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IICARUS
Gast
Die Beweisumkehr greift schon nach 6 Monate und nicht nach 12 Monate und dass was du meinst wären andere defekte die man ggf. beim Kauf nicht ersichtlich gewesen sein wären. Nur in so einem Fall wo ein defekt beim kauf schon bestanden haben kann und ggf. nicht erkannt wurde(nicht gleich sichtbar) könnte der Händler ggf. nicht beweisen.mykoma schrieb:@IICARUS: Dessen bin ich mir bewusst, mit der Beweislastumkehr wird das nach 12 Monaten sehr schwierig, darum eher auf Kulanz hoffen, gibt ja keine Infos, um welchen Händler es sich handelt.
Bei der Gewährleistung hat es immer nur was mit einem defekt zu tun was schon beim Kauf bestand haben muss. In diesem Fall würde es selbst in einem Rechtsstreit nicht glaubhaft sein die Grafikkarte 1 Jahr lang schon mit diesen defekten Lüfter erhalten zu haben.
Wenn er bei Mindfactory bestellt hat, wird er schlechte Karten haben, da hier sehr energisch abgelehnt wird, wenn auf selbst Verschulden geschlossen wird. Habe da bei denen im Forum schon oft solche Fälle gelesen wo die Garantie von MF aus direkt ausgeschlossen wurde.
EDIT: Beitrag über mir hatte ich noch nicht gesehen gehabt, hat sich überschnitten.
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