Frage zum 14 Tägigen Umtauschrecht für Gebrauchte Ware (K&M Elektronik)

Nolle

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K&M Elektronik bietet Retourware an. Ich habe mir vor dort etwas zu kaufen. Meine Frage an euch. Habe ich bei der Ware trotzdem ein 14 Tägiges Umtauschrecht? Lg Nolle
 
Ja, das 14tägige Rückgaberecht gilt auch bei gebrauchter Ware.

Warum nicht mal wieder Google fragen?
 
Ich habe Google gefragt. Aber die Meisten Beiträge waren sehr alt und in Foren zu finden. Dort bin ich mir nicht so sicher ob die User so Kompetent sind wie ihr :) sorry
 
Hi, die willst du dir bestellen? Vor Ort auf gekaufte Artikel hast du zumindest rechtlich keine Ansprüche auf Rückgabe. Ob K&M das kulanterweise anbietet weiß ich jetzt nicht.
 
Natürlich nur Online, kein Ladenkauf.

Ich bin bei K&M von online ausgegangen

Nolle schrieb:
...Dort bin ich mir nicht so sicher ob die User so Kompetent sind wie ihr :) sorry
Das ist natürlich ein Grund. :)
 
K&M bietet das nur Online an. Dort müssen sie mir also 14 Tage geben?

@ Fu Manchu: ;)
 
ok, weil xyn meinte, es wären vor Ort gekaufte.

Ja, auch bei gebrauchter Ware - online gekauft - gilt das 14 tägige Rückgaberecht.
 
Ich meinte es nicht so, ich konnte es nicht aus dem Text rauslesen wie es gemeint war. Daher die Aussage von mir.
 
Ich ärgere mich gerade gewaltig. Ich habe bei K&M ein Notebook gekauft-online bestellt und dann in Filiale abgeholt.
In der Bestellbestätigung wurde ich auf das Widerspruchsrecht hingewiesen-14Tage, soweit ok.
Komme aber absolut nicht mit dem Aufbau des Notebooks zurecht-hatte es jetzt 3x an und die Tastatur und die Anordnung der Tasten inkl. Nummernblock bereiten mir Probleme.

Wollte das Notebook daher fristgerecht zuückgeben und habe entsprechend schriftlich die RÜckgabe beantragt. Habe jetzt allen Ernstes die Antwort bekommen, dass Notebooks von der Rückgabe ausgeschlossen sind-großes Kino.
 
Hi, sofern dir ein Rückgaberecht eingeräumt wurde, hast du natürlich auch dazu die Möglichkeit. Hast du das vor Ort nur abgeholt oder auch getestet?
 
Schmunzel80 schrieb:
Habe jetzt allen Ernstes die Antwort bekommen, dass Notebooks von der Rückgabe ausgeschlossen sind...

Und Du hast natürlich nach der Begündung gefragt. Also, und die wäre?
 
Vor Ort abgeholt heißt eigentlich schon, dass das Rückgaberecht verwirkt ist, da kein Fernabsatz...
 
So ein Quatsch, es kommt lediglich darauf an, ob der Vertrag mit Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurde, wo die Ware letztlich übergeben wird, ist für das Bestehen des Widerrufsrechtes unerheblich.
 
Kommt auf den Vertrag an. K&M hat die Rücknahme bei Abholung in der Vergangenheit schon öfters ausgeschlossen ;)
 
Das könnte der Verkäufer nach dem Wortlaut des Gesetzes dann machen, wenn der Vertrag erst bei Abholung zustande kommt. Aber selbst dann wäre aus Erwägungen, die hier zu weit führen würden, in diesem Fall m.E. ein Widerrufsrecht gegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau diese Situation wollte ich vermeiden, deshalb meine Frage. Ich habe in der Nähe auch eine K&M Filiale. Bietet sich ja an das Gerät online zu Bestellen und darauf in der Filiale abzuholen. (Das warten auf die Post, nervt manchmal etwas) Habe mich allerdings doch für den Versand entschieden um genau dieser Situation aus dem Weg zu gehen.
 
ich habe um schriftliche Stellungnahme gebeten.

Ich habe online bestellt und hatte die Wahl zwischen Versand oder Abholung. Und wenn ein Onlinehandel dies anbietet, warum sollte man es dann zuschicken lassen? Vor allem, wenn man zum Zeitpunkt der Anlieferung nicht zuhause sein kann, weil man arbeitet.

Das Notebook vor Ort anschauen war nicht-nur Abholung. Und in dem Laden selber ist so gut wie gar nichts ausgestellt.

Ich habe auch bei der Bestellbestätigung keinen Hinweis bekommen, dass Notebooks vom Umtausch ausgeschlossen sind-stattdessen wurde sogar darauf hingewiesen, innerhalb welcher Frist und wie man eine Rückgabe anmelden muss/kann.

Ich habe dies dann per Email gemacht und mich an den Service gewandt. Dieser antwortete mir, dass ich mich direkt mit dem Standort in Verbindung setzen müsse.

Das habe ich dann getan...-und dann kam die tolle Info, dass Notebooks vom Umtausch ausgeschlossen seien und nur be Ausnahmen was gemacht werden könne und das müsse der Standort erst mit der Zentrale klären ob überhaupt und wenn ja, zu welchen Konditionen. Ich habe dann auch nochmal klar deutlich gemacht, dass an keiner Stelle darauf hingewiesen wurde, dass ein solches Gerät vom Umtausch ausgeschlossen ist. Und jetzt wird sich Zeit gelassen, bis die Frist abgelaufen ist-bringt auch nichts da jetzt hinzufahren-die Klärung bleibt ja weiterhin offen. Das ist doch echt frech.

Auf gut Deutsch, werde ich besser fahren das Gerät privat selber zu verkaufen als dem Laden 100€ in den Rachen zu schieben.

Schön, dass in dem Laden aber 3 große Schilder hingen wie "Abholung" "Rückgabe, Reparatur" und "Beratung/Verkauf" - wer könnte dan darauf kommen, dass man sein Gerät nicht zurückgeben kann. Echt toller Service-mich sehen die jedenfalls nicht wieder und ich bin froh, ein nicht schon für einen Bekannten das Gleiche organisiert zu haben.
Ergänzung ()

Ich würde es ja verstehen, wenn man so Sachen wie einen USB-Stick nicht zurückgeben kann, aber ein Notebook ....
 
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