Was ihr schon immer wissen wolltet... 4 (1. Beitrag beachten)

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Gibt es einen allgemeinen Begriff für die abwechselnden "Sprachblöcke" der Gesprächsteilnehmer in einem drehbuchartig niedergeschriebenen Gespräch? Also quasi ein Äquivalent zu den Sprechblasen in Comics.
Ich will schon ewig damit aufhören, alles nach den Zeilennummern zu benennen, wo eine Durchzählung nach dem gesuchten Wort doch viel sinnvoller wäre.
 
Das ist eine gute Frage. Gibt es dafür überhaupt ein Wort?

"Dialogpart" ist nicht gut, weil das so verstanden werden kann, dass es alles Gesprochene einer Partei umfasst. Es klingt aber in meinen Ohren als das beste.
Wie wäre es mit "Äußerung"?

Edit:
Da fällt mir ein, wird bei Drehbüchern nicht immer nach Szene / Dialog sortiert?
Also zB:
Szene 4 "Sonnenaufgang"
Dialog 1 Herbert & Dieter
Dialog 1-1 Herbert: "bla"
Dialog 1-2 Dieter: "bla"
20 Sekunden Pause
Dialog 1-3 Dieter: "bla"
?



Das erinnert mich an diese Holz- oder Kunststoffblöcke im Supermarkt auf dem Band an der Kasse. Da weiß auch keiner, wie die heißen. "Warentrenner" ist das beste, auf das ich dabei bis jetzt gekommen bin.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Äußerung" hilft mir sehr gut weiter! Unabhängig davon, ob es vielleicht noch einen passenderen, fachspezifischeren Ausdruck dafür gibt, erfüllt das Wort auf jeden Fall mein Ziel. In diese Richtung hatte ich auch gedacht, allerdings passen "Frage" oder "Aussage" nicht auf jede Art des Sprechens und taugen somit nicht zur Nummerierung. Also vielen Dank!

Was Drehbücher angeht, habe ich zufällig gerade eins auf meinem Schreibtisch liegen. Das man da außer für Kapitel und Szenen Nummern vergibt, wäre mir neu. Oder beziehst du dich auf die Analyse/Kritik?
 
Nee, ich habe mich nur dunkel erinnert, was ich damals in der Schule an "Drehbüchern" lesen musste. Da war das ungefähr so nummeriert.
 
Folgendes:

Ich war vorhin mit zwei Kumpels und einer Bekannten etwas trinken. Einer meiner Kumpels ist aufgestanden und hat dabei den Tisch mit seinem Fuß zum Wackeln gebracht, wodurch ein Bierglas umgefallen ist. Erst auf meinen Kumpel, der dann aus Reflex versucht hat, es zu fangen. Das ging natürlich schief und das ganze Bier landete auf der Kleidung der Bekannten. Diese springt wutentbrannt auf und schreit: Das bezahlt ihr mir, das Oberteil hat 600 Euro gekostet! Ich schwöre euch, ihr bezahlt das!

Es ist nicht so, dass wir uns jetzt in die Hose machen und Angst haben, dass wir das zahlen müssen, mich würde nur einmal der rechtliche Aspekt interessieren, da es ja durchaus den ein oder anderen zivilrechtlichen Fall gibt mit Entscheidungen, die man sich niemals hätte vorstellen können.

Würde man mit so etwas tatsächlich durchkommen oder ist es einfach nur lächerlich?

Mein Kommentar dazu war nur: Stell dich nicht so an, ab in die Waschmaschine und gut ist. Das Teil wird wieder genauso sauber wie ein 20 Euro-Oberteil.:D
Unglaublich, was für ein Theater man da veranstalten kann.
Letztendlich haben wir alle etwas abbekommen und gelacht, aber sie ist wutentbrannt aufgesprungen und aus der Bar gerannt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Zweifelsfall zahlt die Haftpflicht desjenigen, den man hier verantwortlich machen würde. Frage ist, wem man da jetzt eine Schuld geben kann bzw. ob da überhaupt jemand schuld ist.
 
War ein Mädchen. Eher nicht, war ein schwarzes Oberteil, das rein optisch nicht von einem H&M-Oberteil zu unterscheiden ist.:D Naja, hochnäsiges, verwöhntes Töchterchen eben.
 
Also Bier bekommt man aus jedem Oberteil raus. Wenn sie meint, man müsse das ersetzen, würde ich sagen, es ist nichts kaputt gegangen. Ich würde anbieten, es in die Waschmaschine zu werfen. Mehr aber auch nicht, da ja kein Schaden vorliegt.
 
Ich habe es mal so gelernt, dass derjenige, der aus Furcht, Angst oder Schrecken eine Notwehrsituation überschreitet, straffrei ausgeht.

Bsp.: Person A wird in einer dunklen Gasse von Person B erschreckt, woraufhin Person A der Person B einen Roundhouse-Kick verpasst. -> Person A hat also im Affekt gehandelt und geht straffrei aus.

Ähnlich (ok ist jetzt keine Notwehrsituation) hat es sich bei deinem Kumpel abgespielt, der einfach nur reflexartig/im Affekt gehandelt hat.
____

Ich würde aber auch mit dem rechtfertigenden Notstand argumentieren.
Ein Rechtsgut wird eingeschränkt um ein höheres zu schützen.

Dein Kumpel hatte Angst, dass er sich am umfallenden Glass (wie auch immer) hätte schneiden können (Rechtsgut: Gesundheit) und hat deswegen versucht dies abzuwenden. Dabei wurde das Shirt des Mädels "beschädigt" (Rechtsgut: Eigentum).
Gesundheit wiegt mehr wie Eigentum, das Mädel ist zur Duldung der Einschränkung verpflichtet.

ABER ich bin kein Jurist, sondern Laie.
 
Netter Versuch, aber diese Argumentation klingt schon etwas weit her geholt, oder?

Das einfachste, was auch der Anstand gebietet: Sie soll das Oberteil in die Reinigung geben und dem Verursacher die Rechnung schicken. Dann kann man - je nach Preis - einfach bezahlen oder an die eigene Haftpflicht melden.
 
Leute,

die Lösung ist 823 BGB.
wenn das Oberteil kaputt ist heißt es zahlen. Wenn sie es reinigen kann muss sie ihrer Schadensminderungspflicht nachkommen und es reinigen lassen. Wenn man es ganz normal waschen kann das selbe Spiel.

Das hat im übrigen nix mit ner Notwehr zu tun. Auch Handlungen im Rahmen einer Schreckreaktion sind unter 823 BGB zu fassen.
Anders wäre es wenn es sich um eine Reflexhandlung handeln würde.

Grüße

P.s. Das ist keine Rechtsberatung
 
Hey,
vielleicht habt ihr das von dem Menschen in Schweden mitbekommen der jetzt vor kurzem von einem U-Bahnzug überfahren worden ist. Wie auch immer meine Frage:

Kann man sich wenn man auf die Schienen fällt unter einen Zug retten? Ist dort auf jeden Fall genug platz das ein durchschnittlicher Mensch sich sogar unter den Zug retten kann wenn er sich flach zwischen die Schienen legt?

Von Leitungen und Kabeln die an der Kleidung hängen bleiben könnten mal abgesehen.
 
Das ist unterschiedlich.
Unter (deutschen) U-Bahnen ist kaum genug Platz, unter diversen (älteren) DB-Waggons häufig schon.
Allerdings haben viele neue Loks/Waggons/Triebwagen nicht mehr soviel Bodenfreiheit aus Schwerpunktsgründen bspw.
Ansonsten wie gesagt die Leitungen und Kabel und sonstige Dinge.

Und falls man nicht vom Zug erwischt wird, bleibt noch der mögliche Sog und die ziemliche Geräuschentwicklung.
Ich ahb schonmal ne Zugleiche gesehen. Da war nciht mehr viel übrig. Ziemlich zerfetzt durchs mitschleifen.
 
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