Fragen zum ALG 1

nedim89

Lt. Commander
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Hallo,

ich wollte die Höhe meines Arbeitslosengeldes zum jetzigen Datum ausrechnen. Sofern sich gesetzlich nichts geändert hat, hängt es ja vom letzten 12-monatigen Gehalt ab.

01.03.2011 bis 13.07.2011: Ausbildung bei der DTAG
13.07.2011 bis 31.08.2011: Arbeitslos in der Berufsagentur angemeldet
01.09.2011 bis heute: Tätigkeit in der Druckweiterverarbeitungs-Branche

Fragen:
Habe ich Anspruch auf ALG 1, sofern ich jetzt gekündigt werde, da ich vor sechs Monaten schon arbeitslos gemeldet war?
Wenn ja, werden die zusätzlichen Leistungen (Fahrtkosten etc.) zum Bruttogehalt des Arbeitsamtes dazugezählt?

Danke im Voraus für alle Antworten

MfG
 
Nur von den Zahlen ausgehend wäre die Anwartschaft auf ALG1 sowieso nicht erfüllt. Dazu musst du in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, ich komme bei deinen Angaben nur auf 10,5.
 
Wenn du mit dem Link auf die kurze Anwartschaft hinauswillst, die ist auch nicht erfüllt.

Die kurze Anwartschaftszeit erfüllt, wer

innerhalb der Rahmenfrist mindesten sechs Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat und
es sich hierbei überwiegend um Beschäftigungsverhältnisse gehandelt hat, die von vornherein auf nicht mehr als sechs Wochen befristet waren und
http://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/anwartschaftszeit.html

4,5 Monate Ausbildung und 6 Monate (Hilfs-?) Job, von Befristung auf unter sechs Wochen sehe ich da nichts.
 
Wie Xizor richtig geschrieben hat wurde die Anwartschaft nicht erfüllt, daher besteht kein Aspruch auf ALG 1.
 
Wird der Umsatz/Gewinn einer Selbständigkeit welcher innerhalb eines Jahres erzielt wurde auch dazu addiert?
 
Zuletzt bearbeitet:
interessenshalber :-D
 
Vor Wochen habe ich diese Frage gestellt, weil aufgrund der Arbeitsatmosphäre es in Richtung Arbeitslosigkeit ging. Am 31. Juni diesen Jahres wird meine fristgerechte und ordentliche Kündigung in Kraft treten. Natürlich hat der AG gekündigt, sodass ich Anspruch auf ALG 1 habe. (aufgemerkt: Mit diesem Thread gehe ich vom Schlimmsten aus; natürlich bewerbe ich mich)

Ich habe vor Wochen vergessen gehabt zu erwähnen, dass ich noch im Allgemeinen 311 Tage Anspruch auf ALG 1 habe, da ich nach der Ausbildung einundhalb Monate arbeitssuchend im Sinne der Arbeitslosigkeit war.

Jetzt schaut der jährliche Überblick (Brutto) natürlich anders aus als oben genannt:
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1. Stadium: 01.07.2011 bis 13.07.2011: Ausbildung bei der DTAG
2. Stadium: 13.07.2011 bis 31.08.2011: Arbeitslos in der Berufsagentur angemeldet
3. Stadium: 01.09.2011 bis 31.06.2012: Tätigkeit in der Druckweiterverarbeitungs-Branche
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ich weiß bei der jährlichen Berechnung jetzt nicht, ob das ALG 1 welches ich von der Agentur erhalten habe, einen Einfluss auf das jetzt zu erhaltene ALG hat, da das auch in den letzten 52 Wochen mitenthalten ist oder ob die letzten zwei Monatsgehälter (weil dann insgesamt 52 Wochen berufstätig) von der Ausbildung hinzugerechnet werden.

Fakt ist, dass ich im:
3. Stadium 18908,24 EUR (Vergütung) + 585,73 (Einmalzahlungen)
2. Stadium 1517,04 EUR (Bemessungsentgelt für 49 Tage) (zzgl. Fahrtkosten zum Arbeitsamt/Vorstellungsgesprächen und Bewerbungskosten)
1. Stadium 429,90 EUR (Vergütung) + 255,65 (Urlaubsgeld) [13 Tage]
verdient habe.

Fragen:
Werden erstattete Fahrt- und Bewerbungskosten vom Arbeitsamt dazugezählt, sofern die Arbeitssuchend-Phase ein Faktor bei der ALG-Berechnung eine Rolle spielt?
Wie schaut es bei Selbständigkeit aus? Hat der Gewinn/Verlust einen Einfluss auf den ALG 1?

Danke für alle Antworten im Voraus
 
hast du in deiner selbstständigkeit alv-beiträge gezahlt? warst du beschäftigt?

einfache rechnung: einkünfte ohne alv-beiträge zählen nicht (ganz grob formuliert, aber sollte verständlich sein)
 
Nein, habe keine alv-beiträge gezahlt.
 
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