generalüberholtes Gerät muss ich es akzeptieren?

SourceCoder

Lt. Commander
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Hallo zusammen,

ich habe direkt nach dem Kauf meines Nexus 4 ein defekt festgestellt nun bekam ich eine E-Mail das ich nun ein generalüberholtes Gerät bekommen würde.

generalüberholtes Gerät = war schon mal defekt

Muss ich das akzeptieren oder kann ich auch eine neu Ware bestehen?
 
Wo hast dub denn vor kurzem ein nagelneues Nexus 4 gekauft? Das Gerät wird doch schon ewig nicht mehr produziert.
 
Warum nicht?
Eine Gewährleistung umfasst zunächst die Nachbesserung.
Und die kann bei einen Technischen Gerät aus ein Austausch vorsehen. Ob das Gerät nun Nagelneu ist oder ein Überholtes liegt im ermessen des Herstellers.
Sie könnte das eigene Gerät auch Reparieren dann ist dies ja auch im Prinzip "Überholt"
Ist zwar Ärgerlich wenn man wirklich etwas neues gekauft hat, aber was solls, ein Überholtes Gerät muss dennoch nicht alt sein. Es kann auch nur ein Rückläufer sein welches dann ein neues Gehäuse bekommt.

Ein Anspruch auf ein neues Gerät ist bei Garantie / Gewährleistung, Rechtlich nicht vorgesehen.
Das es manchmal doch getan wird bedeutet nicht das es ein Gesetz ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Silica schrieb:
Ein Anspruch auf ein neues Gerät ist bei Garantie / Gewährleistung, Rechtlich nicht vorgesehen.

Allein schon hier erkennt man dein Fachwissen. Woher weisst du was die ganzen Hersteller in ihren Bedingungen zur Garantie bestimmt haben? Aber ist okay, ich habe keine Lust mit dir zu diskutieren wer nun im Recht ist. Dem TE obliegt es selbst wem er glaubt und kann das selbst durch eine Suchmaschine prüfen.
 
My Name Nobody schrieb:
Allein schon hier erkennt man dein Fachwissen. Woher weisst du was die ganzen Hersteller in ihren Bedingungen zur Garantie bestimmt haben? Aber ist okay, ich habe keine Lust mit dir zu diskutieren wer nun im Recht ist. Dem TE obliegt es selbst wem er glaubt und kann das selbst durch eine Suchmaschine prüfen.

Was er meint, ist, dass im Gesetz nirgends gesagt wird, dass es ein Neugerät sein muss. Was die Hersteller in ihren Garantiebedinungen schreiben, ist was anderes. Zudem Rest sage ich nichts.

Ein Austauschgerät musst Du aktzeptieren, sofern es gleichwertig ist.
 
My Name Nobody schrieb:
Allein schon hier erkennt man dein Fachwissen.

Ziemlich hoch getragene Nase.
So was erlaubt man sich nur im Internet, gell ;-)

Ich sprach deutlich von der "Gewährleistung" und das die die Gesetzliche "Garantie"
Und da ist es so zu 100%!
Kennst du zu 100% die Garantiebedinungen von Google??
Immerhin hast du ja geschrieben: "Ich gehe einfach davon aus das du Neuware gekauft hast, dementsprechend musst du dies nicht akzeptieren"
Und das nennst du dann selber für dich "Fachwissen"? Lustig
Ohne die Garantiebedinungen von Google zu kennen: Ich glaube kaum das sich selber ein Konzern so ein Ei in das Nest legt in dem es den Kunden wärend der Garantiezeit immer ein Nagelneues Gerät verspricht. Was ganz nebenbei auch die Anzahl der Garantiefälle nach oben steigen lassen dürfte weil sich viele noch vor Ablauf der Garantie ein neues Gerät zulegen werden...........

Das einzige wie man in so einen Fall noch aus der Nummer rauskommt als Käufer ist das Rückgaberecht sofern es eingeräumt wurde.

Ausnahmen bestätigen die Regel, evtl. täusche ich mich auch ind genau diesen Fall, aber das gibt dir nie das recht mich hier als Depp hinzustellen. Und wenn ich darüber nachdenke machst du das nicht zu ersten mal, nicht bei mir und auch nicht bei anderen.... Wie gesagt das Internet macht es möglich :rolleyes:
 
Silica schrieb:
Eine Gewährleistung umfasst zunächst die Nachbesserung.
Und die kann bei einen Technischen Gerät aus ein Austausch vorsehen. Ob das Gerät nun Nagelneu ist oder ein Überholtes liegt im ermessen des Herstellers.

Nur als Beispiel. Hersteller und Gewährleistung, finde den Fehler.

Für Gewährleistung gilt. Wenn ich Neuware kaufe und diese dann sich als gebraucht herausstellt ist das ein Sachmangel. Jetzt denk einen Schritt weiter.

Silica schrieb:
So was erlaubt man sich nur im Internet, gell ;-)

Persönliche Meinung nur im Internet erlauben?
Ansonsten gilt zu deinem Beitrag viel Text wenig Inhalt. Vielleicht solltest du auch nicht alles persönlich nehmen.
 
Ich zitiere mal:

§439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


Natürlich darf der Händler im rahmen der Gewährleistung mit einem refurbished Gerät nachbessern.
 
Und das ist Praxis, Apple, Sony, Philips, Microsoft um nur ein paar Beispiele zu nennen. Ich mach das jeden Tag, kann man kein Refurbished liefern läuft es in manchen Fällen auch auf einen Nachfolger, Neugerät, oder sogar Gutschrift hinaus.
 
Er hat ein Gerät mit einem Mangel eingeschickt und erhält nun eines ohne Mangel. Das ist völlig legitim.
Mangel beseitigt und damit hat der Händler seine Pflicht erfüllt.
 
Hallo
SourceCoder schrieb:
Muss ich das akzeptieren oder kann ich auch eine neu Ware bestehen?
Ja du musst ein gleichwertiges Gerät akzeptieren, sobald du ein Gerät auspackst und benutzt gilt es als gebrauchtes Gerät und nicht mehr als neues Gerät.
Was meinst du wieso Händler Warenrückläufer offiziell nicht mehr als Neugerät verkaufen dürfen ?
Wenn das Austauschgerät allerdings einen deutlich schlechteren Zustand als deins hat z.B. Beschädigungen, Kratzer dann kannst du es ablehnen.

Silica schrieb:
Eine Gewährleistung umfasst zunächst die Nachbesserung.
Und die kann bei einen Technischen Gerät aus ein Austausch vorsehen. Ob das Gerät nun Nagelneu ist oder ein Überholtes liegt im ermessen des Herstellers.
Die Gewährleistung liegt nicht im ermessen des Herstellers weil der Hersteller nichts mit der Gewährleistung zu tun hat, die Gewährleistung ist Sache des Händlers und nicht Sache des Herstellers.

Silica schrieb:
Ich sprach deutlich von der "Gewährleistung" und das die die Gesetzliche "Garantie"
Diesen Satz verstehe ich nicht, gib dir doch bitte etwas mehr Mühe beim schreiben.
Es gibt keine gesetzliche Garantie und falls du meinst die Gewährleistung ist die gesetzliche Garantie dann ist das falsch weil Gewährleistung hat nichts mit Garantie zu tun.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Tomislav2007 schrieb:
Ja du musst ein gleichwertiges Gerät akzeptieren, sobald du ein Gerät auspackst und benutzt gilt es als gebrauchtes Gerät und nicht mehr als neues Gerät.
Was meinst du wieso Händler Warenrückläufer offiziell nicht mehr als Neugerät verkaufen dürfen ?
Das stimmt so nicht. Auch Rückläufer dürfen und werden als Neuware verkauft.
Außer wenn es Gebrauchsspuren hat.

Aber die Gewährleistung gestattet dem Händler den Mangel zu beheben. Der Mangel ist auch durch ein Refurbisht-Gerät behoben.
 
An den OP, man bekommt ebenfalls so ein runderneuertes Handy zurück , wenn man sein altes selbst nach 2 Jahren auf Gewährleistung einschickt.
 
Hallo
WhiteShark schrieb:
Das stimmt so nicht. Auch Rückläufer dürfen und werden als Neuware verkauft.
Außer wenn es Gebrauchsspuren hat.

Du hast Recht, ich habe etwas gegoogelt und meine Aussage ist falsch: "Was meinst du wieso Händler Warenrückläufer offiziell nicht mehr als Neugerät verkaufen dürfen ?"
Händler dürfen tatsächlich Rückläufer als Neugerät verkaufen wenn diese nicht länger als die zwei Wochen Rücktrittsfrist beim Kunden waren und keine Gebrauchsspuren aufweisen.
Was ich aber nicht rausfinden konnte, was ist wenn ein Gerät schon von drei Kunden jeweils zwei Wochen lang getestet wurde ? Gilt es dann noch als Neugerät ?

Grüße Tomi
 
Tomislav2007 schrieb:
Die Gewährleistung liegt nicht im ermessen des Herstellers weil der Hersteller nichts mit der Gewährleistung zu tun hat, die Gewährleistung ist Sache des Händlers und nicht Sache des Herstellers.

Bitte, wollen wir jetzt Haare Spalten oder was, ich kann nix dafür das du mich auf die Kicker hast!
Du weißt ganz genau was ich geschrieben habe und wie ich es gemeint habe.
Tu mir doch den Gefallen und setze mich auf die Ignorliste!

Wenn juckt das in diesen Fall ob Hersteller oder Händler?!
Der Händler steht im Kontakt mit dem Hersteller oder auch nicht, wer und wie das am Ende abwickelt ist völlig egal solange das Ergebniss stimmt.
Die Gesetzliche Gewähleistung sagt das das das Gerät wie schon erwähnt, Repariert oder ausgetauscht werden kann und das gegen eine Nagelneues oder eben gegen ein Repariertes der dem neuen Entspricht

Alles ist gelaufen wie es im Gesetz steht.
Und dann kommst du......

Sollten die Garantiebedingen ein Nagelneues Gerät versprechen (was ich mit verlaub nicht glaube) dann kann er natürlich dagegen vorgehen.

So und nun setze mich auf deine Ignorliste, Danke
 
Hallo
Silica schrieb:
Bitte, wollen wir jetzt Haare Spalten oder was
Nein selbstverständlich nicht Mr. True, so etwas würden wir doch nie tun.

Silica schrieb:
ich kann nix dafür das du mich auf die Kicker hast
Es heißt Kieker und nicht Kicker, ein Kicker ist ein Tischfußball Spielgerät.
Wie kommst du auf die absurde Idee das ich dich auf dem Kieker haben könnte ? Sorry aber so große Emotionen habe ich nicht dir gegenüber.
Ich habe nur falsche Aussagen bemängelt, dabei ist mir völlig egal von wem diese falschen Aussagen kommen.
Ich bin ja auch nicht der einzige der deine falschen Aussagen bemängelt hat, Nobody hat die gleichen falschen Aussagen bemängelt, hat der dich auch auf dem Kieker ?

Silica schrieb:
Du weißt ganz genau was ich geschrieben habe und wie ich es gemeint habe.
Was du geschrieben hast weiß ich, ich habe es ja gelesen, wie du es meinst weiß ich allerdings nicht, woher soll ich denn wissen wie du etwas meinen könntest ?
Du solltest dir evtl. angewöhnen sachlich richtig und eindeutig zu schreiben und nicht so zu schreiben das man raten muss wie du es meinen könntest.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Tomislav2007 schrieb:
Was ich aber nicht rausfinden konnte, was ist wenn ein Gerät schon von drei Kunden jeweils zwei Wochen lang getestet wurde ? Gilt es dann noch als Neugerät ?

Grüße Tomi

Viele haben doch ein Problem damit, wenn ein Produkt bereits von einem Fremden angefasst wurde. Wenn aber jemand ne Gurke im Supermarkt kauft die 1000mal begrabscht wurde hat keiner ein Problem?

Ganz nebenbei, ich denke du kennst den Unterschied zwischen testen und gebrauchen nicht ganz?
 
Zuletzt bearbeitet:
methadron schrieb:
Natürlich darf der Händler im rahmen der Gewährleistung mit einem refurbished Gerät nachbessern.

Bedeutet also für dich, wenn du ein neues Gerät kaufst, du aber ein gebrauchtes geliefert bekommst, ist das kein Mangel für dich? Jetzt als Frage unabhängig des Sachverhalts hier im Theard. Ich will nochmal festhalten, mir geht es hier ausschließlich um die Gewährleistung, das es in der Garantie so gehandhabt wird ist mir klar.
 
Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Wenn ich ein neues Gerät kaufe und ich erhalte ein refurbished Gerät ist das kein Mangel sondern ein Bruch des Kaufvertrages, da muss ich keine Gewährleistung geltend machen. Wenn ich Gewährleistung geltend mache und ein refurbished Gerät im Rahmen den Nachbesserung erhalte ist es kein Mangel.
 
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