News „Glasfaser-DSL“ keine Glasfaser: Landgericht unterbindet irreführende Werbung von 1&1

QuamWave schrieb:
Es handelt sich um eine Materialangabe für ein Kabel welche auf die physikalische Funktionsweise hindeutet. Darauf muss aber nicht zwangsweise eine symmetrische Bandbreite vorhanden sein
Das wird leider in Presse und Marketing gerne ignoriert, da heißt es immer nur pauschal Glasfaser = Zukunft.

Aber ebenso wie es auf einer Kupfer Doppelader von analog-Modem bis hin zu VDSL2 und G.Fast zig verschiedene Möglichkeiten zur Datenübertragung gibt, liegt auch nicht auf jeder Glasfaser direkt 100Gb Ethernet an, sondern oft wird das ganze nur als Shared Medium mit lahmem GPON oder DOCSIS über RFoG genutzt.

Selbst hier in Forum tummeln sich traurigerweise einige unbelehrbare, die beim Stichwort Glasfaser immer pauschal etwas von "Medienkonvertern" daher schwurbeln. Hier würde etwas mehr Aufklärung definitiv gut tun.
 
Fehlt halt ein Kriterium ab wann man das Wort Glasfaser zu Werbezwecken nutzen darf. Ganz so einfach wie es einige unwissende User hier behaupten ist es aus meiner Sicht nicht. Ich nutze zB FTTB mittels G.fast auf den letzten Metern vom Keller zur Wohnung. G.fast gehört technisch zum DSL Standard. Und nun?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Web-Schecki
G00fY schrieb:
Ich nutze zB FTTB mittels G.fast auf den letzten Metern vom Keller zur Wohnung. G.fast gehört technisch zum DSL Standard. Und nun?
Aus Sicht des Providers ist das Glasfaser. Was der oder die Eigentümer innerhalb der Immobilie machen, ist deren Sache. Ich hab mir ja auch kein LWL in jedes Zimmer meines EFH gelegt.
 
DonConto schrieb:
Was der oder die Eigentümer innerhalb der Immobilie machen, ist deren Sache.
Die Kunden sind in solchen Fällen aber ja meist nicht die Eigentümer und in der Regel wird die G.fast DPU sogar vom Provider bereitgestellt und installiert.

Ich bin auch der Meinung dass es sich ab FTTB um Glasfaser Anschlüsse handelt. Aber darüber wird auch hier im Forum immer wieder gestritten. Es fehlt vermutlich eine rechtliche Definition. Daher wäre es begrüßenswert wenn dieses Urteil (ggf. auch in der Berufung) insgesamt mehr Klarheit herbeiführt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin der Meinung, dass wenn eine Firma mit XY wirbt, man Anrecht auf XY hat. Und nicht Schadensersatz. Bringt am Ende des Tages mehr und verleitet die Firmen eher Sachen zu bewerben, die dann auch tatsächlich (technisch) möglich sind.
 
Tici schrieb:
Ich bin der Meinung, dass wenn eine Firma mit XY wirbt, man Anrecht auf XY hat.
Hast du ja. Hunderte Kilometer Glasfaser bis zum Ziel und ein paar bis paar hundert Meter Kupfer. Glasfaser-DSL halt.

Wüsste mal gern, bei welchem Provider die Leute Kunde sind, die jetzt hier am lautesten schreien und ob man bei deren Provider nichts Irreführendes findet :)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: romeon und G00fY
DonConto schrieb:
Vodafone wirbt doch genauso irreführend. Alles Verbrecher.
Naja, "Verbrecher". Sicher unmoralische Akteure und Gesetzesbrecher, aber "Verbrechen" sind nochmal eine andere Hausnummer. Hier fliegt der Schwindel ja spätestens dann auf, wenn man den Vertrag in der Hand/auf dem Bildschirm hat.

Soll nicht relativieren, aber bei Verbrechen (und Verbrechern) redet man dann eher über Raub, Geldfälschung, Körperverletzung, Totschlag und Konsorten, und so weit isses ja nu nich. :D

AndrewPoison schrieb:
Ähnliches Vorgehen bei PYUR. Hat man einen Glasfaser-Verfügbarkeitscheck gemacht, wird das bejaht und einem ein 1 GBps-Zugang angeboten. Nur als versierter Nutzer fällt auf, dass die zubuchbare Fritzbox dann eine für Coax ist...
Vielleicht denen, die sich für versierte Nutzer halten; Selbst DOCSIS 3.1 von 2013 spezifiziert den Downstream bis zu 10Gbps über Coax.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Incanus und G00fY
DonConto schrieb:
Aus Sicht des Providers ist das Glasfaser. Was der oder die Eigentümer innerhalb der Immobilie machen, ist deren Sache.
Das ist nicht so einfach. Der technische Unterschied zwischen FTTB und FTTH liegt darin, dass bei FTTB zwischen "Ende Glasfaser" und "Übergabepunkt Kunde" (Netzabschlusspunkt des Betreibers) noch eine Zwischentechnologie verwendet wird, die in der Verantwortung des Netzbetreibers liegt.

Und da kommt es dann auch darauf an was der Netzbetreiber für Technologien anbietet. M-Net und Netcologne haben z.B. früher (in den 2010ern) nur FTTB+VDSL angeboten, selbst in Einfamilienhäusern. Da wurde im Gebäude von Glasfaser auf VDSL gewechselt und für den Endkunden kam das Internet "ganz normal" als VDSL aus der TAE-Dose.

Umgekehrt gibt es einige Anbieter, die nur FTTH anbieten. Wenn Eigentümer (insbesondere in Mehrfamilienhäusern) nicht die Verlegung bis zu einem geeigneten Übergabepunkt zulassen wollten (oder selbst organisieren wollten), dann gab/gibt es halt nichts.

Die Telekom machte z.B. bis vor einigen Jahren letzteres. Mittlerweile bietet sie (zumindest unter gewissen Voraussetzungen) auch FTTB+G.fast an.

Welche Kundenschnittstellen angeboten werden entscheidet aber immer der Netzbetreiber.
DonConto schrieb:
Ich hab mir ja auch kein LWL in jedes Zimmer meines EFH gelegt.
Das ist ja dann auch hinter dem Netzabschlusspunkt des Netzbetreibers. Das ist deine Sache. Aber in einem EFH in einem FTTB-Ausbaugebiet von Netcologne Mitte der 2010er Jahre wäre dir angeboten worden einen Mini-DSLAM im Keller zu installieren, der dann per Telefonkabel mit deiner TAE-Dose verbunden wird. Und dann konntest du FTTB mit VDSL nutzen, mit maximal 100 Mbit/s. GPON war nicht im Programm, und auch keine entsprechenden Tarife.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Cinquedea
Solange die Kunden nicht mindestens 90-100% zurückbekommen eh Sinnbefreit. Um was anderes gehts nämlich nicht.
 
G00fY schrieb:
Fehlt halt ein Kriterium ab wann man das Wort Glasfaser zu Werbezwecken nutzen darf. Ganz so einfach wie es einige unwissende User hier behaupten ist es aus meiner Sicht nicht. Ich nutze zB FTTB mittels G.fast auf den letzten Metern vom Keller zur Wohnung. G.fast gehört technisch zum DSL Standard. Und nun?
Wenn Glasfaser bis zum Teilnehmerabschluss liegt, dann GF, sonst nicht.
Meine Mutter hatte schon vor 10 Jahren in ihrer Mietwohnung VDSL, wo die Gegenstelle im Keller des verbaut und per Glasfaser angebunden war und das wurde richtigerweise auch als DSL und nicht als Glasfaser vermarktet.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Cinquedea
zappelfry schrieb:
Du kannst auch einen AAAA Eintrag beim DNS Anbieter deiner Wahl machen und alles via IPv6 erreichen, IPv6 wird von allen Geräten als erstes Versucht, dann IPv4.
Es gibt immer noch jede Menge (natürlich auch ältere) Software, die nur mit IPv4 läuft, und die eben nicht "automatisch" auf IPv6 wechseln. Insbesondere bestimmte Server-Software und Gaming-LAN-VPN-Clients usw.. - bei denen, die tatsächlich IPv6 nutzen können, hast Du natürlich Recht.
 
anexX schrieb:
Ich mag den Begriff - weil er absolut zutrifft - hier klingeln die mindestens 1x die Woche und man wird sie nur sehr schwer wieder los ... Beispiel:
Den Firmenausweis zeigen lassen und an die Firma schriftlich per Einschreiben ein Hausverbot aussprechen. Kommt jemand trotz Hausverbot wieder, liegt Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) vor – eine Straftat.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: anexX
Bright0001 schrieb:
Vielleicht denen, die sich für versierte Nutzer halten; Selbst DOCSIS 3.1 von 2013 spezifiziert den Downstream bis zu 10Gbps über Coax.
Ändert nur nichts daran, dass man a) kein Glasfaser bekommt und b) der PYUR-Tarif bei 1 Gbps gekappt wird (egal ob DOCSIS oder GPON). Und spätestens im Upload wird klar: der Glasfaser-Anschluss hätte 500 MBps geliefert während man bei Coax schon mit 50 zufrieden sein muss.

Auch die 50 MBps Upload sind natürlich eine tarifliche Einschränkung und liegen weit unter DOCSIS 3.1-Limits, aber darum geht es am Ende ja auch gar nicht: man macht den Glasfaser-Verfügbarkeitscheck und wird durchgewunken, um am Ende das Nicht-Glasfaserprodukt verkauft zu bekommen.

Immerhin: wie schon in meinem Ursprungsbeitrag hinein-editiert: offenbar hat PYUR sich hier auch als Klageziel gesehen und das zwischenzeitlich geändert. Jetzt wird man wirklich darauf hingewiesen, dass man kein Glasfaser bekommt, sondern stattdessen ein anderes Produkt.
 
Einmal 1&1, nie wieder 1&1. Egal welche Abteilung: Versprochen wird viel, gehalten wird nix. Die "Glasfaser-Kampagne" passt also perfekt ins Bild
 
Besuz schrieb:
Wenn Glasfaser bis zum Teilnehmerabschluss liegt, dann GF, sonst nicht.
Sagt wer? Denke du meinst Teilnehmeranschluss (zB die Kupferleitung zur TAE Dose bei G.fast). Bei VDSL ists unstrittig. Aber bei G.fast Profil 212a, dass knapp 2G Bit/s erreichen kann (entspricht ja praktisch AON) finde ich die Bezeichnung Glasfaser gerechtfertigt.

Es kann ja auch nicht im Sinne der Kunden sein, das Internetanschlüsse demnächst immer mit extrem technischen Bezeichnungen betitelt werden müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dirk aus F. schrieb:
Kann ich so nicht bestätigen. Hatte bei denen jahrelang DSL ohne Probleme - und die handies in meinem haushalt laufen auch über 1&1 (günstig!)
Ich denke das soll sich weniger auf die Leistung der Anschlüsse beziehen, sondern aufs Marketing etc.
 
Da gibt,s noch mehr Kandidaten die einem das Blaue vom Himmel lügen ich will ja keine Namen nennen das machen doch fast alle einfach nur ne Schweinerei sonst nix .
 
Zurück
Oben