Da versucht aber jemand, eine News in Teile zu zerlegen. Vor allem der vorletzte Absatz ist in meinen Augen ungerecht der Phono- und Filmindustrie gegenüber.
Sasan schrieb:
Mit dem Schlag gegen Swiftel erhoffte man sich bei der MIPI zugleich die endgültige Schließung von 63 Webseiten, die teils via P2P-Links, aber auch auf herkömmlichen Wege urheberrechtlich geschütztes Material zum Download preisgaben.
Erzähl mir, was du willst. Es ist in Australien anscheinend verboten, solche Links zu urheberrechtlich geschützten Dateien, auch wenn sie über P2P-Netze verbreitet werden, anzubieten. Und selbst, wenn es hier genug Gesetzeslücken gibt, die diese Seiten quasi
nur in eine Grauzone schieben: Es ist und bleibt
moralisch falsch, die Arbeit von Firmen und derer Programmierer, die mit jener ihr Geld verdienen, kostenlos/illegal anzubieten.
Aber bevor mir jetzt wieder die P2P-Schutzpatrouille auf den Leib rückt: Ich habe nichts gegen P2P-Netze, allerdings scheinen mir die meisten Argumente doch eher Rückendeckung für die sogenannten Netzpiraten (ja, welch ein Unwort...) zu sein. Und um sie in ein besseres Licht zu rücken, werden dann diese Freeware-Beispiele genannt. Aber seid doch mal ehrlich: Was meint ihr, wie groß der Anteil von Public Domain - Inhalten in P2P-Netzen ist? Es würde mich wundern, wenn die 5%-Marke überhaupt überschritten wäre.
Um noch mal auf deine komische Argumentation gegen den Newsbeitrag und gegen die Musik/Filmindustrie zurückzukommen: Ich denke nicht, dass du australische Gesetzgebung als Wahlfach des Iura-Studiums belegt hast, also muss man diese gerichtliche Anordnung wohl hinnehmen. Und wenn jemand Hauptschuldige an der Verbreitung solcher Inhalte sind, dann nun Mal solche einschlägigen Websites, auch wenn sie „nur“ die Links setzen, um den Downloadvorgang zu starten.
Gute Nacht.