News Verbraucherschutz: WhatsApp muss AGB auch auf Deutsch anbieten

Wird auch auf Deutsch weiterhin intransparent bleiben und von den meisten Nutzern nicht gelesen werden. Das grösste Problem bleibt doch die schiere Grösse solcher AGBs.

Vernünftiger wäre, wenn bei der Registrierung von Whatsapp die kritischen AGB-Punkte (überprüft vom Verbraucherschutz) dem User verständlich angezeigt werden müssten.
 
Was ein Nonsense. WhatsApp hat keine Niederlassung in Deutschland oder Europa. Das die Deutschen Verbraucherschütze einer amerikanischen Firma ohne Verbindungen nach Europa vorschreiben wollen was sie zu tun haben ist lachhaft.

Als Firma mit sitz in Deutschland will ich auch keine Post von amerikanischen Verbraucherschutzorganisationen bekommen die mir vorschreiben wie ich meine App anzubieten habe,

Wer die App benutzt sollte sich im klaren sein das er hier mit einer Firma mit Sitz in den USA zu tun hat.
 
zoz schrieb:
Was ein Nonsense. WhatsApp hat keine Niederlassung in Deutschland oder Europa. Das die Deutschen Verbraucherschütze einer amerikanischen Firma ohne Verbindungen nach Europa vorschreiben wollen was sie zu tun haben ist lachhaft.

Rechtlich gesehen ist es relevant, dass Whatsapp und die Internetseite in Deutscher Sprache angeboten wird und sich das Angebot klar an Deutsche richtet.
Wäre Whatsapp komplett englisch, hätten sie das Problem nicht.

https://twomediabirds.com/2014/06/03/lg-berlin-whatsapp-agb-in-englischer-sprache-unzureichend/
Da gab es 2014 schon ein Urteil
 
Zuletzt bearbeitet: (.)
zoz schrieb:
Was ein Nonsense. WhatsApp hat keine Niederlassung in Deutschland oder Europa. Das die Deutschen Verbraucherschütze einer amerikanischen Firma ohne Verbindungen nach Europa vorschreiben wollen was sie zu tun haben ist lachhaft.

Aber WhatsApp hat Umsatz in Deutschland gemacht.

Und was ist das überhaupt für ne Argumentation?
So dürfte auch jeder chinesische Hersteller giftiges Spielzeug hier verscherbeln, weil ja der Firmensitz in China liegt.
 
zoz schrieb:
Was ein Nonsense. WhatsApp hat keine Niederlassung in Deutschland oder Europa.
Der einzige Nonsense ist deine Logik! Was hat denn der Firmensitz damit zu tun? Ein Land hat Gesetze und die muss jede Firma einhalten, wenn sie dort Geschäfte machen will. Ob nun die deutsche AGB das Nutzungsverhalten groß ändern wird, spielt keine Rolle - das wage ich auch stark zu bezeifeln. Trotzdem kann man nicht vorraussetzen, dass jeder englische AGB versteht und das 'darf' er halt nun mal. Welchen Sinn hätte die Publikation denn dann überhaupt?

Aber ich nehme an, du lernst auch schon fleißig Chinesisch - nach deiner Logik, gibts nämlich 80% der Bedienungsanleitungen dann auch nur noch in dieser Sprache. Wo kämen wir denn hin, wollten wir den Chinesen vorschreiben, in welcher Sprache eine BA verfasst sein muss ... :rolleyes:
 
interessiert FB doch nicht da die Daten schon zu Geld gemacht worden sind und vorliegen und meldet sich einer ab? Leider nicht :freak:
 
In den AGBs darf sowieso nur das stehen was nicht zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden kann!

Ich finde es richtig und gut, dass man international agierende Konzerne angehalten werden sich ans deutsche recht zu halten!
 
cor1 schrieb:
Wird auch auf Deutsch weiterhin intransparent bleiben und von den meisten Nutzern nicht gelesen werden. Das grösste Problem bleibt doch die schiere Grösse solcher AGBs.

Vernünftiger wäre, wenn bei der Registrierung von Whatsapp die kritischen AGB-Punkte (überprüft vom Verbraucherschutz) dem User verständlich angezeigt werden müssten.

Vertrau mir, Ich wär der Erste der dieses Dokument Lesen würde ;)
Ich Besitze weder FB noch WA oder Instagram!

Und durch das Lesen dieser AGB hätte ich einen Vorteil ggü. den Nutzern, könnte denen nochmehr auf den Leihm gehen was sie da so tun, könnte dazu Beitragen Leute davon abzuhalten einen Solchen Messenger zu Nutzen UND wäre in meiner Kritischen Einstellung ggü. dieses Unternehmens nichtnur Bestätigt, sondern Bekräftigt ;)


Also! Als her mit den AGB's =)
 
Bright0001 schrieb:
Aber WhatsApp hat Umsatz in Deutschland gemacht.

Das will ich mal stark bezweifeln das da auch nur 1€ über deutsche Konten läuft.
WhatsApp hat es bis heute nicht geschafft auf ihrer Webseite ihr Impressum mit Firmensitz und Co zu hinterlegen was ja auch Pflicht ist, da werden die Hansel dort doch jetzt nicht noch wegen uns deutschen einen etliche Seitenlangen Text übersetzen lassen.
Teile voll und ganz "zoz" Meinung, der Ami ist dem Fall unantastbar. Der (Sau)-Laden hat nicht das geringste mit DE oder der EU zu tun. Der Laden verkauft bei uns absolut nichts aktiv. Wenn sich eben ein deutscher auf deren Server dort hin verirrt, selbst schuld!
 
zoz schrieb:
Was ein Nonsense. WhatsApp hat keine Niederlassung in Deutschland oder Europa. Das die Deutschen Verbraucherschütze einer amerikanischen Firma ohne Verbindungen nach Europa vorschreiben wollen was sie zu tun haben ist lachhaft.

Als Firma mit sitz in Deutschland will ich auch keine Post von amerikanischen Verbraucherschutzorganisationen bekommen die mir vorschreiben wie ich meine App anzubieten habe,

Wer die App benutzt sollte sich im klaren sein das er hier mit einer Firma mit Sitz in den USA zu tun hat.

Na, dann wird Dir TTIP ja wunderbar gefallen ;)
Aber mal ernsthaft ohne nur gegen Deine (zugegebenerweise seltsame) Meinung zu meckern: Wenn Deine Idee umgesetzt würde, würde eifnach jede Firma die in Deutschland was verkaufen will ihren Sitz ins Ausland versetzen, weil sie dann keine Regressansprüche mehr erfüllen müßte. Im Übrigen, warum sollte nach dieser Logik eigentlich VW in den USA Schadensersatz leisten?

@über mir:
Teile voll und ganz "zoz" Meinung, der Ami ist dem Fall unantastbar. Der (Sau)-Laden hat nicht das geringste mit DE oder der EU zu tun. Der Laden verkauft bei uns absolut nichts aktiv. Wenn sich eben ein deutscher auf deren Server dort hin verirrt, selbst schuld!
https://www.computerbase.de/2016-05...roht-rekordstrafe-von-rund-3-milliarden-euro/
 
So ist das mit der Globalisierung. Streitereien an allen Ecken und Enden :p
Würde mich aber schon interessieren, wie deutsche Gerichte Zuwiderhandlungen von amerikanischen Firmen ahnden wollen.

So dürfte auch jeder chinesische Hersteller giftiges Spielzeug hier verscherbeln, weil ja der Firmensitz in China liegt.

Dafür haben wir den Zoll.
 
bin der gleichen Meinung wie zoz & tobi14
 
Es ist zwar schön, das eine deutsche AGB verlangt wird, aber ...

- die Mehrheit klickt ohne zu lesen auf Akzeptieren
- jene die die AGB gelesen haben wissen halt etwas mehr

Letztere entscheiden dann zwischen AGB akzeptieren oder ablehnen. Macht man letzteres, benutzt man kein WhatsApp, da Ablehnen der AGB die Nutzung ausschließt. (ist ja in jedem Anwendungsfall das gleiche Szenario).

Ergo hat man mitunter etwas Zeit verschwendet und sucht sich eine Alternative, die dann nicht soweit verbreitet ist und deswegen auch außen vor ist. Letztlich schluckt man seinen "Stolz" dann doch runter und nimmt doch WhatsApp.
 
Zuletzt bearbeitet:
Forum-Fraggle schrieb:
Im Übrigen, warum sollte nach dieser Logik eigentlich VW in den USA Schadensersatz leisten?

Weil VW aktiv Produkte dort verkauft oder es hoch offiziell auch Volkswagen of America gibt etc, etc ....
Noch mal, Whatsapp hat mit DE Null am Hut!

Und was hier in der News fehlt ... Trommelwirbel ... Whatsapp wurde bereits 2014 dazu verdonnert es zu ändern, da haben aber damals einem schon den Stinkefinger gezeigt. Diese News hier bezieht sich auf die Revision und auch diese ist wieder anders als hier in der News steht anfechtbar! Aussitzen und weiter machen wie bisher so wird laufen!
 
Das Kleingedruckte lesen viele Zwangsmitteiler auch nicht auf deutsch, und wenn es dann mal ernst wird kommt das große Heulen...
 
zoz schrieb:
Was ein Nonsense. WhatsApp hat keine Niederlassung in Deutschland oder Europa. Das die Deutschen Verbraucherschütze einer amerikanischen Firma ohne Verbindungen nach Europa vorschreiben wollen was sie zu tun haben ist lachhaft.

Als Firma mit sitz in Deutschland will ich auch keine Post von amerikanischen Verbraucherschutzorganisationen bekommen die mir vorschreiben wie ich meine App anzubieten habe,

Wer die App benutzt sollte sich im klaren sein das er hier mit einer Firma mit Sitz in den USA zu tun hat.

Meine Vorredner haben dich ja schon darauf hingewiesen.
Zudem kommt noch: Wir leben in Deutschland und somit muss jedes Angeobt für deutsche auch in deutsch sein.
Andernfalls sowas wie "Geo-Blocking".
 
WA bietet auch für den deutschen Markt an (sonst müsste der Hinweis kommen, dass es nicht für Deutschland gedacht sei und blockiert würde, kennt man auch von einigen ausländischen Youtube-Videos (meine nicht die sch**ß GEMA)) und deswegen müssen die sich auch an deutsche Gesetze halten. Wenn man ein Produkt in den USA anbietet bzw. dorthin verkauft, muss man auch sich nach deren Gesetze (insbesonders Produkthaftung) richten.

Was aber kaum erwähnt wird: Fast jeder WA-Benutzer verstößt gegen geltendes Recht bezüglich Datenschutz, denn er müsste von jedem Kontakt in seiner Kontaktliste eine Erlaubnis bekommen, dass die privaten Daten (dazu zählt auch eine Telefonnummer, die nicht im Telefonbuch steht und auch nicht öffentlich genannt wird) weitergereicht werden (hier: alle Kontaktdaten werden an WA gesendet zwecks Überprüfung auf vorhandene WA-Konten der Kontakte).
 
tobi14 schrieb:
Und was hier in der News fehlt ... Trommelwirbel ... Whatsapp wurde bereits 2014 dazu verdonnert es zu ändern, da haben aber damals einem schon den Stinkefinger gezeigt. Diese News hier bezieht sich auf die Revision und auch diese ist wieder anders als hier in der News steht anfechtbar! Aussitzen und weiter machen wie bisher so wird laufen!
Also wenn schon, dann die Geschichte auch ganz erzählen.

2014 wurde WhatsApp in einem Versäumnisurteil dazu verurteilt die AGB ins Deutsche zu übersetzen. Gegen dieses Urteil hat WhatsApp Einspruch erhoben, was zur Folge hatte, dass das Landgericht Teile des Urteils wieder aufhob - nämlich den Teil der deutschen Übersetzung. Laut Auffassung des Landgerichts war die vzbv nicht klagebefugt.
Gegen dieses Urteil wiederum hat die vzbv Berufung eingelegt - erfolgreich. Denn das führte jetzt zur erneuten Verurteilung durch das Berliner Kammergericht.

WhatsApp muss die AGB ins Deutsche übersetzen lassen, eine Revision wurde nämlich nicht zugelassen. Einzig verbliebene Möglichkeit für WhatsApp den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, ist eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Einzig wenn Karlsruhe entscheidet, die Möglichkeit zur Revision hätte zugelassen werden müssen, geht das Spiel weiter. Der BGH prüft aber nicht den Inhalt des Berliner Urteils sondern nur ob das Verweigern der Revision rechtens war.

Im Durchschnitt lässt sich der BGH zwischen sechs und 18 Monaten Zeit über die Nichtzulassungsklage zu entscheiden, wobei nur ca 20% aller Nichtzulassungsklagen erfolgreich sein.
 
icetom schrieb:
Rechtlich gesehen ist es relevant, dass Whatsapp und die Internetseite in Deutscher Sprache angeboten wird und sich das Angebot klar an Deutsche richtet.
Wäre Whatsapp komplett englisch, hätten sie das Problem nicht.

https://twomediabirds.com/2014/06/03/lg-berlin-whatsapp-agb-in-englischer-sprache-unzureichend/
Da gab es 2014 schon ein Urteil

Was deutsche Gerichte da urteilen würde mir als Unternehmen mit Sitz in den USA vollkommen am Allerwertesten vorbeigehen. "Deutsch" als Sprache gibt es nicht nur in Deutschland. Allein in den USA gibt es über eine Millionen Menschen die Deutsch als Erst- oder Zweitsprache beherschen: https://en.wikipedia.org/wiki/German_language_in_the_United_States

Oder denk mal an Spanisch. Da gibt es über 60 Millionen Erst- und Zweitsprachler in den USA. Das sind mehr Einwohner als Spanien hat! Von der angebotenen Sprache auf den Kundenkreis zu schlißen ist schlicht falsch.

Bright0001 schrieb:
Aber WhatsApp hat Umsatz in Deutschland gemacht.

Und was ist das überhaupt für ne Argumentation?
So dürfte auch jeder chinesische Hersteller giftiges Spielzeug hier verscherbeln, weil ja der Firmensitz in China liegt.

Nö. Wenn ich in DE aktiv meine Produkte anbieten will dann muss ich mich eben an die örtlichen Gesetze halten. Aber in diesem Fall ist es doch andersrum. Deutsche Endanwender wollen etwas von einer Firma in den USA.

Luthredon schrieb:
Der einzige Nonsense ist deine Logik! Was hat denn der Firmensitz damit zu tun? Ein Land hat Gesetze und die muss jede Firma einhalten, wenn sie dort Geschäfte machen will. Ob nun die deutsche AGB das Nutzungsverhalten groß ändern wird, spielt keine Rolle - das wage ich auch stark zu bezeifeln. Trotzdem kann man nicht vorraussetzen, dass jeder englische AGB versteht und das 'darf' er halt nun mal. Welchen Sinn hätte die Publikation denn dann überhaupt?

Aber ich nehme an, du lernst auch schon fleißig Chinesisch - nach deiner Logik, gibts nämlich 80% der Bedienungsanleitungen dann auch nur noch in dieser Sprache. Wo kämen wir denn hin, wollten wir den Chinesen vorschreiben, in welcher Sprache eine BA verfasst sein muss ... :rolleyes:

Siehe oben. Niemand zwingt dich Verträge mit Firmen, deren Sitz in den USA oder China ist, abzuschließen.

WA bietet auch für den deutschen Markt an (sonst müsste der Hinweis kommen, dass es nicht für Deutschland gedacht sei und blockiert würde, kennt man auch von einigen ausländischen Youtube-Videos (meine nicht die sch**ß GEMA)) und deswegen müssen die sich auch an deutsche Gesetze halten. Wenn man ein Produkt in den USA anbietet bzw. dorthin verkauft, muss man auch sich nach deren Gesetze (insbesonders Produkthaftung) richten.

Wir reden hier von einem digitalen Produkt. Zufällig arbeite ich für ein Unternehmen mit Sitz in DE das eine Webapplikation anbietet für Firmen aus aller Welt. Der Großteil unserer Kunden kommen aus den USA. Wenn die mit uns einen Vertrag machen dann haben wir mit amerikanischen Gesetzen, Behörden etc. überhaupt GAR NICHTS am Hut.

Umgekehrt sollte es genau so sein.

Kurz: die Verbraucherzentralen und Gerichte spielen sich hier als Wichtigtuer auf. WhatsApp hat (anders als z.B. Facebook) keinen Sitz in Deutschland/Europa und ist daher schlicht und einfach nur in den USA rechtlich angreifbar.
 
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