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Als Konsument brauchste Dir da generell keine Gedanken zu machen. Wenn Du mal so eine Webseite betreiben willst, kannste Dich mit "was ist "legal" und was nicht" auseinandersetzen.
jein, wenn es offensichtlich Illegal ist (aktuelle Kinofilme z.b.) dann macht sich auch der "Schwarzseher" strafbar.
(ob das auch verfolgt wird steht ja auf einem anderen Blatt)
wenn der Nutzer aber nicht wissen kann ob der Anbieter die Ausstrahlungsrechte hat, dann muss er sich auch keine sorgen machen.
es wird nicht verfolgt, weil es letztendlich nur bei Fahrlässigkeit des Konsumenten möglich wäre ihm nachzuweisen, dass er wusste das die Seite, die den Film/was auch immer anbot die Rechte dazu nicht hatte.
Es gibt auch Freiluftkinos, Kinos in Schwimmbädern, Flugzeuge, Busse und auch Seiten wie Netflix, die sehr aktuelle Filme anbieten. Schlussendlich liegt einfach nicht die Pflicht bei mir als Konsumenten, nachzuweisen ob eine Quelle die Erlaubnis hat, das anzubieten/auszustrahlen was sie mir anbietet. Und damit ist die Sache eigntl. weitestgehend erledigt.