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Da hast du absolut recht! Und die ganze Kiste wird noch lustiger! Jeder, der eine Solar-Anlage hat, ist ein Gewerbetreibender, weil er ein eigenes Kraftwerk besitzt. Verdient er mehr als 400 € damit, werden die Beträge SV- und RV-pflichtig. Das mal nur am Rande erwähnt..Neo schrieb:Wenn man 400€ oder weniger verdient, bleibt man von der Änderung verschont, aber sobald man die 400€ marke überschreitet muss man so viel in die Rentenkasse zahlen, dass einem nichts mehr zum leben übrig bleibt? Unglaublich...
Wenn ich mir überlege, was als Selbständiger alles für Zusatzkosten hinzukommen, finde ich das ganze ziemlich unüberlegt.
Hier mal eine Beispielrechnung zur Zwangsrente, für junge Gründer (m/w):
Wenn am Ende des Jahres 12.000 € Rohertrag da sind, ist das kein Problem ... dann kann auch nachgezahlt werden und vor allem zuvor eine Kapitalreserve geschaffen werden.
Das Problem ist aber:
... wie starten Gründer ohne Reserven aus der Arbeitslosigkeit?
(Der Gründungszuschuß verpufft doch zum Schuldschein bei der KV)
Dummerweise muss der Gründer auch 450 € Wohnkosten, 370 € Lebensunterhalt und GEZ und Telefon bezahlen, bevor er den ersten Euro für die KV entbehren kann!
Und so ist doch Folgendes wahrscheinlich:
Am Ende des ersten Gründerjahres einer GmbHuG sind bei 12.000 € Ertrag
fällig;
- 5.400 € Miete - davon 80% private Entnahme 20% Home-Office
- 4440 € Lebensunterhalt = Höhe Hartz 4-Satz
- 600 € Telefon = gewerblich veranlasst
- - 1800 € KV = Mindestbetrag
- 0 C Steuern
= - minus 200 € Defizit erwirtschaftet
Ergebnis:
4.400 € Lebensunterhalt
4.320 € Mietanteil privat
= 8.700 € Einkünfte
Nachzahlung der KV auf 330 €/Monat = 3960 Gesamt - gezahlt 1.800 €
= Nachforderung von 2.160 €
Gesamt-Defizit: 2.360 € im ersten Jahr (nur als Faustzahl bitte nicht aufs Komma).
Und nun müsste man einmal nachrechnen, wie hoch eigentlich der KV-Satz bezogen auf den tatsächlichen Verdienst ist - und ob hier noch die Berufsfreiheit, der Gleichbehandlungsgrundsatz (gegenüber Arbeitsnehmern und H4-Empfängern) gewahrt ist?
Das Problem:
Solange ein Gründer aus der Arbeitslosigkeit sich herauszuarbeiten versucht, ist es nicht sinnvoll, ihn wieder durch die KV in Hartz 4 zurück zu drängen.
Die Anrechenbarkeit von Betriebskosten, Wohnkosten und Lebensunterhalt würde auch dazu führen, das
a) keinerlei Kreditfähgkeit entsteht
b) das Risiko praktisch nicht mehr tragbar ist
c) langsam aufbauende Geschäftsmodelle unmöglich werden.
(im Internet und vielen kreativen Gewerben braucht es 3 Jahre - in denen die Existenzangst jegliche Leistungsfähigkeit untergräbt.
Im Prinzip bleiben dann nur nur Hartz 4 oder auswandern als sichere Alternativen!
(... und es kommt noch das Thema RV dazu .... )
Das Gesamt-System ist nicht mehr stimmig!
Mit den Regeln von KV und RV ist praktisch das unternehmerische "Armel-Aufkrempeln und Loslegen" zum Scheitern verurteilt.
Nur wer die Sicherheit hat, der Grenzkostenfalle zu entkommen - kann künftig noch gründen. Die Grenzkostenfalle liegt ganz sicher nicht bei 12.000 € sondern eher bei 15.000 - 20.000 €. Das aber bedeutet: zehntausende Gründungen sind zukünftig in Gefahr.