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Tandeki
Gast
In einem französischen Comic sagte einer dazu: das ist ein Straßenschild, kein Riesenlutscher! 
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DaruDaru schrieb:Wer, außer dir sagt, dass sich die anderen nicht an die bestehende Ordnung halten ?
Weil deine (zu langsame) Geschwindigkeit das Eichmaß für alle anderen ist ?
das bringt es eigentlich auf den punkt ^_^das ist ein Straßenschild, kein Riesenlutscher!
= triftiger grund!...wegen Straßenschäden...
von solchen marginalen abweichungen sollte man eigentlich gar nicht sprechen müssen. wenns schon an so nem bisschen scheitert......zwischen 7-11km/h...
_killy_ schrieb:Der Einwurf von STVO § 3 (2) war auch nur zur Verdeutlichung, dass sowohl die Überschreitung als auch Unterschreitung der Richtgeschwindigkeit entsprechend geahndet werden.![]()
_killy_ schrieb:Doch, 100km/h für PKW bis 3,5 Tonnen -> Stvo § 3 Abs. 3 ...![]()
StVO § 3 schrieb:... Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
The Ripper schrieb:Auf Landstraßen gibt es keine Richtgeschwindigkeit
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
mit verlaub, wo steht das?Prosaft schrieb:@Findus: Wie du der Formulierung entnehmen kannst, handelt es sich dabei nicht um Landstrassen.