INTEL CORE i7 2600k

Nein, eben nicht. Habe eben mit meinem Vater geredet, der ein seiner Firma vor geraumer Zeit einen ähnlichen Fall hatte. Sein Rechtsanwalt hat auch gemeint: Mit Absenden bzw. unterzeichnen der Bestellung ist der Vertrag rechtsgültig und das für beide Seiten und natürlich erst recht, wenn der Shop das sogar noch so in seine AGB's schreibt.

Der Vergleich mitm Aldi ist dämmlich, weil in so einer Situation der "Vertrag" und die "Warenannahme" in einem Schritt ablaufen: Nämlich an der Kasse!
 
Du könntest natürlich morgen vorher anrufen und abklären.
Wird dann wohl in einer Absage enden. Wenn du aber nun hinfährst könntest du evtl noch ein wenig Preisnachlass hinbekommen.^^
Druck die Mail schön aus und halt sie ihnen unter die Nase. Ein wenig mit dem Geschäftsführer quatschen und wenn man etwas Glück hat usw. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
So ein Fehler kann mal passieren, und ich finde den auch nicht weiter schlimm.
Habe meine CPU bei Amazon bestellt, und habe auch gedacht ich schicke den zurück und kauf den billigen für nur 150, aber mein Hausverstand schlug alarm bei dem Preis.

MfG
Blue
 
@ pappnas': ich muss sowieso nach WHV und verkaufe es denen aber so, dass ich extra zu denen gefahren bin und versuche dann irgendetwas rauszuschlagen :D
 
Genau so ist es, die AGBs sind rechtskräftig. Und selbst wenn sie sich irgendwie rauswinden, ich sorge mit genug schlechten Shopbewertungen schon dafür dass sie Verluste einfahren und wenn es nur die 150 Euro von der CPU sind. Drecksladen der.

höre doch auf zu jammern ähhh...

Das doch wohl logisch das so eine cpu keine 150€ kostet.....wenn du dir keine cpu für 250€ leisten kannst dann hole dir eine günstigere oder besorge dir einen besseren Job ! Dann kannst sie dir leisten ;)
 
auch so bekommt ihr nix, selbst mit kaufvertrag

hier mal nen nettes beispiel gefunden:

Urteil zu: Internetverkauf Kaufvertrag Irrtum Anfechtung

Ein EDV-Händler bot im Internet Computer zum Kauf an. Seine Mitarbeiter gaben hierbei den Verkaufspreis für das jeweilige Produkt in ein EDV-gesteuertes Warenwirtschaftssystem ein. Eine spezielle Software sorgte dafür, dass die Preise automatisch in die Produktdatenbank der Internetseite des Händlers übertragen wurden. Auf Grund eines Fehlers im Datentransfer wurde ein Notebook mit einem Kaufpreis von 1.650 Euro zu einem Preis von 245 Euro angeboten. Bevor der Fehler entdeckt wurde, ging eine Bestellung zu diesem Kaufpreis ein. Der Käufer verlangte die Lieferung gegen Zahlung von 245 Euro.

Der Bundesgerichtshof sprach dem EDV-Händler das Recht zur Anfechtung seiner Vertragserklärung zu, da er bei Abgabe des Kaufangebots einem Erklärungsirrtum im Sinn von § 119 Abs. 1, 2. Alt. BGB unterlag. Er wollte eine Erklärung des Inhalts, das Notebook solle 245 Euro kosten, nicht abgeben. Zu der fehlerhaften Kaufpreisangabe im Internet war es auf Grund eines bis dahin unerkannten Fehlers in der Datenübertragung gekommen. Dies ist mit den - als Erklärungsirrtum allgemein anerkannten - Fällen des Verschreibens oder Vertippens vergleichbar. Der Kaufvertrag musste somit nicht erfüllt werden.

Urteil des BGH vom 26.01.2009
VIII ZR 79/04
Pressemitteilung des BGH
 
@Anobius:
Wenn du hinfährst und nix bekommst, kannst du immerhin auf Schadensersatz gehen (für Sprit und Zeit).
 
Trotz allem finde ich §1 in den AGBs (..."Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen." ...) von MF ein wenig verwirrend, wenn der Kaufvertrag erst nach Erhalt und Bezahlung der Ware zustande kommt (Aussage in der E-Mail Eingangsbestätigung).
 
Zuletzt bearbeitet:
@ eruanno: ich heiße Anoubis (Anubis war schon vergeben) und nicht "Anobius" ;) ja sowas in der art verspreche ich mir auch. wenn ich da auf gut glück hinfahren würde, wäre es ja mein fehler. doch ich habe genau die email bekommen die ich immer bekomme, wenn ich barzahlung bei abholung in anspruch nehme.
 
Sorry, mein Kurzzeitgedächtnis... ;)
Ja diese Mails sind auch automatisch generiert. Jeder, der bestellt hat ob Selbstabholer oder nicht hat die jeweils übliche Mail bekommen. Zusätzlich dazu wurde wohl aber begonnen, Storno-Mails zu verschicken.
 
Ich bin ehrlich gespannt was die bei mir machen wollen weil ich meinen kompletten PC dort gekauft und via. Vorkasse auch schon bezahlt habe.. nur den CPU raus aus der Bestellung oder komplette Stornierung + Geld zurück? ich bin gespannt, war bestimmt der erste der den "vergünstigten" CPU gekauft hat -.-
 
jetzt habe ich auch die mail bekommen und die bestellung wurde aus meinem kunden-konto gelöscht. :(
 
Bei mir steht immer noch: Bestellstatus: In Bearbeitung (Liefertermin ca. 26.04.2011)

Aber hab die Hoffnung auch schon aufgegeben. :-(
 
@GTMarkuz

Bei mir auch. Bis jetzt keine Nachricht. Tja vllt. krieg ich das ja als Geburtstagsgeschnenk ( 27.04 ) :D
 
Leute dann schreibt E-Mails und verweist auf die AGB's! Werd ich auch machen, sobald ich eine kriege. Sonst sind die Shop auch immer kleinlich und hier sind wir im Recht. Die können nicht einfach so vom Vertrag abspringen!
 
@nvk

wie ich jezze zum X-ten mal erklären muss, doch koennen sie

per Irrtumsanfechtung können sie sich aus dem vertrag lösen, und alle gegebenheiten
für diese anfechtung (wie zbs. offensichtlich falscher preis, etc) sind hier gegeben...

ihr werdet nichts bekommen !
 
Hey!
Ich hab noch andere Sachen bei der 2600k Bestellung dabei gehabt. Jetzt hab ich die mail bekommen und da wird immer nur von den 148€ gesprochen und den 2600k. Also kein Wort über die gesamte Bestlellung oder die anderen Artikel.

Aber im Kundenbereich von mindfactory taucht die ganze Bestellung nicht mehr auf. Ist das bei euch auch so?
Haben die also wirklich die komplette Bestellung storniert oder?

Und: Bekomme ich das Geld per Paypal automatisch wieder zurück oder muss ich da irgendwie aktiv werden?
 
Hab die Storno- Mail mittlerweile auch bekommen, aber da stand auch nix von meinem Geld. Ich denke aber mal dass jeder sein Geld spätestens bis Ende dieser Woche wiederbekommt, wegen den Feiertagen.
 
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