Merz möchte die Klarnamenpflicht

@Incanus
Humor wird nicht besser wenn man ihn erklären muss aber die Ironie, dass du die "Falschdarstellung" in den FB Kommentaren widerrum selbst falsch darstellst fand ich ziemlich offensichtlich. Ich lass dich nicht vom Haken, "Jemandem mit dem Tod oder schlimmeren zu bedrohen..."
Wo genau?

Reglohln schrieb:
Whataboutism ist dir ein Begriff?
Hab ich schonmal gehört ;) aber das Anführen hier passt irgendwie gar nicht zu meinem Verständnis von dem Begriff.
Du hast doch gefragt:
"Wer entscheidet denn, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und was nicht? Du?"

Daraufhin musste ich nichts weiter machen als ein paar Zeilen weiter zu schauen um zu zeigen, dass das alles andere als einfach ist. Ganz schnell ist aus "Sie hat den Tod verdient" u.ä. aus dem Facebookmüll eine Drohung oder eine Falschdarstellung gemacht - also etwas das nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt ist/sein könnte - obwohl es das nicht ist.
Reglohln schrieb:
Den Begriff "Beispiel" kennst du? Oder meinst du, es mussen lediglich Falschdarstellungen entfernt werden?
Ich hab dich wohl missverstanden, worauf wolltest du hinaus mit deinem Vergleich?
Daher verstehe ich die Anschlussfrage nicht wirklich. Ich meine es muss soviel wie möglich stehenbleiben.

Das einzige was an den Kommentare aus dem Bild irgendwie relavant wäre der mit Rothschild, Hitler, Töchter, Merkel (§186f) aber ehrlich wollt ihr sowas verfolgen, was da einer mit nem Lattenschuss und/oder lackiertem Helm völlig unverständlich in eine wohl nicht öffentliche Gruppe gerülpst hat?
 
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Ford_Prefekt schrieb:
Steht doch da, lesen musst Du schon selbst. Außerdem zitierst Du es doch selber.
Araska schrieb:
Entschuldigung; im amgesprochenen Posting wird niemand mit dem Tod bedroht.
Doch, was anderes ist denn bitte 'Sie hat den Tod verdient'? Wie kann man so etwas ernsthaft in irgendeiner Art und Weise verteidigen?
 
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Ford_Prefekt schrieb:
"Wer entscheidet denn, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und was nicht? Du?"
Dann hast du es evtl. falsch verstanden, denn es war sarkastisch gemeint, weil entsprechende Klientel ja immer so raumtönt.

Und abgesehen davon wäre dein Beispiel dennoch Whataboutism, denn nur weil irgendwer (nicht einmal ich) das tut, was ich deiner Interpretation nach kritisiert habe, macht es das kritisierte Verhalten nicht besser.

Du schreibst ja faktisch "Und was ist dann mit diesem Post von xyz?". Das ist der Inbegriff des "Was-ist-mit"-ismus, also what about...

Ford_Prefekt schrieb:
um zu zeigen, dass das alles andere als einfach ist.
Hmm, nein. Das hast du mit deinem vorherigen Post nicht gemacht. Aber ja: Damit hast du - je nach Situation - auch Recht.
 
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Incanus schrieb:
Doch, was anderes ist denn bitte 'Sie hat den Tod verdient'?
Ich bedaure - zwischen einer Behauptung und einer Aufforderung stehen in meiner Auffassung dann doch noch ein paar Nuancen.

Incanus schrieb:
Wie kann man so etwas ernsthaft in irgendeiner Art und Weise verteidigen?
Netter Strohmann - ich verteidige genau gar nichts.
Ich wies eine (in meinen Augen) fehlerhafte Interpretation deinerseits zurück.
 
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Buzzworte (Strohmann) kann ich auch, bringt uns aber nicht weiter.

Für mich ist es eine unerträgliche Spitzfindigkeit, darauf hinzuweisen dass das keine Aufforderung sei.
Mit genau solchen Tricks operiert die braune Bande um klarzumachen, was gemeint ist, aber haarscharf an der Straffälligkeit vorbeizuschrammen.
Zu sagen jemand habe den Tod verdient, weil er eine andere politische Meinung vertritt, ist widerlicher Schmutz und jede Form das auch nur ansatzweise zu relativieren ebenso.
 
Incanus schrieb:
Zu sagen jemand habe den Tod verdient
Da es offensichtlich noch immer auf FB genau so steht (zumindest mein Eindruck davon, kann ich nicht prüfen ohne FB^^), scheint es kein strafbarer Inhalt zu sein. Falls du dennoch felsenfest davon überzeugt bist, stelle eine Anzeige bei der Polizei. Falls du mit der Einschätzung nicht einverstanden bist, kannst du darüber noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Kollegen einreichen. Wäre mal interessant zu lesen, was die so für eine Meinung zu genau diesem Text haben (gehabt haben?).

Ansonsten verstärkt sich mein Eindruck von diesem Thread weiter, man diskutiert über die Schwelle der Strafbarkeit. Nicht über das Thema, denn da bleibt ja nicht viel zu diskutieren (Klarnamenpflicht geht garnicht nach BGH, von daher kann sich diese Idee wieder in die Ecke verkreichen, wo sie herkam). Andere Möglichkeiten sind nicht erforderlich, wenn der Staat will, kann er verfolgen..
 
Ich habe hier nur ein Bild gesehen, ob das historisch oder der Inhalt weiter so verfügbar is, entzieht sich meiner Kenntnis. Spielt aber auch keine Rolle. Offensichtlich scheint aber der ein oder andere hier so etwas für tolerabel zu halten.
 
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Reglohln schrieb:
Du schreibst ja faktisch "Und was ist dann mit diesem Post von xyz?". Das ist der Inbegriff des "Was-ist-mit"-ismus, also what about...
Jein ;) aber lass ich auch(!) wegen des versöhnlichen Tones einfach mal gelten.
Araska schrieb:
Ein einzelner Poster meint, sie habe den Tod verdient (was in meinem Verständnis keine Todesdrohung ist) - alle anderen sprechen von 'Handschellen' und 'Lebenslänglich'
Es ist schön, wenn mal jemand eine ähnlich Auffassung hat aber die Rechtssprechung sieht das (im Moment) anders und würde es eher in die Richtung auffassen wie es von den anderen getan wurde.

Da wird dann Argumentiert mit Implizierungen oder dem Billigen von oder dem indirektem Aufrufen zur (rechtswidrigen!) Gewalt (§111). Ich muss da leider wieder den Philosophen spielen, da kommt wieder das Menschenbild zum Vorschein und wie man Recht versteht. Um es kurz zu machen, es ist nicht 100% vergleichbar aber ich verstehe solche Aussagen ähnlich wie ACAB, dass ist auf viele Arten einfach falsch und dennoch legitim. Man kann auch nochmal bedenken was el Hotzo zu dem Trumpattentat gepostet hat und damit auch durchgekommen ist.

Man kann es als Spitzfindigkeit abtun - ich hoffe nur bei anderen - aber mir ist wichtig was jemand wirklich intendiert und denkt - solange nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass böse Absichten verfolgt werden sind für mich solche Aussage erstmal ok. ACAB ist ein ähnlicher Hirnfurz wo aber viel mehr dahintersteckt, wer sagt das unter der anderen Aussage, nach dem Ausnüchtern/einem klärenden Gespräch nicht nur etwas wie "Wir sollten Gesetze dazu erlassen, dass Politiker für schlechte politische Entscheidungen haften." über bleibt? Man achte auch auf die anderen Kommentare, die in eine ähnlich Richtung gehen.
 
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Incanus schrieb:
so etwas für tolerabel zu halten
Weiß nicht, habe mir dazu keine direkte Meinung gebildet. Geht nicht gegen mich, ich lese dort nicht und schreibe dort nicht. Sollen Betroffener, Betreiber, Polizei, Staatsanwalt und ganz besonders der/die Richter beurteilen. ICH bin da der Falsche. Scheinbar hälst du dich für den Richtigen. Kann man auch drüber streiten, ist aber auch nicht das Thema. Also, Fazit, wenn es dir so gegen den Strich und deine Meinung geht, stelle eine Anzeige. Und eröffne anschließend eine Diskussion, wie die Hürde der Strafverfolgung geändert werden sollte.
 
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Aber genau das ist doch hier das Thema. Verrohen die Sitten im Internet und müssen wir etwas dagegen unternehmen? Da kann man dann doch nicht einfach sagen, geht nicht um mich interessiert mich nicht.
Also Klartext: Ist es für Dich in Ordnung sich so im Internet zu äußern oder nicht?

Zu Deinem Fazit, wie soll ich aufgrund eines winzigen Fotos hier im Forum eine Anzeige erstellen?
 
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Incanus schrieb:
Aber genau das ist doch hier das Thema
Nein, das Thema ist Klarnamenpflicht (vorgeschlagen als Gedankenblitz von Herrn Merz).
Incanus schrieb:
Verrohen die Sitten im Internet und müssen wir etwas dagegen unternehmen?
Ja, sollten wir, einige User und Diskussionsorte schlagen definitiv über die Stränge. Aber das Thema ist das Thema der Hürde, ab WANN ist Inhalt zu verfolgen. Und muss der Staat ahnden oder sollte er verstärkt die Betreiber in die Pflicht nehmen?
Incanus schrieb:
Also Klartext: Ist es für Dich in Ordnung sich so im Internet zu äußern oder nicht?
Dieses liegt nicht in meinem Entscheidungsbereich, aber wenn ich etwas verfolgt haben möchte UND dieses klar gegen Gesetze verstößt, bin ich absolut der Meinung, dass der Staat alle Möglichkeiten hat, wenn er will. Hat er uns ja bereits öffentlich gezeigt, dass dieser Weg gut funkioniert, im Laufe des Threads sind ja einige Beispiele gefallen, wo eine angebliche Beleidigung verfolgt wurde, mit Hausdurchsuchung.

Bleibt also beim Fazit, wenn der Staat will, kann er und wir brauchen keine Klarnamen, die mehr Probleme schaffen wie lösen (Südkorea als Beispiel wachgerufen).

WANN er willens sein sollte, dass kann gern Diskutiert werden. Aber bitte nicht hier, denn das ist ein anderes Thema!
 
Araska schrieb:
Ich bedaure - zwischen einer Behauptung und einer Aufforderung stehen in meiner Auffassung dann doch noch ein paar Nuancen.
Wenn mir jemand ins Gesicht sagt das ich den Tod verdient habe, dann würde ich das durchaus als Bedrohung ansehen. Du nicht?
Solche Aussagen sind dann auch durchaus strafrechtlich verfolgungswürdig im Sinne einer Bedrohung, Beleidigung oder Nötigung. Das Problem ist das solche Aussagen als Post in einem Forum in der Regel nicht verfolgt werden da man davon ausgeht das der Verfasser das wohl eher aus Frust als aus einer Tötungsabsicht heraus gepostet hat. Und selbst wenn eine Anzeige eingeht wird es Jahre dauern bis das zum Vollzug kommt. Hier müssten eigentlich die Forenbetreiber mehr in die Verantwortung genommen werden.
 
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Buttkiss schrieb:
mir jemand ins Gesicht sagt das ich den Tod verdient habe
Eher nicht, denn dass ist m.M.n. tatsächlich eine Meinungsäußerung.
Buttkiss schrieb:
dann würde ich das durchaus als Bedrohung ansehen. Du nicht?
Es fehlt die Drohung, dass diese Meinung dann durchgesetzt wird (von wem auch immer). Die implizierst du in eine Aussage, die so Inhaltlich von der Aussage nicht gedeckt wird.
Buttkiss schrieb:
Solche Aussagen sind dann auch durchaus strafrechtlich verfolgungswürdig
Das ist deine Meinung. Bist du Richter? Gelernter Jurist?
Buttkiss schrieb:
Hier müssten eigentlich die Forenbetreiber mehr in die Verantwortung genommen werden.
Ja, mein reden.
 
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Samurai76 schrieb:
Das ist deine Meinung. Bist du Richter? Gelernter Jurist?
Um zu beurteilen ob eine Todesdrohung strafrechtlich relevant ist muss man kein Jurist sein.
Die Frage ist ob es eine Drohung ist oder nicht und darüber kann man streiten bei der gewählten Formulierung.

Samurai76 schrieb:
Nein, das Thema ist Klarnamenpflicht (vorgeschlagen als Gedankenblitz von Herrn Merz).
Naja gut, da waren wir eigentlich schon einen Schritt weiter.
Wenn das das Thema war die letzten Seiten können wir die alle vergessen. Ich hab hier noch keinen gelesen bzw. wüsste ich jetzt nicht wer, der für den Vorschlag von Merz ist.
 
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Samurai76 schrieb:
ab WANN ist Inhalt zu verfolgen
Samurai76 schrieb:
muss der Staat ahnden
Daraus wird schnell ein Zirkelschluss, denn der Staat wird bei Bedrohung, Beleidigung und ähnlichem wohl kaum selbst tätig.

Samurai76 schrieb:
Sollen Betroffener, Betreiber, Polizei, Staatsanwalt und ganz besonders der/die Richter beurteilen. ICH bin da der Falsche.
Buttkiss schrieb:
Wenn mir jemand ins Gesicht sagt das ich den Tod verdient habe, dann würde ich das durchaus als Bedrohung ansehen.
Samurai76 schrieb:
Eher nicht, denn dass ist m.M.n. tatsächlich eine Meinungsäußerung.
Was nun?
 
Zuletzt bearbeitet: (Verlinkung von Zitaten korrigiert)
Incanus schrieb:
Man muss aushallten, was dort in der Kommentarspalte steht? Nein, das muss man nicht, das ist allerunterste Schublade und gehört verfolgt. Jemandem mit dem Tod oder schlimmeren zu bedrohen gehört in meiner Welt nicht zu dem was man aushalten muss.
Jemanden mit dem Tod bedrohen ist eine Straftat, dass steht dort aber nicht!
Du gibst hier deine persönliche Meinung wieder, das kannst du ja auch machen wie du möchtest.
Auch du willst Zensur die laut Grundgesetz in Deutschland nicht statfindet.
 
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Samurai76 schrieb:
die mittlere Zeile ist gar nicht von mir.

Steht ja auch nicht da, dass das ein Zitat von dir ist. Es liegt daran, dass ich das Zitat nach dem Posten noch hinzugefügt habe, aber da gibt es leider die komfortable Zitate-Hinzufügen-Funktion nicht. Ich sehe auch gerade, dass ein Zitat auch auf einen falschen Post verlinkt 🫠. Edit: Vorherigen Post korrigiert.

Du schriebst also, es sollen u.a. Betroffene beurteilen. Du wärst nicht die richtige Person. Anschließend konstruiert jemand anderes seine Betroffenheit zu einer – in seinen Augen als Betroffener – Bedrohung, die du dann als nicht betroffene Person dann doch beurteilst.

Also nein, die Frage ist nicht überflüssig. Wobei sie natürlich auch rhetorisch gemeint war.
Ergänzung ()

Aktaion schrieb:
dass steht dort aber nicht!
Woher weißt du das?

Aktaion schrieb:
Auch du willst Zensur die laut Grundgesetz in Deutschland nicht statfindet.
Nö, will Incanus nicht. Wird auch nicht wahrer, wenn du das immer wieder schreibst. Wie sollte das überhaupt mit angeblicher Zensur zusammenpassen?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Reglohln schrieb:
Bedrohung, die du dann als nicht betroffene Person dann doch beurteilst.
Meinung=|=Urteil. Ich habe die Meinung klar geäußert, ein Urteil erlaube ich mir dennoch nicht, da ich mit den Hintergründen und Personen nicht vertraut bin und mich auch nicht vertraut machen möchte, denn es ist nicht mein Job, darüber zu urteilen. Außerdem verfehlt das das Threadthema.
 
Samurai76 schrieb:
Es fehlt die Drohung, dass diese Meinung dann durchgesetzt wird (von wem auch immer). Die implizierst du in eine Aussage, die so Inhaltlich von der Aussage nicht gedeckt wird.
Samurai76 schrieb:
Das ist deine Meinung. Bist du Richter? Gelernter Jurist?
Ob die Aussage "Du hast den Tod verdient" als Drohung gilt oder nicht hängt davon ab wie ich diese Aussage empfinde und wie der Aussagende diese gemeint hat. Da ich mich bedroht fühlen würde, kann ich das durchaus zur Anzeige bringen, würde aber eh nichts ändern da es aus reinen Kapazitätsgründen nicht verfolgt werden würde.
Unter eine "freie Meinungsäußerung" fällt die Aussage definitiv nicht mehr da hier meine Menschenwürde verletzt wird. Daher...
Aktaion schrieb:
Auch du willst Zensur die laut Grundgesetz in Deutschland nicht statfindet.
...fällt es auch nicht unter Zensur.
 
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