News Lakka 4.0 mit RetroArch 1.10.1: Linux-Leichtgewicht macht Mini-PCs zur Spielkonsole

SVΞN

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Bezüglich der Anmerkung des Autors sei anzumerken, dass man noch immer das Recht auf eine Privatkopie hat, dass man auch guten Gewissens nutzen kann.
Schließlich zahlt man ja dafür, und das reichlich. ( Urheberrechtsabgabe)

So können die alten Schätzchen sicher verstaut im Keller bleiben, während man sich an seiner Konsole vergnügt. :D
 
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mojitomay schrieb:
[...], dass man noch immer das Recht auf eine Privatkopie hat, dass man auch guten Gewissens nutzen kann.
Quelle?
Es gibt und gab nie das gesetzlich festgeschriebene Recht auf eine Privatkopie!
 
@mojitomay puhh...tja...wäre interessant der Erklärung gegenüber den Vertretern von Nintendo oder Sega zu lauschen, wenn jemand die Raubkopie von Super Mario Bros. vom NES oder von Sonic vom Mega Drive auf einem Raspberry Pi 4 mit dem Argument der "Privatkopie" versucht durchzudrücken.

Programme wie Lakka oder RetroPi sind nicht illegal, da es auch diverse freie Spiele, darunter auch geduldete, sehr ähnliche Spiele gibt.

Alles andere brauch man gar nicht mit dem Argument der Privatkopie schönreden. Oder könntest du selbst ein originales Zelda der NES so extrahieren und anpassen, daß es auf einem Raspberry Pi läuft?
 
...kann man machen.
Ich seh jetzt nicht zwingend, warum man noch die dreiunddrölfzigste Retro-Plattform braucht, aber wie gesagt: kann man machen.
Sacht der alte Mann der schon vor fast 15 Jahren auf nem Netbook alles bis zur Playstation immer dabei hatte. ;)
 
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T00L schrieb:
Quelle?
Es gibt und gab nie das gesetzlich festgeschriebene Recht auf eine Privatkopie!
§53 UrhG.
Ergänzung ()

Ltcrusher schrieb:
@mojitomay
Alles andere brauch man gar nicht mit dem Argument der Privatkopie schönreden. Oder könntest du selbst ein originales Zelda der NES so extrahieren und anpassen, daß es auf einem Raspberry Pi läuft?
Die Kopie kann auch jemand anderes für ihn anfertigen, sofern dazu sein Original verwendet wird. Ebenfalls §53 UrhG.

Das ist natürlich trotzdem alles nur schwer mit "irgendwo downloaden" zu vereinbaren. Erst recht, wenn der Download "All SNES games [complete][en jp].rar" o.ä. heißt...

Dass der Gummi-Paragraph mit den "technisch wirksamen Schutzmaßnahmen" immernoch existiert, ist eine Frechheit... Aber gut, das trifft noch auf viele andere zu. Hackerparagraph (§202c StGB) usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Gnarfoz et al
Bitte den ganzen Paragrafen lesen und nicht die Rosinen rauspicken:
Dies gilt nur, wenn zusätzlich
1. die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder
2. eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet.

Da möchte ich sehen, wie ihre eure "Privatkopie" nutzen wollt. Das Spiel/den Film etwa ausdrucken?
 
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Gilt auch für dich: "...oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung".
Gesetzestexte werden halt selten bis nie modernisiert, also steht da halt was archaisches. Und wenn man Glück hat auch ein Platzhalter, wie hier der Fall.
 
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Gnarfoz schrieb:
Da gehts schon los...Es ging um das "Recht auf eine Privatkopie", das Gesetz beschreibt den Rahmen, in welchem Privatkopien erstellt werden dürfen. Dieses kleine Mißverständnis fällt unter Lesekompetenz...
 
Was diskutiert ihr hier denn jetzt so nen belanglosen Scheiß?
Hier geht es um die Distribution und nicht darum ob ihr die Speile runtergeladen oder abgemalt habt.
 
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T00L schrieb:
Da gehts schon los...Es ging um das "Recht auf eine Privatkopie", das Gesetz beschreibt den Rahmen, in welchem Privatkopien erstellt werden dürfen. Dieses kleine Mißverständnis fällt unter Lesekompetenz...
Das ist extreme Wortklauberei, oder?
Der Paragraph beginnt mit den Worten "Zulässig sind".
Was ist das denn sonst, wenn ein Gesetz sagt, dass etwas "zulässig" ist, wenn nicht ein Recht?

Andererseits werden Rechtsanwälte ja nicht ohne Grund Rechtsverdreher genannt...

Auf der anderen Seite steht in der Tat die auch schon genannte Pauschalabgabe, die auf eigentlich fast alle Speichermedien und/oder Geräte erhoben wird. Warum gibt es diese Abgabe, wenn man gar kein Recht hat, die Privatkopien anzufertigen, die durch die Pauschalabgabe abgegolten werden?

Klingt für mich unsinnig, aber IANAL und so.
 
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Blutschlumpf schrieb:
Was diskutiert ihr hier denn jetzt so nen belanglosen Scheiß?
Hier geht es um die Distribution und nicht darum ob ihr die Speile runtergeladen oder abgemalt habt.
Es geht um eine Distribution, die ja wohl in erster Linie für Retro Emulatoren benutzt wird, natürlich ist das dann das Hauptthema in den Kommentaren
 
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Scheint jedenfalls sonst nichts wirklich spannend daran zu sein, sonst gäbe es mehr Kommentare zur Distro selbst... 🤪
 
Hat jemand von euch mit Lakka - oder einer Alternative einen Media-Computer am laufen?
Soll heißen alles auf einem: Kodi o.ä. für Filme, Steam und Co. für neuere Spiele, Lakka o.ä. für altere, xyz für Musik - alles mehr oder weniger integriert.
Würd mich mal interessieren - da ich recht neu in dem Thema bin und die eierlegende Wollmilchsau noch nicht wirklich gefunden habe. Klar kann man alles einzeln laufen lassen - aber eine Oberfläche von der man alles starten kann wäre ein Träumchen.
 
Kopie erstellen: legal
Dabei den Kopierschutz umgehen, sei er mechanischer oder digitaler Natur: illegal

Zur News: Bin mal gespannt ob das auf meiner Nintendo Switch in manchen Titeln mehr performance bringt.
 
T00L schrieb:
Quelle?
Es gibt und gab nie das gesetzlich festgeschriebene Recht auf eine Privatkopie!
Ich dreh den Spieß mal um, Beweise du das komplette Gegenteil. ;-P
Es gibt etliche ja, nein, wenn und aber.
Ein klares ja und nein gibt es nicht, weswegen es ja auch diese ständigen Rechtsstreiterein gibt.
Was klar geregelt ist, ist, dass man Kopierschutzmechanismen nicht knacken und umgehen darf.
Finde aber mal jemanden, der für das Übertragen seiner Musik-CD's auf den heimischen MP3-Player fürs Joggen verurteilt worden ist.
Theoretisch droht ein Bußgeld, oder aber bis zu 1 Jahr Strafe , wenn man privat z.B. eine Film-DVD knackt und auf die Platte kopiert, nur um diese zu sichern.
Es gibt alte Computerspiele auf CD/DVD, die kommen mit Kopierschutz.
Die darf man also eigentlich dann nicht sichern.
Aber es gibt auch genügend ohne Schutz, da ist das dann theoretisch wieder erlaubt, sich eine Privatkopie gegen Defekt/Verlust anzulegen.
Vor allem bei den alten Diksetten hat man das gemacht, weil die sich gerne mal selber abgeschossen und entladen (=Daten gelöscht) haben.
Da hatten die Herstelelr aber externe Schutzmechanismen wie Codes in Handbücher abfragen, Drehscheiben, etc..
Spannend ist es auch bei Digitalware.
Spieleplattformen wie Steam bieten z.B. selber das Sichern (auf einer anderen Festplatte) an.
Das ist ja quasi eine Privatkopie der Spiele.
Man brauch tnatürlich noch den Account mit dem hinterlegten Key.
Doch das ist ja auch bei kopierten DVD's der Fall, ohne Key läuft das Spiel dann zumindest heutzutage fast imemr auch nicht, auch nicht, wenn man den Kopierschutz geknackt haben sollte.
Aber da die ja alle zumindest Steam als DRM-Schutz integriert haben, und viele zumindest noch eine oder sogar zwei weitere Maßnahmen der eigentlichen Spielerhersteller/Publisher integriert haben, ist das ja schon wieder so eine schwammige Angelegenheit, oder etwas nicht?
Man umgeht ja nicht den Kopierschutz, macht aber trotzdem eine Kopie.
Selbiges tritt ja auch bei einer normalen Ordnersicherung in Kraft, sobald mein einfach seine Datenfestplatte doppelt.
Wichtig ist wohl also vor allem auch, was im Kleingedruckten der jeweiligen AGB's der Anbieter, oder aber der Umverpackung eines gekauften Datenträgers steht.
Das ist genauso ein Streitthema wie die Frage "Gehören mir die Spiele/Filme/Musikstücke ja oder nein?".
Bei GOG wird gerne imemr gesagt, die "gehören" einem, aber es gibt auch Spiele, die Zugriff auf fremde Server benötigen, z.B. muss ja ein UbiSoft Spiel, was man dort kauft ja auch mit UbiSoft Connect laufen, oder es benötigt Zugriff auf Onlinefunktionen des Herstellers, z.B. Multiplayer-Komponenten gehört auch dazu.
Stellt der Hersteller seine Server ab, ist zumindest der Multiplayer dann nicht mehr lauffähig, auch wenn das Spiel einem "gehört".
Das ganze Thema Nutzungsrecht ist also wirklich sehr kompliziert.
 
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Finde da BATOCERA Linux deutlich besser als OS für Emulatorkisten.

Aber Lakka ist auch ganz nett. Ist nicht umsonst eins der größten und bekanntesten Projekte in der Richtung.
 
@destiM
Kannte ich noch gar nicht, danke für den Tipp, werde ich mal ausprobieren. :daumen:
 
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lemba schrieb:
Ich finde Batocera immer noch am besten... 😉
destiM schrieb:
Finde da BATOCERA Linux deutlich besser als OS für Emulatorkisten.

Aber Lakka ist auch ganz nett. Ist nicht umsonst eins der größten und bekanntesten Projekte in der Richtung.
Da bin ich ganz bei euch, Batocera ist schon nice auf einem Mini PC, hab 3 Stück davon und einer ist nur für Retro Gaming eingerichtet. Bei mir läuft Version 33.

Hier mal ein Trailer:


@SV3N Schade das du keinen bericht darüber geschrieben hast.
 
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