, warum die Überweisung nicht geklappt hat (alle Daten zu meinem Konto waren auf seinem Screenshot korrekt, so dass ein Tippfehler auszuschließen ist).

Am 15.07.2016 (morgens) bat ich erneut um Rückmeldung. Abends äußerte ich dann in einer weiteren Nachricht erstmals meine Vermutung, dass er den Screenshot möglicherweise gefälscht hat um mich bewusst zu betrügen und teilte ihm mit, dass ich kein Problem damit hätte, ihn mal persönlich zu besuchen, dafür fahre ich dann eben auch mal die 300km und die korrekte Adresse habe ich ja.

30 Minuten später meldete er sich dann endlich (nachdem er vorher generell nicht reagierte) und teilte mir mit, dass er im Urlaub sei und erst am 19.07.2016 Informationen bei seiner Bank einholen könne.

Am 19.07.2016 teilte er mir (auf meine Nachfrage hin) mit, dass seine TAN Liste wohl ungültig gewesen sei und er erst überweisen könne, wenn die neue Liste zugestellt wird. Ich wies ihn darauf hin, dass man auch in der Filiale überweisen kann.

Am 21.07.2016 schrieb ich ihm folgende Nachricht:


"Sehr geehrter Herr XXX,
bisher ist auf meinem Bankkonto kein Zahlungseingang für XXX erfolgt.
Ich fordere Sie auf, den offenen Betrag von 200,00€ bis spätestens zum 29.07.2016 auf mein Konto bei der XXX mit der IBAN XXX und der BIC XXX zu überweisen.

Sollte die Zahlung auch dann ausbleiben behalte ich mir weitere Schritte vor und werde Ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Mahnung bis spätestens zum 24.07.2016 da ich Ihnen diese ansonsten per Einschreiben mit Rückschein zustellen lasse und Ihnen dafür dann ebenfalls die Kosten in Rechnung stelle.

Mit freundlichen Grüßen,
XXX"


Er bestätigte mir den Erhalt der Nachricht umgehend und teilte mit, dass er bis zum 29.07 wohl zahlen könne.


So, heute ist der 28.07.16 und ich bin davon überzeugt, dass auch morgen kein Geld eingehen wird. Daher möchte ich morgen Abend online Anzeige wegen Betruges erstatten und desweiteren am Montag einen Anwalt beauftragen (habe RS ohne SB), 200€ sind nicht die Welt, aber es geht auch ums Prinzip!

Ich könnte ihm auch einen Besuch abstatten, doch denke ich nicht, dass ich dann Geld erhalten würde. Meine Vermutung ist, dass er einfach blank ist und in Wahrheit auf seinen Gehaltseingang warten muss oder aber gar nicht vor hat, jemals zu bezahlen.

Ich möchte von euch eigentlich nur wissen, ob ich möglicherweise Formfehler begangen habe oder ob von meiner Seite aus alles schlüssig ist und ob ihr noch Tipps zum weiteren Vorgehen habt. Die Fristen sollten ausreichend gewesen sein oder?

Wie schätzt ihr persönlich die Aussicht auf Erfolg ein? Wenn ich mein Geld nicht bekommen sollte wäre es auch ein Erfolg ihm möglichst viel Ärger auf rechtlichem Wege zu machen und ihm auch durch Kosten in der Briefbörse richtig weh zu tun, denn (mutmaßliche) Betrüger gehören definitiv gestraft und er soll sich die Masche gar nicht erst angewöhnen.


Gruß, Sven
 
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Deine Formatierung scheint soweit korrekt zu sein.

Ob deine Rechtsschutzversicherung diese Zivilklage übernimmt ist noch abzuwarten, denn es könnte auch passieren dass sie es ablehnen und keine Deckung zusagen. Anzeige kannst du natürlich erstatten, denn es gibt kein Gesetzt was verbieten würde jemanden Anzuzeigen oder zu verklagen.

Dein Fehler war der Vorversand, denn Vorkasse bedeutet immer erst auf Geldeingang zu warten.
Der Überweisungsbeleg hat auch nichts zu sagen, erst wenn eine Zahlung auf dem Kontoauszug verzeichnet ist hat die Bank die Überweisung auch tatsächlich ausgeführt.

Außerdem können wie du selbst schreibst solche Kopien gefälscht sein.
 
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IICARUS schrieb:
Dein Fehler war der Vorversand, denn Vorkasse bedeutet immer erst auf Geldeingang zu warten.
Der Überweisungsbeleg hat auch nichts zu sagen, erst wenn eine Zahlung auf dem Kontoauszug verzeichnet ist hat die Bank die Überweisung auch tatsächlich ausgeführt.

Ich handhabe das eben sehr oft so, da man sich meistens doch auf die Leute verlassen kann und man sich freut, wenn man ein Paket schnell bekommt. Zum Leidwesen aller anderen künftigen Käufer wird das bei mir natürlich nicht mehr vorkommen, Versand vor Zahlungseingang.

Meine Rechtschutzversicherung... naja es ist ein ziemlich hoch gegriffener (und teurer) Tarif der viele Dinge mit einschließt, die bei anderen nicht mit drin sind und mir außerdem erlaubt ohne Deckungszusage direkt einen Anwalt aufzusuchen. Da mache ich mir wenig Sorgen. Und wenn es dann doch nicht klappt, so wird letztlich der Käufer die Kosten tragen müssen. Insolvenz hat er bisher nicht angemeldet, dass habe ich schon geprüft :) (zumindest wurde noch kein Verfahren eröffnet).
 
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Bezüglich der Deckungszusage wäre ich aber sehr vorsichtig denn keine Rechtsschutzversicherung deckt jegliche Streitigkeiten ab. Sicher ist es dir erlaubt auch ohne Deckungszusage einen Anwalt aufzusuchen, du solltest aber keine 100 prozentige Kostenübernahme erwarten
 
Richtig, aber die Erstberatung wird immer bezahlt und danach muss sich der Anwalt selbst mit der VS absprechen und mir das Ergebnis mitteilen.

Urheberrecht ist z.B. nicht abgedeckt.
 
Ich habe auch ein mal Vorabversand über normales Ebay gemacht, der Artikel wurde aber nur für 40€ verkauft und ich hatte 5 Pakete und wollte für dieses eine nicht später nochmal zur Post. Genau da hat es dann auch ewig gedauert, in meinem Fall war das auch ein Problem mit der Bank, ich habe das Geld dann etwa 2 Wochen später gehabt.

In deinem Fall empfiehlt sich die Anzeige definitiv, ich würde dann noch so einen Monat warten und erst danach zum Anwalt gehen. Sofern die Polizei sich da einmal bei dem Betrüger meldet, zahlen die ganz oft verdammt schnell. Schlechte Karten hast du allgemein nur, wenn du die Adresse des Käufers nicht hast. So sehe ich da wenig Probleme, an diese 200€ zu kommen.
 
Hmm ok werde ich mir mal überlegen. Allerdings bin ich kein Freund davon, nur leere "Drohungen" auszusprechen. Die Adresse habe ich natürlich, und da der Empfänger auch mit seinem Namen unterschrieben hat, muss sie korrekt sein.

Bei der Anzeige fürchte ich eben, dass diese eher schnell eingestellt wird wegen des geringen Wertes und daher keinen "Eindruck" hinterlässt. Ein Schreiben vom Anwalt mit den ersten Rechnungspositionen, die der mutmaßliche Betrüger zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen hat wird es da aber wahrscheinlich dann schon interessanter.


Zum Problem mit der Bank:

Selbst, wenn seine Story mit der TAN-Liste gestimmt hätte, so hatte er nun genug Zeit, die Überweisung auf altmodischem Wege zu tätigen. Und selbst eine TAN-Liste wäre mittlerweile wohl schon zugestellt worden.

Letztlich sieht es bei genauerer Betrachtung auch so aus, als hätte er mir den Screenshot vor TAN-Eingabe geschickt und ihn bewusst so zugeschnitten, dass man ihn für die Bestätigung der bereits getätigten Überweisung halten könnte. Und dazu gehört dann auch ein gewisses Maß an krimineller Energie, denn man handelt bewusst und vorsätzlich, es kann kein Versehen sein.
 
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Genau genommen ist es ja kein Betrug, denn er kann auch eine Überweisung veranlasst haben was dann mangels Deckung von seiner Bank nicht ausgeführt wurde. Das mit der Tan-Nummer ist eine Ausrede, denn eine Überweisung könnte ohne gültige Tan-Nummer nicht ausgeführt oder abgeschlossen werden.

Im Moment sehe ich daher nur ein Zahlungsverzug.
Aber wir können hier keine Rechtsberatung machen, dass müsste dann schon dein Anwalt machen.

Bei einer Onlineanzeige könnte die Anzeige mit dem Verweis eingestellt werden da es Zivilrechtlich eingeklagt werden müsste.
 
Der TE hat wohl bislang keinerlei Identitätsnachweis seines Vertragspartners.
Er hat wohl eine Versandanschrift, muss aber nicht die Käuferanschrift sein.
Gibt es einen Versand- und Zustellnachweis?
Hat der TE die Korrespondenz (Angebot+Mailverkehr) gesichert, aus welcher sich auch ein Kaufvertrag ergibt?

Im Moment halte ich eine Betrugsanzeige für überzogen.
Ein Mahnbescheid würde ausreichen, da es ihm ja um sein Geld geht.
Natürlich ist eine Betrugsanzeige beeindruckender, wird aber langsamer bearbeitet als ein Mahnbescheid.

Im übrigen hat der TE immer noch das Risiko eines z. Bsp. minderjährigen Käufers, eines Dreieckbetruges, einer erfundenen Käuferidentität, eines nicht geschäftsfähigen Käufers o.a., das übliche Onlineverkaufsrisiko halt.
 
Ebay Kleinanzeigen ist LOKAL, was ist daran nicht zu verstehen? ;) Ich würde NIE und NIMMER vorab versenden oder selbst was via Überweisung dort kaufen. Wenn ich es nicht abholen kann, dann lasse ich es bleiben. Man wird von ebay sogar davor gewarnt, aber man denkt ja immer, einen selber wird es nicht treffen. Erst nicht auf Warnungen hören und später Jammern!

Wenn es ein Harz IV Empfänger ohne Kohle ist, wirst Du NICHTS machen können. Kannst Dir einen Titel erwirken, Anwalt einschalten, etc. pp., jedoch wirst Du NIE einen Cent sehen.
 
Zum jetzigen Zeitpunkt bereits einen Mahnbescheid zu beantragen würde ich aufgrund der Kosten desselben nicht empfehlen.

Interessant fände ich, ob es sich bei dem Screenshot um einen vom Onlinebanking der Postbank handelt? Dort kann man nämlich das Onlinebanking auch ohne ein Konto zu haben oder sich anzumelden antesten, wodurch man ohne großartigen Aufwand einen prima Screenshot einer Überweisung erstellen kann. Evtl. ist das auch bei anderen Banken möglich.
 
eine zur Zeit beliebte Masche von den Verkäufern ists ja die Käufer zu bitten per PayPal Friends zu bezahlen, sonst würden die armen Verkäufer ganze 1-2 Euro extra an PayPal Gebühren bezahlen müssen.

Nachdem ich den Verkäufern zurück geschrieben hatte dass ich die 1-2 Euro drauflege wegen den Gebühren, dennoch per PayPal mit Käuferschutz bezahle haben sich dann viele nicht mehr gemeldet.

also ganz üble Maschen die da ablaufen, vor allen gehts ja meistens um Beträge unter 500 Euro da die Betrüger wissen, dass sich bei solchen kleineren Geldbeträgen für die Geschädigten kein Anwalt lohnt
 
Rechne das mal hoch ... Deswegen gibt es bei Kleinanzeigen nur Barzahlung bei Abholung.
Wenn jemand mit was überweisen möchte kann er das machen, aber selbst da lehne ich meistens ab.

Gibt nur Ärger damit.
 
Ich zahle Prinzipiell nur per normalen Paypal (sofern Paypal angeboten wird), wenn ich frage hast du Paypal und er sagt ja habe ich schick mir das über Paypal Friends sage ich ok ich sende die Zahlung per Paypal.

Dank dem Rechner bekommt der Verkäufer da eh nichts von mit und wird wenn alles sauber abgelaufen ist auch nichts davon bemerken. Meint aber jemand mich abzuziehen kommt das große Erwachen ^^

Hier der Gebührenrechner wo man genau auf den Cent so versenden kann, dass der Käufer nichts merkt. Und die paar Euro leg ich für Sicherheit gerne drauf!
http://www.online-gebuehrenrechner.de/paypal.php#startcalc
 
Könnte auch helfen mal zur Polizei zu gehen. Normale Menschen kriegen dann Angst und bezahlen lieber.
Der zivile Rechtsweg kostet halt Geld und hat gewisse Risiken.
 
hatte vor ner zeit mal 2 fälle wo sich die anzeige gelohnt hat, dauert aber, hab nach 4-6 monaten mein geld wiederbekommen

aber wayne, so ne anzeige ist online in 5-15 minuten fertig gemacht
 
Hallo,

nun komme gerade von der Arbeit und habe auch bereits online Anzeige erstattet. Mehr als eingestellt werden kann sie nicht, aber immerhin habe ich es dann versucht. Nun mal zu euren ganzen Beiträgen:

Genau genommen ist es ja kein Betrug, denn er kann auch eine Überweisung veranlasst haben was dann mangels Deckung von seiner Bank nicht ausgeführt wurde. Das mit der Tan-Nummer ist eine Ausrede, denn eine Überweisung könnte ohne gültige Tan-Nummer nicht ausgeführt oder abgeschlossen werden.

Da er eine Überweisungsbestätigung durch die Bank vorgetäuscht hat sehe ich schon einen möglichen Betrug. Da sich der Käufer nicht mehr meldet scheint mir zumindest die Absicht auch klar zu sein.

Der TE hat wohl bislang keinerlei Identitätsnachweis seines Vertragspartners.
Er hat wohl eine Versandanschrift, muss aber nicht die Käuferanschrift sein.
Gibt es einen Versand- und Zustellnachweis?
Hat der TE die Korrespondenz (Angebot+Mailverkehr) gesichert, aus welcher sich auch ein Kaufvertrag ergibt?

Ich weiß, meine Threadöffnung war viel Text, aber bitte trotzdem vor dem Antworten lesen, wenn Interesse am Thread besteht. Ich habe schon dort erwähnt, dass der Käufer das Paket laut DHL (Sendungsstatus) persönlich mit seinem Namen entgegen genommen hat. Ok, das mit der DHL habe ich nicht geschrieben, aber woher sollte ich es sonst wissen? :)

Im Moment halte ich eine Betrugsanzeige für überzogen.
Ein Mahnbescheid würde ausreichen, da es ihm ja um sein Geld geht.
Natürlich ist eine Betrugsanzeige beeindruckender, wird aber langsamer bearbeitet als ein Mahnbescheid.

Ein Mahnbescheid kostet direkt Geld und ob beim Käufer etwas zu holen ist darf bezweifelt werden, sonst hätte man dies bei 200€ ja auch nicht nötig. Aber die Anzeige schindet vielleicht Eindruck (ist möglicherweise noch nicht jeder direkt so abgekocht) und bei einem Minderjährigen werden spätestens dann die Eltern Wind bekommen und vielleicht selber Druck ausüben auf den Minderjährigen. Und mir kann ja mit einer Anzeige nichts passieren, entweder wird sie eingestellt oder nicht.


Ebay Kleinanzeigen ist LOKAL, was ist daran nicht zu verstehen? Ich würde NIE und NIMMER vorab versenden oder selbst was via Überweisung dort kaufen. Wenn ich es nicht abholen kann, dann lasse ich es bleiben. Man wird von ebay sogar davor gewarnt, aber man denkt ja immer, einen selber wird es nicht treffen. Erst nicht auf Warnungen hören und später Jammern!

Bei Beträgen, die ich nicht verschmerzen könnte würde ich auch nur lokal helfen. Bei 200€ ist das Risiko überschaubar, was aber nicht bedeutet, dass ich nicht darum kämpfen werde :)

Wenn es ein Harz IV Empfänger ohne Kohle ist, wirst Du NICHTS machen können. Kannst Dir einen Titel erwirken, Anwalt einschalten, etc. pp., jedoch wirst Du NIE einen Cent sehen.

Ist mir klar, aber vielleicht kann ich ihm ein paar Stressfalten verpassen. Und vielleicht ist es nicht das erste Mal, dass er so handelt und genau meine Anzeige könnte das Fass im Gesamten zum Überlaufen bringen.


Interessant fände ich, ob es sich bei dem Screenshot um einen vom Onlinebanking der Postbank handelt? Dort kann man nämlich das Onlinebanking auch ohne ein Konto zu haben oder sich anzumelden antesten, wodurch man ohne großartigen Aufwand einen prima Screenshot einer Überweisung erstellen kann. Evtl. ist das auch bei anderen Banken möglich.

Im Screenshot sind meine Bankdaten zu sehen und die Daten des Käufers. Und er sieht auf den ersten Blick so aus, wie die Bestätigung, die ich bei Onlineüberweisungen immer bekomme, wenn die Überweisung getätigt wurde. Daher war ich auch so gutgläubig. Erst hinterher fiel mir auf, dass es nur ein Teilausschnitt ist und das ganze auch ziemlich unscharf (nur abfotografiert vom Monitor) und man damit eigentlich nicht viel anfangen kann bzw. es gefälscht sein könnte.

In welche Stadt wurde denn versendet ?

Großbreitenbach. Was im Übrigen auch nicht weit genug weg ist, um nicht mal persönlich bei ihm vorbei zu schauen und das ganze an seiner Haustür nochmal zu behandeln. Aber das wäre dann der letzte Schritt.

eine zur Zeit beliebte Masche von den Verkäufern ists ja die Käufer zu bitten per PayPal Friends zu bezahlen, sonst würden die armen Verkäufer ganze 1-2 Euro extra an PayPal Gebühren bezahlen müssen.

Nachdem ich den Verkäufern zurück geschrieben hatte dass ich die 1-2 Euro drauflege wegen den Gebühren, dennoch per PayPal mit Käuferschutz bezahle haben sich dann viele nicht mehr gemeldet.

also ganz üble Maschen die da ablaufen, vor allen gehts ja meistens um Beträge unter 500 Euro da die Betrüger wissen, dass sich bei solchen kleineren Geldbeträgen für die Geschädigten kein Anwalt lohnt

Hat jetzt aber nicht wirklich was mit meinem Fall zu tun, zumal ich einer der guten Verkäufer bin, die sogar vor Zahlungseingang versenden :) Ich bot übrigens Paypal an, er lehnte aber ab und meinte, dass er kein Paypal hätte.

Rechne das mal hoch ... Deswegen gibt es bei Kleinanzeigen nur Barzahlung bei Abholung.
Wenn jemand mit was überweisen möchte kann er das machen, aber selbst da lehne ich meistens ab.

Gibt nur Ärger damit.

Der Markt für PC Hardware ist lokal nicht immer besonders üppig und es gab bisher nie Probleme. Bei größeren Beträgen würde ich auch nie vor Zahlungseingang versenden.

Ich zahle Prinzipiell nur per normalen Paypal (sofern Paypal angeboten wird), wenn ich frage hast du Paypal und er sagt ja habe ich schick mir das über Paypal Friends sage ich ok ich sende die Zahlung per Paypal.

Mir als VK ist es egal ob PP oder PP Friends, nur sind die meisten Käufer zu geizig, die Gebühren zu übernehmen. Allerdings kann man als VK mit PP auch vom Käufer verar...t werden.

Könnte auch helfen mal zur Polizei zu gehen. Normale Menschen kriegen dann Angst und bezahlen lieber.
Der zivile Rechtsweg kostet halt Geld und hat gewisse Risiken.

Habe bereits Anzeige erstattet, mal gucken, ob es was bringt.

hatte vor ner zeit mal 2 fälle wo sich die anzeige gelohnt hat, dauert aber, hab nach 4-6 monaten mein geld wiederbekommen

aber wayne, so ne anzeige ist online in 5-15 minuten fertig gemacht

So siehts aus, wobei ich das Geld so gut wie abgeschrieben habe. Die größte Erfolgschance sehe ich noch darin, ihn persönlich aufzusuchen. Aber da muss man eben auch vorsichtig sein um sich nicht selbst strafbar zu machen. Kannst da praktisch auch nur lieb bitte bitte sagen.



Wenn sich noch etwas tut werde ich berichten. Ich warte jetzt ein paar Tage und gucke, ob er sich noch rührt, wenn nicht werde ich nächste Woche mal einen Termin beim Anwalt machen und gucken, wie es weitergeht. Oder ich fahr doch mal mit ein paar Freunden persönlich vorbei und versuche, ihn zu verunsichern, ohne mit dabei selbst strafbar zu machen.
 
ich seh das auch so, wrr gar nichts macht der schadet sich und andere, wenn der nämlich fleissig anzeigen sammelt steigt die chance das er auch mal ordentlich auf den deckel kriegt und keine weiteren leute mehr schädigt

denkt aber jeder "hey den aufwand isses nicht wert" dann lernen die nur draus das es sich lohnt zu bescheissen.

meine 2 dinger da waren übrigens nur 30€ über ebay kleinanzeigen von nem minderjähigen (stellte sich raus das er das mehrfach tat) und das andere ne ebay auktion für 50€
keine grossen beträge aber wenn keiner was macht lohnt sich das für die schon
 
Wenn du Zeit und Geld hast dann fahr doch mal hin und guck mal ob seine Angaben zum
Ort stimmen.
Kann ja keiner was gegen sagen, nimm aber zur Sicherheit einen Zeugen mit. Nicht das nachher behauptet wird du hättest sonst was kaputt gemacht.
 
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