Wilhelmshaven, 22.04.2011
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
Sie haben bei uns 1mal die CPU Intel Core i7 2600K 4x 3.4GHz Box bestellt.
Bei unserem Angebot in unserem Onlineshop handelt es sich nach dem Gesetz um eine sog. „invitatio ad offerendum“, also um eine Einladung an Sie, ein Angebot zum Kauf abzugeben. Erst wenn wir dieses Angebot annehmen, ist ein Vertrag zustande gekommen.Durch Ihre Bestellung haben Sie uns gegenüber ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über 148,50 Euro abgegeben.
Schon am Preis ist ersichtlich, dass es sich hierbei um einen Irrtum der Datenübertragung handeln musste. Deshalb werden wir Ihr Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages für die 148,50 Euro nicht annehmen.
Der Irrtum war offensichtlich. Wir bitten dieses zu entschuldigen.
Rein vorsorglich erklären wir hiermit die Irrtumsanfechtung der von uns abgegebenen Erklärungen und höchstvorsorglich die Loslösung von dem Vertrag unter allen rechtlichen Gesichtspunkten.
Sollten Sie den gewünschten Artikel zum aktuellen Tagespreis erwerben wollen, so können Sie sich gern bei uns melden.