Rüchtrittsrecht Ebay

Alex44

Lieutenant
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Feb. 2009
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808
Hallo!
Da ich eine Ware, die ich bei Ebay vor jetzt knapp 1 Monat gekauft habe und sie noch immer nicht da ist (auf Emails gabs auch keine Antwort), würde ich mich gerne Erkundigen wie es mit dem Rücktrittsrecht aussieht?
(Verkäufer hatte eigentlich positive Bewertungen) Bezahlt habe ich mit Kreditkarte. Kann ich den Auftrag irgendwie stornieren, wenn ja wie?
 
ebay den fall melden. die sollten das dann eigentlich in einer gewissen art und weise regeln. ansonsten anwalt oder so einschalten
 
Ich würde mich bei sowas ja als erstes direkt an Ebay wenden. Die werden dir bestimmt eher weiterhelfen können als wir.
 
OK.
Danke für die schnelle Hilfe.
Soll ich einfach unten auf Ebay kontaktieren gehen oder gibt es für solche Fälle irgendein spezielles Kontaktformulas?
 
Stornieren eigentlich nicht, ausser bei gewerblichen Verkäufern.

Prinzipiell räumt Ebay dem Verkäufer aber 3mon ein die Ware zu liefern (weis nicht ob das schon geändert wurde) würde den Fall aber trotzdem an ebay melden, auch wenn das kaum was bringen wird.

Aber da du mit KK bezahlt hast gehe ich mal davon aus das es entweder ein gewerblicher Verkäufer war oder die Sache über PayPal lief, in letzterem Fall könntest du Käuferschutz beantragen.

Oder was auch möglich, wenn auch nicht die feine Art wäre, wäre einfach eine KK Rückbuchung bei deinem Kreditinstitut zu beantragen.
 
Unter "Mein ebay" -> "Gekauft" -> bei dem entsprechenden Artikel rechts auf "Aktion" und anschließend auf "Problem klären" klicken.
Den weiteren Anweisungen folgen.
 
Also wenn nach 4 Wochen Wartezeit noch nichtmal auf Mails geantwortet wird wäre ich alarmiert und würde schnellstmöglich versuchen, meine Schäfchen ins Trockene zu bringen. Also nach Möglichkeit (Bank anrufen) die Zahlung rückgängig machen und den Fall an ebay melden. Das mag nicht die feine englische Art sein, aber ein Verkäufer, der sich jeder Kommunikation verwehrt, lässt mir keine andere Wahl.

Ein Rücktrittsrecht ergibt sich übrigens aus dem Sachverhalt nicht, wobei im Falle des gewerblichen Verkaufs natürlich das Widerrufsrecht genutzt werden könnte. Aber wie gesagt - solange nicht gerade der Einzelunternehmer nach einem schweren Unfall im Krankenhaus liegt, ist das Verhalten nicht zu entschuldigen. Es gleicht dem von ebay-Betrügern nämlich erschreckend ;)
 
OK.
Danke, ich warte jetzt noch dass WE ab und werde es dann melden.
 
Bei der Bank hoffe ich doch...

Die Meldung bei ebay ist nämlich nur eine Formalie die absolut nichts bringen wird ;)
.
 
Anwalt einschalten ist immer so eine Sache.

Vergewissern ob man einen Rechtschutz hat, viele Versicherte glauben, dass auch Online-Geschäfte darunter zählt, das ist oft leider nicht der Fall.

Schriftlich 2x eine NAchfrist setzen (heutzutage reicht wohl nur 1x) , dann ebay einschalten, Käuferschutz einschalten (sofern Paypal), andernfalls Rücküberweisung, kostet aber paar Euro und gilt nur innerhalb der ersten 6 Wochen...
 
Je nach Formulierung der Email(s) besteht bereits jetzt unabhängig vom Widerrufsrecht ein Rücktrittsrecht. Wenn der Rücktritt wirksam erklärt wurde, kann das Geld mittels gerichtlichen Mahnbescheid zurückgeholt werden, vorausgesetzt es gibt etwas zu holen.
 
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