Rückverfolgung wer im Netzwerk runtergeladen hat ?

dAg

Lt. Junior Grade
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Apr. 2004
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hallo. ein freund fragte mich ob ich mir mit ihm mein internet teilen würde. nun habe ich bedenken, dass wenn er mal was illegales runterlädt, dies auf meinen namen zurückgeführt würde. oder würde das genaustens erkannt werden, dass nicht mein, sondern sein PC das war ?
 
von außen gesehen ist es vollkommen egal, wer geladen hat. Und der dem der Internetanschluss gehört haftet dafür was darüber läuft. Wenn du ihm nicht traust, lass ihn nicht in den Netzwerk.
 
Deine Internetleitung, deine Verantwortung, dein Kopf der dann später rollt ;)
 
Da begibst du dich auf ganz dünnes Eis.
Grundsätzlich ist bis auf wenige Ausnahmen immer der Haftbar dem der Anschluss gehört.
 
Ich denke mal, ihr werdet wohl die gleiche IP-Adresse benutzen, was dann schwierig sein dürfte, den genauen Computer zu identifizieren. Ihr könntet dann bei Problemen höchstens versuchen, dass man die "Tat" ja keinem Rechner zurordenen kann und beide abstreiten, sodass es vor Gericht schwierig wird Jemandem was nachzuweisen. Die Frage ist, wie der Gerichte das inzwischen sehen und ob Du ggf. Nerven auf den Streß hast, einen auf "In dubio pro reo" zu machen. EDIT: Dei nächste Frage wäre in diesem Extremfall, wie gut dieser Freund ist und ob er Dich nicht evtl. in die Pfanne haut, weil er kalte Füße vor einer Zahlung bekommt (die ja mitunter saftig ausfallen kann) und Dir die Schuld in die Schuhe schiebt. :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du kannst ihm ja das Angebot unterbreiten, daß du deinen Anschluß kündigen würdest, er auf seinen Namen einen Anschlußvertrag eingeht und du nun jene Verbindung - und natürlich die Kosten - mit ihm teilen würdest. Wenn es ihm darum geht, Geld zu sparen, akzeptiert er das. Will er jedoch auch böse Dinge im Internet machen dann lehnt er den Vorschlag ab und wird dich weiterhin versuchen zu überreden. ;-)
 
@Nilson & Jokeboy:

So kann man es vereinfacht sagen, trifft allerdings nicht immer zu.

@TE:

Jetzt mal ehrlich, du zweifelst an deinem Freund/Bekannten jetzt schon und willst dann im Zweifel noch ärger haben. Du sagst einfach, Nein - möchte ich nicht und Ende.
 
Die rechtliche Situation wurde ja schon kommentiert. Zur technischen Situation:

Kommt drauf an wie die Leitung geteilt wird. Wenn es über einen Router geschieht, kommt es auf den Router selbst an und eben auf die jeweiligen Log-Optionen. Die maximale Überwachung hast du eigentlich nur wenn zwischen dem Internetzugang und zb den WLAN Router ein Rechner steht. Je nach Lösung gibt’s dann die teure Lösungen ala ISA Server, oder für die einfache Überwachung div. Programme zur Netzwerkanalyse (Ethernal, Wireshark usw)

Die genaue Hardwareauflistung wäre daher hilfreich…
 
@ Commander Neyo
Der Inhaber der Internetanschlusses haftet, egal welcher PC denn nun genau den Down-/Upload ausgeführt hat. (Einzige Außnahem davon, wenn Elter nachweisen ,dass es ihre Kinder waren, gab letztes ein Urteil dazu.)
 
Tronix schrieb:
Je nach Lösung gibt’s dann die teure Lösungen ala ISA Server, oder für die einfache Überwachung div. Programme zur Netzwerkanalyse (Ethernal, Wireshark usw)
Alles richtig. Aber etwas übertrieben für das Problem. Wäre aber ein spannendes Projekt, wenn man Spass daran hat.
Der einzige Weg wäre entweder eine Überwachung wie von Tronix, oder bei dem Kollegen ein Spy-Programm installieren (verboten wenn er es nicht weiß).

Außerdem kommen dann auch die nächsten Probleme, wenn einer den kompletten DL oder UL auslastet.

Ist das alles das gesparte Geld wert? Absolut nein :lol:.
 
Soweit ich weiss ist etwas herunterladen nur in extremen Fällen illegal, wie Kinderpronographie, Hetzschriften oder anderen Radikalen Inhalten. Ein kopiergeschützes Werk herunterzuladen ist so erstmal nicht direkt illegal. Ich schätze Du hast Angst davor, dass er Filesharing betreibt und auch wieder etwas hochlädt und verbreitet, was dann tatsächlich illegal wäre in einigen Fällen.

So oder so, ein klärendes und vertrauliches Gespräch würde euch beiden sicher weiterhelfen.
 
Nilson schrieb:
@ Commander Neyo
Der Inhaber der Internetanschlusses haftet, egal welcher PC denn nun genau den Down-/Upload ausgeführt hat. (Einzige Außnahem davon, wenn Elter nachweisen ,dass es ihre Kinder waren, gab letztes ein Urteil dazu.)
Das ist sicher nicht die einzige Ausnahme.
Allerdings selbst wenn er sich absichert, und er Vertraglich von seinem Freund versichert bekommt, dass er den Internetzugang nur auf legale Art und Weise mitnutzt, und er Nachweisen kann, dass er selber es nicht war sondern sein Kumpel(wobei er das theoretisch glaube ich nichtmal müsste), stellt sich die Frage, ob man sich den Ärger wirklich antuen möchte, denn erster Ansprechpartner ist natürlich immer der Anschlussinhaber.
 
@benjafa Ich glaub du solltest dich mal mit den bestehenden Gesetzen vertraut machen. Der Download ist genauso strafbar wie auch der Upload. Die Musikindustrie und sonstige sind jedoch momentan nur auf Tauschbörsen aus, da sie dort sofort die IP des Uploaders ermitteln können und damit Geld machen können.
 
einzige möglichkeit wäre imo über nen kleinen server den gesamten traffic mitzusniffen. ka, wie das geht. kann mir vorstellen, dass es ein erhebliches datenaufkommen gibt.
 
vielen dank für eure ganzen antworten ! ich hab ihm jetzt abgesagt, das wird mir zu riskant ;)
 
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