generalüberholtes Gerät muss ich es akzeptieren?

Hallo
Zhalom schrieb:
Viele haben doch ein Problem damit, wenn ein Produkt bereits von einem Fremden angefasst wurde.
Das Problem habe ich bei Smartphones allerdings, woher soll ich wissen das da nicht jemand in den ersten zwei Wochen etwas drüber geschüttet hat, egal ob Flüssigkeit, Schmutz oder was auch immer, und dieses dann nur oberflächlich wieder weggewischt hat. Weiß ich ob jemand schon andere Firmwares hin und her geflasht hat oder Online Zugänge eingerichtet hat die dann mit dem Gerät verknüpft sind ?
Wenn ich für Neuware bezahle dann will ich Neuware haben die noch von niemandem anders befingert wurde, der das Gerät evtl. mit seinen Fingern bedient hat die er sich nach dem pinkeln nicht gewaschen hat.
Wenn das deiner Meinung nach jetzt kleinlich und pingelig ist gut dann bin ich kleinlich und pingelig.

Zhalom schrieb:
Wenn aber jemand ne Gurke im Supermarkt kauft die 1000mal begrabscht wurde hat keiner ein Problem?
Die Gurke wasche und schäle ich, mit dem Smartphone klappt das nicht so gut, die Gurke ist auch nicht so teuer wie ein Smartphone.

Zhalom schrieb:
Ganz nebenbei, ich denke du kennst den Unterschied zwischen testen und gebrauchen nicht ganz?
Dann geh mal z.B. zu C&A und sag der Verkäuferin du würdest gerne die Unterhose kurz zu Testzwecken anziehen aber nicht gebrauchen, die wird dir schon erklären das es keinen Unterschied macht.
Für mich persönlich ist das kein großer Unterschied, wenn jemand vor mir ein Gerät zu Testzwecken befingert hat dann ist das für mich gebraucht und ich würde dieses Gerät nicht kaufen und haben wollen.
Das ist einer der Gründe wieso ich nicht online sondern im Laden kaufe, im Laden sehe ich mir auch immer die Verpackung sehr gut an und wenn diese nicht mehr original verschlossen ist dann nehme ich das Gerät nicht.

My Name Nobody schrieb:
Bedeutet also für dich, wenn du ein neues Gerät kaufst, du aber ein gebrauchtes geliefert bekommst, ist das kein Mangel für dich?
Für mich persönlich wäre das ein sehr großer Mangel, es hängt natürlich davon ab wann es passiert.
Passiert das innerhalb der ersten Wochen oder Monate im Rahmen der Gewährleistung dann wäre das für mich völlig inakzeptabel.
Passiert das nach 1,5 Jahren im Rahmen der Garantie dann würde ich es wohl Zähneknirschend hinnehmen.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann erklär mir wieso das eine ein "Vertragsbruch" ist (Richtig wäre trotzdem ein Sachmangel und kein Vertragsbruch) und bei einem neugekauften Gerät welches einen Sachmangel sofort hat, es getauscht werden darf gegen ein gebrauchtes. Ich möchte wirklich diese Logik verstehen.
 
Hallo

Die Frage ist, wie alt ist das Gerät vom TE ? Wenn er mit neu wirklich nur ein paar Tage/Wochen meint, dann würde ich das ablehnen.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein generalüberholtes Gerät ist gleichzusetzen wie eine Ersatzlieferung.
Ergo besteht kein Sachmangel mehr
 
Ich muss mich auch korrigieren, auch Rücklaufer dürfen dem Gesetz nach als Neuware verkauft werden, ergo kein Sachmangel. Ich spreche hier von Geräten, die im Sinne des Widerrufs zurück gegangen sind.
 
Tomislav2007 schrieb:
Hallo

Ja du musst ein gleichwertiges Gerät akzeptieren, sobald du ein Gerät auspackst und benutzt gilt es als gebrauchtes Gerät und nicht mehr als neues Gerät.
Was meinst du wieso Händler Warenrückläufer offiziell nicht mehr als Neugerät verkaufen dürfen ?
Wenn das Austauschgerät allerdings einen deutlich schlechteren Zustand als deins hat z.B. Beschädigungen, Kratzer dann kannst du es ablehnen.


Die Gewährleistung liegt nicht im ermessen des Herstellers weil der Hersteller nichts mit der Gewährleistung zu tun hat, die Gewährleistung ist Sache des Händlers und nicht Sache des Herstellers.


Diesen Satz verstehe ich nicht, gib dir doch bitte etwas mehr Mühe beim schreiben.
Es gibt keine gesetzliche Garantie und falls du meinst die Gewährleistung ist die gesetzliche Garantie dann ist das falsch weil Gewährleistung hat nichts mit Garantie zu tun.

Grüße Tomi

Sorry aber ich habe eine Zeit lang Handys verkauft und da sich hier mitunter Händler befinden die oftmals einiges schönreden oder ad acta reden, setze ich dagegen. Wenn ein Kunde ein neues Gerät kauft und das auspackt aber einen Defekt feststellt, so kann man nicht immer über solche Rückläufer die Sache regeln weil das eben nicht jeder so möchte und akzeptiert. Wäre ja noch schöner. Auch schon Fälle mit Anwälten etc. gehabt. Es geht auch anders nur ist das bearbeitungstechnisch unangenehm für jeden, Händler, Distributor, Hersteller. Deswegen werden beevorzugt funktionierende Geräte als Austausch angeboten um sich nicht mit Bürokratie zu beschäftigen...mit Rückkaufwert oder Erstattung der vom Händler gekauften Ware die eben von Anfang einen defekt hatte usw. Sowas gab und gibt immer nur Diskussion aber für mich als Käufer steht auch fest, wenn ich was kaufe (hängt vom Produkt ab) hat das zu funktionieren und nicht gleich am selben Tag oder Tag darauf, sich als defekt zu erweisen. Sowas täte niemand akzeptieren ausser man ist zufrieden damit ein optisch einwandfreies Produkt zu bekommen was technisch funktioniert.
 
koffeinjunkie schrieb:
Sorry aber ich habe eine Zeit lang Handys verkauft und da sich hier mitunter Händler befinden die oftmals einiges schönreden oder ad acta reden, setze ich dagegen. Wenn ein Kunde ein neues Gerät kauft und das auspackt aber einen Defekt feststellt.

Was hat dies mit dem Thema zutun? In der Regel hat der Händler dann Neuware auf Lager, wenn der Kauf kurz (14-31 Tage) war
und somit bekommt der Käufer auch Neuware

In diesem Fall wurde höchstwahrscheinlich das Gerät vor ein paar Monaten gekauft!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das Problem ist doch selbst gemacht, wenn ich dem Verbraucher 14 Tage Widerruf einräume, kommen Waren eben zurück. Kleidung die nur anprobiert wurde, wie in einem Geschäft üblich darf als Neuware verkauft werden (lässt sich auf beliebige Waren adaptieren ) Bei C&A werden ja auch keine Kleider weggeworfen, die anprobiert wurden. Schwierig wir es bei sichtbaren Gebrauchsspuren.

Ich kenne nur die Abwicklung im it Bereich, da gibt es vom Hersteller egal ob nun Garantie oder Gewährleistung nur refurbished zurück egal wie alt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wie gesagt ich sehe kein rechtliches Problem in diesem Thread, bei einem generalüberholtes Gerät
 
Oh, ich habe das direkt nach dem Kauf überlesen! Sorry!
Der TE sollte uns mehr Details geben
 
methadron schrieb:
Ich kenne nur die Abwicklung im it Bereich, da gibt es vom Hersteller egal ob nun Garantie oder Gewährleistung nur refurbished zurück egal wie alt.

Hier ist wieder ein Denkfehler. Ob Garantie oder Gewährleistung es gibt vom Hersteller nur refurbished, egal wie alt das Gerät ist. Das mag so erstmal stimmen, da der Hersteller für die Garantie haftet (damit sich erstmal nur an seine Garantiebedingungen hält), nicht für die der Gewährleistung. Bleiben trotzdem dann Ansprüche gegenüber dem Händer offen bzgl. Gewährleistung.
 
Tomislav2007 schrieb:
Hallo
Nein selbstverständlich nicht Mr. True, so etwas würden wir doch nie tun.

Persönlichkeitsstörung?
Wer ist wir?
Oder hast du hier verbündete die gegen mich wettern??

Tomislav2007 schrieb:
Es heißt Kieker und nicht Kicker, ein Kicker ist ein Tischfußball Spielgerät.

Du kannst dich gerne 24h über mich lustig machen, es ist mir wie doch eigetlich festgestellt haben müsstet weil du ein shclaues Kerlechen bist, völlig egal.

Tomislav2007 schrieb:
..bin ja auch nicht der einzige der deine falschen Aussagen bemängelt hat

Ich habe hier im gegensatz zu dir absolut nichts falsch geschrieben!
Du hast geschrieben das er ein Repariertes Gerät nicht Akzeptieren muss. Das ist falsch.
Falls du recht haben solltest bitte ich darum das du mir mal eine Quelle nennst die diese Behauptung stützt.
Wo steht bitte geschrieben das ein Gerät bei Übernahme mit einen Mangel direkt gegen ein Fabrikneues getauscht wird?!
Sei es in der Gewährleistung oder in der Garantie (Und ich kann dir versichern ich kenne den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung!)
Man kann hier auf Kulanz hoffen oder einen evtl. eingeräumten Wiederuf gelten machen, mehr ist Rechtlich nicht drinn.
Mir wäre es neu das es eine Frist gibt in dieser ein Gerät bei einen Fehler gegen ein Fabrikneues oder ein Refurbished Gerät getauscht wird.
Wie gesagt, du kann mir hier gerne eine Quelle nennen die gegenteiltiges Aussagt, solltest du Recht haben dann werde ich mein Accout hier löschen, und wenn du kein Recht hast dann weißt du ja wo du sauber machen kannst!......
 
Hallo
Silica schrieb:
Na diese wir:
Silica schrieb:
wollen wir jetzt Haare Spalten

Silica schrieb:
Du hast geschrieben das er ein Repariertes Gerät nicht Akzeptieren muss.
Das hast du gelesen, geschrieben habe ich das Gegenteil:
Tomislav2007 schrieb:
Ja du musst ein gleichwertiges Gerät akzeptieren
...
Wenn das Austauschgerät allerdings einen deutlich schlechteren Zustand als deins hat z.B. Beschädigungen, Kratzer dann kannst du es ablehnen.

Silica schrieb:
Oder hast du hier verbündete die gegen mich wettern
Ja es gibt einen Club der anonymen Silicawetterer, wir treffen uns einmal wöchentlich und besprechen wie wir am besten gegen dich wettern können.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
My Name Nobody schrieb:
Ich gehe einfach davon aus das du Neuware gekauft hast, dementsprechend musst du dies nicht akzeptieren.

Na siehst du, da hab ich dich und dein Busenfreund schon in ein Sack gesteckt, das kommt davon wenn man im zusammen auf jemand rumhackt.

Das nehme ich dann zurück.

Mehr aber nicht, da ich nix falsches zum Thema geschrieben habe


Tomislav2007 schrieb:
Hallo
Ja alle sind gegen dich, es gibt einen Club der anonymen silicawetterer, wir treffen uns einmal wöchentlich und besprechen wie wir am besten gegen dich wettern können.
Grüße Tomi

Nööö, nein, ist klar, verstehe, hier werden keine Sätze zerlegt umd den anderen als Blöd hinzustellen.
Nein, niemals.
Schreib mal zur abwechslung was zum Thema als zu Trollen und sich über andere Lustig zu machen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
Silica schrieb:
Na siehst du, da hab ich dich und dein Busenfreund schon in ein Sack gesteckt, das kommt davon wenn man im zusammen auf jemand rumhackt.
Sag mal hast du so eine kleine Plastikdose mit Schiebedeckel und kleinen Fächern die mit Mo bis So beschriftet sind oder ist dein Verfolgungswahn nicht heilbar ?

Silica schrieb:
Mir wäre es neu das es eine Frist gibt in dieser ein Gerät bei einen Fehler gegen ein Fabrikneues oder ein Refurbished Gerät getauscht wird.
Wie gesagt, du kann mir hier gerne eine Quelle nennen die gegenteiltiges Aussagt, solltest du Recht haben dann werde ich mein Accout hier löschen
Du möchtest eine Quelle, fang schon mal mit dem löschen an, hier ist eine Quelle: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/

Zitat von dort:
"Zunächst haben Sie im Rahmen der Gewährleistung die Möglichkeit, zwischen einem neuen Gerät und einer Reparatur des alten Gerätes zu wählen. Sie als Kunde haben dabei die freie Wahl. Selbst wenn der Verkäufer sagt, dass nur eine Reparatur möglich ist, so sollten Sie sich darauf nicht einlassen. Ist das von Ihnen gekaufte Produkt noch erhältlich, so haben Sie ein Recht auf Lieferung neuer Ware.
Bevor Sie Ihr Wahlrecht ausüben können, müssen Sie dem Händler das Gerät überlassen, damit dieser es auf den beschriebenen Defekt hin überprüfen kann. Ist die Neulieferung im Vergleich zur Reparatur unverhältnismäßig teuer, so hat der Händler wiederum das Recht, die günstigere Reparatur vorzuschlagen. Das muss der Händler dann entsprechend begründen. Steht das von Ihnen erworbene und nun defekte Produkt noch in den Regalen des Händlers, so kann er die Neulieferung natürlich nicht verweigern, da ihm dann durch die Neulieferung kaum unverhältnismäßige Kosten entstehen."

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Tomislav2007 schrieb:
Sag mal hast du so eine kleine Plastikdose mit Schiebedeckel und kleinen Fächern die mit Mo bis So beschriftet sind oder ist dein Verfolgungswahn nicht heilbar ?

Ist dann jetzt gut oder?
Lass es doch einfach gut sein.
Aber ja, so eine Dose habe ich tatsächlich, und?!
Du hast vermutlich keine, du bekommst es Morgens um Abends zugeteilt, richtig?
Also Neid?
 
Ich würde behaupten "Dosentechnisch" steht es 1:0 fur Silica!

Topic...
439 BGB sagt..
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Ick kaufe, packe aus, schalte ein, stelle Mangel fest, welchen Zustand hat die Sache?
 
Siehrt nicht so aus als wenn sich der TE nochmal melden würde... War zwischendurch mehrmals online.
 
Ich habe den Fehler innerhalb von 7 Tagen gemeldet, hab mal ne E-Mail geschrieben das ich keine gebrauchte Ware akzeptieren würde mal sehen was die Antworten.
 
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