DerOlf
Admiral
- Registriert
- März 2010
- Beiträge
- 9.524
AW: Cannabis Legalisierung
Ursprünglich ging es mir darum, dass Gelegenheitskiffer durch diese behördliche Unzulänglichkeit oft genug härter behandelt werden, als bekannte Quartalssäufer. Letzteren wird scheinbar öfter noch genug Verstand zugesprochen, sich nicht sturzbesoffen in der Verkehr zu stürzen.
Und das wegen eines Verstoßes gegen das BTMG, in dem Alkohol bekanntlich NICHT drinsteht.
Bei Cannabis wird zumindest nach meiner Erfahrung auch gerne mal aus einem einzigen aktenkundigen Verstoß eine charakterliche Schwäche (Sucht) gemacht, mit teilweise massiven Folgen - der Führerschein ist da nur EIN Beispiel.
Ein Verstoß gegen das BTMG (auch ein klitzekleiner) landet auf jeden Fall in den Akten der FSST, eine leicht "angesäuselte" Fahradfahrt hingegen nicht.
Aus meiner Perspektive wirkte es so, als wolltest du diese von mir so (fremd-) erlebte Praxis verteidigen.
Ursprünglich ging es mir darum, dass Gelegenheitskiffer durch diese behördliche Unzulänglichkeit oft genug härter behandelt werden, als bekannte Quartalssäufer. Letzteren wird scheinbar öfter noch genug Verstand zugesprochen, sich nicht sturzbesoffen in der Verkehr zu stürzen.
Und das wegen eines Verstoßes gegen das BTMG, in dem Alkohol bekanntlich NICHT drinsteht.
Bei Cannabis wird zumindest nach meiner Erfahrung auch gerne mal aus einem einzigen aktenkundigen Verstoß eine charakterliche Schwäche (Sucht) gemacht, mit teilweise massiven Folgen - der Führerschein ist da nur EIN Beispiel.
Ein Verstoß gegen das BTMG (auch ein klitzekleiner) landet auf jeden Fall in den Akten der FSST, eine leicht "angesäuselte" Fahradfahrt hingegen nicht.
Aus meiner Perspektive wirkte es so, als wolltest du diese von mir so (fremd-) erlebte Praxis verteidigen.
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