Merz möchte die Klarnamenpflicht

Buttkiss schrieb:
Ob die Aussage "Du hast den Tod verdient" als Drohung gilt oder nicht hängt davon ab wie ich diese Aussage empfinde und wie der Aussagende diese gemeint hat. Da ich mich bedroht fühlen würde, kann ich das durchaus zur Anzeige bringen, würde aber eh nichts ändern da es aus reinen Kapazitätsgründen nicht verfolgt werden würde.
Unter eine "freie Meinungsäußerung" fällt die Aussage definitiv nicht mehr da hier meine Menschenwürde verletzt wird. Daher...

...fällt es auch nicht unter Zensur.
Sry aber du hast leider so gar keine Ahnung oder bestenfalls ein bisschen Halbwissen.
Wenn eine Straftat bei der Polizei angezeigt wird, dann muss diese auch verfolgt werden.
Legalitätsprinzip (§ 163 StPO, § 152 Abs. 2 GVG)
Wer freie Meinungsäußerungen, welche nicht unter einen Straftatbestand fällt verfolgen lassen will, der will den Totalitarismus.
Tipp von mir, wandert in einen Staat aus, wo es das gibt. z.B. Russland, Chna, Nordkorea u.s.w. dort habt ihr dann auch eure gewünschte Klarnamenplicht.
Indoktrination ist halt schon weit fortgeschritten im Land.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: florian. und Samurai76
Aktaion schrieb:
Wenn eine Straftat bei der Polizei angezeigt wird, dann muss diese auch verfolgt werden.
Legalitätsprinzip (§ 163 StPO, § 152 Abs. 2 GVG)
Ob verfolgt werden muss, das entscheidet allerdings nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft.

Wenn etwas zur Anzeige gebracht wird, dann MUSS die Polizei ermitteln, aber nicht alles, was zur Anzeige gebracht wird, führt zwingend zu einer Strafverfolgung ... Letztere hängt vom Ergebnis der Ermittlungen ab und davon, wie die Staatsanwaltschaft die Chancen vor Gericht beurteilt.

Ermittlung und Verfolgung bitte unterscheiden ... das ist NICHT das Selbe.

Nicht nur die Indoktrination schreitet fort.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FrankenDoM und Samurai76
Aktaion schrieb:
Wer freie Meinungsäußerungen, welche nicht unter einen Straftatbestand fällt verfolgen lassen will, der will den Totalitarismus.
Es ist nicht die Aufgabe eines jeden Einzelnen zu beurteilen was Meinung ist und was darüber hinaus geht. Das ist Aufgabe der Polizei und im Anschluss der Staatsanwaltschaft.
Eine freie Meinungsäußerung kann man nicht verfolgen lassen und das will hier auch niemand.
Aktaion schrieb:
Wenn eine Straftat bei der Polizei angezeigt wird, dann muss diese auch verfolgt werden.
Nein.
Aktaion schrieb:
Sry aber du hast leider so gar keine Ahnung oder bestenfalls ein bisschen Halbwissen.
Glashaus.......
Aktaion schrieb:
dort habt ihr dann auch eure gewünschte Klarnamenplicht.
Wer wünscht die bitte? Lies doch wenigsten worauf Du antwortest... Meine Güte... Über das Thema sind wir hier schon lange hinaus....
DerOlf schrieb:
Ermittlung und Verfolgung bitte unterscheiden ... das ist NICHT das Selbe.
Nicht mit Fakten verwirren... Sowas stört doch einfach nur...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Reglohln und Buttkiss
Aktaion schrieb:
Wenn eine Straftat bei der Polizei angezeigt wird
Also die Polizei weiß bereits vor den Ermittlungen, ob es eine Straftat ist/war?

Aber man kann das ja gar nicht anzeigen, denn das wäre ja Zensur. Außer, es ist eine Straftat. Aber das kann ja vorher niemand sagen, denn ist ja eh alles nur ein Meme oder die Leute schlicht Schneeflocken oder, oder...

Sorry, aber das ist einfach hohl. Genau wie dein dummes Gaslighting und die ad hominems. Und ja: Ich benutze gerade absichtlich ad hominems.

"Indoktrination", Zensurvorwurf, billigstes ad hominem...🚩🚩🚩
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Buttkiss und FrankenDoM
DerOlf schrieb:
Ob verfolgt werden muss, das entscheidet allerdings nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft.
Wo habe ich geschrieben das die Polizei das entscheidet? Das solltest du dann schon richtig lesen.

Natürlich entscheidet die Staatsanwaltschaft ob eine Straftat verfolgt wird, sie kann allerdings entscheiden ob es eine Straftat vorliegt und eine Aussicht auf Erfolg besteht und wenn nicht die Akte schließen.
Und gern nochmal:
Wenn eine Straftat bei der Polizei angezeigt wird, dann muss diese auch verfolgt werden.
Legalitätsprinzip (§ 163 StPO, § 152 Abs. 2 GVG)
Ihr biegt es euch hier teilweise so hin, wie es euch passt. Es gibt da keinen Ermessungsspielraum, es gilt zuallererst das Legalitätsprinzip!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Samurai76
Aktaion schrieb:
Wenn eine Straftat bei der Polizei angezeigt wird, dann muss diese auch verfolgt werden.
...das ist eine hübsche Theorie, ich habe auch einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kitaplatz....
Da werden ganz andere Straftaten nicht weiter verfolgt, Staatsanwaltschaften und Polizei sind notorisch unterbesetzt.
Aktaion schrieb:
Wer freie Meinungsäußerungen, welche nicht unter einen Straftatbestand fällt verfolgen lassen will, der will den Totalitarismus.
Niemand hier will die freie Meinungsäußerung beschneiden. Du hast nur eine recht eigenwillige Einstellung was alles darunter fällt.
Aktaion schrieb:
Sry aber du hast leider so gar keine Ahnung oder bestenfalls ein bisschen Halbwissen.
:p
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Reglohln
Mein Fazit bei etlichen Posts hier. Lernen durch Schmerz, anders ist hier vielen nicht zu helfen.
Gehen die Fakten oder Argumente aus dann wird es persönlich.
Macht euch keine Sorgen, der Aufprall wird hart aber danach geht es wieder Bergauf.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Samurai76
Aktaion schrieb:
Gehen die Fakten oder Argumente aus dann wird es persönlich.
Du bist gegenüber @Reglohln persönlich geworden! Nicht anders rum!

Und die Unterscheidung zwischen Ermittlungen und Strafverfolgung hast Du noch immer nicht gemacht. In Deutschland wird nicht jede Anzeige zur Strafverfolgung und das ist gut so.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Reglohln und Incanus
Wird langsam albern mit dir.
Wenn eine Straftat bei der Polizei angezeigt wird, dann muss diese auch verfolgt werden.
Legalitätsprinzip (§ 163 StPO, § 152 Abs. 2 GVG)

Ich habe nie geschrieben das jede Anzeige verfolgt wird, sondern jede Straftat, das ist Gesetz und Fakt!
 
Albern ist, dass Du immer und immer wieder das gleiche wiederholst ohne die eigenen Quellen gelesen oder verstanden zu haben.

Es muss ermittelt werden ob eine Straftat vorliegt. Verfolgt muss da nach wie vor nichts werden. Lies doch Deine eigenen Quellen.

Allein die Tatsache, dass nicht jede Anzeige vor Gericht landet müsste doch schon Klick machen, dass da was nicht ganz stimmt bei dem was Du erzählst... Eine Ermittlungsverfahren ist noch lange keine Strafverfolgung. Die Polizei darf eine Anzeige nicht ablehnen, aber das ist noch lange keine Strafverfolgung...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Reglohln und Incanus
Aktaion schrieb:
Gehen die Fakten oder Argumente aus dann wird es persönlich.
Zeig doch bitte mal solch einen Post.

Aktaion schrieb:
Wenn eine Straftat bei der Polizei angezeigt wird, dann muss diese auch verfolgt werden.
Vielleicht antwortest du einfach mal auf andere? Beziehen sich alle Anzeigen in Deutschland ausschließlich auf Straftaten? Du weißt doch vorher nicht, ob es eine Straftat ist, die du zur Anzeige bringst.

Und davon ab (hatte ich bereits einmal gepostet): https://hateaid.org/zdf-magazin-royale-hass-im-netz-polizei/

Ach und gestern habe ich ein Video von einer Demo gesehen, bei der eine Besucherin interviewt wurde und dabei buchstäblich den Holocaust für gut befunden hat und das auch wiederholen würde.

Ein anschließender Anzeigenwunsch inkl. Videobeweis durch den Interviewer bei der auf der Demo anwesenden Polizei wurde mit "Ich habe keinen Stift" abgelehnt. Klar, kann man später natürlich auf der Wache machen, aber von "muss verfolgt werden" ist halt so ne Sache.
 
Zuletzt bearbeitet:
Samurai76 schrieb:
Eher nicht, denn dass ist m.M.n. tatsächlich eine Meinungsäußerung.
Jein.

Im strafrechtlichen Sinne könnte es sich bei der Äußerung "Du hast den Tod verdient" um eine Bedrohung handeln.

Diese Äußerung könnte als Bedrohung mit einem Verbrechen gegen das Leben interpretiert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Empfänger die Äußerung ernst nehmen könnte und sich dadurch bedroht fühlt.

Es muss eine konkrete Gefahr oder ein ernsthaftes In-Aussicht-Stellen eines Verbrechens vorliegen.

Eine bloße emotionale Reaktion oder Übertreibung reicht für eine Bedrohung nicht aus.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Samurai76
Zurück
Oben