Quo vadis BTMG?

AW: Cannabis Legalisierung

Ich hätt da mal eine Überlegung zu der Frage, warum einige US-Bundesstaaten eher zu einer Legalisierung bereit sind, als Deutschland. David Simon sagt in einem Interview mit dem Guardian zu seinem Dokumentarfilm über den aktuellen Drogenkrieg, das Alkoholverbot in den USA anfang des 20. Jh. sei vordergründig nicht wegen vernünftiger politischer Überlegung aufgehoben worden, sondern weil man irgendwann Probleme hatte, noch 12 Geschworene finden zu können, die einen Opa dafür verurteilen wollten, dass er Gin in seiner Badewanne destilliert hat. Simon zieht dann den Vergleich zu seiner Heimatstadt Baltimore und sagt, dort sei es aktuell auch nicht mehr einfach, 12 Geschworene zu finden, die bereit sind die Pflichtmindeststrafen des US-Nationalgesetzes zur Drogenbekämpfung gegen jeden anzuwenden.

Ist das Geschworenengericht in den USA eine direktdemokratische Institution, die vielleicht dort tatsächlich eher dazu führt (als bei uns), dass eine politische Behandlung des Themas auf den Boden der Tatsachen, also auf kritische Überprüfung ihrer Folgen, zurückgeholt wird?
 
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DerOlf schrieb:
Alternativen haben übrigens auch eine Schattenseite. Ich habe meist mit Tabak vermischt. Zwischenzeitlich habe ich alerdings auch pur gekifft, mit der Folge, dass ich nach einem kleinen Stickie unglaublich großen Schmacht hatte - da hat dann irgendwie doch was gefehlt. Das gleiche mit dem Vapi - den habe ich knapp ein halbes Jahr genutzt, dann war mir klar, dass ich mittlereile pro Woche ein Päckchen Tabak mehr geraucht habe, als vorher ohne Vapi.

ich habe auch mal eine zeit lang zigaretten geraucht und ich habe "damals" rauchmischungen mit tabak gemacht. allerdings war das bei mir dann so, dass ich absolut keinen "appetit" auf tabak hatte, nachdem ich meine rauchmischung geraucht habe. im gegenteil, der gedanke eine zigarette zu rauchen hat unwohlsein bei mir ausgelöst.

tatsächlich wirken cannabis und tabak ja gegensätzlich. nikotin schwächt die wirkung von thc ab. der sog. "kick" ist zwar stärker aber nur akut direkt nach dem rauchen. mischt man mit tabak ist der drang größer öfter zu kiffen, weil der körper eben das verlangen nach nikotin hat.
 
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DerOlf schrieb:
GMX-News als Quelle ... also ich erwarte von der gmx-news Redaktion nicht viel mehr als von der BILD.

Nicht wegen der aussagekräftigen Quelle habe ich das hier gepostet, das sollte klar sein.

Lumin schrieb:
Aber nehmen wir an die beiden sind durch Cannabis gestorben. Rechtfertigt das vor dem Hintergrund der 184000 (!) Alkohol- und Nikotintoten in Deutschland pro Jahr die Illegalität von Cannabis und zugleich die Legalität von Alkohol und Nikotin?

Mitnichten. Das ist halt nur ein Beispiel von unmöglicher und ekelerregender Doppelmoral in unserer Gesellschaft. Und Grund dürften, wie immer, einzig und allein die Lobbies sein. Alkohol (Nikotin, Koffein? etc.) müssten ebenfalls verboten werden, oder eben Canabis legalisiert bzw. kontrolliert abgegeben (oder wie auch immer das dann gehandhabt werden könnte). So wie es ist, ist das an sich ein Unding.
 
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Menschen sterben auch an Alkohol, Rauchen und am Fressen.
Wird das verboten? Nein? Warum nicht?

Versteh nicht warum sich der Staat die Einnahmen entgehen lässt wenn der "Joint" legal wäre wie Alk auch mit den selben Konsequenzen bzw. härteren. Wer konsumiert hat darf 3 Tage kein KFZ führen oder wie lang auch immer das Zeug wirkt. Erster Verstoß 1.000€ Strafe, zweiter 10.000€ und wer es 3 mal schafft ist sein Lappen los ... für immer!
 
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alffrommars schrieb:

die wirkung hält einige stunden an, nicht einige tage. es bleiben lediglich abbaurückstände im körper zurück, die aber keine aktive wirkung haben.

wie siehst du das eigentlich mit den strafen im vergleich zu anderen drogen, bspw. alkohol? england hat im vergleich zu deutschland ja schon horende beträge, was ich eigentlich auch richtig finde. in deutschland kommt man mit alkohol hinterm steuer noch zu gut davon. sollte da generell ein unterschied gemacht werden oder sollten alle drogen gleich behandelt werden, wenn es um verstöße im straßenverkehr geht?
 
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Strafen sollten in Deutschland generell schärfer werden, nicht nur was den Verkehr angeht.
Wenn man immer so hört was manche für eine Latte an Straftaten begangen haben und den ist immernoch nichts passiert. Da wird geprügelt und eingebrochen und nichts passiert den? Da geht doch schon was falsch meiner Meinung nach. Alkohol macht nen Freibrief bei jeder Straftat, nicht zurechungsfähig ... abgesehn vom besoffen fahren da is man dran.

13 Jährige Kinder kloppen andere Kinder mit dem Kopf gegen Eisengeländer? Der tut das nich ma leid und das wird noch im TV gebracht? Und das die jetzt 14 is und schon die nächste ins Koma geprügelt hat um "Respekt" zu bekommen?

Ich würd die alle wegsperren wie bei den Amis, da haben Straftäter nix zu lachen die werden gleich weggesperrt und können nich weiter prügeln und klauen. Die meisten LACHEN doch über unser Rechtssystem wie bei dem Typ auf dem Alex. Die Schläger machen sich nich lustig :confused_alt:
 
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In Deutschland werden Strafen nicht zur Vergeltung ausgesprochen. Da geht es auch um Rehabilation. Nämlich das der Täter aus seinem Fehler lernt und nach der Strafe wieder ein normales Leben führen kann.
 
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Ausserdem ist der Knast nachgewiesenermaßen die mit großem Abstand beste Lehrstelle für kriminelle.
Nirgendwo sonst findet man so viele verschiedene Kriminelle auf so engem Raum. Über irgendwas müssen die reden, und ein willkommenes erstes Gesprächsthema sind eben die Taten, wegen derer man gerade ein bisschen gemeinsame Zeit verbringen darf.

"Aha - auch wegen Einbruch? - wie hast du es denn gemacht".
"Banküberfall? interessant, erzähl doch mal wie das war".
Und vor allem: "Wie haben sie dich erwischt?".

Völlig normale Fragen, die zum einen dafür wichtig sind, sich mit der eigenen Tat auseinanderzusetzen (ein wichtiger Schritt zu "Einsicht", Reue und letztlich auch in Richtung Resozialisation).
Ob dabei immer die "passenden Fehler" erkannt werden, ist mMn eben fraglich. Aber die Verkürzung der Strafzeit ist eben in allen Fällen auch eine Verkürzung dieser "Informationsbeschaffungsphase" - bzw. der "Lehrzeit" beim Meister. Isolationshaft (die wäre ein Mittel dagegen) führt genauso nachgewiesen eigentlich nur dazu, dass man die Inhaftiierten besser gleich in Nervenheilanstalten überstellt, als sie wieder in die Öffentlichkeit zu entlassen. Mensch ist ein soziales Wesen, und ohne soziale Kontakte dreht dieses Wesen eben einfach durch. Also muss man Menschen die Mögklichkeit zu sozialen Kontakten auch im Knast zugestehen - Kreis geschlossen - Die Ausbildung geht weiter und wird wahrscheinlich auch zu Taten führen, weil der rest der Gesellschaft eben noch nicht resozialisiert wurde, die ex-Knackis keinen Job finden, kein Vertrauen erfahren und so weiter.

Die Frage nach der Alternative ist zwar interessant, geht aber immer zu sehr in Richtung "Vergeltungsjustiz". Auge um Auge - im gegebenen Fall der 13 bzw. 14 jährigen Schlägerin hieße das eben, ihr von Staatswegen respekt abzuprügeln.
("Fourtyfive on backside" ), dass man das immer wieder (ad infinitum) wiederholen darf, sollte wohl jedem klar sein.
Am Beispiel USA kann man sogar sehen, dass härtere Strafen auch zu härteren Straftaten führen können (da kann aus einem Raubüberfall dann auch mal ein Raubmord werden, nur damit es weniger Zeugen gibt, was letztlich das Risiko erwischt zu werden reduziert).

Rechtskonformes Verhalten ist NICHT der einzige Weg zu Straffreiheit.

Zur Abwechslung bringe ich hier mal ein Beispiel (aus Samoa). In der Traditionellen samoanischen "Stammesjustiz" wurden Straftäter (ich glaube sogar Tatunabhängig) komplett enteignet (inkl. Haus und Hof), und waren auf diese Weise komplett von der Dorfgemeinschaft abhängig. diese widerum hatte jedoch die Verpflichtung, den Verurteilten ein Leben im Dorf auch zu ermöglichen.
Bis die weißen kamen, gab es auf Samoa kein Gefängnis - das war einfach nicht notwendig.

Bis zur Einführung westl. moderner Rechtssysteme hatte man auf Samoa scheinbar sehr viel weniger Probleme mit Regelverstößen. Wahrscheinlich weil die alten Stammesgesetze viel eher auf das Leben der Samoaner abgestimmt waren, als auf den Schutz des Eigentums der weißen Herren (natürlich haben die Stammesgesetze auch die monarchistischen Machtstrukturen im Dorf gestützt und geschützt).

Allerdings sind Strafsysteme schon ziemlich OT.

@Zornbringer
Wie mein gewohnter Rausch zustande kam, ist dabei eigentlich ziemlich uninteressant, es ging mir darum, dass der Umstieg auf pur nicht ganz so easy ist, und dass ich damit regelrecht unzufrieden war.
Dass das am Nikotin gelegen haben könnte, ist mir mittlerweile auch klar - damals war es das allerdings nicht - und um den damaligen subjektiven Zustand ging es mir. Für mich waren Vapi und Co eben keine Alternativen - Anders in jedem Fall, aber eben NICHT in einem von mir DAMALS positiv erlebten Sinne.

Ausprobieren muss das jeder selber und ich wollte damit ganz sicher keine der Alternativen schlechtreden, sondern nur drauf hinweisen, dass das eben auch nicht einfach "eitel Sonnenschein" ist.
 
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Es tut sich was in der Medienlandschaft und insbesondere die Zeit tut sich hier im positiven Sinne hervor:

Der Rausch braucht eine neue Logik
Menschen nehmen Drogen, ob illegal oder nicht. Verbote verschlimmern ihre Folgen. Wer die Gesellschaft schützen will, muss umdenken – und auf die Wissenschaft hören. VON KATHRIN ZINKANT
http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2014-02/drogen-entkriminalisierung-cannabis-global-drug-survey

Ein wirklich sehr interessanter Artikel der die Zustände in der Drogenpolitik beschreibt und endlich mal eine vernünftige Sicht der Dinge darlegt.
 
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Zornbringer schrieb:
in deutschland kommt man mit alkohol hinterm steuer noch zu gut davon. sollte da generell ein unterschied gemacht werden oder sollten alle drogen gleich behandelt werden, wenn es um verstöße im straßenverkehr geht?

Auf was stützt Du diese Aussage?
Wenn ich mir den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog anschaue und dort die Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten wegen Fahrens unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss vergleiche, stelle ich fest, dass der Erstverstoß sowohl bei Alkohol als auch bei Drogen mit einem Bußgeldregelsatz von 500€ und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet wird. Der Zweitverstoß mit 1000€ und drei Monaten; jeder weitere Verstoß mit 1500€ und ebenfalls drei Monaten.

Strafurteile bzgl. §§315c und 316 StGB zu vergleichen ist schon deswegen widersinnig, weil hier Einzelfälle abgeurteilt werden, die besondere Umstände aufweisen (können). Insbesondere aus der Berücksichtigung persönlicher Umstände, ergeben sich dann zumeist unterschiedliche Strafzumessungen. Wenn aber jemand einen Vergleich über einen längeren Zeitraum parat hat, in dem Urteile nach den o.g. Straftatbeständen, unterschieden zwischen Alkohol- und Drogenfahrten verglichen werden, wäre das für eine etwaige Tendenz dennoch interessant.
 
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diRAM schrieb:
Auf was stützt Du diese Aussage?

lediglich auf meine eigene meinung. wenn jemand unter drogeneinfluss (das beinhaltet auch alkohol) auto fährt, sollte der führerschein für wesentlich längere zeit entzogen werden. man steht ja nicht ausversehen unter drogeneinfluss, sondern ist sich darüber bewusst und ignoriert es und gefährdet so sich und andere. bei wiederholten verstößen würde ich den führerschein sogar dauerhaft entziehen.
 
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Da die zuständige Führerscheinstelle über derartige Verstöße im Regelfall unterrichtet wird, hat sie auf dem Verwaltungsweg exakt die eingeforderten Möglichkeiten - und macht m.W. auch von ihnen Gebrauch. Sowohl bei ihr bekannt gewordenen Straftaten, als auch bei (wiederholt) begangenen Ordnungswidrigkeiten.
Eine als Nebenstrafe im StGB definierte Sanktion (vgl. §69 StGB), wie die Entziehung der Fahrerlaubnis, aufgrund einer Ordnungswidrigkeit zu verhängen (i.S. einer im Einzelfall automatischen Rechtsfolge), halte ich jedoch für rechtsstaatlich höchst fragwürdig.
 
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Das blöde an den ganzen Strafe ist, das sie für den einen ein Witz sind und für den anderen eine Stange Geld.
Dem gut verdienendem Manager ist es egal ob er fünfmal im Monat geblitzt wird (solange der Lappen nicht weg ist), dem mit Mindestlohn tut es richtig weh.
Das zu ändern wäre aber sehr aufwendig. Das Ordnungsamt müsste ja dann immer erst Lohnbescheinigungen einfordern.
Bei Selbständigen wird es noch komplizierter.

Um zum Thema zurückzukommen:
Drogen am Steuer sind natürlich nicht gut. Cannabis lässt einen zwar normalerweise eher ruhiger und defensiver fahren, aber die Reaktionszeit wird gesenkt. Selbst wenn man nur 30 fährt, kann es durch die erhöhte Reaktionszeit zu einem überfahrenem Kind kommen.

Das blöde ist nur, das es derzeit keine Methode gibt um zu prüfen ob man noch wirksames THC im Blut hat.
Die Wirkung ist normalerweise innerhalb weniger Stunden verflogen. Aber selbst nach 24h droht einem noch der Führerscheinentzug + hohe Strafe, obwohl man nüchtern gefahren ist.
Solange es keine vernünftigen Verfahren gibt den Rausch festzustellen, sollte es auch keine Konsequenzen geben.
Wenn ich die Nacht durchmache und danach Auto fahre, dann ist meine Reaktionszeit genauso gesenkt. Ist aber ebenfalls nicht feststellbar und somit straffrei.
 
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Es gibt keine Methode um festzustellen, ob die im Körper befindliche Drogenkonzentration subjektiv als Rausch empfunden wird. Ob sich rauschwirksame Substanzen oder deren Abbauprodukte, die teilweise ebenfalls noch rauschwirksam sind, im Körper befinden, kann man sehr wohl relativ genau feststellen!
Das ist aber beim Alkohol ganz genauso - der einzige Unterschied ist der, dass die Erfahrungswerte beim Alkohol ungleich höher sind. Mithin also eine Extrapolation à la ab 1,5 Promille ist jemand regelmäßig nicht mehr fähig sich sicher im Verkehr zu bewegen einfacher möglich ist, als dieselbe Extrapolation bezogen auf 1,5ng THC im Blut.
Aber selbst diese, bei Alkohol recht einfache, Extrapolation trifft auf den harten Alkoholiker, der um halbwegs ordentlich seine Bewegungsabläufe zu koordinieren einen Pegel von 1,5 Promille halten muss, schon nicht mehr zu..
 
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diRAM schrieb:
Ob sich rauschwirksame Substanzen oder deren Abbauprodukte, die teilweise ebenfalls noch rauschwirksam sind, im Körper befinden, kann man sehr wohl relativ genau feststellen!
Kann man rausfinden ob die Abbauprodukte noch wirksam sind? Nein? Dann kann man mit dieser Messmethode auch keine Strafen aussprechen.
Wenn jemand 24h nach seinem Konsum noch den Führerschein verlieren kann, dann ist dieses Verfahren noch nicht ausgereift um damit testen zu können.
Es kann sogar sein das nach >48h noch Abbauprodukte im Blut sind.
 
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Genau. Und nach den aktuellen Messmethoden/Untersuchungsverfahren kann man diese Abbauprodukte in zwei Kategorien einteilen: rauschwirksam und rauschunwirksam; zusammen mit der exakten Konzentrationshöhe.
 
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Scheinbar nicht, sonst würden ja nicht Leute ihren Führerschein verlieren, obwohl ihr letzter Konsum über 24h her ist.
 
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Wie Du vorhin selbst geschrieben hast, können Abbauprodukte noch relativ lang nach dem tatsächlichen Konsum nachgewiesen werden. Und darunter können eben auch nachweisbar rauschwirksame sein, obwohl man subjektiv kein Rauschempfinden hat. Subjekt fühlt man sich möglicherweise auch oberhalb der 0,5 Promillegrenze nicht alkoholisiert. Beides mal kann es sich aber um eine Ordnungswidrigkeit handeln.
Außerdem können deswegen charakterliche Mängel vorliegen, die gem. dem StVG die Fahrerlaubnisbehörde dazu verpflichten hinsichtlich einer Entziehung tätig zu werden.
 
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Aber trotzdem verlierst du im allgemeinen am Samstagabend nicht deinen Lappen, weil du am Freitag 1,5 Liter Bier getrunken hast, mit eineer Tüte am gleichen abend sieht das anders aus, die kann dich (je nach Konstitution/Stoffwechsel oder Beamtenlaune) auch am Sonntag noch den Lappen kosten. Obwohl zumindest ich die Erfahrung habe, dass sich zwar nach 24h noch Abbaustoffe nachweisen lassen, diese aber höchstens theoretisch noch so wirksam sind, dass sie die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.

Der Unterschied ist eben, dass man bei Alkohol weiß, wie lange die Nachwirkungen noch die Fahrt beeinträchtigen können (und dennoch hat es Jahrzehnte gedauert, bis die 1,0-Promille-Grenze als "zu hoch" eingeschätzt wurden). Daher gibt es dort klare Regelungen. Bei Cannabis weiß man es ganz offensichtlich noch nicht.

Momentan ist der Entzug der Fahrerlaubnis wegen THC-Reststoffen eher eine Strafe fürs Kiffen, als für bekiffte Autofahrer - ist ja auch noch immer illegal.
Als Kiffer kann man sich davor wohl am besten Schützen, wenn man allgemein keine Fahrzeuge führt (auch bekifft Radeln kann bei Wiederholung zur Führerscheinsperre führen - sogar wenn man gar keinen hat. Nur als Fußgänger darf man so allerlei im Blut haben).

Es kommt definitiv nicht darauf an, ob jemand tatsächlich bekifft ist, und vor allem gibt es keine zuverlässige Möglichkeit, eine Aussage darüber zu treffen, ob man selbst als fahrtüchtig eingeschätzt werden wird. Sicher kann man als Gelegenheitskiffer eigentlich nur sein, wenn man genau so lange nicht Autofährt (oder Fahrrad), wie noch irgendein THC-Reststoff im Körper nachweisbar ist.
Aber wie lange dauert das? 4 Wochen, 2 Tage, oder gar ein paar Monate?

diRAM schrieb:
Außerdem können deswegen charakterliche Mängel vorliegen, die gem. dem StVG die Fahrerlaubnisbehörde dazu verpflichten hinsichtlich einer Entziehung tätig zu werden.
(hervorhebung: DerOlf)

Daraus kann man so ziemlich alles machen.
 
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