nvK
Lieutenant
- Registriert
- März 2008
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Ich habe folgendes zurückgeschrieben und bitte alle anderen dies auch in irgendeiner Form zu tun.
Sehr geehrte Mindfactory AG,
um einen ersichtlichen Irrtumsfall handelt es sich meiner Ansicht nach nicht, da der Preis mit großer Sichtbarkeit als "absoluter Sonderpreis" gekennzeichnet war.
Zudem geht aus ihren eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz klar hervor, das nach dem Eintreffen der bestätigenden E-Mail der Bestellung der Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Auszug aus ihren AGB's:
§ 1 Vertragsabschluss
[...] Durch Anklicken des Buttons "Bestellung senden" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte EMail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen. [...]
Damit müsste es sich hierbei um eine Vertragsverletzung ihrerseits handeln. Ich bitte sie hiermit dem Kaufvertrag nachzukommen.
