Nachtspeicherheizung

4RN0

Lieutenant
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Ich ziehe im August in eine Wohung mit Nachtspeicherheizung. Mir wurde gesagt ich müsste hierfür extra einen Vertrag machen. Da bin ich nicht scharf drauf. Der Klimawandel ist real und drunter wohnt eine alte Frau die wohl viel heizt. Ist es möglich keinen Vertrag zu machen und das Ding aus zu lassen? Habe keinerlei Erfahrung damit nur dass es aufgrund von Kosten die unbeliebteste Art zu heizen ist.

Ein Tipp scheint zu sein alle Sicherungen abzuschalten. Weiß aber nicht ob ich ohne Vertrag weg komme.
 
Die Dinger werden in der Regel über Schütze eingeschaltet. Der "Extra" Vertrag ist vermutlich ein Nachstromvertrag.
Ausmachen kanns tdu das Ding eigentlich nicht, wenn du Pech hast geht das Warmwasser für den Boiler auch ncoh drüber.
Jedenfalls wird eine Stromrechnung höher sein.
Viel spart man mit den Nachstpeicheröfen heute nicht mehr. Aber die werden eh so gut wie überall ersetzt. Eine große WBG bei mir hat in bestimmt 10 Blöcken alle Nachtspeicher ersetzt (Durch Gas/Fernwärme) angeblich wegen einer EU Vorschrift.

Die Nachtspeicher stammen mit Masse aus den 60/70er Jahren da war der Strom nachts noch billiger, aber heute trifft das ales nichts mehr zu.
 
Aber man sollte trotzdem die Sicherungen abschalten wenn sie nicht benutzt wird oder?
 
Das musst du am besten mit dem Vermieter klären. Die Dinger laufen eh nur nachts, wenn man natürlich tagsüber viel braucht dann auch.
 
Wie möchtest Du ohne Vertrag den Strom benutzen in der Wohnung? Denkst Du der Anbieter weiss nicht das auch Nachspeicheröfen angeschlossen sind, möchtest Du demnächst den Strom mit Akku benutzen und auf dem Balkon aufladen?
 
Tendenziell kannst du auf den Vertrag verzichten, wenn du keinen Strom für den Ofen beziehst. Es ist aber nicht ratsam deine Wohnung (im Winter) nicht zu heizen. Es können Schäden entstehen, für die du haftbar gemacht werden kannst (Schimmel Rohrbruch durch eingefrorene Wasserleitung etc).
 
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4RN0 schrieb:
Der Klimawandel ist real...
...für die Abzocker in Berlin.
Bei dem Vertrag handel es sich um ein HT/NT-Vertrag.
Nachtspeicher ist Gut, in der Winterzeit.
In den Übergängen, kann es passieren, das Du volle Wärme gespeichert hast und überaschender Weise wird das Wetter wärmer. Immer auf den Wetterbericht achten und dem entsprechend einstellen.
 
Wie gesagt viele Hausverwaltungen schaffen die ab, ein Gesetz/Verordnung gibt es da aber nicht.

Wenn die Wohnung sehr alt ist sind die auch mit Asbest belastet. Ich frage mich eher warum man das erst jetzt klärt und nicht vorher. Persönlich würde ich nicht in so eine Wohnung ziehen. Hat schon einen Grund warum bei uns Leerstand in diesen Wohnungen nist.
 
Es werden auch heute noch Nachtspeichergeräte in renovierte Altbauwohnungen gestellt, die einfach keine anderen Anschlüsse (Gas/Fernwärme) haben.
Da gibts heutzutage 2 beliebte Möglichkeiten: Nachtspeicher oder Infrarotpanele
Je nach Aufenthaltsdauer in der Wohnung ist das eine oder andere günstiger. Mit Nachtstrom hat mans normalerweise immer warm (manchmal zu warm^^), bei Infrarot meist nur wenn man aufdreht. Sitzt man jetzt den ganzen Tag in der Wohnung und hat diese laufen benötigen sie schon mehr Strom mMn.

Ich fand meine Nachtspeicher nicht so tragisch. Der Nachstrom war um ca. 2 Cent pro kW/h günstiger und es entfiel sehr viel weniger Grundgebühr. Hatte auch das Warmwasser auf Nachtstrom.
 
Naja bei uns hat man wie gesagt bestimmt 60 Wohnungen auf Gas/Fernwärme umgerüstet. Allerdings waren da die Anschlüsse im Keller zumindest schon vorhanden.

Es werden auch heute noch Nachtspeichergeräte in renovierte Altbauwohnungen gestellt,
Sicher? Mein Stand ist das die seit 2007 nicht mehr hergestellt werden und zumindest auch neu nicht mehr eingebaut werden. Es standen ja schon Verbote im Raum. Die ganze Steuerung/Reglung das die nachts einschalten ist ja auch recht aufwendig und teilweise noch mit Schützen realsiert
 
https://www.stiebel-eltron.at/de/home/produkte-loesungen/raumheizung/speicherheizung.html

Inklusive entsprechendem Werbetext ;)

Zum Verbot:

Lange hielt das Verbot der Nachtspeicheröfen nicht. Denn schon am 13. Juli 2013 wurde es mit einer Novelle des Energieeinspargesetzes (EnEG 2013) wieder aufgehoben. Der relevante Paragraf 10a der EnEV 2009 war seitdem ungültig und auch die darauffolgende EnEV 2014 enthielt das Nachtspeicherheizungs-Verbot nicht mehr. Gründe für diese Kurswende lieferten unter anderem die Energiekonzerne. Denn diese sehen die spezielle Elektroheizung als wichtigen Energiespeicher. Die Geräte lassen sich über die vorhandene Rundsteuertechnik ansprechen und bei Bedarf mit überschüssigem Solar- oder Windstrom beladen.

Das Gesetz war zwar einige Jahre in Kraft, allerdings wären frühestens 2020 die Verbote schlagend geworden. Da das Gesetz jetzt geändert ist, gibts kein Verbot.
 
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