nvK
Lieutenant
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- März 2008
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Nein, eben nicht. Habe eben mit meinem Vater geredet, der ein seiner Firma vor geraumer Zeit einen ähnlichen Fall hatte. Sein Rechtsanwalt hat auch gemeint: Mit Absenden bzw. unterzeichnen der Bestellung ist der Vertrag rechtsgültig und das für beide Seiten und natürlich erst recht, wenn der Shop das sogar noch so in seine AGB's schreibt.
Der Vergleich mitm Aldi ist dämmlich, weil in so einer Situation der "Vertrag" und die "Warenannahme" in einem Schritt ablaufen: Nämlich an der Kasse!
Der Vergleich mitm Aldi ist dämmlich, weil in so einer Situation der "Vertrag" und die "Warenannahme" in einem Schritt ablaufen: Nämlich an der Kasse!