Kosten 'Zusatzleistungen' Coronaimpfung

Frightener

Commodore
Registriert
Nov. 2001
Beiträge
5.106
Hallo zusammen,

mein Sohn ist vor ca. 2 Wochen beim Kinderarzt geimpft worden, jetzt habe ich eine Rechnung für Impfberatung und Hygienezuschlag bekommen. Es geht mir jetzt nicht ums Geld, ich bin aber davon ausgegangen, daß die Impfung nichts kosten soll. Dazu zählt, das hat auch die Krankenkasse (privatversichert) bestätigt, auch die 'Beratung' im Sinne von 'kein Sport', 'es kann Unwohlsein auftreten', 'der Arm wird wehtun' usw.

Auch die CoronaImpfV verstehe ich so. Gibt es dennoch einen Punkt, den ich übersehen habe? Bei dem Kinderarzt habe ich noch niemanden erreichen können.

Grüße
Florian
 
Frightener schrieb:
Bei dem Kinderarzt habe ich noch niemanden erreichen können.

Aber nur der kann Dir Deine Frage(n) beantworten. Hat er wohl ein Zusatzgeschäft gesehen, als privat Versicherter.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Checker1992
Die Verordnung gilt auch für Privatversicherte. Es hätte ja sein können, daß es jemand weiß, damit ich etwas entgegnen kann, wenn der Arzt einen Grund nennt.

Zusatz: Ich habe auch schon Artikel gefunden, in denen berichtet wird, daß Ärzte verbotenerweise die komplette Impfung berechnet haben.
 
Sicher. Lesen wird man alles können. Entscheidend ist, was erklärt Dir Dein Arzt.
 
Einfach mal höflich beim Arzt nachfragen, warum abweichend von Informationen aus Medien und der Verordnung Kosten entstanden sein sollen?

Je nach Antwort dann zahlen oder weitere Schritte einleiten?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen
Ich habe gerade jemanden erreicht. Die Dame fragt beim Chef nach und gibt mir Rückmeldung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Idon
Wenn du und dein Sohn privatversichert sind ist es doch ganz normal dass du die Rechnung bekommst, diese reichst du dann bei deiner kV ein und diese erstattet dir die Kosten?
 
Corona ist hier aber eine Ausnahme! Ich habe von meinem Hausarzt auch keine Rechnung bekommen und werde dies auch nicht. Natürlich kann ich die Rechnung einreichen, zahle sie aber letztendlich doch selbst, weil ich das von der Beitragsrückerstattung wieder abgezogen bekomme.

https://www.pkv.de/wissen/corona/corona-impfung-fragen-und-antworten
Corona-Schutzimpfungen sind für alle Versicherten kostenfrei. In der Impfverordnung des Bundes ist geregelt, dass Corona-Schutzimpfungen eine staatliche Leistung sind und vom Bund finanziert werden. Die Bürger müssen für die Corona-Impfungen beim Arzt also nicht bezahlen, egal ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Das bedeutet für die Arztpraxen, dass sie auch bei Privatpatienten auf dem Weg über die Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen, die dann wiederum die Kosten vom Bund erstattet bekommen. Abrechnungen nach der privatärztlichen Gebührenordnung GOÄ oder auf sonstiger Grundlage sind damit ausgeschlossen. Dies ist in der Impfverordnung des Bundesgesundheitsministerium ausdrücklich so geregelt.
 
Okay das wusste ich nicht, danke für die info.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Frightener
Was ist denn eine Impfberatung? War denn für den Arzt nicht klar gegen was geimpft werden sollte? Ich versteh den Begriff nicht als Impfaufklärung.
Impfaufklärung wäre zu warnen vor Thrombosen und Herzmuskelentzündung und in wieviel % man sterben kann usw beim jeweiligen Impfstoff.
Beratung ist dann sowas wie, "und hier ist der neue Impfstoff gegen Corona 1, und dieser hier ist unser Premium Stoff gegen Mutanten blabla", und da versucht der Arzt wohl zu tricksen und bescheissen.
 
Ich hatte mit dem Arzt nochmal gesprochen:
Für das, was er erstattet bekommt, hätte er einen relativ großen Aufwand, weswegen er bei Privatpatienten die Rechnungen verschickt. Ich wäre auch der erste, der nachgehakt hat. Er meinte, es wäre nett, wenn ich ihm das Schreiben der Krankenkasse zukommen lassen könnte, in dem gesagt wird, daß der Arzt diese Leistung anderweitig erstattet bekommt und eine Abrechnung nicht vertretbar ist. Die Rechnung müßte ich nicht bezahlen, wenn ich nicht wollte.

Sieht mir ganz nach dem Fall aus "ich versuchs einfach mal, wenn jemand was sagt, ziehe ich die Rechnung einfach zurück."
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen und Tinkerton
Interessant, dass du diese Erfahrung jetzt erst machst. War nur zwei Jahre privat versichert und auch bei einem sehr netten Arzt, was die Buchhaltung aber versucht hat abzubuchen war schon abenteuerlich. Ganz nach dem Motto: "fragt keiner nach, bezahlt eh die KV". Nur wie du schon sagst, wenn man nicht viele Kosten einreicht im Jahr hat man meistens mehr von der Rückerstattung um seine Kosten zu decken, als alles kleinlich abzurechnen.
 
Die Kostenvoranschläge werden immer von der Krankenkasse auf genau soetwas geprüft. Ich muß diese deshalb auch vor der Behandlung einreichen. Somit kann ich mich schon vorher beim Arzt beschweren. Außer Zahnarzt habe ich aber auch keine Arztbesuche (evtl. mal eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wenn ich mal eine böse Grippe habe).

Die KK rechnet auch aus, ab welchem Betrag/Jahr es Sinn macht, Rechnungen einzureichen.
 
Arzt wechseln, wenn man nicht zwingend auf genau diesen angewiesen ist.
 
Ansonsten kann ich nur dazu Raten sich mit solchen Fragen auch an die für den Arzt zuständige Ärztekammer zu wenden. In Westfalen-Lippe ist das https://www.aekwl.de/fuer-aerzte/arzt-und-recht/goae/.

Von denen bekommt man verbindlich mitgeteilt was der Arzt privat abrechnen darf und was nicht. Und sie haben die Möglichkeit solche Spielchen von Ärzten effektiv und nachhaltig zu unterbinden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Aduasen
hamju63 schrieb:
Arzt wechseln, wenn man nicht zwingend auf genau diesen angewiesen ist.
Halte ich per se für schwierig. Gibt mittlerweile durch den Mangel selbst Ärzte, die keine Privatpatienten mehr annehmen, da sie 'überbelegt' sind. Kann in der Großstadt klappen, führt abseits davon aber zu nerviger Fahrerei zum nächsten Arzt, der neue Patienten annimmt. Ich habe die Situation mit der Buchhaltung und der KK schriftlich geklärt und danach war auch alles gut.
 
Wir werden zukünftig mit den Kindern zu unserem Hausarzt gehen, das ist ein ehemaliger Schulkollege meiner Frau.

'Lustigerweise' haben wir heute eine Rechnung über 33,21€ vom Kinderarzt bekommen, weil wir nach einem positiven Schnelltest in der Schule einen PCR Test machen lassen mußten. Eigentlich wollte ich die erste Rechnung auf sich beruhen lassen, jetzt finde ich das aber besonders frech, da die Anordnung für den PCR Test von der Schule bzw. dem Gesundheitsamt kommt und keine Kosten für den Versicherten anfallen dürfen.
 
Wobei die 33,21€ für nen PCR Test günstig ist.. sonst, wenn nicht angeordnet liegt der doch so zwischen 99€ und 149€
 
Wir haben für einen freiwilligen PCR Test letztes Jahr Spätsommer 150€ gezahlt.
In den 33€ sind die Laborkosten nicht enthalten. Das ist meines Wissens die teure Komponente.
 
Zurück
Oben