Nagelneues Notebook (1 Tag) - WLAN defekt

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Stuntmp02

Gast
Hallo zusammen,
eine Bekannte hat gestern ein neues Notebook gekauft und ich sollte es ihr heute konfigurieren.
Soweit sogut, es funktioniert auch alles, nur lässt sich das WLAN nicht aktivieren - Den Knopf fürs WLAN kann man drücken, aber die Status-LED leuchtet nicht, bei den Netzwerkverbindungen und im Geräte-Manager wird nichts angezeigt. Ich gehe also davon aus, dass irgendein Stecker im Inneren wohl nicht richtig steckt - Klassisches DoA!

Wie sieht es nun rechtlich aus? Muss ich nun eine lange Reparatur abwarten, oder kann ich sofort das Geld zurückverlangen, bzw. ein neues Gerät fordern? Das Teil wurde beim Marktkauf gekauft und ist ein Medion.

PS: Bitte keine Lösungsvorschläge um das Teil zum laufen zu kriegen. Das Betriebssystem ist Vorinstalliert, also kein Softwareproblem von mir und aufschrauben werde ich überhaupt nichts, da es ein Problem des Produkts ist und ich besseres zu tun habe, als die Nachlässigkeit des Herstellers auszubügeln. Es wird hier definitiv nichts aufbeschraubt, das Teil wird morgen reklamiert.
Nur will ich wissen, ob ich sofort ein neues Gerät fordern kann, oder die Reparatur abwarten muss - Eigentlich eine Frechheit bei nem vollständig neuen Produkt, das noch keine 24 Stunden alt ist.
 
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schau erstmal ins bios, ob man dort die wireless funktion ausschalten kann. ggf. installiere mal die neusten treiber. um was für eine wlan karte handelt es sich denn ?

rechtlich gesehen gibts gar keine probleme, er hat 2 wochen rückgaberecht ohne angabe von gründen :)

aber warum kauft man sich ein medion notebook und warum auch noch im marktkauf ?:stock:
 
LikeZero schrieb:

Im Bios habe ich nachgesehen, aber hier kann man praktisch gar nichts einstellen.

Ansonsten mach ich ÜBERHAUPT NIX! ICH bin der Customer und muss hier GAR NIX am Treiber überprüfen, dass ist ein Problem des Herstellers. Es steht unmissverständlich auf der Verpackung, dass 54mbit WLAN vorhanden ist, wenn er es deaktiviert ist das NICHT mein Problem.

Wenn ich ein BMW mit Klima kaufe und dieses zwar im Auto drin, aber nicht angeschlossen oder aktiviert ist, geht mich das auch einen Scheisdreck an.

Warum sie dieses Notebook gewählt hat, weiß ich nicht, aber der Preis geht für die Leistung und Ausstattung durchaus i.O.
Ich hätte es zwar nicht gekauft, aber die Geschmäcker sind ja verschieden ;)

Bist du dir GANZ sicher, dass ich diese 2 Wochen Rückgaberecht habe? Ich war der Meinung, das gilt nur für Einkäufe aus dem Internet (FAG) - Das NB wurde aber in einer Filiale gekauft. Nicht dass ich dem mit Gesetzen komme und am Ende doch Unrecht habe und wie ein Depp dastehe

Bitte nur posten, wenn ihr euch absolut sicher seit! Halbwissen ist unerwünscht, ebenso wie Vermutungen, oder "müsste so sein", oder "Wäre Fair so"
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn du sonst gar ncihts machst, wieso schreibst du dann hier rein.
Denn alle Ratschläge werden hier beinhalten, dass du was amchen musst.

Dann ruf doch beim Hersteller an und schick das Teil ein. Ein neues Gerät kannst du auf keinen Fall fordern, das wird ein Techniker einstellen.
Oder du hoffst auf die Kulanz des Geschäfts, die können es auch zurücknehmen, müssen sie aber nicht.
 
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@Andreas

Regel #1: Vorm Posten sollte man sich die Beiträge durchlesen! :freak:

Ich will nur wissen, ob mir der Händler das Ding reparieren darf - Was einige Wochen in Anspruch nimmt und bei einem Neuen Gerät Ärgerlich ist - oder ob ich das Geld oder ein Neugerät fordern kann.
Ich schick auch überhaupt nix ein, weil den Versand gefälligst der Marktkauf tragen soll
 
Zuletzt bearbeitet:
Na wenn du schon so scharf darauf bist, dass die hier keiner mit Lösungsvorschlägen kommt, wie du das Teil zum Laufen bekommst, dann ist doch die Sache glasklar.

Wende dich an deinen Ansprechpartner = Händler. Der wird dir sagen, wie die Sache zu handhaben ist. DoA ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
Wenn es ein Händler/Einzelhandel ist, dann geht das Gerät (egal wie alt) erst mal zur ganz regulären Reparatur zum Hersteller. Alles andere ist/wäre Kulanz des Händlers.
Wenn du es im Internet bestellt hast..... ach das hatten wir doch alles schon zu oft hier erörtert... Google einfach mal nach Fernabsatzgesetz etc....

Im Falle eines Hardwaredefekts greift die gesetzliche Gewährleistung / Garantie des Herstellers. Diese Themen wurden hier im Forum schon mehr als ausführlich behandelt.

Damit ist das Thema dann wohl eigentlich hier durch. Ich hoffe, wir konnten dir helfen :p
 
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Tobi schrieb:
Unglaublich, hier hat jemand sogar das Problem durchgelesen UND verstanden.
Genau so meinte ich es nämlich.

Tobi schrieb:

Und etwas ähnliches wie das FAG gibt es bei einem Kauf von einer Filiale nicht, oder? :(
Die Möglichkeit zur Nachbesserung ist ja ziemlich mieß - Die werden mich 4 Wochen warten lassen, bei einem Nagelneuen Gerät und das ist verdammt ärgerlich
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du könntest natürlich versuchen, das Gerät umzutauschen. Aber dabei müsstest du auf Kulanz hoffen.
 
Korrekt erkannt, beim klassischen Einzelhandel greift kein FAG. logisch!
Bring s zu deinem Händler, der schickt das Teil ein und nach der Reparatur darfst du es dort wieder abholen. That´s the way it is....
 
Willst du dir nicht lieber doch erstmal ein paar Lösungsvorschläge anhören? :D
 
Tobi schrieb:

Okay, thats it. Das wollte ich wissen. Dann habe ich meine Lektion gelernt, in Zukunft alles per Internet kaufen.

Exar_Kun schrieb:
Nein, die (durchaus hohen) Kosten und den Aufwand für die RMA soll der Hersteller und Händler jetzt gefälligst haben. Selber Schuld, wenn man keine Quallitätskontrolle durchführt, jetzt sollen sie bluten.
Sowas macht mich wirklich "pissed off" :grr:

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C L O S E D
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@Tobi unter mir:
Hier gehts mir ums Prinzip - Ich kauf was nagelneues und es funktioniert nicht. Warum soll ich jetzt den Suchhund für Medion spielen. Jetzt sollen sie zahlen, aus Prinzip. Denn der Händler muss jetzt erstmal den Versand bezahlen und Medion darf höchstwahrscheinlich die externe (Partner-)Firma bezahlen, die Reparaturen ausführt. Zurückschicken müssen sie es auch noch kostenpflichtig.
-> Wer nicht lernen will (Quallitätskontrollen sind wichtig) muss fühlen (Zahlen)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ne, er will keine Lösungsvorschläge von uns... So stehts geschrieben und daran halten wir uns auch... Ist wahrscheinlich zwar nur ne Kleinigkeit, aber egal... Marktkauf wirds schon richten... :rolleyes:
 
Versuch doch wenigstens, das Gerät umzutauschen. Viele Händler machen das aus Kulanz. Vielleicht gehts ja auch ohne wochenlange Warterei.
 
Sorry, aber dafür kann der Händler nichts...Eher mal der Hersteller. Schließlich gehst du ja zu Marktkauf wegen der qualifizierten Fachberatung ;-) Sorry, aber wer ein Notebook im "Baumarkt" kauft....

Wärste mal in ein echtes Fachgeschäft gegangen, dann hättest du neben qualifizierter Beratung auch ein qualifizierten Service bekommen. I.d.R sogar für das gleich Geld.

Ich schätze mal Marktkauf wird dir das Gerät zurücknehmen und das Geld auszahlen, ist in solchen "Märkten" eigentlich der übliche Ablauf....

Ich denke mal, das Thema ist jetzt eigentlich durch, es gibt keine Grundlage für weitere Diskussionen....
 
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