generell max. 130km/h auf Autobahnen. Wie seht ihr das?

Wärt ihr generell für ein Tempolimit?

  • Ja

    Stimmen: 100 35,1%
  • Nein

    Stimmen: 185 64,9%

  • Umfrageteilnehmer
    285
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Prosaft schrieb:
Worin besteht bitte der Punkt sich auf gemeinsame Verkehrsregeln zu einigen, wenn die ueberwiegende Mehrheit zu dem Schluss kommt, dass man diese systematisch misachten SOLLTE?

Es ist doch wirklich kein Wunder, dass inzwischen an jeder zweiten Ecke 30er Zonen sind. Wenn die Allgemeinheit Tempolimits eh nur als softe Limits ansieht, muss man eben nachregeln.
Im Prinzip bedeutet "angepasste Fahrweise" auch, sich dem Verkehrsfluss tempomäßig anzupassen ... die STVO deckt die 10km/h also tatsächlich, solange das alle so machen ;)
Allerdings bedeutet das NICHT, dass in einer 30er-Zone erst bei 40 der Verkehrsfluss gewährleistet ist ... der Verkehrsfluss ist auch dann gewährleistet, wenn der Verkehr mit 30 fließt (oder mit Schrittempo) ... egal ob das einzelnen dann zu langsam ist.

Ich habe auch garkein riesiges Problem mit Leuten, die sich halt ans Tempo der Fahrzeuge um sie herum anpassen ... das ist tatsächlich sicherer, als ein einzelnes Fahrzeug, am Tempolimit, und alle anderen drüber (oder genervt). Es geht mir dabei mehr um die, die grundsätzlich schneller als alle anderen fahren wollen, und sich beschweren, wenn das nicht geht.

Ich wundere mich momentan, dass 5km/h mehr oder weniger den Kohl bei Innenstadtfahrten (von Ampel zu Ampel) tatsächlich fett machen.
Ich glaube, da wird auch ein bisschen "nerv" aus dem Allgemeinen Verkehrsleitsystemen auf Schleicher übertragen, aber gegen Rote Ampeln, Tempolimits MIT Blitzer oder ein schlicht zu hohes Verkehrsaufkommen kann man eben wenig machen ... da lohnt das Aufregen nicht.
Aber der Schleicher ... naja, gegen den kann man so direkt auch nichts machen (ausser Überholen oder halt dahinter bleben) ... aber den kann man durch knappe Aktionnen gut stressen ... und irgendwann fährt der dann vielleicht auch mal schnell genug.

Dass Leute gerfährlich sein können, die sich als einzige ans Tempolimit halten, ist klar. Die Frage ist aber doch, von wem hier die Gefahr ausgeht ... vom "Trigger", der sich genau ans Tempolimit hält, oder von denen, die sich davon zu gefährlichen Aktionen animieren lassen, weil sie sich eben NICHT genau ans Tempolimit halten wollen? Wer trägt in desem Fall AKTIV zur gefährdungssituation bei? Der Schleicher, oder doch eher der, der trotz durchgezogener Mittellinie überholen muss, weil ihm für alles andere die Geduld fehlt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer trägt in desem Fall AKTIV zur gefährdungssituation bei? Der Schleicher, oder doch eher der, der trotz durchgezogener Mittellinie überholen muss, weil ihm für alles andere die Geduld fehlt?
genaugenommen beide, da ohne die aktion des schleichers auch die raktion des überholers nicht stattgefunden hätte. darum ist es auch gem. stvo verboten, den verkehr ohne gewichtigen grund (z. b. fahrzeugbedingte limitierung, anhänger, straßenverhältnisse, sichtverhältnisse etc.) zu behindern.
jeder, der sich nicht anpasst (an vorschriften und an verkehrssituation) ist mitschuld, wenn das verhalten zu einem unfall führt.

es gab mal vor längerer zeit eine studie dazu, dass in den meisten unfällen mit überhöhtem tempo jemand mit zu niedrigem tempo am unfallhergang beteiligt war. leider hab ich das nur aus dem radio und ist schon jahre her, die studie wäre diesem thread sicher dienlich...

also die schuld nicht immer nur beim anderen suchen und sein eigenes fehlverhalten als harmlos abstempeln. und das gilt für beide lager. auch wenn der vor einem zu langsam fährt, gelten keine sonderrechte zum rasen, auch wenns noch so nervt. am besten hält man sich an die vorgaben des gesetzgebers, der hat sich in den meisten fällen schon was dabei gedacht ;)
 
Okay, also verstosse ich nach der gaengigen Meinung hier gegen die stvo indem ich mich ans vorgegebene Tempolimit halte, da ich ja damit ohne gewichtigen Grund den Verkehr behindere.

In was fuer einer Traumwelt lebt ihr eigentlich? xDD
 
es geht darum das es nicht erlaubt ist grundlos langsamer zu fahren als erlaubt und möglich.

gerade strecke, 80 erlaubt und du schleichst mit 40 rum und jemand überholt und es passiert was -> grundlos mit 40 den verkehr behindert.
 
@Prosaft: falls du da meinen beitrag mit einschließt hast du mich falsch verstanden. behindern tust du den verkehr nur dann, wenn du andere daran hinderst die berechtigte geschwindigkeit zu fahren. sprich tempolimit 100 und du fährst 70 und blockierst dabei andere verkehrsteilnehmer, die gern 100 fahren würden. wenn du 100 fährst und der hinter dir will trotz tempolmimit 120 fahren, dann ist das keine behinderung, denn er hat ja gar kein recht 120 zu fahren.
 
@Lübke: Ich beziehe mich auf deinen Beitrag, da du DerOlf direkt zitierst und letzterer explizit davon ausgegangen ist, dass sich "der Trigger genau ans Tempolimit haelt".

Dass sich die oma, die mit 40 durch die 80er Zone tuckert damit nicht an die stvo haelt, stand auch eigentlich nie zur Debatte. Da wird dir jeder zustimmen und das brauchen wir auch nicht als strawman argument ins Feld zu fuehren.
 
dann hast du mich tatsächlich falsch verstanden. mir gings nur darum auszusagen, dass sich jeder, der mit einem fehlverhalten an einem unfall beteiligt ist, durch eben dieses fehlverhalten mitschuldig macht, auch wenn er selbst am ende nicht zu den opfern zählt. dafür haben wir ja die stvo. die regelt, wie schnell wir zu fahren haben. und wenn da ein schild am straßenrand mit roter umrandung steht und darauf eine 100 abgebildet ist, dann bedeutet das nicht 70 km/h und nicht 130 km/h sondern, wer hätte es gedacht, 100 km/h.
 
Das kannst du leider so in dieser Form nicht aus StVO $3(2) ableiten. Da steht lediglich, dass man schnell genug fahren muss um eine signifikante Verkehrsbehinderung zu vermeiden, nicht dass die momentane Hoechstgeschwindigkeit zu jeder Zeit eingehalten werden muss.

Auch ist es mehr als abenteuerlich aus diesem Paragraphen eine Mitschuld bei Unfaellen abzuleiten. Klar ist eine Verkehrsbehinderung nervig. Das heisst aber noch lange nicht, dass du nicht die volle Schuld traegst, wenn du solch eine Verkehrsbehinderung zum Anlass nimmst die Verkehrsicherheit anderer aufs Spiel zu setzen.
 
StVo § 3 Abs. 2 "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

Wer also zu langsam fährt, der verstößt ebenso gegen die StVo als auch die Leute die zu schnell fahren. Somit trifft sie auch die Schuld, falls dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Total simples Beispiel: Traktor auf der Autobahn -> trägt die volle Schuld beim Verkehrsunfall .... gibt ausreichend Urteile hierfür.
 
Tja, ab wann behindert man denn den Verkehrsfluss? Ist das schon bei 80 km/h bei erlaubten 100 auf der Landstraße der Fall? Einen Traktor auf der Autobahn kann man wohl kaum mit einem Pkw auf der Landstraße vergleichen. Zudem sind Traktoren auf der Landstraße u.U. auch nur mit 30 km/h unterwegs, kann aber bauartbedingt nicht immer schneller. Auf die Autobahn dürfen nur Fahrzeuge, die bauartbedingt mindestens 60 km/h fahren können. Behindere ich den Verkehr im Sinne von §3 Abs. 2, wenn ich also nur knapp über 60 fahre? Und wie langsam ist "zu langsam" in einer 30er Zone? 10? Oder schon 25?
 
@_killy_: Du sagst es doch selbst: zu langsam
Das ist in keinster Weise aquivalent zu weniger als die Hoechstgeschwindigkeit.
Und deswegen wirst du auch nicht in der Lage sein "ausreichend Urteile" vorweisen zu koennen, abgesehen von einigen exotischen Extremfaellen. Traktoren mit einer Hoechstgeschwindigkeit von weniger als 60 km/h sind auf der Autobahn ohnehin nicht erlaubt, das hat man dem diskutierten Paragraphen nichts zu tun.
 
ohne jetzt großartig in diesem Thread gelesen zu haben...

[Ironie]
Hätte ich bei "generell max. 130km/h auf Autobahnen" einen Rechtsanspruch auf die 130 km/h? Als arbeitstäglicher A40 Pendler zwischen Bochum und Essen würde ich mich über 130 km/h sehr freuen, denn selbst bei wenig Verkehr sehe ich eigentlich immer maximal 80 oder 100 km/h auf den Anzeigetafeln.
[/Ironie]

Ich sehe die große Geschwindigkeitsdifferenz zwischen langsamen und schnellen Fahrzeugen als großes Unfall-Risiko bzw. als Stau-Ursache aufgrund starker Bremsmanöver an. Wenn alle Teilnehmer auf max. 130 km/h gedrosselt würden, wäre ein homogenerer Fluss möglich. Siehe z.B. Autobahnen in den Niederlanden. Aber was dem Amerikaner seine Schusswaffen ist uns Deutschen unser Schnellfahren. Mit solchen Forderungen kann man keine Wahlen gewinnen.
 
zu langsam ist, wenn du andere verkehrsteilnehmer behinderst sich im rahmen des erlaubten zu bewegen. das steht da nicht wörtlich drin und wird im einzelfall vom richter entschieden, aber du kannst getrost davon ausgehen, dass die zulässige geschwindigkeit bei der urteilsfindung eine rolle spielen wird. zumal jemanden an seinem recht zu hindern (z. b. das recht mit der zulässigen geschwindigkeit zu fahren) dem grunde nach den tatbestand der nötigung erfüllt. zu entscheiden ist wohl aber der rahmen, was zumutbar ist und was nicht.

Einen Traktor auf der Autobahn ...
das beispiel passt nicht weil im stvo steht: ohne triftigen grund. und die bauartbedingte höchstgeschwindigkeit ist ein triftiger grund. das gleiche gilt für gespanne mit anhänger: für diese gelten andere tempolimits und diese sind ein triftiger grund nicht schneller zu fahren als es das limit zulässt. kein triftiger grund ist, wenn du einfach keine lust hast schneller zu fahren und andere verkehrsteilnehmer deshalb behinderst.

@nordic_pegasus:
Hätte ich bei "generell max. 130km/h auf Autobahnen" einen Rechtsanspruch auf die 130 km/h?
auch wenns ironisch gemeint war, is die frage sicher nicht ganz unberechtigt. die antwort lautet aber nein. jeder triftige grund geht vor. wenn der verkehrsfluss es nicht zulässt, oder die witterung oder sonstige vorschiften, dann hast du auch keinen anspruch trotzdem so schnell zu fahren. wenn sich aber zwei autofahrer uneins sind über die geschwindigkeit, gilt im grunde die vorgabe der beschilderung.
 
Zuletzt bearbeitet:
^^
oha na ob das gleich ne nötigung ist bei erlaubten 100 mit 80 dahin zu dümpeln bezweifel ich sehr stark.
so wie du das hinstellst wäre ja jede abweichung nach unten vom erlaubten zumindest die "behinderung", letztlich entscheiden das dann aber gerichte.
und so sehr mir das rumgekrieche auch auf die eier geht sehe ich die 80 bei 100 definitiv nicht als nötigung oder "ahndungsfähig".

mir fallen spotan auch keine triftigen gründe ein warum man da mal krass ausgedrückt bei 100 dann 30 fahren sollte was dann bestimmt zu langsam ist, ausgehend von gutem wetter/fahrbahn.
alles andere dürfte dann in dem bereich kommen wo man eh nicht fahren dürfte , fahrzeug nicht verkehrssicher, fahrer nicht fahrtauglich, falsche ladungsssicherung usw. usw.
 
oha na ob das gleich ne nötigung ist bei erlaubten 100 mit 80 dahin zu dümpeln bezweifel ich sehr stark.
wie gesagt, das entscheidet der richter im einzelfall. bei wieviel sicherheitsabstand ist es nötigung durch drängeln? sicher nicht wenn dieser um 5 m unterschritten ist ;)

so wie du das hinstellst wäre ja jede abweichung nach unten vom erlaubten zumindest die "behinderung",
eine behinderung ist es per definition wenn du jemanden an was hinderst. sehe ich also erstmal nicht als falsch an, oder?

und so sehr mir das rumgekrieche auch auf die eier geht sehe ich die 80 bei 100 definitiv nicht als nötigung oder "ahndungsfähig".
im berufsverkehr würde ich das sogar mal als erfrischend flott empfinden :D
ich mache nur grundsätzliche feststellungen. wo die grenzen sind ist ja nicht näher festgelegt. ist es denn nötigung wenn 100 erlaubt sind und ich vor dir 20 km/h fahre?

mir fallen spotan auch keine triftigen gründe ein warum man da mal krass ausgedrückt bei 100 dann 30 fahren sollte
kennst du mofas? ;) bei extremen glatteis wird auch oft nicht schneller gefahren.
es gibt durchaus triftige gründe.
 
Wenn man hier mitliest, dann kann man schon denken, dass hier einige ihren Führerschein im Lotto gewonnen haben und ihn dann gerne auch wieder aufs Spiel setzen.
Aussagen wie überspitzt gesagt "Wenn jemand vor mir nicht Strich Höchstgeschwindigkeit fährt, ist dies Nötigung!" finde ich mehr als grenzwertig. Die Geschwindigkeit die ich fahren möchte lege als allererstes ich als Fahrer fest. Wenn ich mich aus irgendeinem Grund, der jemanden der hinter mir fährt erstmal gar nichts angeht, dazu entscheide in einer 80er Zone nur 50 zu fahren, dann ist das so.
Sollte die Möglichkeit bestehen zu überholen, kann der gestresste Hinterherfahrer ja gern tun. Überholt er aber riskant, seht außer Frage wer am eventuell passierten Unfall Schuld ist. Andere Gerichtsurteile dazu würde ich gern mal sehen. Das sind dann schon krasse Ausnahmen nehme ich an.
Einige sollten sich hier vielleicht mal klar werden, dass die Zahlen auf den lustigen Schildern HÖCHSTgeschwindigkeiten sind. Keine Richt- oder gar Mindestgeschwindigkeiten. Schon mit der Aussage "Ich fahre immer Höchstgeschwindigkeit +10 km/h" disqualifiziert man sich meiner Meinung nach dafür ein Fahrzeug zu führen.
Natürlich kann es passieren, dass man mal drüber landet. Aber das ist Vorsatz. Diesen dann auch noch zu begründen mit "Der Tacho stimmt eh nicht" ist mehr als fadenscheinig.
Wenn ich hier jeden Morgen die Menschen sehe die meinen im Berufsverkehr mit 70 km/h ständig die Spur wechselnd fahren zu müssen wird mir ganz anders. Da Frage ich mich dann wer auf lange Sicht die Verkehrsbehinderung ist. Derjenige der 50 fährt und ständig bremsen muss weil einer vor ihm einschert oder der Spurwechsler.
 
shalafi schrieb:
Natürlich kann es passieren, dass man mal drüber landet. Aber das ist Vorsatz. Diesen dann auch noch zu begründen mit "Der Tacho stimmt eh nicht" ist mehr als fadenscheinig.

Ich finde eher dass die Leute, die Strich 50 fahren, den Lappen abgeben sollten oder in irgendein unbewohntes Dorf ziehen sollten. Da passiert denen dann auch nix. Gerade im Berufsverkehr bemerkt man diese Gattung sehr schnell, ziehen sie doch lange Schlangen hinter sich her und bilden innerhalb kürzester Zeit Staus.
 
Genau, generell liegen die falsch die sich an die Gesetze halten.
Das ist ja dasselbe wie wenn man nur ein wenig stiehlt oder nur ein wenig randaliert, dass ist generell auch in Ordnung finde ich.
 
Wer, außer dir sagt, dass sich die anderen nicht an die bestehende Ordnung halten ?
Weil deine (zu langsame) Geschwindigkeit das Eichmaß für alle anderen ist ?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben