diRAM
Großinquisitor a.D.
- Registriert
- Nov. 2007
- Beiträge
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AW: Cannabis Legalisierung
In dem von dir geschilderten Fall dürfte es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, die eben nicht automatisch zum Führerscheinentzug führt (und auch nur dann tatbestandsmäßig erfüllt wäre, wenn die rauschwirksamen Substanzen/Abbauprodukte im Körper einen bestimmten Grenzwert überschreiten). Die Fahrerlaubnisbehörde wird das prüfen, und ich gebe dir insoweit recht, dass man einem Cannabiskonsumenten eher als einem Alkoholkonsumenten eine Sucht und damit die von mir genannten charakterlichen Mängel "unterstellen" wird (was definitiv zu kritisieren ist!) - aber ein Automatismus, wie hier vielfach impliziert, existiert in solchen Fällen nicht.
Dass gewisse Rechtsbgeriffe erst im Bezug zum konkreten Einzelfall mit Leben gefüllt werden können, ist eine juristische Notwendigkeit. Deren vorherige Unbestimmtheit also völlig normal. Wobei es anzumerken gilt, dass es Beurteilungsrichtlinien für die Fahreignung gibt, aus denen ich exemplarisch mal Folgendes zitieren möchte (nur weil es gerade gut passt):
In dem von dir geschilderten Fall dürfte es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, die eben nicht automatisch zum Führerscheinentzug führt (und auch nur dann tatbestandsmäßig erfüllt wäre, wenn die rauschwirksamen Substanzen/Abbauprodukte im Körper einen bestimmten Grenzwert überschreiten). Die Fahrerlaubnisbehörde wird das prüfen, und ich gebe dir insoweit recht, dass man einem Cannabiskonsumenten eher als einem Alkoholkonsumenten eine Sucht und damit die von mir genannten charakterlichen Mängel "unterstellen" wird (was definitiv zu kritisieren ist!) - aber ein Automatismus, wie hier vielfach impliziert, existiert in solchen Fällen nicht.
Dass gewisse Rechtsbgeriffe erst im Bezug zum konkreten Einzelfall mit Leben gefüllt werden können, ist eine juristische Notwendigkeit. Deren vorherige Unbestimmtheit also völlig normal. Wobei es anzumerken gilt, dass es Beurteilungsrichtlinien für die Fahreignung gibt, aus denen ich exemplarisch mal Folgendes zitieren möchte (nur weil es gerade gut passt):
Quelle: http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL Inhaltsverzeichnis.htmWer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden, wenn er Konsum und Fahren trennen kann, wenn kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen und wenn keine Störung der Persönlichkeit und kein Kontrollverlust vorliegen.
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