OEM-Platte - ja oder nein?

maxpayne80

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Hi,
ja, gibt dazu schon threads, möchte aber noch mal sichergehene, bevor ich die Platte zurückschicke und es eigentlich eine "non-OEM" ist.

Ausgangspunkt : 6TB WD Blue WD60EZRZ bestellt.
Produktionsdatum auf der HD : 23. August 2018

WD Garantiecheck : https://support.wdc.com/warranty/warrantystatus.aspx?lang=de

Ergebnis :

795514


Ich nehme an, das ist keine OEM-Platte, auch wenn mich das Datum etwas verwirrt ( gelten die 2 Jahre ab Produktiondatum?! )

Ich habe dies hier im Forum gefunden, demnach würde ich bei einer OEM Platte das sehen?

795515



Vielen Dank! :)

Verpackt kam das Ganze so, sah auch ordentlich aus an sich:

795516
 
Die Frage ist, was ist die Frage?

Man sieht doch das es keine OEM ist und der Hersteller hat ja nur das Datum der Produktion, deswegen hast Du ja eine Rechnung usw. und dann gilt die Garantie ab Kauf. Aber ohne Beleg halt ab Herstellung.
 
Die Frage ist einfach :

ist es eine OEM Platte mit entsprechend keiner Herstellergarantie, Ja oder Nein.

Ich denke es ist keine OEM Platte, stimmts?
 
wenn dir da eine Garantie angezeigt wird, dann ist es auch keine OEM-Platte
 
Ok, danke :)

Sorry Leute wenn sich der eine oder andere den Kopf kratzt, aber diese OEM Meldungen verunsichern halt.

Dann bau ich das mal ein ;)

Kann dann als erledigt betrachtet werden
 
ich frage mich gerade, wo du deine Hardware kaufst, wenn du dem Händler nicht traust?
 
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rg88 schrieb:
ich frage mich gerade, wo du deine Hardware kaufst, wenn du dem Händler nicht traust?

Warum? Jeder größere Händler hat doch schon Grauimporte/Oem Ware rausgehauen? Das gehört quasi zur Pflicht beim HDD Kauf ...
 
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dann sind sie aber entsprechend auch deklariert.
 
Nicht wirklich. Das ist echt ein Problem und kann Dir bei jedem Händler passieren.
 
Die EAN ist eindeutig, da kann man doch nachschauen, ob es ein normales Produkt ist.
Einfach in Google eintippen und geizhals link aufrufen
 
Zuletzt bearbeitet:
Seriennummern schwärzen bringt übrigens nichs wenn du den Barcode darunter lesbar lässt, in dem steht nochmal genau die gleiche Nummer...
 
Alles klar, danke

rg88 schrieb:
ich frage mich gerade, wo du deine Hardware kaufst, wenn du dem Händler nicht traust?

Normal, Online-Shop halt

Marco01_809 schrieb:
Seriennummern schwärzen bringt übrigens nichs wenn du den Barcode darunter lesbar lässt, in dem steht nochmal genau die gleiche Nummer...

Alles klar, danke :rolleyes:
 
maxpayne80 schrieb:
ist es eine OEM Platte mit entsprechend keiner Herstellergarantie, Ja oder Nein.
Nein, die ist nur schon etwas älter, eben vom August 2018 und die Blue haben eben nur 2 Jahre Garantie.
 
wenn ich 3 jahre auf eine platte garantie bekomme, dann kann der händler keine oem verkaufen.
außer er weist darauf hin das noch nicht mal die gesetzlichen 2 jahre gelten.
z.b."OEM 6 monate garantie"

die SN nach dem kauf kontrollieren ist gut, da man so direkt reklamieren kann.

ich hab eine seagate ironwolf letztens gecheckt und laut seagate hat die garantie bis sommer 2022 inkl. dauerbetrieb.
also 3 jahre wie angegeben.
 
Es gibt keine gesetzliche Garantie. Genau das ist das Problem. Wenn bei der Artikelbeschreibung des Händlers die Garantiezeit nicht mit angegeben ist, dann kann das immer eine OEM HDD sein. Und das ist rechtlich auch OK. Der Händler muss in jedem Fall 2 Jahre Gewährleistung geben.

Du wirst nie lesen, es handelt sich um eine OEM HDD.
 
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huluhulu schrieb:
wenn ich 3 jahre auf eine platte garantie bekomme, dann kann der händler keine oem verkaufen.
Da sollte man aber immer in Produktbeschreibung des Händlers selbst schauen und nicht nur in die des Herstellers, denn entscheident ist am Ende was der Händler anbietet und nicht was der Hersteller angibt.

Außerdem: Gewährleistung und Garantie sind zwei Paar Schuhe.
  • Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und vom Verkäufer zu erbringen, dauert 24 Monate und deckt Mängel ab, die das Produkt im Gebrauch einschränken oder unbrauchbar machen und schon zum Kaufzeitpunkt bestanden. Das wird innerhalb der ersten 6 Monate angenommen, sofern der Verkäufer nicht das Gegenteil beweist und danach muss der Käufer das beweisen.
  • Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und deckt auch nach dem Kauf auftretende Mängel bei ordnungsgemäßem Gebrauch im Rahmen der Garantiebestimmungen ab und dort steht i.d.R. was von funktionsfähigem, gleichwertigem Ersatz drin und zumeist behalten es sich die Hersteller vor, auch reparierte Gebrauchtgeräte als Ersatz zu verschicken. Da man ja ein gebrauchtes Gerät eingeschickt hat, ist das durchaus als gleichwertig anzusehen.
 
naja garantie hin oder her. lieber eine längere garantie als die gesetzliche "pseudo gewährleistung" von irgendwelchen paketverschiebern (handel); welche man u.u. sowieso nicht in anspruch nehmen kann.
wen soll man da schon klagen und wen juckt das thema bei den paketverschiebern überhaupt?

mit dem garantieanspruch habe ich bei einigen herstellern sehr gute erfahrungen gemacht.
denke es ist auch im interesse der hersteller, kunden zu binden.
 
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