Hagen_67
Commodore
- Registriert
- Sep. 2009
- Beiträge
- 4.305
Ich hab hier mal nen Artikel aus dem focus aus 2014 beispielhaft verlinkt. In diesem geht es um die Richtgeschwindigkeit und das erhebliche Überschreiten dieser.
Spannend an diesem Fall ist zum einen, dass der Unfallverursacher schon "ziemlich grob" gehandelt hat. Direkt von der Einfädelspur, also von der Auffahrt aus gleich auf die linke Spur gewechselt.
Das von hinten mit rund 200km/h kommende Fahrzeug konnte nicht mehr bremsen. Es kam zum Unfall. Trotz der eigentlich klaren Schuldlage des Spurwechselnden musste der andere Fahrer 40% der Schadenssumme tragen. Eben weil er sich nicht an die Richtgeschwindigkeit gehalten hat. Schmeißt mal Eure Suchmaschinen an. Da gibt es haufenweise Urteile zu.
Es gibt also kein Recht auf deutschen BAB's so schnell fahren zu dürfen wie man will. Weil man immer mit einem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen muss. Solange es bei reinen Sachschäden bleibt- so what!!!
Aber was ist wenn es bei einem solchen Unfall zu Verletzungen mit Langzeitfolgen kommt oder gar Tod eines in den Unfall verwickelten?
Wie will man da dann die Schuld "aufteilen"?
Weiter stellt sich noch die Frage nach dem Versicherungsschutz. Ich hatte vor ein paar Tagen ein Telefonat mit meiner KFZ- Versicherung aus anderene Gründen. Ich habe meinen Versicherungsvertreter gefragt aus reiner Neugier wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht in so einem Fall, wie dem oben genannten. Die Versicherung würde den Schaden ersteinmal, wie gefordert decken. Kein Thema. Aber im Anschluss würde die Versicherung überprüfen ob sie den Versicherungsnehmer in Regress nehmen kann. Begründung: Es ist zu überprüfen, ob der Fahrer bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit den Unfall hätte vermeiden können. Die Richtgeschwindigkeit kurzzeitig in einem gewissen Rahmen zu übertreten sei nicht das Thema. Aber eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit im Bereich von 70 km/h liesse doch sehr wahrscheinlich daruaf schliessen, dass der Unfall u.U. hätte vermieden werden können. Die Wahrscheinlichkeit, das der Versicherungsnehmer dann einen gewissen Prozentsatz der Schadensumme aus eigener Tasche abdecken müsse sei sehr wahrscheinlich.
Und auch hier wieder, wenn es um einen reinen Sachschaden bei PKW geht- so what??? Ist nach ein paar Jahren spätestens gegessen. Wenn dann aber ein bleibender Personenschaden oder gar Tod hinzu kommt.... ???
Zum Thema Müdigkeit. Ich fahre die Strecke München Osnabrück alle vier Wochen. Ganz oft habe ich vor der Fahrt schon meherere Stunden Dienst im Krankenhaus hinter mir. Ich kenne die Strecke wie meine Westentasche. Ich war beim letzten Mal ganz erschrocken. Da war bei Nürnberg doch echt ein Kieselstein mit dem ich noch nicht "auf Du" war.
Neben genügend Schlaf vorher gibt es noch ein ganz tolles Mittel. Ich nehme immer Leute über z.B. blablacar mit. Nette und kurzweilige Unterhaltungen halten den Geist ganz prima wach. Man schont nebenbei auch noch Umwelt und Geldbeutel.
Spannend an diesem Fall ist zum einen, dass der Unfallverursacher schon "ziemlich grob" gehandelt hat. Direkt von der Einfädelspur, also von der Auffahrt aus gleich auf die linke Spur gewechselt.
Das von hinten mit rund 200km/h kommende Fahrzeug konnte nicht mehr bremsen. Es kam zum Unfall. Trotz der eigentlich klaren Schuldlage des Spurwechselnden musste der andere Fahrer 40% der Schadenssumme tragen. Eben weil er sich nicht an die Richtgeschwindigkeit gehalten hat. Schmeißt mal Eure Suchmaschinen an. Da gibt es haufenweise Urteile zu.
Es gibt also kein Recht auf deutschen BAB's so schnell fahren zu dürfen wie man will. Weil man immer mit einem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen muss. Solange es bei reinen Sachschäden bleibt- so what!!!
Aber was ist wenn es bei einem solchen Unfall zu Verletzungen mit Langzeitfolgen kommt oder gar Tod eines in den Unfall verwickelten?
Wie will man da dann die Schuld "aufteilen"?
Weiter stellt sich noch die Frage nach dem Versicherungsschutz. Ich hatte vor ein paar Tagen ein Telefonat mit meiner KFZ- Versicherung aus anderene Gründen. Ich habe meinen Versicherungsvertreter gefragt aus reiner Neugier wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht in so einem Fall, wie dem oben genannten. Die Versicherung würde den Schaden ersteinmal, wie gefordert decken. Kein Thema. Aber im Anschluss würde die Versicherung überprüfen ob sie den Versicherungsnehmer in Regress nehmen kann. Begründung: Es ist zu überprüfen, ob der Fahrer bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit den Unfall hätte vermeiden können. Die Richtgeschwindigkeit kurzzeitig in einem gewissen Rahmen zu übertreten sei nicht das Thema. Aber eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit im Bereich von 70 km/h liesse doch sehr wahrscheinlich daruaf schliessen, dass der Unfall u.U. hätte vermieden werden können. Die Wahrscheinlichkeit, das der Versicherungsnehmer dann einen gewissen Prozentsatz der Schadensumme aus eigener Tasche abdecken müsse sei sehr wahrscheinlich.
Und auch hier wieder, wenn es um einen reinen Sachschaden bei PKW geht- so what??? Ist nach ein paar Jahren spätestens gegessen. Wenn dann aber ein bleibender Personenschaden oder gar Tod hinzu kommt.... ???
Zum Thema Müdigkeit. Ich fahre die Strecke München Osnabrück alle vier Wochen. Ganz oft habe ich vor der Fahrt schon meherere Stunden Dienst im Krankenhaus hinter mir. Ich kenne die Strecke wie meine Westentasche. Ich war beim letzten Mal ganz erschrocken. Da war bei Nürnberg doch echt ein Kieselstein mit dem ich noch nicht "auf Du" war.
Neben genügend Schlaf vorher gibt es noch ein ganz tolles Mittel. Ich nehme immer Leute über z.B. blablacar mit. Nette und kurzweilige Unterhaltungen halten den Geist ganz prima wach. Man schont nebenbei auch noch Umwelt und Geldbeutel.