Full HD Filme archivierung

Zimmbo

Lt. Junior Grade
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Dez. 2011
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477
Hallo Leute,

Ich weiß das ist ein schwieriges Thema, ich kenne den angepinnten Post und habe Ihn gelesen. Mir geht es auch NUR um einen LEGALEN Weg. Das nur vorneweg.

Num zum eigentlichen Thema, gibt es irgendwelche legalen Möglichkeiten, mir Filme, die ich natürlich gekauft habe, auf meiner NAS abzuspeichern und dann auf einen HTPC mit Z.B. Kodi zu streamen?
Kopierschutz umgehen ist ja nicht mehr erlaubt, selbst wenn man das nur zu praktischen Zwecken machen würde um seine Blue-ray Sammlung zu archivieren und dann eben im eigenen Netzwerk aufm Tablet oder Beamer nen Film zu schauen. Kann man HD-Filme auch kaufen, als DRM geschützte Datei oder so?
Ich wäre über etwas Aufklärung zu dem Thema dankbar.

MfG zimmbo
 
medium -> makemkv -> file -> nas -> plex -> tv
 
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Was heißt gekauft? Digital/DVD?
Sobald ein Kopierschutz vorhanden ist wirst du es nicht legal auf das NAS bekommen
 
Tatsächlich gibt es afaik KEINEN legalen Weg, sich Filme als Dateien zu kaufen. Und wie Du bereits gemerkt hast muss man beim vorhandensein von Medien immer den Kopierschutz umgehen (darum heißt er ja Kopierschutz).
 
Ist es dann nicht einfacher, die Filme einfach bei Amazon (oder ähnliches) digital zu kaufen und sie innerhalb der App auf dem Fernseher oder einem anderen Endgerät jederzeit anschauen zu können?
 
Man kann die Files, soweit man den welche hat, auch auf dem PC lassen, Medienstreaming in Windows aktivieren und im Media Player die Ordner im Netzwerk freigeben. Dann müsste es auf netzwerkfähigen TVs auch zu streamen sein.
 
naja zwischen legal und haushaltsüblich ist auch noch ein unterschied.
kein richter würd einem dafür belangen weil man seine physisch vorhandene bluray sammlung auf ein NAS wirft.
sind die medien nicht im haushalt vorhanden, gibts ärger. aber auch hier gilt, wo klein kläger...

angaben sind ohne gewähr...
 
Ich zitiere mal den Gesetzestext habe ich gerade gefunden, das rot markierte ist interessant:

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
(1) Wer
1.
in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder
2.
wissentlich unbefugt
a)
eine von Rechtsinhabern stammende Information für die Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint, oder
b)
ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht
und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert,


wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet.
(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
 
Zimmbo schrieb:
Num zum eigentlichen Thema, gibt es irgendwelche legalen Möglichkeiten, mir Filme, die ich natürlich gekauft habe, auf meiner NAS abzuspeichern und dann auf einen HTPC mit Z.B. Kodi zu streamen?
Nein.
Zimmbo schrieb:
Kann man HD-Filme auch kaufen, als DRM geschützte Datei oder so?
Von Sony gab (gibt?) es Ultraviolet Versionen dazu. Da stand ein Key auf ner kleinen Karte, wo du ihn dir runterladen konntest. Hab es aber nie genutzt. Von anderen Firmen ist mir nichts bekannt.

Dafür bleibt dir wohl nur Amazon, Netflix und Co. übrig.
 
Auch wenn du für deinen ausschließlich privaten Gebrauch Kopien deiner gekauften kopiergeschützten Werke anfertigst, so macht es die Sache nicht legal, auch wenn du laut Text vermutlich keine Freiheitsstrafe dafür fürchten musst.

Daher ist die Eingangsfrage des Threads nur mit "nein!" zu beantworten.
 
Kauf Dir ne große externe Festplatte und einen schnellen 256GB USB 3.1 Stick, dann hast Du das hantier nicht.
 
Laut dem Wikipediaartikel über Privatkopie/technische Schutzmaßnahmen liegt keine Straftat vor, wenn das ausschließlich für Private Zwecke erfolgt. Ist der Wikipediaartikel jetzt falsch? Der Gesetzestext klammert das ja explizit aus.
Kennt sich da jemand genauer aus zur rechtlichen Lage?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Amazon etc. werden digital Filme jedoch nicht gekauft sondern nur eine Nutzungslizenz erworben und wenn man sein Konto löscht oder Amazon den Dienst einstellt war es das mit dem Filmvergnügen und löst nicht das "Problem" mit bereits vorhandenem Material.

Ansonsten sind Tools wie makemkv halt eine Grauzone. Ja, es ist per Gesetzt nicht legal, wirksame technische Maßnahmen zu umgehen. Wenn ich den Film aber kopiere, noch dazu als Privatkopie und das klappt.. tja dann war meiner Meinung nach die technische Maßnahme, sprich der Kopierschutz eben nicht wirksam. Gemäß dieser Quelle ist die reine Umgehung eines Kopierschutzes nicht strafbar wenn dies ausschließlich für den Zweck der Privatkopie geschieht. http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html
Davon unberüht ist jedoch der Anspruch auf Schadensersatz des Urhebers. Zitat:
"Die Umgehung des Kopierschutzes ist nur dann nicht strafbar, wenn man die Kopien nur für seine eigenen privaten Zwecke verwendet. Unabhängig von der Strafbarkeit einer Kopie hat der Rechteinhaber in jedem Fall einer rechtswidrigen Umgehung des Kopierschutzes einen Schadensersatzanspruch gegen den Kopierer, z.B. in Höhe des sonst jeweils üblichen Kaufpreises für die rechtswidrig hergestellten Stücke, $97 UrhG."

Was du mit dieser öffentlich bekannten Information anfängst, bleibt dir überlassen.
 
Dass etwas strafrechtlich nicht relevant ist, heißt nicht automatisch, dass es legal ist, wie @snaxilian ja richtig zitiert. Der Anspruch des Rechteinhabers dir gegenüber bleibt, aber du kriegst vom Staat eben keine weitere Strafe aufgebrummt.
snaxilian schrieb:
Was du mit dieser öffentlich bekannten Information anfängst, bleibt dir überlassen.
...beantwortet deine Frage eigentlich vollständig :D
 
Ist doch egal, was das Gesetz sagt. Ist es tatsächlich eine private Kopie, spricht nichts dagegen. Ob jetzt das Label "legal" daraufklebt oder nicht ...
 
Also ist Privatkopie weiterhin erlaubt, egal ob mit oder ohne, allerdings kann mich der Rechteinhaber auf den Kaufpreis des Mediums verklagen wenn ich denn den Kopierschutz umgangen habe. Also praktisch nicht durchführbar für den Rechteinhaber. Und selbst wenn, dürften das nicht all zu hohe Summen sein, da es sich ja nur um den Kaufpreis der Medien handelt.
Nun ja jetzt bin ich wieder etwas schlauer.

Vielen Dank für die Informativen Antworten, und allen ein schönes Wochenende.
 
Nein, nicht falsch verstehen, es ist mit Kopierschutz eben nicht erlaubt. Aber es wird nicht strafrechtlich verfolgt vom Staat, wenn du das original besitzt und es nur für deine privaten Zwecke ist. Klingt wie quasi das gleiche, ist es aber keinesfalls, da sonst der Anspruch des Rechteinhabers nicht mehr da wäre.

Was du damit anfängst, wie dir mehrfach schon gesagt wurde, ist deine Sache.
 
Ich finde die ganze Geschichte etwas undurchsichtig. Wenn etwas nicht erlaubt ist, dann gibt es normalerweise auch eine Strafe (Kläger vorausgesetzt) . Zumindest fällt mir gerade nichts ein wo das anders wäre. Das Geld das man dem Rechteinhaber zahlen muss, ist ja auch keine Strafe im eigentlichen Sinne sondern eher ein Unkostenbeitrag. Man zahlt ja im Prinzip den regulären Kaufpreis an den Rechteinhaber. Wäre es nicht erlaubt/illegal, gäbe es in irgendeiner Form auch eine Strafzahlung. Sehr merkwürdig das ganze, das sieht fast so aus, als hätte die Filmelobby da sehr deutlich mitgemacht, bei der Formulierung. Es gibt keine Strafe vom Staat, aber die Filmelobby könnte trotzdem ihr Geld abzwacken. Sieht aus wie ein Deal, ihr dürft die Privatkopie behalten, wenn wir dafür direkt den Bürger belangen dürfen.
Sehr merkwürdig die Regelung und nicht wirklich konsequent zu Ende gedacht.
Grüẞe
 
Eigentlich ist es nicht undurchsichtig.
Du kannst ja z.B. auch verbotenerweise auf einem Privatgrundstück parken und der Staat bestraft dich nicht dafür. Da muss schon der Inhaber des Grundstücks dich belangen wollen. Dann wirst du aufgrund seiner Rechtsansprüche dir gegenüber belangt. Allerdings nicht vom Staat sondern von ihm auf Basis geltenden Rechts.

Wenn du aber Gewerbsmäßig eben Kopiergeschützte Medien verbreiten würdest, dann bräuchte es so gesehen den Rechteinhaber nicht erst, dass du bestraft würdest. Das könnte/würde der Staat ggf. selbst verfolgen, weil es eine Straftat ist, und der Rechteinhaber könnte dich selbstverständlich zusätzlich noch zivilrechtlich belangen. Du bekämst also die Strafe für die Straftat vom Staat zusätzlich zum Schadensersatz gegenüber dem Rechteinhaber direkt.

Aber ich bin selber Laie und kein Jurist.
 
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