Aktaion schrieb:
Verpflichtet die Polizei lediglich zu Ermittlungen und bestimmt, wie dabei im Verfahrensverlauf vorzugehen ist.
Aktaion schrieb:
Hat nichtmal was mit Straftaten zu tun, sondern regelt im Grunde Personalangelegenmheiten im Zusammenhang mit Ermittlungen.
Nicht alles, was zur Anzeige gelangt, ist dadurch automatisch eine Straftat.
Die Anzeige ist lediglich der Input, den unser System braucht, um die Frage zu prüfen, ob es sich bei den angezeigten Umständen um eine Straftat handeln könnte. Fällt diese Bewertung positiv aus (liegt nach Meinung von Polizei und Staatsanwaltschaft also eine Straftat vor), so ist der Staat verpflichtet, diese Straftat zu verfolgen.
Die Polizei ist verpflichtet, alle zugänglichen Informationen zum angezeigten Umstand zusammenzutragen und diese Informationen an zuständige Staatsanwaltschaften und Gerichte weiterzuleiten, damit für die Klärung obiger Frage eine breite Datenbasis zur Verfdügung steht.
Eine gesicherte Straftat liegt theioretisch aber erst dann vor, wenn auf Basis von polizeilichen Ermitlungergebnissen und Zeugenaussagen ein Urteil gefällt wurde.
Naürlich gibt es Straftaten, wo die Beweislast erdrückend ist, und es vor Gericht dann nur noch ums Strafmaß geht. Das ist dann wirklich eine Art Automatismus, der durch die Anzeige in Gang gesetzt wird.
Ausserhalb unseres Rechtssystems liegt die Straftat natürlich in dem Moment vor, in dem sie passiert ... und das gilt sogar für Straftaten, die nie zur Anzeige gelangt sind.
Die Straftat existiert unabhängig davon, ob sich unser Rechtssystem mit ihr befasst.