Naja das die Drosselung auch immer so stark ist regt mich auf. Von 50Mbit auf 384kbit. das is 130x langsamer. Flat limits bei mobile verträgen sind ja noch OK, aber dann nach dem Limit maximal ne Drosselung um das 20x. dh. 50Mbit -> 2,5Mbit, 22Mbit -> 1,1Mbit, 7,2 aka UMTS -> 384kbit (momentan wird bei UMTS auf 64kbit aka ISDN speed gedrosselt, wobei ne normale Mail dann schon ~10sec dauert)
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News Vodafone nennt Preise für LTE-Nutzung
- Ersteller Patrick
- Erstellt am
- Zur News: Vodafone nennt Preise für LTE-Nutzung
Bio-Apfel schrieb:Ich finde, jegliche drosselung sollte den providern per gesetz verboten werden. Zumindest erstmal für menschen, die bisher gar keine breitbandanbindung hatten.
Alles andere wäre sonst wie: immernoch keine breitbandverbindung.
Solch einen Blödsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen!
Aber stimmt schon Internetflatrates sind praktisch wie sauber Trinkwasser...
Noch nicht einmal 10% aller Internutzer kommen im Monate über 10Gig Traffic
Hier mal ein Beispiel das laute Heise.de wohl für die meisten Non Computerbase Junkies gilt:
Täglich 3h surfen + e-Mails schreiben macht ca. 135 MB
200 MP3 Songs auf 10 CDs gebrannt macht ca. 600 MB
Über 8h mit Bekannten online spielen macht ca. 120 MB
2 Filme pro Monat anschauen macht ca. 2.048 MB
Das alles macht zusammen gerade mal 2.903 MB!
Dann könnte man jetzt noch im Jahr 2010 Internet Telefonie, T-Online Entertainment usw. angeben, allerdings zählt so etwas nicht in den Traffic.
Und falls es wirklich ein solches Gesetz mal geben sollte, was werden die Provider dann als Erstes machen(?):Bio-Apfel schrieb:Ich finde, jegliche drosselung sollte den providern per gesetz verboten werden.
Die Flatrate-Tarife wieder abschaffen und zu Volumentarifen zurückkehren!
Info:
In den USA haben die meisten Mobilfunkanbieter die Datenflatrates bereits wieder abgeschafft und sind zu Volumentarifen zurückkehrt.
Das klingt für mich wie: "Ich will alles was ich bislang verpasst habe nachholen".Bio-Apfel schrieb:Zumindest erstmal für menschen, die bisher gar keine breitbandanbindung hatten.
Zuletzt bearbeitet:
Matthias-AMD schrieb:http://www.turbo-surfen.de/lte/standort
Hier könnt hier überprüfen ob euer Standort ausgebaut wird.
Der Funkmast über den ich zur Zeit ein Mittelmäßig Starkes EDGE Signal bekomme ist dabei.
Aber die Preise für die Flats sind trotz Volumenbegrenzung teuer.
Hoffe da tut sich noch was mit den Preisen und dem Volumen
Weiß jemand für wieviele kilometer so nen mast reicht? Weil bei uns wird in der stadt anscheined angefangen ein mast zu bauen (26.000einwohner) Wohne auf nem Dorf luftlinie ca 4km entfernt. Reicht das dann noch zu mir?
4 km Entfernung zwischen Mobilfunkmast und Endgerät ist normalerweise kein Problem. Höchstens falls die Funkstrecke total verbaut wäre – z.B. durch Hochhäuser – wäre das ein Problem.
Bäume sind bei 800 MHz noch kein großes Hindernis für die Funkwellen.
Bäume sind bei 800 MHz noch kein großes Hindernis für die Funkwellen.
king0r schrieb:Wenn das ausgebaut wird, kann man dann auch endlich im Dorf UMTS Fullspeed empfangen oder ist der Ausbau wirklich nur rein auf LTE bezogen?
Weiss dazu keiner was?
surfix
Commodore
- Registriert
- Aug. 2006
- Beiträge
- 4.911
Schaut mal hier vorbei: http://www.t-home.de/CMS-PK;sid=XLx...eywordPath=katalog/surfen/komplettpakete/funk
nennt sich call and surf via funk. Leider hone preis angaben.
Und für alle die es genauer wissen wollen:
nennt sich call and surf via funk. Leider hone preis angaben.
Und für alle die es genauer wissen wollen:
FRAGE 1 (geteilt.de): Einige Bundesländer haben nur wenige Gemeinden der einzelnen Prioritätsstufen gemeldet. Gleichwohl gibt es nach unserer Kenntnis auch in diesen Ländem (z.B. in Nordrhein-Westfalen) viele unterversorgte Kommunen. Hat die BNetzA Kenntnis darüber, warum es so unterschiedliche Verfahren der Meldung gab? Besteht für die unterversorgten Gemeinden, die nicht gemeldet wurden, trotzdem eine Verpflichtung zum Ausbau, bzw. kann diese nachträglich erteilt werden?
ANTWORT 1 (BNetzA): Die Bundesländer haben in Ihrer Verantwortung zur Identifizierung der mit Breitband unversorgten bzw. unterversorgten sogenannten "weißen Flecken" Listen erstellt, aus denen sich die zu versorgenden Städte und Gemeinden ergeben. Die Listen basieren auf der Grundlage des seit Juni 2009 aktualisierten Breitbandatlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Daneben konnten die Länder Gebiete mit tatsächlicher Unterversorgung aufgrund eigener Erhebungen benennen. Die Listen der zu versorgenden Städte und Gemeinden sind abschließend, d.h. es werden Städte und Gemeinden weder hinzugefügt noch gestrichen. Neben dieser besonderen Versorgungsverpflichtung für die Frequenzen der sogenannten "Digitalen Dividende" ist ein Frequenzzuteilungsinhaber verpflichtet, einen Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 50 Prozent ab dem 1. Januar 2016 zu erreichen.
FRAGE 2 (geteilt.de): Durch einige Bundesländer wurden explizit Ortsteile benannt. Sind diese für den Vollzug der Vergaberegeln relevant oder beziehen sich die Verpflichtungen jeweils auf das ganze Gemeindegebiet?
ANTWORT 2 (BNetzA): Der Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, mindestens 90 Prozent der Bevölkerung in den benannten Kommunen eines jeweiligen Landes zu erreichen. Der Versorgungsgrad bezieht sich auf das jeweilige Bundesland.
FRAGE 3 (geteilt.de): Die Vergaberegeln sehen eine Anrechnung der Versorgung mit alternativen Technologien bzw. durch andere Anbieter auf die Ausbauverpflichtung vor. Was ist in diesem Zusammenhang als gleich- oder höherwertig zu verstehen? Den Frequenzzuteilungsinhabern ist es bekanntlich freigestellt, mit welchen Technologien sie die Frequenzen nutzen (HSPA, UMTS, LTE ...). Alle Technologien haben unterschiedliche Spitzendatenraten. Bezieht sich die genannte Aussage auf eine bestimmte Basisdatenrate? Wie ist diese ggf. definiert? Inwiefern ist die Anrechnung zudem räumlich zu verstehen? Besteht die Anrechnungsmöglichkeit nur, wenn die Gemeinde vollständig alternativ versorgt ist? Oder genügt hierfür eine teilweise Versorgung? Wie plant die Bundesnetzagentur, die Angaben zu prüfen?
ANTWORT 3 (BNetzA): Nach der Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur wird im Rahmen der Versorgung mit Breitband auch zu berücksichtigen sein, dass eine Anbindung der Bevölkerung technologieneutral zu betrachten ist, so dass eine Gemeinde auch als versorgt gilt, wenn beispielsweise eine andere Breitbandanbindung der Einwohner — wie beispielsweise mit DSL, Kabel oder Funk — erfolgt. Daneben begrüßt die Bundesnetzagentur Bestrebungen, eine Versorgung der Bevölkerung auch mit satellitengestützten Technologien zu realisieren. Eine Übertragungsrate ist nicht festgelegt. Eine Mindestdatenübertragungsrate erscheint im Verbraucherinteresse zwar als sinnvoll, die Auferlegung einer solchen Verpflichtung ist telekommunikationsrechtlich jedoch nicht vorgesehen. Übertragungsraten sind von verschiedenen technischen Faktoren abhängig und können daher nicht ohne Weiteres vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz geht vielmehr davon aus, dass die Bereitstellung von hohen Datenraten nachfragegerecht erfolgt, es sei denn, dass bestimmte Qualitätsmerkmale im Sinne einer Universaldienstverpflichtung vorgegeben werden. Die Bundesnetzagentur geht jedoch davon aus, dass allen Teilnehmern an der Auktion die Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung bekannt sind und diese unterstützen. Dort wird Folgendes ausgeführt: "Funk- und Satellitenverbindungen ... sind die Grundlage für die kurzfristige Bereitstellung einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Darunter versteht man derzeit Übertragungsraten von mindestens 1 MBit/s." Die Bundesländer haben in den Listen die mit Breitband unversorgten bzw unterversorgten Städte und Gemeinden identifiziert, die es zu versorgen gilt. Von daher erfolgt eine Anrechnung nur insoweit wie eine Versorgung mit gleichwertigen bzw. höherwertigen Breitbandlösungen erreicht ist. Informationen über die versorgten bzw. unterversorgten Gebiete können dem Breitbandatlas entnommen werden. Dieser soll in Zukunft detailliertere Informationen enthalten und fortlaufend aktualisiert werden. Die Bundesnetzagentur wird die Versorgungsverpflichtung anhand noch zu bestimmender Parameter überprüfen. Diese Parameter werden nachträglich unter Berücksichtigung der eingesetzten Technik festgelegt.
FRAGE 4 (geteilt.de): Verpflichten die Vergaberegeln die Frequenzzuteilungsinhaber zu einem ausschließlichen Ausbau in den jeweiligen Prioritätsstufen oder können beim Ausbau höherer Stufen quasi nebenbei auch Gebiete in niedrigeren Stufen "mitversorgt" werden? Also kann eine Sendeanlage am Rand einer Großstadt auch vor der vollständigen Versorgung höherer Stufen betrieben werden, wenn damit Gemeinden in höheren Stufen mitversorgt werden?
ANTWORT 4 (BNetzA): Die Präsidentenkammer hat in der Begründung zu Bestimmung IV.4.5 der Entscheidung BK 1a-09/002 vom 12. Oktober 2009 Folgendes ausgeführt: "Im Rahmen der Festlegung dieser Verpflichtung wurde seitens der Länder berücksichtigt, dass auch bei der Festlegung der prioritären Versorgung dieser Gebiete es den jeweiligen Frequenzzuteilungsinhabern im Rahmen ihrer geschäftlichen Planung grundsätzlich ermöglicht werden soll, in mehreren Prioritätsstufen Netzinfrastrukturen in gewissem Umfang gleichzeitig aufzubauen. Diese Möglichkeit steht in Abhängigkeit vom Fortschritt des Netzaufbaus in den zunächst vorrangig zu versorgenden Städten und Gemeinden (vorhergehende Prioritätstufen). Im Einzelnen kann daher der Beginn des Netzausbaus von einer Prioritätsstufe in die darauf folgende Prioritätsstufe in einem Bundesland erst erfolgen, wenn mindestens 90 Prozent der Bevölkerung der von diesem Bundesland benannten Städte und Gemeinden in der jeweiligen Prioritätsstufe versorgt sind. Mit einer derartigen Auflage einer prioritären Nutzung der Frequenzen verbunden mit einer gestuften "Freigabe" des Spektrums soll erreicht werden, dass eine Versorgung bisher nicht versorgter Gebiete in allen Bundesländern schnellstmöglich erfolgt. Den Frequenzzuteilungsinhabern wird damit auferlegt, vor einer freizügigen Nutzungsmöglichkeit dieser Frequenzen die oben genannte Auflage zu erfüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der Auflagenerfüllung unschädlich ist, wenn durch im ländlichen Raum befindliche Sendestationen (etwa in Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern in der Prioritätsstufe 1) quasi als Nebeneffekt auch eine Breitbandverfügbarkeit in darüber liegenden Kategorien erreicht wird. Eine derartige Verpflichtung ist vor diesem Hintergrund geeignet auch dafür Sorge zu tragen, dass die Zuteilungsinhaber diese Verpflichtung auch schnellstmöglich umsetzten werden. Dementsprechend haben sich auch bereits im Vorfeld dieser Entscheidung potentielle Bieter bereit erklärt, eine entsprechende Selbstverpflichtung abgeben zu wollen. Eine darüber hinaus gehende weitere Auflage im Sinne einer Absicherung der tatsächlichen Nutzung der Frequenzen erscheint daher nicht geboten."
FRAGE 5 (geteilt.de): In den Listen der Städte und Gemeinden sind -wie bereits erwähnt- auch eine Reihe enthalten, die bereits alternativ versorgt sind. Wie will die Bundesnetzagentur sicherstellen, dass in den angestrebten 90 Prozent gerade die unterversorgten Kommunen enthalten sind? Kennt die Bundesnetzagentur diese Kommunen bzw. Ortsteile im Detail?
ANTWORT 5 (BNetzA): Die Länder haben im Rahmen der Beteiligung gemäß Nebenbestimmung 36 zur Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung Listen mit unterversorgten Gemeinden und Städten vorgelegt. Diese Listen sind als Beilage Bestandteil der Entscheidung der Präsidentenkammer BK 1a-09/002 vom 12. Oktober 2009. Diese werden auch Bestandteil der noch zu erteilenden Frequenznutzungsrechte.
FRAGE 6 (geteilt.de): Durch einige Bundesländer wurden keine Kommunen in den Prioritätsstufen 2 bis 4 genannt. Haben die Frequenzzuteilungsinhaber in diesen Bundesländern ihre Ausbauverpflichtung mit der Versorgung der wenigen in Stufe 1 enthaltenen Gemeinden vollständig erfüllt und können fortan die Frequenzen nach eigenen Vorstellungen einsetzen?
ANTWORT 6 (BNetzA): Nach der Präsidentenkammerentscheidung BK 1a-09/002 vom 12. Oktober 2009 gilt unbeschadet der besonderen Versorgungsverpflichtung die Verpflichtung, bei der Frequenznutzung im Bereich 800 MHz einen Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 50 Prozent ab dem 01. Januar 2016 zu erreichen. Mit einer derartigen Auflage einer prioritären Nutzung der Frequenzen verbunden mit einer gestuften "Freigabe" des Spektrums soll erreicht werden, dass eine Versorgung bisher nicht versorgter Gebiete in allen Bundesländern schnellstmöglich erfolgt. Den Frequenzzuteilungsinhabern wird damit auferlegt, vor einer freizügigen Nutzungsmöglichkeit dieser Frequenzen die oben genannte Auflage zu erfüllen. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Netzaufau kontinuierlich im gesamten Zuteilungsgebiet fortgesetzt wird. Die Frequenzzuteilungsinhaber können nach Erfüllung der besonderen Versorgungsverpflichtung für den Frequenzbereich 800 MHz diese Frequenzen grundsätzlich freizügig nutzen.
FRAGE 7 (geteilt.de): Sind die Länder Berlin, Hamburg und Bremen von der Ausbauverpflichtung ausgenommen? Können die Frequenznutzungsinhaber in diesen Ländern sofort nach der Zuteilung die Frequenzen nach eigenen Vorstellungen nutzen oder gilt die Ausbauverpflichtung vielmehr für das gesamte Bundesgebiet?
ANTWORT 7 (BNetzA): Die Entscheidung der Präsidentekammer BK 1a-09/002 vom 12. Oktober 2009 nimmt das Gebiet keines Bundeslands von der besonderen Versorgungsverpflichtung aus. Die besondere Versorgungsverpflichtung gilt damit im gesamten Bundesgebiet. Sie kann jedoch nur in den Ländern Wirkung entfalten, die von ihrem Beteiligungsrecht nach Nebenbestimmung 36 der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung Gebrauch gemacht und Städte und Gemeinden als unversorgt oder unterversorgt benannt haben. Wie bereits zu Frage 6 ausgeführt, gilt unbeschadet der besonderen Versorungsverpflichtung die Verpflichtung, bei der Frequenznutzung im Bereich 800 MHz einen Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 50 Prozent ab dem 01. Januar 2016 zu erreichen.
FRAGE 1 (BKT): Ab wann gilt die Versorgungsauflage für ein Versorgungsgebiet als erfüllt? Wenn das Funknetz betriebsbereit erstell ist, oder wenn das Funknetz im Betrieb ist und alle Kundenanfragen im Versorgungsgebiet erfüllen kann?
ANTWORT 1 (BNetzA): Der Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, mindestens 90 Prozent der Bevölkerung in den benannten Kommunen eines jeweiligen Landes zu erreichen. Der Versorgungsgrad bezieht sich ausdrücklich auf das jeweilige Bundesland (Bestimmung IV.4.5, Absatz 1, Satz 2). Ausreichend in telekommunikationsrechtlicher Hinsicht ist die Inbetriebnahme eines Netzes, in das sich Endgeräte einbuchen können. Wann der kommerzielle Start erfolgt, hängt erfahrungsgemäß oft vom vorhandensein marktreifer Endgeräte ab. Ob diese Marktreife besteht, wird der Einschätzung der Netzbetreiber überlassen. Allerdings ist zu sehen, dass die Netzbetreiber einen Anreiz haben, die Investitionen in das aufgebaute und funktionsfähige Netz schnellstmöglich zu amortisieren.
NACHFRAGE zu 1 (BKT): Da die "Versorgungsauflage" ja tatsächlich erfüllt sein muß, kann doch ein Gebiet erst als versorgt gelten, wenn der kommerzielle Start der Versorgung beginnt, also wenn den Kunden auch die notwendigen Endgeräte zur Verfügung stehen, so das diese das Angebot auch "tatsächlich" nutzen könnte,
aber nicht schon, wenn nur ein Teil der Gesamtstrecke Internet->Provider->Endkunde realisiert wurde. Wie wird sichergestellt, dass nicht nur halbfertige "Alibi-Versorgungen" abgerechnet werden, um schnellstmöglich höhere Prioritätstufen für lukrativerere Versorgungsgebiete zu erreichen ?
ANTWORT 1 (BNetzA): Nach der Verwaltungspraxis der Bundesnetzagentur ist es ausreichend, wenn die Frequenzzuteilungsinhaber ein Netz errichten und in Betrieb nehmen, das die Einbuchung eines Endgeräts erlaubt. Die tatsächliche Versorgung von Endnutzern wird von der Bundesnetzagentur - in Ausübung der gesetzlichen Befugnisse nach den Bestimmungen zur Frequenzordnung im Telekommunikationsgesetz - nicht als Bedingung für die Erfüllung der Versorgungsauflage angesehen. Ich räume ein, dass dies vom Begriff "Versorgungsauflage" her gesehen nicht offenkundig ist. Unsere Auffassung beruht auf der - in der Praxis bestätigten - Annahme, dass die tatsächliche Versorgung der Endnutzer durch im Wettbewerb befindliche Unternehmen erst dann erwartet werden kann, wenn marktreife Endgeräte im Handel sind. Ob Endgeräte marktreif sind, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab (z.B. Akku-Laufzeit, Größe der Geräteschale (= Stand der Miniaturisierung), Stabilität der Gerätesoftware). Die Entscheidung über die Marktreife und damit über die Vermarktungsfähigkeit wird ausschließlich den Netzbetreibern überlassen. Diese Verwaltungspraxis wurde bislang durch die Gerichte stets bestätigt, insbesondere im Verfahren über den Widerruf der Quam-UMTS-Lizenz. Wenn es marktreife Endgeräte gibt, werden die Netzbetreiber diese auch vermarkten. Für die Amortisation der notwendigen und bei Prioritätsstufe 1 erheblichen Investitionskosten haben die Netzbetreiber aus ökonomischen Gründen hinreichend Druck, so schnell wie möglich die Kunden zu versorgen. Dieses erwartete Verhalten entspricht auch unseren bisherigen Erfahrungen.
FRAGE 2 (BKT): Welche Mindestbandbreite muss der Anbieter allen Kunden im Versorgungsgebiet garantieren?
ANTWORT 2 (BNetzA): Die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur hat in der Begründung zur Entscheidung BK1a-09/002 vom 12. Oktober hierzu Folgendes ausgeführt (Vfg. 59/2009, ABl. Bundesnetzagentur 20/2009, S. 3623 [3723]): "Da die Festlegung dieser Verpflichtung zur Verbesserung der Breitbandversorgung dienen soll, sollen im Rahmen einer solchen Verpflichtung breitbandige Anschlüsse bereitgestellt werden. Hierzu wird in der Breitbandstrategie der Bundesregierung (vgl. Breitbandstrategie, S. 8) ausgeführt: " ... Funk- und Satellitenverbindungen ... sind die Grundlage für die kurzfristige Bereitstellung einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Darunter versteht man derzeit Übertragungsraten von mindestens 1 MBit/s." Soweit von Kommentatoren eine garantierte Übertragungsrate gefordert wird, weist die Kammer darauf hin, dass eine Mindestdatenübertragungsrate im Verbraucherinteresse zwar sinnvoll erscheint, die Auferlegung einer solchen Verpflichtung telekommunikationsrechtlich jedoch nicht vorgesehen ist. Übertragungsraten sind von verschiedenen technischen Faktoren abhängig und können daher nicht ohne Weiteres vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz geht vielmehr davon aus, dass die Bereitstellung von hohen Datenraten nachfragegerecht erfolgt, es sei denn, dass bestimmte Qualitätsmerkmale im Sinne einer Universaldienstverpflichtung vorgegeben werden. Die Kammer geht jedoch davon aus, dass allen Teilnehmern an der Auktion die Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung bekannt sind und diese unterstützen."
NACHFRAGE zu 2 (BKT): Wir unterscheiden zwischen einer garantierten und einer Mindestversorgung. Eine garantierte Versorgung wäre z.B. ein Angebot von "mindestens 3MBit/s", welches aber auch höher ausfallen kann, z.B. 6 Mbit/s. Eine Mindestversorgung im Sinne der von Ihnen angeführten Breitbandstrategie der Bundesregierung wäre eine Versorgung mit z.B. "bis zu 3 Mbit/s" die aber niemals 1 Mbit/s unterschreiten darf. Ansonsten wäre dies kein leistungsfähiger Breitbandanschluß im Sinne der Vorgabe der Breitbandstrategie der Bundesregierung. Zitat: "Darunter versteht man derzeit Übertragungsraten von mindestens 1 MBit/s." Auch ist ein Angebot mit unter 1 Mbit/s nicht im Sinne einer zu erreichenden Substitution des fehlenden Festnetzanschlusses (also für den gesamten Haushalt und nicht nur für eine Person) nutzbar, da damit VOIP mit 2 Rufnummern schon nicht mehr zeitgleich nutzbar ist (Uploadwert 128kBit/s bei 1MBit/s Download) Würde über diesen Anschluss auch noch zeitgleich gesurft werden, ist nichteinmal mehr 1 VOIP-Gespräch parallel möglich. Wie soll die Mindestversorgung im Sinne der Vorgaben der Breitbandstrategie der Bundesregierung sichergestellt werden?
ANTWORT 2 (BNetzA): Ich kann Ihren Punkt nachvollziehen. Jedoch kann ich hierzu nicht mehr ausführen als von der Präsidentenkammer zur Begründung der Entscheidung vom 12. Oktober 2009 dargelegt wurde. Die rechtsverbindliche Vorgabe einer Mindestdatenübertragungsrate erscheint im Verbraucherinteresse zwar sinnvoll, die Auferlegung einer solchen Verpflichtung ist telekommunikationsrechtlich jedoch nicht vorgesehen. Übertragungsraten sind von verschiedenen technischen Faktoren abhängig und können daher nicht ohne Weiteres vorgegeben werden. Das von der Bundesnetzagentur auszuführende Telekommunikationsgesetz geht vielmehr davon aus, dass die Bereitstellung von hohen Datenraten nachfragegerecht erfolgt, es sei denn, dass bestimmte Qualitätsmerkmale im Sinne einer Universaldienstverpflichtung vorgegeben werden.
FRAGE 3 (BKT): Gilt die Auflage für ein Versorgungsgebiet auch dann als erfüllt, wenn Verträge zu anderen Konditionen angeboten werden als vergleichbare Festnetz-Breitbandangebote, insbesondere bezüglich der Datenmenge?
ANTWORT 3 (BNetzA): Die Versorgungsauflage der Präsidentenkammer macht keine Vorgaben für Konditionen von Verträgen der Diensteanbieter mit Endnutzern.
NACHFRAGE zu 3 (BKT): Ein leistungsfähiger Breitbandanschluß impliziert immer auch die Möglichkeit der marktüblichen Nutzung dieser Leistungsfähigkeit. Dies ist mit den aktuell verbreiteten Fair-Use-Klauseln nicht in Übereinstimmung zu bringen. Im Mobilfunkbereich beträgt diese Datenmengengrenze aktuell ca. 5GB. Bei 1MBit/s im Download lädt man die Datenmenge von 1GB in ca 3 Stunden. Damit wäre die Nutzung dieses "leistungsfähigen Breitbandanschlusses" nach 15 Stunden Download pro Monat erschöpft. Die Nutzung von eCommerce-Angeboten z.B. Software, Musik, Filme oder Spiele per Download einzukaufen ist damit ausgeschlossen, da z.B. Softwarepakete von 10 GB Größe über 2 Monate verteilt werden müßten, was praktisch aber unmöglich ist. Wie wird sichergestellt werden, dass die angebotenen Endkundenprodukte auch vollwertig als Festnetzsubstitution im rahmen der Vorgaben der Breitbandstrategie der Bundesregierung nutzbar sind?
ANTWORT 3 (BNetzA): Sicherlich sind weitergehende Pflichten der Frequenzzuteilungsinhaber aus Verbrauchersicht sinnvoll. Jedoch ist festzuhalten, dass die Instrumente der Frequenzordnung in ihrer Reichweite hinter denen der Marktregulierung oder des Universaldienstes zurückbleiben. Daher kann ich nur auf das verweisen, was die Präsidentenkammer zur Mindestdatenübertragungsrate ausgeführt hat.
FRAGE 4 (BKT): Welche preislichen Vorgaben für die Endkundenpreise gelten bezüglich der Verträge zur Breitbandanbindung von Endkunden in den Versorgungsbereichen? Gibt es vorgesehene Obergrenzen oder Vergleichbarkeitsvorgaben gegenüber ortsüblichen/marktüblichen Festmetzangeboten?
ANTWORT 4 (BNetzA): Die Versorgungsauflage der Präsidentenkammer macht keine Vorgaben für Konditionen von Verträgen der Diensteanbieter mit Endnutzern.
NACHFRAGE zu 4 (BKT): In allen GA-Förderprogrammen (GAK und GRW) wird immer auf marktübliche Preise in vergleichbar versorgten Großräumen abgestellt. Welcher Maßstab wird hier angelegt werden, um ein Ausbauangebot, welches auf überhöhten Endnutzerpreisen basiert, nicht als erfüllte Versorgungsauflage zuzulassen? Welche Preisvorstellungen hat die BNetzA hierzu ?
ANTWORT 4 (BNetzA): Die frequenzordnungsrechtliche Versorgungsauflage macht hier keine Vorgaben. Die Kompetenzen der Bundesnetzagentur im Rahmen der angewendeten gesetzlichen Bestimmungen befugen die Bundesnetzagentur nicht zur Vorgabe von Endnutzerpreisen. Dementsprechend hat die Bundesnetzagentur auch keine Preisvorstellungen.
FRAGE 5 (BKT): Da der Ausbaukorridor 50% bis 2016 vorschreibt, bis dahin aber bereits mindestens 75% aller Haushalte mit 50MBit/s versorgt sein sollen (Zeitrahmen der Breitbandstrategie der Bundesregierung) ist die Frage nach der anzubietenden Mindestbandbreite zu diesem Zeitpunkt noch völlig offen. Mit welcher garantierten Bandbreite gilt zu diesem Zeitpunkt (2016) die Versorgungsauflage als erfüllt?
ANTWORT 5 (BNetzA): Die Versorgungsauflage der Präsidentenkammer macht keine Vorgaben über eine zu erreichende Mindestdatenrate (siehe Antwort zu Frage 2).
NACHFRAGE zu 5 (BKT): Da der Ausbau ja nicht sofort nach Ende der Versteigerung beginnen wird, ist ein laufende Anpassung der Anforderungen an den Stand der Technik bzw. Stand des Marktes notwendig. Ist hier eine nachträgliche Anpassung an den Stand der Technik bzw. die zeitlichen Vorgaben der Breitbandstrategie der Bundesregierung (welche ja als Maßstab für die Versorgungsauflage herangezogen wird) vorgesehen?
ANTWORT 5 (BNetzA): Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ja keine vollständig neuen Netze errichtet werden müssen. Sämtliche vier Bieter haben bereits flächendeckende Mobilfunknetze (GSM und WCDMA [UMTS]) und verfügen bundesweit über tausende Antennenstandorte. Denkbar ist, dass Teile der Anlagen (Antennen, Kabinette usw.) genutzt werden können. Insofern jedenfalls gibt es durchaus Anlass zu einem gewissen Grad an Zuversicht. Die Frequenzen werden technologieneutral vergeben. Die Bundesnetzagentur hat demnach keine Vorgaben über die einzusetzende Technik gemacht. Insofern ist die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur auch nicht an den Stand der Technik anzupassen. Zudem hat die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur keine Festlegungen über Qualitätsparameter getroffen. Hierzu fehlt in Ausübung der gesetzlichen Bestimmungen der Frequenzordnung die Befugnis
Zuletzt bearbeitet:
Hm, habe gerade erfahren, dass mein Ort einer der ersten ist, der an den Start gehen soll (bereits Ende Oktober). Leider sollen aber 5 Nachbargemeinden mitversorgt werden, sodass LTE bei uns vornherein zum Scheitern verurteilt ist.
Was mich aber am meisten stört, ist die Tatsache, dass UMTS nicht zu LTE kompatibel ist. Weil so hätte ich wenigstens mal mit meinem UMTS Stick Full Speed surfen können ;-((((
Was mich aber am meisten stört, ist die Tatsache, dass UMTS nicht zu LTE kompatibel ist. Weil so hätte ich wenigstens mal mit meinem UMTS Stick Full Speed surfen können ;-((((
Ich bin auf die ersten Praxis-Tests gespannt. Bin vor kurzem umgezogen und habe deswegen viel mit UMTS gearbeitet. Fürs normale Surfen/Mailen/Arbeiten geht das wunderbar (200 kb/s). Lediglich bei großen Downloads wirds problematisch.
Die großen Megabit-Zahlen bei LTE kann man getrost vergessen, denn die Bandbreite wird ja unter allen Benutzern geteilt.
Die großen Megabit-Zahlen bei LTE kann man getrost vergessen, denn die Bandbreite wird ja unter allen Benutzern geteilt.
G
Gelbsucht
Gast
Richtig, daher frag ich mich, wozu DSL-Opfer gleich 50Mbit angeboten werden. 16 würden anfangs auch schon paradiesisch geung sein und es würden mehr Kunden auch öfter diese Geschwindigkeit erreichen.ATI Soldat schrieb:Witzlos die Sache, was nützt ne dicke Leitung wenn man nicht saugen kann weil die Volumenbegrenzung greift?
1. Ja schon, aber wenn schon berechtigterweise höhere Preise, dann ebenfalls ohne den Drosselknick. Der ist nämlich nix anderes als eine Volumenbegrenzung -auch wenns vordergründig je keine gibt.SILen(e schrieb:1. Das ist eine völlig neue Technik, die Investitionen müssen auch erstmal wieder eingespielt werden.
Ein YouTube-Video hat ca 10-20MB wenn man es in 480p anschaut, da kann man lange YouTube nutzen bevor man in volumenkritische Bereiche kommt.
4. Diejenigen die hier den Preis als Wucher kritisieren sollten das vielleicht nicht aus ihrer Rolle des Großstädters mit 16Mbit für 30€ tun sondern bedenken, dass dies ein Angebot ist, welches sich an diejenigen richtet die entweder 64kbit oder 384kbit als Maximum haben und dafür auch noch mehr Geld zahlen.
Warum sollte ich vor der Tarifpolitik des ISP einknicken und alles nur noch in 480p gucken? Wozu werden die Monitore immer größer, die HD-Kette langsam geschlossen usw? Gibt es den Clip in 720p oder höher und unterstützt der Monitor das, guck ich den auch so (nicht zuletzt, weils auf Vollbild dann besser aussieht). Und dann hat ein Video ratzfatz mal über 100MB...
4. Nun es muß ja garnet mal sein, das die mit weniger als 1Mbit auf dem Land mehr zahlen als die anderen, der große Unterschied ist häufig nur die verkrüppelte Leitung wie Anno 2001.
Ich habe Vodafone HSDPA letztes Jahr genutzt und kam in Darmstadt auf ein Maximum von ~500KB/s, hier kurz hinter Bensheim sind es ATM mit T-Mobile bis zu 350-370KB/s im Download (der genutzte schwarze T-Stick kann auch nur bis zu 3,6Mbit). Aber nicht da wo ich wohne, sondern am Rand Richtung Bensheim. Mitten im Ort ist ein Funkloch, in dem es nur von VF EDGE gibt. Da wohne ich...Dr. MaRV schrieb:Also ich habe lange UMTS in seiner neuesten Generation genutzt, also mit 7,2MBit in der Praxis kam ich jedoch nie über 2,5Mbit hinaus.
Die Milliarden von Euro für Funklizenzen und Umrüstung der Sendeanlagen hätte sinnvollerweise in die Verlegung von DSL Kabeln und der Installation von DSLAMs investiert werden sollen.
Es erfüllt aber zum einen nicht die Vorgabe der BnetzA von 1Mbit und zum anderen steht es -wie auch bei HSPA-Tarifen- in keiner vernünftigen Relation zur maximal möglichen Normalgeschwindigkeit.fast_axe schrieb:Wenn jetz bei LTE auf 384 kbit/s gedrosselt wird find ich des noch vollkommen ausreichend.
1)Pauschaltarif sagt in seiner Wortbedeutung aus, das mit einem Preis die gesamte inkludierte Leistung abgegegolten ist und sich dementsprechend nichts innerhalb des bezahlten Leistungszeitraums für den Kunden ändern wird. Streng genommen sind nämlich alle Tarife im mobilen Internet Flex-Tarife und keine typischen Flatrates, da sie ja die angebotene Geschwindigkeit ändern. Und daß das Wort (to) rate nicht vom deutschen (Rätsel)raten abstammt, wird den meisten klar sein.WinnieW2 schrieb:Das Wort "Flatrate" bedeutet Pauschaltarif,
unlimitierte Datenmenge bedeutet das Wort eben nicht. Das ist eine Fehlinterpretation bei der Übersetzung (englisch -> deutsch)
Der englische Wortteil "rate" bedeutet nicht "rate" im deutschen Sinne.
UMTS ist eher für die mobile Versorgung von Smartphones gedacht, während LTE als Ersatz für DSL-Anschlüsse gedacht ist.
Seit dem Aufsatz HSPA ist UMTS nicht rein für Mobiltelefone, PDAs etc gedacht, es wird nur in den Medien langsam so beschrieben. Genau wie aus Megazoomern auf einmal Bridgekameras wurden, obwohl das nur selten zutrifft. Wenn LTE mal deutschlandweit fertiggestellt ist glaube ich gern, daß das parallel weiter existierende UMTS hauptsächlich den Smartphonesund sonstigen Kleingeräten zugesprochen wird und LTE vorrangig für den Zugang per Netbook, Notebook oder gar als DSL-Ersatz gedacht ist.
Sehr vernünftiger Ansatz, wobei ich aber eher für eine 10%-Regelung wäre. Du solltest deine Idee aber mal an die Netzbetreiber verschicken und deren Antwort hier posten.TeHaR schrieb:Flat limits bei mobile verträgen sind ja noch OK, aber dann nach dem Limit maximal ne Drosselung um das 20x. dh. 50Mbit -> 2,5Mbit, 22Mbit -> 1,1Mbit, 7,2 aka UMTS -> 384kbit
Nette Hochrechnung. Finde mal einen Durchschnittsuser, schalt die Löschung der temporären Inetdateien aus und prüf am Ende des Monats, was der CCleaner in der Übersicht anzeigt. Das ist genauer.Nicie schrieb:Täglich 3h surfen + e-Mails schreiben macht ca. 135 MB
200 MP3 Songs auf 10 CDs gebrannt macht ca. 600 MB
Über 8h mit Bekannten online spielen macht ca. 120 MB
2 Filme pro Monat anschauen macht ca. 2.048 MB
Das alles macht zusammen gerade mal 2.903 MB!
Das kann halt nicht pauschalisiert werden, da -wie in meinem Youtube-Beispiel genannt- Inhalte variieren. Weiterhin sehe ich gleich den ersten groben Schnitzer: 200MP3s = 600MB. Also herrscht auch 2010 die veraltete Annahme, das ein MP3 (ob gekauft oder nicht is ja egal) grad mal 3MB hat? Selten so geROFLt. Und wenn man sich online Filme leiht bei den Preisen, dann gehen wir besser mal von ~5 aus. Kann sich eigentlich jeder leisten und macht dann realistisch 4-6GB nur für die Filme. Onlinezocken fällt zwar stärker ins Gewicht als Inetradio, ist aber nicht die Welt. Emails verballern fast nix, außer es hängt jedesmal was dran.
Wenn Du uns jetzt noch beweist, das USA und DE das gleiche Nutzerverhalten im Markt aufzeigen, dann interessiert mich das vielleicht...WinnieW2 schrieb:Info: In den USA haben die meisten Mobilfunkanbieter die Datenflatrates bereits wieder abgeschafft und sind zu Volumentarifen zurückkehrt.
Es ist im Internet aber nicht möglich eine best. Leistung zu garantieren, besonders bei Mobilfunkverbindungen, da die Anbieter keinen Einfluss auf die Qualität der Funkstrecke bzw. Funkverbindung haben. Von der Qualität der Funkverbindung aber die mögliche Datenrate bei der Übertragung abhängt.Gelbsucht schrieb:1)Pauschaltarif sagt in seiner Wortbedeutung aus, das mit einem Preis die gesamte inkludierte Leistung abgegegolten ist und sich dementsprechend nichts innerhalb des bezahlten Leistungszeitraums für den Kunden ändern wird. Streng genommen sind nämlich alle Tarife im mobilen Internet Flex-Tarife und keine typischen Flatrates, da sie ja die angebotene Geschwindigkeit ändern...
Ich muss da gar nichts beweisen. Unlimitierte Flatrates will kein Mobilfunkunternehmen mehr anbieten, weil sich das für die Anbieter finanziell nicht rechnet. (Ein paar "Dauerdatensauger" könnten ansonsten das Mobilfunknetz in die Knie zwingen.)Gelbsucht schrieb:Wenn Du uns jetzt noch beweist, das USA und DE das gleiche Nutzerverhalten im Markt aufzeigen, dann interessiert mich das vielleicht...
Übrigens schließt Vodafone (auch) bei dem neuen LTE Angebot in den Vertragsbedingungen die Nutzung von VoIP und P2P aus.
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Übrigens schließt Vodafone (auch) bei dem neuen LTE Angebot in den Vertragsbedingungen die Nutzung von VoIP und P2P aus.
Ist ja noch besser. "DSL-Ersatz" und dann darf man nicht mal machen, was man mit DSL machen darf. Ich glaube sogar mit den "höchsten" Internettarifen (die mit 5 GB bis zur Drosselung) darf man aktuell machen was man will, solange es eben kein "Handytarif" ist.
Merle
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Dann muss man sich eben mal irgendwie in eine Richtung lehnen...
Die Provider sollten schon ungedrosselt anbieten.
Man kann dann schon so argumentieren, dass man sagt, ungedrosselt 50MBits wäre selbstmord für die Zelle. Aber dann könnte man immernoch Alternativen anbieten. Der Ansatz von Nicie ist zB klasse. Wer mehr bezahlt sollte auch nach Drosselung noch schneller sein.
Noch ein Ansatz, der dem Provider nicht das Genick brechen würde:
Freie Wahl, ob für 70€ 50MBits mit Drosselung oder 7,2 (oder von mir aus auch nur 3,6) MBits ohne Drosselung. Dann könnten die Leecher zwar konstant Datenverkehr verursachen, aber keine Zelle mehr lahmlegen.
Die Provider sollten schon ungedrosselt anbieten.
Man kann dann schon so argumentieren, dass man sagt, ungedrosselt 50MBits wäre selbstmord für die Zelle. Aber dann könnte man immernoch Alternativen anbieten. Der Ansatz von Nicie ist zB klasse. Wer mehr bezahlt sollte auch nach Drosselung noch schneller sein.
Noch ein Ansatz, der dem Provider nicht das Genick brechen würde:
Freie Wahl, ob für 70€ 50MBits mit Drosselung oder 7,2 (oder von mir aus auch nur 3,6) MBits ohne Drosselung. Dann könnten die Leecher zwar konstant Datenverkehr verursachen, aber keine Zelle mehr lahmlegen.
Bambaataa22
Lieutenant
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Merle schrieb:Noch ein Ansatz, der dem Provider nicht das Genick brechen würde:
Freie Wahl, ob für 70€ 50MBits mit Drosselung oder 7,2 (oder von mir aus auch nur 3,6) MBits ohne Drosselung. Dann könnten die Leecher zwar konstant Datenverkehr verursachen, aber keine Zelle mehr lahmlegen.
Eine LTE-Zelle hat 50MBit für alle User.
Bei garantierten 3,6 MBit sind das ~14 User....
Es werden aber zumindest auf dem flachen Land teilweise mehrere TAUSEND Haushalte mit einer einzigen Zelle versorgt.
Unser Vodafon-Mast hier versorgt z.B. 8 Dörfer mit zusammen ca. 3000 Einwohnern.
So, und jetzt denk nochmal nach ob ohne Drosselung ab z.B. 10 GB für alle Nutzer erträgliche Geschwindigkeiten machbar sind, oder ob eine handvoll Dauersauger nicht doch die ganze Zelle lahmlegen...
MfG Bam
Merle
Fleet Admiral
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Falsch. Eine voll ausgebaute LTE Zelle (volles Frequenzband) kann 300 MBits bereitstellen. (Wiki)Eine LTE-Zelle hat 50MBit für alle User.
Mit MIMO sind theoretisch sogar 1,2Gbps drin, aber das ist vorerst unrealistisch.
Als nächstes gibt es KEINE Zelle, in der der Bedarf für mehr da wäre, und 1000 User dran sind.
Man kann die bisherigen Stationen im übrigen unterschiedlich Bestücken. Ausbaustufe 1 sind 6 nutzbare Timeslots (von 8, BCCH und so rausgerechnet), lässt sich aber ziemlich erweitern. Eine GSM Zelle kann bis zu 60 oder so Timeslots bereitstellen, je nach Ausbaustufe.
Die werden bei entsprechender Nachfrage garantiert NICHT 3000 User auf einer Zelle laufen lassen. Totaler Humbug. Da können die gleich dicht machen.
*edit1:
Des weiteren, glaube ich, liegt hier ein Mißverständnis vor. Man kann im Mobilfunk keine Bandbreite garantieren. Ich meinte ohne Volumenbasierte Drosselung, dafür mit weniger Speed. Wenn die Zelle voll ist werden natürlich alle langsamer.
Zuletzt bearbeitet:
Im 800 MHz Frequenzbereich gibt es dieses "volle Frequenzband" nicht. Da gibt es nur 10 MHz Funkkanäle und keine 20 MHz Funkkanäle für LTE. Was die Datenrate halbiert, die Geräte der ersten Generation sind nur auf Datenraten (der Funkzelle) bis max. 100 MBit/s ausgelegt.Merle schrieb:Falsch. Eine voll ausgebaute LTE Zelle (volles Frequenzband) kann 300 MBits bereitstellen. (Wiki)
In dieser Hinsicht sollten die Infos der Wiki unbedingt verbessert werden. Gerade die Info dass die Datenrate von der Bandbreite der Funkkanäle abhängt fehlt.
Die 1,2 GBit/s beziehen sich auf 100 MHz Funkkanäle, die nirgendwo verfügbar sind.Merle schrieb:Mit MIMO sind theoretisch sogar 1,2Gbps drin, aber das ist vorerst unrealistisch.
3000 Leute sicher nicht, 500 allerdings schon. Die Kalkulation geht eben davon aus dass nicht alle Leute gleichzeitig Daten übertragen.Merle schrieb:Die werden bei entsprechender Nachfrage garantiert NICHT 3000 User auf einer Zelle laufen lassen. Totaler Humbug. Da können die gleich dicht machen.
Merle
Fleet Admiral
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Ja klar. Es wäre auch nicht wirtschaftlich, für alle 10 User eine Zelle einzurichten. Es wird ja nicht nur davon ausgegangen, dass nicht gleichzeitig alle Online sind, es ist ja statistisch so... Also ist da immer noch kein wirkliches Problem. Man kann die Zellen ja im Nachhinein noch splitten, wenn denn wirkliche Engpässe entstehen werden die das auch bestimmt machen. Natürlich muss das alles erstmal anlaufen.3000 Leute sicher nicht, 500 allerdings schon. Die Kalkulation geht eben davon aus dass nicht alle Leute gleichzeitig Daten übertragen.
G
Gelbsucht
Gast
Es sind ja faktisch auch nie alle gleichzeitig online, das ist nicht das Problem. Allerdings ist es auch kein Problem, ohne Drosselungen zu arbeiten. Denn wenn in der Zeit des Inklusivvolumens die Funkzelle ausgelastet wird, ist das nix anderes, als ob sie permanent ausgelastet wird. Klar werden nicht alle gleichzeitig ans Limit stoßen (auch das ist so kalkuliert), nur behaupte ich das selbst einige wenige Power-Dauersauger den Verkehr bzw "das gesamte Netz" NICHT lahmlegen könnten.
Denn die Gesamtbandbreite teilt sich durch die Zahl der grade angemeldeten Nutzer -also sinkt die Bandbreite für Hardcoresauger X in dem Moment einfach auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Allein schon die Tatsache das nachmittags und abends die Datenraten einbrechen, beweist doch schon, das diese Behauptung (von wegen Netz könnte zusammenbrechen. Selbst O2 hat mir das mal geschrieben!) sehr wacklig ist. Also wäre es im Umkehrschluß nie ein Problem, ungedrosselte Tarife anzubieten. Denn statistisch gesehen sind es sehr sehr wenige, die wirklich 24/7 richtig großen Datenfluß verursachen, im mobilen Internet aufgrund der Tarifsituation wohl noch weitaus weniger als bei DSL/Kabel (und ein noch kleinerer Teil von denen wohnt da, wo es kein DSL gibt). Die "normalenPowersauger", die (Vermutung, kühne Theorie) nicht ständig Seeds anbieten oder im UseneXt unterwegs sind etc, saugen nicht dauernd wie blöd, sondern je nach Gelegenheit. Kurz und heftig, nicht dauernd und gleichmäßig.
Vergeßt vor allem nicht: Nach unten gibts kein Limit, nach oben aber wohl (da es ja jetzt geschwindigkeitslimitierte Tarife wie beim DSL geben wird). Wenn ich zB auf 7,2 im Download gekappt werde, dann dürfte es technisch kein Ding sein, ein Minimum von sagen wir mal 2Mbit bereitzustellen. Einfach mathematisch durch die Gesamtbandbreite der Zelle geteilt -die Empfangsqualität der Clientfunkverbindung mal außer acht gelassen. Zumindest dort, wo LTE als DSL-Ersatz eine Rolle spielt und keine "Gäste" in der Funkzelle zu erwarten sind, dürfte das leichter fallen als in "normalen Gebieten" (wo es nahezu unmöglich ist).
Also frag ich nochmal, wo liegt das Problem? Es geht in meinen Augen nicht darum, das die Funkzellen überlastet wären, eher darum, Volumen zu sparen und den Kunden gleich in seinem Nutzungsverhalten so künstlich einzubremsen, das ergarnicht auf "komische Gedanken" (Sichtweise des Anbieters) kommt. Das bewirkt zB, das ein UMTS(HSPA)-Nutzer selbst für eine neue Officedemo, WindowsBeta oder sonstiges, was vierstellig "wiegt", eh wieder ins Internetcafe muß -nochmal Geld zahlt-, um das heimische Volumen zu sparen. Da wunderts mich nicht, wenn viele nicht bis zum Sankt-Nimmerleinstag des so hoch gelobten Ausbaus warten und eben schnellstmöglich dahin ziehen, wo es schnelles und unlimitiertes Internet aus der Erde gibt.
EDIT dazu: Damits auch jeder versteht. Längst nicht jeder, der ungedrosseltes Internet will, macht sich auch die Mühe und lastet es dauerhaft aus. Es ist einfch das Gefühl der Sicherheit, nie an eine Einschränkung zu kommen, wenns dann doch mal mehr wird als regulär. Alles wird immer fetter/mehr. Nicht nur Windows-Updates, auch Virendefinitionen werden immer größer (schwankt natürlich je nach Hersteller der AV-Software), Treiber werden immer fetter und kommen oft monatlich und Programmupdates ebenfalls. Bloatware ist leider die Entwicklung der Neuzeit...
Das VoIP im mobilen Internet ausgeschlossen wird, ist nur logisch. Die Netzbetreiber haben nach wie vor den Schwerpunkt Mobilfunk Sprache und würden sich da in gewissen Anteilen selbst bescheißen. Aber wird da auch zwischen reinen VoIP-Programmen unterschieden oder gehen selbst Videotekefonate nicht mehr? Und das P2P allgemein und generell ausgeschlossen wird, finde ich wiederum nicht gut.
Es mag schon sein, das sich drüben hinterm großen Teich die Unternehmen von Pauschaltarifen abwenden. Aber dennoch hätte das Beispiel nur Aussagekraft, wenn sich das Nutzerverhalten zwischen US-Amis und den Deutschen sehr ähneln würde. Ansonsten wäre es nicht vergleichbar und daher geb ich auf eine unbelegte Aussage nix. Nachweise/Belege von standhaften Behauptungen erhöhen nur die Glaubwürdigkeit. Ohne jetzt mal am technischen Fachwissen zu zweifeln.
Denn die Gesamtbandbreite teilt sich durch die Zahl der grade angemeldeten Nutzer -also sinkt die Bandbreite für Hardcoresauger X in dem Moment einfach auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Allein schon die Tatsache das nachmittags und abends die Datenraten einbrechen, beweist doch schon, das diese Behauptung (von wegen Netz könnte zusammenbrechen. Selbst O2 hat mir das mal geschrieben!) sehr wacklig ist. Also wäre es im Umkehrschluß nie ein Problem, ungedrosselte Tarife anzubieten. Denn statistisch gesehen sind es sehr sehr wenige, die wirklich 24/7 richtig großen Datenfluß verursachen, im mobilen Internet aufgrund der Tarifsituation wohl noch weitaus weniger als bei DSL/Kabel (und ein noch kleinerer Teil von denen wohnt da, wo es kein DSL gibt). Die "normalenPowersauger", die (Vermutung, kühne Theorie) nicht ständig Seeds anbieten oder im UseneXt unterwegs sind etc, saugen nicht dauernd wie blöd, sondern je nach Gelegenheit. Kurz und heftig, nicht dauernd und gleichmäßig.
Vergeßt vor allem nicht: Nach unten gibts kein Limit, nach oben aber wohl (da es ja jetzt geschwindigkeitslimitierte Tarife wie beim DSL geben wird). Wenn ich zB auf 7,2 im Download gekappt werde, dann dürfte es technisch kein Ding sein, ein Minimum von sagen wir mal 2Mbit bereitzustellen. Einfach mathematisch durch die Gesamtbandbreite der Zelle geteilt -die Empfangsqualität der Clientfunkverbindung mal außer acht gelassen. Zumindest dort, wo LTE als DSL-Ersatz eine Rolle spielt und keine "Gäste" in der Funkzelle zu erwarten sind, dürfte das leichter fallen als in "normalen Gebieten" (wo es nahezu unmöglich ist).
Also frag ich nochmal, wo liegt das Problem? Es geht in meinen Augen nicht darum, das die Funkzellen überlastet wären, eher darum, Volumen zu sparen und den Kunden gleich in seinem Nutzungsverhalten so künstlich einzubremsen, das ergarnicht auf "komische Gedanken" (Sichtweise des Anbieters) kommt. Das bewirkt zB, das ein UMTS(HSPA)-Nutzer selbst für eine neue Officedemo, WindowsBeta oder sonstiges, was vierstellig "wiegt", eh wieder ins Internetcafe muß -nochmal Geld zahlt-, um das heimische Volumen zu sparen. Da wunderts mich nicht, wenn viele nicht bis zum Sankt-Nimmerleinstag des so hoch gelobten Ausbaus warten und eben schnellstmöglich dahin ziehen, wo es schnelles und unlimitiertes Internet aus der Erde gibt.
EDIT dazu: Damits auch jeder versteht. Längst nicht jeder, der ungedrosseltes Internet will, macht sich auch die Mühe und lastet es dauerhaft aus. Es ist einfch das Gefühl der Sicherheit, nie an eine Einschränkung zu kommen, wenns dann doch mal mehr wird als regulär. Alles wird immer fetter/mehr. Nicht nur Windows-Updates, auch Virendefinitionen werden immer größer (schwankt natürlich je nach Hersteller der AV-Software), Treiber werden immer fetter und kommen oft monatlich und Programmupdates ebenfalls. Bloatware ist leider die Entwicklung der Neuzeit...
Das VoIP im mobilen Internet ausgeschlossen wird, ist nur logisch. Die Netzbetreiber haben nach wie vor den Schwerpunkt Mobilfunk Sprache und würden sich da in gewissen Anteilen selbst bescheißen. Aber wird da auch zwischen reinen VoIP-Programmen unterschieden oder gehen selbst Videotekefonate nicht mehr? Und das P2P allgemein und generell ausgeschlossen wird, finde ich wiederum nicht gut.
Es mag schon sein, das sich drüben hinterm großen Teich die Unternehmen von Pauschaltarifen abwenden. Aber dennoch hätte das Beispiel nur Aussagekraft, wenn sich das Nutzerverhalten zwischen US-Amis und den Deutschen sehr ähneln würde. Ansonsten wäre es nicht vergleichbar und daher geb ich auf eine unbelegte Aussage nix. Nachweise/Belege von standhaften Behauptungen erhöhen nur die Glaubwürdigkeit. Ohne jetzt mal am technischen Fachwissen zu zweifeln.
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