Kündigung: An wen um safe zu sein ?

minimii

Rear Admiral
Registriert
Dez. 2020
Beiträge
5.583
Servus,

ich habe momentan eine ohnehin spannende Situation.
Deswegen ist es umso wichtiger, dass meine künftige Kündigung sauber eingeht.

Mein Teamleiter ist im Urlaub, dessen Vorgesetzter (mit dem ich über einen Aufhebungsvertrag ohnehin reden möchte, das ist aber ein separaters Thema) wäre anwesend.

Damit die Kündigung zu 100% fristgerecht ankommt würde ich sie per Einschreiben mit Rückschein aber an die Personalabteilung schicken.
Anschließend erfolgt die Kommunikation an den Chef bzw. dessen Vorgesetzten.
Eine persöhnliche Übergabe ist NICHT möglich....

Habe ich mir das lt. Schwarmwissen soweit korrekt zurecht gelegt ?

Ich danke euch :)
 
Passt. Kann auch an einen Gesellschafter gerichtet sein. Achte darauf, dass es ein Einwurf-Einschreiben ist. Dann kann es nicht abgelehnt werden. ;) Und das Datum, wann die Kündigung wirksam wird, nicht mit angeben. Einfach fristgerecht reicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: drckeberger und minimii
Ich schicke wichtige Sachen zusätzlich noch via E-Mail. Ja, das ist keine Schriftform, aber im Fall der Fälle ein Argumentverstärker.


Persönlich würde ich aber sowas vorher immer mit meinem Vorgesetzten oder in deinem Fall eben dessen Vorgesetztem besprechen. Aus heiterem Himmel von der Personalabteilung erfahren, dass Kollege XYZ gekündigt hat, zerbricht fast immer jede Brücke.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dideldei und minimii
@Idon Das hätte ich auch zeitgleich gemacht.

Eventuell mal mein Plan etwas granularer:
1. Vorabinfo an den Bereichsleiter am Nachmittag/Abend (da persönliche Beziehung und da ich noch Interesse auf eine Einigung bez. Aufhebung habe)
2. Einschreiben am nächsten Morgen raus
3. Danach direkt die Email hinterher

Und dann rollt das Ganze erstmal....
 
@minimii

Klingt gut. Ich hatte mich etwas unpräzise ausgedrückt:

Bei wichtigen Sachen nehme ich das von mir unterschriebene Original, scanne das ein und schicke den Scan als PDF-Anhang in einer E-Mail.

Also keine neu formulierte E-Mail mit ähnlichem Inhalt oder so, sondern exakt das Dokument, welches auch per Post zugeht. Ich kündige in der E-Mail auch den Eingang via Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein an.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: minimii
Wenn dein Arbeitgeber keine extrem dubiose Bude ist, ist das egal. Vorteil Einschreiben Rückschein: Du hast eine Bestätigung, wer es angenommen hat. Einwurfeinschreiben: Die Post bestätigt, dass es eingeworfen wurde.

Beide Möglichkeiten lassen sich mindestens einmal rechtlich aushebeln, sofern der Empfänger hier etwas Willen investiert. Ein Grund für mich, die E-Mail mit der Vorankündigung und dem Inhalt zu senden.


Ich mache das bei wichtigen Sachen auch so:
Ich fahre mit 1-2 Zeugen, also nicht meine Ehefrau, keine Geschwister oder Eltern, sondern Arbeitskollege oder Bekannter, zum Briefkasten oder zur Postfiliale. Dort lesen die Personen sich mein Schreiben durch. Nach dem Durchlesen packe ich das Schreiben vor dem oder den Zeugen in einen Umschlag. Den Umschlag verdecke ich nicht bis er eingeworfen oder abgegeben wurde, so dass der oder die Zeugen bestätigen können, dass der exakte Inhalt abgesandt wurde.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: minimii
Einwurf ;)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: minimii
@Idon jetzt wird es spannend.
Dubios nicht, aber das Ganze hat eine gewisse Brisanz. Daher möchte ich zu 100% safe sein.
Daher kam mir der Rückschein eigentlich attraktiver vor.

Macht es Sinn das doppelt zu versenden ?
Einmal an HR und einmal an den Vorgesetzten am gleichen Standort mit Bitte um Weiterleitung an HR ?
Oder wartet da auch ein Fettnäpfchen ?
Ergänzung ()

Ah ich sehe grad: @Idon beim Rückschein könnte es im worst case bei der Postfiliale landen.
 
Einwurf ist ja mit Rückschein. Mit dem Unterschied dass die den Postboten nicht wegschicken können als "Der Adressat ist gerade im Urlaub". Im Zweifel das Kündigungsschreiben mit Zeugen eintüten und aufgeben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: minimii
@Jongleur666 Dank dir. und auch dir @Idon

Ich denke ich werde ein einzelnes Schreiben per Einwurf versenden damit eine Zustellung definitiv erfolgt ist.
Ergänzung ()

minimii schrieb:
Einmal an HR und einmal an den Vorgesetzten am gleichen Standort mit Bitte um Weiterleitung an HR ?
Oder wartet da auch ein Fettnäpfchen ?
Oder macht das mit dem Doppelten Sinn ?
 
Einfach reicht, letztlich hat der AG ja in der Regel auch nichts von einem Mitarbeiter der gezwungen wird zu bleiben und hat Interesse an einem guten Arbeitsverhältnis. Es können halt auch beide Seiten alle Brücken abbrechen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: konkretor und minimii
@Prom07 danke für deinen Beitrag.
Ja denke ich auch...Aber da gibt's noch mehr Punkte.
Nachvertragliches wettbewerbsverbot...It Branche...Konkurrenzsituation...

:)
Aber ja. Mundpropaganda und ähnliches sind Pfeile in meinem Köcher.
 
Nachvertragliche Konkurrenzverbote sind oftmals unwirksam vereinbart. Im Zweifel anwaltlich prüfen lassen, z.B. frag-einen-anwalt.de.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: minimii
Sei der Boss: Zustellung per Gerichtsvollzieher
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Khaotik, GoetzCebu und minimii
@uincom das ist etwas too much ;)
Aber auch ne idee...das sowas geht hatte ich gar nicht auf dem Schirm.
Aber ich möchte jedoch auch nicht "drohend" auftreten.
Das kommt bei Bedarf später.

Das ganze wird per Einwurf Einschreiben raus gehen.
Ein bekannter wird das entsprechend bezeugen können (allerdings jetzt ohne video oder ähnliches, aber das sollte reichen?)

Den ganzen Vorgang lasse ich aufgrund der Umstände vom zukünftigen AG so "absegnen".
 
Wus? Was hat der neue AG damit zu tun!?
 
Vermutlich Wettbewerbsklausel. Entweder Unwirksamkeit durch Legal vom neuen AG geprüft oder der neue AG übernimmt die Vertragsstrafe?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: minimii
Zurück
Oben