Prosaft schrieb:
@DerOlf: Das halte ich fuer keinen guten Ansatz. Damit wuerden finanzschwaechere noch mehr entmutigt ihr Recht einzuklagen, als eh schon der Fall ist. Der Rechtsweg sollte fuer alle offen stehen.
Das System müsste natürlich niederschwellig angelegt werden ... aber jemand, der genau weiß, DASS er zu schnell war, sollte sich eben ausrechnen können, dass es für ihn NOCH teurer wird.
Genauso ist das als Anreiz für die Ordnungsbehörden gedacht, einen zweifelhaften Bußgeldbescheid eventuell zu widerrufen, statt ihn bis in die letzte Instanz durchzufechten.
Für alle anderen (auch die finanziell Schwächeren) wäre es exakt das gleiche, wie heute ... hast du dafür nicht genug Kohle, gehst du zum Amtsgericht, holst dir nen Beratungshilfeschein (bei dem dein Anliegen von Gerichtshelfern schonmal auf die Erfolgschancen hin geprüft wird), damit kannst du dann zum Anwalt (Beratung zahlt die Gerichtskasse) und der kann Prozesskostenhilfe beantragen (die Prozesskosten übernimmt dann ebenfalls die Gerichtskasse).
Alles nicht so das Problem, man muss nur wissen, wie und wo.
Der Rechtsweg muss für alle offenstehen ... daran will ich damit auch nix ändern, aber ich würde gerne verhindern, dass völlig chancenlose Fälle vor Gericht landen, nur weil "Heizer-Andi" meint er könnte sich das aus der Portokasse leisten.
Mit "chancenlos" meine ich Fälle, bei denen die Beweislage ganz klar GEGEN den Fahrer spricht, bei denen der Einspruch also eigentlich keine Erfolgschancen hat.
Von einem Anwalt zu verlangen, solch einen Fall niederzulegen, ist mal ein bisschen happig ... denn der lebt auch von verlorenen Fällen nicht schlecht, hat also eigentlich kein Interesse daran, den Kunden über die tatsächlichen Chancen aufzuklären (abgesehen von seiner Berufsehre) ... denn wenn der Mandant abspringt, gibts auch für den Anwalt keine Kohle mehr.
Ich möchte es nur für die etwas teurer machen, die versuchen unser Rechtssystem zum eigenen Vorteil auszunutzen ... und mir ist dabei egal, ob das nun Fahrer, Stadträte, Ordnungsämter oder die Radarfallen selbst sind.
Nur in Fällen in denen mit korrekt arbeitender Technik eine Ordnungswidrigkeit festgestellt wurde, sollte ein Bußgeld auch tatsächlich gezahlt werden müssen. Bei fehlerhaften Messungen muss es Möglichkeiten geben, gegen den Bescheid Einspruch zu erheben. Dieser Einspruch muss ernsthaft geprüft werden, und dabei darf es NICHT um die Finanzen der Stadt oder das Ungerechtigkeitsbewusstsein des Fahrers gehen, sondern nur darum, ob der Bußgeldbescheid nun bezahlt werden muss, oder nicht. Nur bei begründeten Zweifeln an der Messung oder anderen Beweisen, ist der Bescheid fallen zu lassen.
Die Beweislast sehe ich hier bei den Betreibern der Messstationen. Die Behörde muss nachweisen, DASS das Gerät zum Messzeitpunkt ordnungsgemäß funktioniert hat.
Und bevor gefragt wird, wie das bitte geprüft werden soll: Das Gerät wird direkt NACH Aufnahme des Falles bzw. nach Eingang des Einspruchs begutachtet (vom ohnehin existierenden Wartungsdienst). Stellt dieses Gutachten einen Fehler fest, dann wars das mit dem Bußgeldbescheid.
Wasserdichter ginge es mit ausgeklügelter Überwachugstechnik ... Abgleich mit dem Geschwidigkeitslog des Autos.
Identische Werte (innerhalb eines bestimmten Intervalls) -> Check.
Abweichung -> Verdacht -> Prüfung BEIDER Systeme auf Modifikationen oder Defekte.
Das ist jedenfalls meine Meinung.