Vodafone hat 100 EUR berechnet

kavuch

Cadet 4th Year
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Okt. 2014
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Hallo.

Eine Bekannte bat mich, mich um ihren PC zu kümmern. Dabei musste ich u.a. das TV-Kabel einstecken.
Als ich weg war, ist ihr aufgefallen, dass ihr Internet verschwunden ist (Kabel über Vodafone). Am Telefon konnte ich ihr leider nicht weiterhelfen, sodass sie bei Vodafone anrief und Techniker kommen musste. Dieser stellte fest, dass der Stecker am TV-Kabel verbogen war.
Viel mir zwar schwer, das zu glauben, da ich da vorsichtig dran war, aber etwas anderes bleibt mir nicht übrig.

Am Ende des Monats erhielt sie eine Rechnung in Höhe von 100 EUR für seinen Besuch.

Wie oft habe auch ich früher Techniker (unterschiedlicher Firmen) zu mir kommen lassen. Noch nie musste ich dafür zahlen...
Ist es gängige Praxis, dafür Geld zu verlangen?
Meine Bekannte wurde nicht "gewarnt", dass sein Besuch Geld kosten würde.

Vielen Dank!
 
Ja, ist gängige Praxis.

Steht jedenfalls meistens im Kleingedruckten. Liegt ein Problem durch Eigenverschulden vor, dann zahlt der Kunde.
 
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kavuch schrieb:
Ist es gängige Praxis, dafür Geld zu verlangen?
Meine Bekannte wurde nicht "gewarnt", dass sein Besuch Geld kosten würde.

Vielen Dank!

Arbeitest du kostenlos ?
Natürlich muss die Arbeit in Rechnung gestellt werden...
Handelt es sich um Eigenverschulden trägt man hat die Kosten!

Aber der Kunde muss vorher darüber auch informiert werden
Kleingedruckt halte ich persönlich für zu schwammig
 
Ich meinte mit Kleingedruckten die AGBs. Und in meinem Vertrag mit dem Provider ist das ein ganz schöner Buchstabensalat, unübersichtlich und zum Teil auch unverständlich. Und verdammt kleingedruckt.

Aber egal, steht jedenfalls drin mit den Kosten.
 
Ach noch was:
@TE
Am Telefon sagt VFKD eigentlich immer, wenn es nicht an ihnen liegt, dass der Techniker 99,95 kostet.
Wurde ihr das auch gesagt?
Falls nicht, könnte man versuchen über Kulanz das Geld gutgeschrieben zu bekommen.
 
Die Leistung wurde in Anspruch genommen und wäre wohl auch dann beauftragt worden, hätte man um die 99,95€ deutlicher gewusst.

Daher sollte hier meiner Ansicht nach gezahlt werden.
 
Klar muss der Techniker bezahlt werden, da er aber über die monatlichen Beiträge querfinanziert wird ist diese zusätzliche Einnahmequelle halt nur Mittel zur Gewinnmaximierung.

Ich zahle ja auch nicht die Hotline extra weil ich anrufe statt eine Änderung im online Portal zu machen ...
 
Wennste ne gute Privat Haftpflicht hast, die auch Gefälligkeitsschäden mit abdeckt, dann den Schaden deiner PH melden.
 
wegen 100€ einen Schaden seiner Haftpflicht melden? großartige idee :D
 
Wieso nicht? Dafür sind die Versicherungen immerhin da.

Ich habe auch einen Schaden bei mir zu Hause verursacht und dies ließ mit 60€ über die private Haftpflicht laufen. Anstandslos akzeptiert worden.
 
Ich bin zwar kein Jurist aber wenn nicht vorher klar am Telefon auf die mögliche kosten hingewiesen worden ist, muss man doch nicht zahlen ?

Hatte mal ein Fall das der Techniker kommen musste und die Telekom dafür Geld wollte habe mich dann bei denen gemeldet das Geld wurde mir dann wieder gutgeschrieben.
 
In den AGB kann viel Stehen ob das Rechtlich in Ordnung ist und vor Gericht bestand hat ist wieder eine andere Sache.
 
Dann geh doch vor Gericht wegen den 100€

Sachen die am Teleon gesagt wurden sind auch schwer zu beweisen.

Ich finde es schon in Ordnug wenn man was kaputt macht da man dann den Techniker bezahlen muss.

Im Endeffekt hat man das halt davon wenn Laien irgendwo rumfpuschen.

Es ändert ja nichts, den Techniker hätte sie auch ja so oder so gebraucht.
 
Auch wenn das Profis besser können, lässt sich einem Laien schwerlich vorwerfen, das Kabel selbst einzustecken. Ist mir neulich genauso passiert; Kabel verbogen. Würde mich nicht wundern, wenn da ein Serienfehler ist und das Ding nicht ordentlich in der Mitte steht; lässt sich natürlich leicht in Ordnung bringen, aber erst mal drauf kommen.

Wie dem auch sei; mir fällt nur eine Parallele aus dem Kaufrecht ein:
Wer die Gewährleistung in Anspruch nimmt, trägt dafür prinzipiell keine Kosten. Stellt sich im Nachhinein jedoch eine unberechtigte Inanspruchnahme heraus, ist eine Ersatzfähigkeit denkbar (nicht gesichert), wenn der Verbraucher mindestens fahrlässig (oder gar grob fahrlässig? wie gesagt, nicht gesichert) verkannt hat, selbst für das wie auch immer gelagerte Problem verantwortlich zu sein.

Spontan habe ich keine Meinung dazu, mit welchem Ergebnis man den geschilderten Fall unter die Parallele subsumieren sollte.
 
Also mir sagt mein gesunder Menschenverstand, dass es in Ordnung ist, die 100,- € Pauschale zu berechnen.

Stell dir mal vor, du hättest ein kleines Handwerksunternehmen und jemand verpfuscht irgendwo was.
Du fährst raus, findest den Fehler und derjenige will dir dann deine Arbeit und Kosten nicht bezahlen.

Wie würdest du das finden?

Nichts anderes ist es hier auch.
Auch wenn das Unternehmen größer ist.
 
Jeder Provider rechnet das mit dem Kunden ab. Kein Provider ist für die Fehler der Kunden zuständig. Wenn der Fehler aufgrund unsachgemäßer Verkabelung / Handhabung der Hardware usw. auftritt, dann berechnet der Provider dies.
 
@Jardel
Unabhängig davon, ob vllt nur Missverständnisse zwischen uns bestehen, meinst du also, dass der Andersdenkenden Menschenverstand nicht gesund wäre?

Wenn jemand fahrlässig seine Verantwortlichkeit verkennt, ist ein Ersatzanspruch gegen ihn ja denkbar. Wenn man die Parallele zum Kaufrecht überhaupt ziehen möchte. In diesem geht es auch umgekehrt darum, Verbraucher nicht mittels Angst von möglicherweise berechtigten Gewährleistungsinanspruchnahmen abzuhalten.

Wie gesagt, ich möchte mich hier gar nicht mal spontan festlegen, wie ich die Verantwortlichkeiten sehe.

@Blubbs
Möglicherweise ist eine unsachgemäße Handhabung zu verneinen. Vllt sollten sich Stecker für den Endverbraucher nicht so leicht verbiegen lassen. Ja, ich weiß, diese Technik hat schon viele viele Jahre auf dem Buckel. Nur ein Gedanke.
 
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