[GmbH & Co. KG]

F_GXdx

Captain
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Hallo,

Eine Frage zum Bereich Wirtschaft und Recht:

Die GmbH & Co. KG ist laut meinen Infos ja eine Personengesellschaft. Warum ordnet man sie nicht in die Kapitalgesellschaften ein?

Haftend bei der GbmH & Co. KG ist ja die GmbH als Komplementär. Personengesellschaften sind aber definiert als Gesellschaften, bei denen der Gesellschafter mit seinem Privatvermögen haftet.

Kann das jemand aufklären? Es scheint ein ziemlicher Widerspruch zu sein. Danke.
 
Weil es eben eine Sonderform ist der KG ist, wie man auch bei z.B. Wikipedia nachlesen kann.
 
Weil es eine Sonderform der Kommanditgesellschaft ist? Und die ist nun mal eine Form der Personengesellschaft, in der natürliche oder juristische Personen haften...

JSP
 
Die GmbH & Co. KG ist der Struktur nach eine Kommanditgesellschaft (KG). Wie du richtig beschrieben hast, haftet die GmbH als Komplementären mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Auch wenn die GmbH selbst eine sog. juristische Person ist, die zudem nur in Höhe ihres Garantiekapitals haftet, bleibt es bei einer "persönlichen Haftung" der GmbH als Komplementärin.
 
Das "& Co." können u.a. beliebig viele natürliche Personen sein, was zu einer Vermischung von natürlichen Personen und mind. 1 Kapitalgesellschaft (der Komplementär GmbH) in der KG führt. Aus Vereinheitlichungsgründen wurde wohl deswegen verzichtet, die KG in ihrer unterschiedlichen Erscheinungsweise in Kapital- und Personengesellschaften nochmals zu unterteilen, da gerade auch im Kommanditistenstamm meist häufiger Änderungen stattfinden.
 
OK danke!
 
ssmnized schrieb:
...Auch wenn die GmbH selbst eine sog. juristische Person ist, die zudem nur in Höhe ihres Garantiekapitals haftet, ...

Meinst du mit Garantiekapital das Stammkapital? Eine GmbH haftet mir ihrem gesamten eigenen Vermögen, nicht nur dem dem Stammkapital. Lediglich die Gesellschafter haften mit ihren Einlagen in das Stammkapital, aber die GmbH selber haftet voll und komplett. Sollten also die Forderungen so hoch sein, das sie das Stammkapital übertreffen, dann werden Vermögenswerte der GmbH angefasst, evtl eigene Gebäude, Maschinen und anderen Güter.

ssmnized schrieb:
... haftet die GmbH als Komplementären mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Auch wenn die GmbH selbst eine sog. juristische Person ist, die zudem nur in Höhe ihres Garantiekapitals haftet, bleibt es bei einer "persönlichen Haftung" der GmbH als Komplementärin.

Es ist schwer zu erkennen. aber meinst du, das die GmbH voll haftet oder nur in Höhe ihres Garantie-/Stammkapitals?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die GmbH & Co KG wird doch in die Kapitalgesellschaften eingeordnet, wenn es wirklich nur die GmbH als Vollhafter gibt - sie muss z.B. Jahresabschlüsse veröffentlichen:
http://dejure.org/gesetze/HGB/264a.html

Systematisch ist es eben eine Personengesellschaft, es hindert ja auch nichts zwei GmbHs daran, gemeinsam eine Gbr einzugehen. Aber dass es de facto eine Kapitalgesellschaft ist, ist doch nichts neues.
 
Zuletzt bearbeitet:
FidelZastro schrieb:
Die GmbH & Co KG wird doch in die Kapitalgesellschaften eingeordnet, wenn es wirklich nur die GmbH als Vollhafter gibt - sie muss z.B. Jahresabschlüsse veröffentlichen:
http://dejure.org/gesetze/HGB/264a.html
Nein, wird sie nicht. Sie ist und bleibt eine Personengesellschaft, unterliegt aber besonderen Anforderungen / Pflichten. In Deinem Link steht auch nichts davon, dass die GmbH & Co. KG eine Kapitalgesellschaft sein soll. Wäre sie das, wäre sie nämlich auch körperschaftssteuerpflichtig. Ist sie aber bekanntermaßen nicht.
 
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