Garantie ab dem 1.1.02

Lunahood

Ensign
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Nov. 2001
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133
Hallo Leute,

wie läuft das eigentlich mit der Garantie ab dem 1.1.02 genau ab ? Müssen die Herstellerfirmen oder die Händler auf die Geräte die 2 Jahre geben ? In wiefern ist das überhaupt zwingend vorgeschrieben ?

Wenn ich mir jetzt noch Hardware kaufen möchte und dort im Moment nur 6 Monate Garantie vom Händler gegeben werden, lohnt es sich dann zu warten und dann hab ich definitiv 2 Jahre Garantie oder ist das nur bei den Produkten der Fall, bei denen der Hersteller die Garantie auch offiziell für diese Zeitspanne übernimmt ?

Gruss,

Lunahood
 
Beide, Händler und Hersteller, müssen ab dem 1.1.2002 mindestens 2Jahre Garantie gewähren. Dies gilt aber nicht für alle Produkte, so sind z.B. nur begrenzt haltbare Waren (z.B. Lebensmittel oder Batterien usw.) von dieser Garantie ausgenommen.

Wenn du vor hast, teure Hardware zu kaufen bei der es ärgerlich wäre wenn die nach 1Jahr defekt ist, dann würde ich noch bis nächstes Jahr warten.
Mich hätte diese Regelung schon vor mancher finanzieller Ausgabe gerettet, weil ziemlich viele Produkte nach ca. 1 Jahr die Huffe hochreissen.
 
Moin,

also die Garantie beträgt zwei Jahre und wird von Händler getragen. Im Garantiefall ist er Dein Ansprechpartner und nicht der Hersteller.

Übrigens bieten viele Versandhändler bereits jetzt (seit 1.12.) die zweijährige Garantie an.
Wenn Du nicht gerne beim Versand bestellst und es nicht brandeilig, solltest Du wohl besser noch bis zum 2.01.2002 warten.
 
Ich muss euch leider alle Enttäuschen.

Die Neuen Regelungen betreffen nicht die Garantie, die durch den Hersteller der Ware abgedeckt wird, sondern die erweiterten Gewährleistungsfristen, die Händler und Hersteller gewähren müssen.

Die Garantie ist eine freiwillige, über die Gewährleistung hinausgehende Leistung seitens des Herstellers, der für nicht vom Eigner verursachte Schäden an der Sache haftet (z.B. Netzteil einfach so abgeraucht). Dabei kann er dem Kunden die Transportkosten zumuten.

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, d.h.die Sache muss für einen bestimmten Zeitraum (ab 1.1.2001 2 Jahre *freu*) frei von Mängeln sein. Dafür ist der Händler verantwortlich und er ist der Ansprechpartner, wenn du von deinem Recht Gebrauch machen willst. Dir dürfen dabei keine Kosten entstehen.
 
... wohl besser warten

Hallo,

also sicherer dürfte demnach Warten auf jeden Fall sein, da das ganze wohl noch nicht so ganz "durch" ist. Auch wenn ich jetzt z. B. bei Alternate bestelle (haben mir telefonisch zugesichert, daß es auch ab jetzt schon 2 Jahre gibt) weiss ich nicht, wie die Ihre Rechnungen ausschreiben, im schlechtesten Falle wurde da noch nichts von 2 Jahren erwähnt und ich habe nachher im Fehlerfalle die Probleme zu "beweisen", daß es auch schon im Dezember galt.

Aber auch wenn ich Anfang Januar bestelle kann ich mir nich alle rechtlichen Zweifel ausräumen. Was geschieht denn, wenn ich bei einem Händler bestelle, der seine AGB´s noch nicht auf die 2 Jahre aktualisiert hat. Theoretisch müsste er dann trotzdem haften; praktisch könnte er mich aber auf seine von mir "abgesegneten" AGB´s aufmerksam machen.

Tja, die Zeiten der Umstellungen sind immer ein wenig schleierhaft; danke Euch aber schon mal für die Infos bislang.

Gruss,

Lunahood
 
Er haftet nicht nur theoretisch sondern auch praktisch,da wenn in der AGB des Händlers dann immer noch 6 Monate angeben werden, diese Angabe schlicht weg ungültigist , da nicht gesetzestreu und kann auch nicht durch einen Vertrag (Kaufvertrag + AGB) eingeschränkt werden. (AGB-Gesetz §11 Satz 10e).
 
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