Garantie erloschen?

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Hansestadt

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Mahlzeit zusammen,

hatte mir vor einiger Zeit (vor zwei Monaten) einen PC von Systemtreff gekauft. Leider war der eingebaute CPU Kühler für meine Intel Core i7-10700K zu schlecht (94 Grad) im Gaming und hatte diesen durch einen Broken Aco mit zwei ARCTIC Bionix P120 Lüftern ersetzt. Der Wechsel und die Expertise, dass der "alte Kühler" zu schlecht ist, hatte ich von einem IT-Spezialisten vornhemen lassen.
Der Mail hatte ich Systemtreff über den Wechsel informiert, sie wollten das ich das gerät zurücksende, dem hatte ich Wiedersprochen und gesagt, dass ich das von einem IT-Spezialistenm durchführen lasse, da ich den PV für Homeoffice brauche. Daraufhin erstattet mir Systemtreff die Anschaffungskosten für den neuen CPU-Lüfter.

Meine Frage, ist damit auch meine Garantie erloschen? Von Seiten Systemtreffs stand dazu nichts in ihrer Mail. Auf der Homepage steht dazu:
"Sobald das System grundlegend verändert wird, erlischt die Gewährleistung unsererseits. Die eventuelle, eigenschränkte Herstellergarantie bleibt natürlich trotzdem weiterbestehen.
Wenn beim Tausch zum Beispiel das Mainboard beschädigt wird, können wir und natürlich auch der Hersteller keine Haftung übernehmen."

In dem Infoblatt von ST und der Rechnung steht aber folgendes:
s. Bild

Was stimmt den nun? Was sagt ihr?
 

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Du verwechselst glaube ich, Garantie und Gewährleistung.

Garantie hats Du gegenüber dem Hersteller, Gewährleistung gegenüber dem Händler/Verkäufer.
 
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Gute Frage.

Ehm ich meine, wenn ich in den 3 Jahren Garantie, did ST gibt, ob ich da jetzt noch meinen PC hinsenden kann und ich ihm "ganz" zurück bekomme.
 
Den Kühler zu tauschen ist wie der Austausch von Datenträgern kein grundlegender Eingriff in das System.
Ein Autausch der CPU oder des Mainboardes schon.
 
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Fertig-PC oder von dem Laden zusammengestellter PC?
Da wäre der Unterschied, ob du Garantieansprüche gegenüber dem Laden oder dem Hersteller des PC hast.

Meistens 'regelt' man sowas am unkompliziertesten, indem man etwaige Änderungen zurückbaut. Was der Händler/Hersteller nicht weiß macht ihn nicht heiß - und z.B. einen Kühlerwechsel gegen einen besseren kann er mit angemessenem Aufwand nicht prüfen/nachweisen.

(Klar, man könnte analysieren ob die original-Applikation der Wärmeleitpaste noch drauf ist... aber das ist weit über einen angemessenen Aufwand hinaus.)

Hansestadt schrieb:
"Sobald das System grundlegend verändert wird, erlischt die Gewährleistung unsererseits. Die eventuelle, eigenschränkte Herstellergarantie bleibt natürlich trotzdem weiterbestehen.
Im Zweifelsfall könnte ihr vor Gericht streiten, ob ein Kühlertausch eine grundlegende Veränderung ist.

Meine Meinung wäre 'nein'.
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Hansestadt schrieb:
Auch wenn dafür Mainboard ausgebaut werden musste?
Mainboardtausch ist definitiv eine grundlegende Änderung, ja.

Also auf Basis von Gewährleistung/Garantie tauschen lassen oder mit Verlust derselben leben.
 
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Ein PC ist grundsätzlich ein modulares System, in dem man jederzeit Änderungen vornehmen kann,
nicht ein geschlossenes wie z.B. ein Notebook (ausgenommen die "Wartungsklappen" für z.B. Ram
oder Datenträger), selbst ein Mainboardtausch wäre zu akzeptieren, solange alle Arbeiten fachmännisch durchgeführt werden (also am Besten nicht selbst machen, eine Bescheinigung eines PC Geschäftes
reicht aus).
 
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@Rickmer
Also für den CPU Lüfter musste das Board kurz ausgebaut werden. Jetzt ist das Orginalboard wieder drin plus halt den neuen CPU Kühler. CPU wurde nicht ausgebaut.
 
Hansestadt schrieb:
Auch wenn dafür Mainboard ausgebaut werden musste?

Nein! Eine Garantie erlöscht nicht nur durch ein Austausch einer Komponente. Ein PC ist Modular aufgebaut und du kannst im Prinzip alles selber wechseln. Selbst wenn du CPU, RAM usw. ausbaust ist alles ok. Die Garantie kann nur erlöschen wenn du misst baust. Sprich Pins im Mainboard Sockel verbogen durch z.B. falschen Einbau, mit dem Schraubendreher übers Mainboard abrutschen usw.
 
Hansestadt schrieb:
@Rickmer
Also für den CPU Lüfter musste das Board kurz ausgebaut werden. Jetzt ist das Orginalboard wieder drin plus halt den neuen CPU Kühler. CPU wurde nicht ausgebaut.
Ach so meinst du das.

Das ist völlig egal.
 
Der Händler wird sich im Garantiefall 100% mit der Begründung rausreden. Aber du hast Garantie auf die Teile.
 
Rickmer schrieb:
Fertig-PC oder von dem Laden zusammengestellter PC?
Da wäre der Unterschied, ob du Garantieansprüche gegenüber dem Laden oder dem Hersteller des PC hast.

Meistens 'regelt' man sowas am unkompliziertesten, indem man etwaige Änderungen zurückbaut. Was der Händler/Hersteller nicht weiß macht ihn nicht heiß - und z.B. einen Kühlerwechsel gegen einen besseren kann er mit angemessenem Aufwand nicht prüfen/nachweisen.

(Klar, man könnte analysieren ob die original-Applikation der Wärmeleitpaste noch drauf ist... aber das ist weit über einen angemessenen Aufwand hinaus.)


Im Zweifelsfall könnte ihr vor Gericht streiten, ob ein Kühlertausch eine grundlegende Veränderung ist.

Meine Meinung wäre 'nein'.
Ergänzung ()


Mainboardtausch ist definitiv eine grundlegende Änderung, ja.

Also auf Basis von Gewährleistung/Garantie tauschen lassen oder mit Verlust derselben leben.
keine Ahnung wo du diese Meinung herhast?

also auch wenn man sich nen PC bei Alternate oder Mindfactory oder oder oder zusammenbauen lässt hat man trotzdem die stinknormale Herstellergarantie von eben jenem und nicht dem Händler
 
Ok, aber ich würde ihm "ganz" zurückbekommen wenn z.B. Mainboard oder GPU Zicken machen?
Oder müsste ich mich in diesem Fall nicht an Systemtreff, sondern an Asus oder Intel wenden?
Ergänzung ()

NutzenderNutzer schrieb:
keine Ahnung wo du diese Meinung herhast?

also auch wenn man sich nen PC bei Alternate oder Mindfactory oder oder oder zusammenbauen lässt hat man trotzdem die stinknormale Herstellergarantie von eben jenem und nicht dem Händler
Also St schreibt dazu auf Amazon - wo ich den PC herhabe -
  • "Guter Kundenservice hört bei Systemtreff nicht mit der Lieferung auf, sondern setzt sich ungebrochen fort. Wir vertrauen in unsere Produkte und gewähren nicht nur 24, sondern ganze 36 Monate Herstellergarantie. Alle individuell zusammengestellen PCs durchlaufen vor dem Versand eine Qualitätskontrolle. Sollte es dennoch einmal zu Problemen kommen, punkten wir mit unserem kostenlosen Hin- und Rückversand. Transparenz und Fairness zeichnen uns aus."
 
NutzenderNutzer schrieb:
also auch wenn man sich nen PC bei Alternate oder Mindfactory oder oder oder zusammenbauen lässt hat man trotzdem die stinknormale Herstellergarantie von eben jenem und nicht dem Händler
Kommt drauf an ob man das als Einzeilteile plus Zusammenbau-Service kauft oder ob man das als 'Custom Gesamtsystem mit Garantie' kauft.

Hansestadt schrieb:
Oder müsste ich mich in diesem Fall nicht an Systemtreff, sondern an Asus oder Intel wenden?
Siehe oben - was genau hast du gekauft, ein Gesamtsystem oder einen Zusammenbauservice?
 
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Lieber Rickmer, habe den PC von Systemtreff über Amazon gekauft. War ein Gesamtsystem. Änderungen waren über Amazon nicht möglich.
 
Hmm
  • Guter Kundenservice hört bei Systemtreff nicht mit der Lieferung auf, sondern setzt sich ungebrochen fort. Wir vertrauen in unsere Produkte und gewähren nicht nur 24, sondern ganze 36 Monate Herstellergarantie. Alle individuell zusammengestellen PCs durchlaufen vor dem Versand eine Qualitätskontrolle. Sollte es dennoch einmal zu Problemen kommen, punkten wir mit unserem kostenlosen Hin- und Rückversand. Transparenz und Fairness zeichnen uns aus.

Dann geben die Garantie aufs Gesamtsystem.
Die Garantiedefinitionen können die setzen wie ihnen Recht ist, Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Ich würde mal sagen - falls wirklich was ist kommt es drauf an, wie Systemtreff das auslegt... eine Pauschalaussage gemäß 'die müssen Garantie geben' gibt's nicht.

Bei sowas kann dann auch wichtig sein, wie freundlich die Anfrage geschrieben ist und ob der Mitarbeiter der sich dem annimmt grade miese Laune hat...
 
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Nehmen wir mal an, ich hätte Probleme mit meiner RTX 3070: Dann könnte St sagen, Garantie liegt nicht vor, aber Gewährleistung! Dann müsste ich mich an Gigabyte wegen der GPu wenden oder würden die das dann machen?
 
Evtl musst Du den Service dann bezahlen, das entscheiden dann aber der Hersteller bzw Händler. Es gibt genug Hersteller die gar keine Kundenanfragen annehmen sondern immer auf den Händler verweisen für Reklamationen, derjenige dann evtl z.B. die Versandkosten an Dich weitergibt.
 
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