generell max. 130km/h auf Autobahnen. Wie seht ihr das?

Wärt ihr generell für ein Tempolimit?

  • Ja

    Stimmen: 100 35,1%
  • Nein

    Stimmen: 185 64,9%

  • Umfrageteilnehmer
    285
Status
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In einem französischen Comic sagte einer dazu: das ist ein Straßenschild, kein Riesenlutscher! ;)
 
ich dachte immer nur wenn das Runde unten ist muss man stehen bleiben
SH-GT1ABU02026.jpg
gerade hoch heißt doch keine Zeit verschwenden und fahren?! sag blos das bedeutet im Straßenverkehr was anderes
 
DaruDaru schrieb:
Wer, außer dir sagt, dass sich die anderen nicht an die bestehende Ordnung halten ?
Weil deine (zu langsame) Geschwindigkeit das Eichmaß für alle anderen ist ?

wenn ich innerorts fahre und mein tacho 50 anzeigt und ich von einem mit 70 überholt werde und deswegen in gefahr rate, habe ich nach deiner meinung schuld daran. was ne aussage *facepalm*
 
Ihr müsst euch die letzten Seiten echt mal durchlesen ... es ist doch recht beeindruckend, denn der Diskussionsverlauf kam jetzt schon einige Male vor:
"Jemand, der sich genau ans Tempolimit hält ..."
"Ohne triftigen Grund ... blabla ... $3, abs. 2, STVO ..."
Und dann landet sehr schnell irgendeiner an dem Punkt, wo er das fahren "am Tempolimit" als Nötigung betrachten möchte, und das übertreten der Geschwindigkeitsbegrenzung als Normalfall.
Die Argumentation ist klar, und sogar logisch ... bis auf einen kleinen Fehler am Anfang - der Rest sind dann "Folgefehler" ... gibt im Mathetest auch keinen VOLLEN Punktabzug ;)

Die Geschwindigkeitsangabe auf den Schildern ist KEIN Vorschlag, sondern ein nach ALLEN Gesetzbüchern und Urteilen "gewichtiger Grund" NICHT schneller zu fahren. Rechtlich BINDEND.

Nicht der, der sich ans Limit hält, liegt rechtsmäßig "daneben" sondern die, die es NICHT tun.
Ob die nun 30km/h zu langsam fahren (ohne gewichtigen Grund) oder zu schnell (gewichtige Gründe hierfür GIBT ES JURISTISCH BETRACHTET NICHT), das ist dem Richter bitte vollkommen egal.

Das werdet ihr aber wohl erst kapieren, wenn ihr in der 30er-Zone einen Menschen plattgemacht habt, weil das Auto vor euch eurer Meinung nach durch "Strich 30 fahren" den (eigentlich nur euren) Verkehrsfluss behindert hat.
Immer mehr als erlaubt ist als Prinzip NICHT von der STVO gedeckt ... die deckt das nur, wenn es im Rahmen bleibt UND die überwiegende Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer eben 60 statt 50 fährt.
In JEDEM anderen Fall ist das eine Ordnungswidrigkeit ...

Wenn ihr die Leute meint, die tatsächlich "zu lagsam" fahren (ohne gewichtigen Grund), warum springt ihr immer wieder auf genau DIESEN Zug, wenn jemand darüber schreibt, dass es doch garnicht so schlimm ist, sich an tempolimits zu halten?
Hier wird tatsächlich der Eindruck erweckt, es wäre "gesetzeswidrig" sich an gesetzliche Vorgaben auch zu halten :freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
eben selber wieder erlebt Stadttempo 50 ich wegen Straßenschäden irgendwas zwischen 30 und Tacho 50 (echte ~47) wobei die Schäden jetzt für viele Andere wohl nur lapidar sind, kracht es halt etwas und gerade Kleinwagen mit Stahlfelgen und Ballonreifen sowie SUV brettern da ziemlich schmerzfrei drüber

ich denke das ist eher die Situation die den "man kann auch überholen" Befürwortern vorschwebt und dass man dann eben etwas zügiger überholt als sich ein 50:48 rennen zu liefern dürfte denen die einen Führerschein haben auch klar sein - der Punkt ist wohl dann mit den "eigenen" 50 weiter zu fahren und nicht noch bis 100 durchzubeschleunigen weil es eh schon egal ist
da sind vermutlich auch alle einig dass dies nicht korrekt ist und da gibt es auch nichts dran zu drehen

und zu den Lobe das Schild Kommentaren - mein aktuelles KFZ weicht bei um die 130 zwischen 7-11km/h (je nach Reifenprofil) nach unten ab, soll ich jetzt dem Schild die Treue schwören oder halt "gesunden Menschenverstand" +10 und evtl. wohl noch vertretbare < 3km/h im schlimmsten Fall zuviel drauf haben? (wohlgemerkt in nur diesem Geschwindigkeitsbereich! es geht hier nicht um Spielstraßen!)

und vielleicht an die Theoretiker die sich hier so ihrer Korrektheit rühmen - würdet ihr auf der Autobahn bei einem Limit nun hinter mir bleiben wenn ich mal wieder nur Tacho=Schild fahre oder überholen und wenn Ja, wie schnell ?? (also unter der Voraussetzung euer allwissender Tacho geht nicht noch schlechter und ich bin gleich wieder nur zum Raser abgestempelt)
 
Zuletzt bearbeitet:
...wegen Straßenschäden...
= triftiger grund!
nahezu alles hat vorrang außer purer egoismus und rücksichtlosigkeit. aber gerade letzteres sind das problem im straßenverkehr. von beiden lagern gleichermaßen.

...zwischen 7-11km/h...
von solchen marginalen abweichungen sollte man eigentlich gar nicht sprechen müssen. wenns schon an so nem bisschen scheitert...
aber um die frage dazu zu beantworten: das hängt immer von der situatin ab. wenn du langsamer als ich fährst und ich auf deinen pkw auflaufe, und die straße frei ist und es keine umstände macht, dann rolle ich vorbei. wenn dichter verkehr ist, gehe ich etwas vom gas und bleibe dahinter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Einwurf von STVO § 3 (2) war auch nur zur Verdeutlichung, dass sowohl die Überschreitung als auch Unterschreitung der Richtgeschwindigkeit entsprechend geahndet werden. ;)
 
_killy_ schrieb:
Der Einwurf von STVO § 3 (2) war auch nur zur Verdeutlichung, dass sowohl die Überschreitung als auch Unterschreitung der Richtgeschwindigkeit entsprechend geahndet werden. ;)


Also nochmal fuer die ganz langsamen: Es handelt sich um ein Tempolimit, nicht um eine Richtgeschwindigkeit. StVO $3 (2) sagt auch nicht aus, dass eine Unterschreitung des Tempolimits geahndet wird, sondern dass groessere Verkehrsbehinderungen unterlassen werden sollen.

Was umfasst also dieser Paragraph? ZB umfasst es die Idioten, die mit 115 auf der Autobahn auf der linken Spur rumtuckern und auch dann nicht nach rechts fahren, wenn sich eine 10 Auto lange schlange gebildet hat. Derselbe Wagen mit derselben Geschwindigkeit, der seinen Ueberholvorgang abschliesst und anschliessend den Weg frei macht, faellt nicht darunter!

@DrOlf: Du scheinst das StVO da falsch verstanden zu haben. Die Vorgabe die Geschwindigkeit dem Verkehrsfluss anzupassen, ist selbstverstaendlich im Rahmen des vorgegebenen Tempolimits gemeint. Es gibt dir nicht das Recht mit 70 durch die 50er Zonen zu brettern, nur weil alle anderen das auch tun.

_killy_ schrieb:
Doch, 100km/h für PKW bis 3,5 Tonnen -> Stvo § 3 Abs. 3 ... ;)


...


StVO § 3 schrieb:
... Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Prosaft

Ist doch das Gleiche! Wenn du einen PKW < 3,5T hast, dann sollten die 100km/h auch angestrebt werden.
 
The Ripper schrieb:
Auf Landstraßen gibt es keine Richtgeschwindigkeit

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

dann gilt tatsächlich die Richtgeschwindigkeit ;)
 
@Findus: Wie du der Formulierung entnehmen kannst, handelt es sich dabei nicht um Landstrassen.

@_killy_: Richtgeschwindigkeit heisst: Du kannst hier schneller fahren, es wird aber nicht mehr als 130 km/h empfohlen. Bedeutung hat dies hauptsaechlich juristisch, wo dir eine deutlich erhoehte Mitschuld zugesprochen wird, sofern du die RIchtgeschwindigkeit uebertrittst.
Die Empfehlung der einer Richtgeschwindigkeit impliziert nicht, dass alles ueber und unter dieser Geschwindigkeit nicht erlaubt sei.
 
@ Prosaft

Dass nenne ich dann mal eine gute Interpretation. Zumindest halte ich mich dann an diese in dem ich auch die Richtgeschwindigkeit überschreite. Gutes Auto, guter Fahrer, billiger Diesel ... da kann man einfach nicht anders. :D
 
Richtgeschwindigkeit kannst du überschreiten so viel du willst sofern du es dir halt leisten kannst weil deine Versicherung dich auslacht.
Kein Problem.

Höchstgeschwindigkeit darf man natürlich nicht überschreiten.
Tut man trotzdem. Findet es dann halt die Polizeit nicht mehr zum lachen. Dafür lacht dich eventl. wieder deine Versicherung aus.

Generell lachen Versicherungen recht oft sobald eine irgendwie angegebene Geschwindigkeit überschritten wird.
Ausnahmen gelten hier nur für Mindestgeschwindigkeiten :D

Ich hoffe der Teil ist mal so langsam geklärt.

Und Tachos in modernen Autos sollten langsam wirklich mal einen besseren Weg finden zur Geschwindigkeitsermittlung als die Radumdrehung.
Zumindest sollte dann irgendwie mal der Raddurchmesser genauer ermittelt werden können.
Diese, teilweisen krassen, Abweichungen sind schon oft nervig.
 
@ wiztm

Was interessiert mich die Versicherung wenn ich Auto fahre??? -> ich hab doch geschrieben: "gutes Auto, guter Fahrer". ;)
 
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