FAT B schrieb:klär mich ma bitte einer auf wenn ich falsch liege, aber wenn ich ne onlinebestellung mache zu dem preis und bekomme per mail ne bestellbestätigung zu dem preis (sagen wir mal nachnahmebestellung). dann müssen die das doch zu dem preis liefern, oder irre ich? das ist doch schon sowas wie nen kaufvertrag den man da gemacht hat. oder ist das wieder sonen fernabsatzspezialgedöns?
Das kommt auf die Formulierung bzw. Art der Bestellbestätigung an. Normalerweise ists aber so, dass deine Bestellung quasi ein Angebot ist die Karte zum Preis XY zu kaufen, die Bestellbestätigung ist dann nur eine Info für dich, dass das Angebot eingegangen ist. Ein gültiger Kaufvertrag entsteht wirklich erst wenn sie die Karte an dich rausschicken.
Das ist schon absichtlich so gemacht, eben damit solche Preisfehler die Händler nicht ruinieren. Gabs ja schon häufiger, dass Produkte im Preis einfach völlig falsch ausgezeichnet waren und sobald sich das rumsprach tausende von Leuten riesige Stückzahlen bestellten. Müsste der Händler in einem solchen Fall wirklich alles liefern könnte er gleich Konkurs anmelden.
Sollte der Händler das Produkt aber zum "falschen" Preis rausschicken kann er nichts mehr dagegen tun, dann ist nen rechtmäßiger Kaufvertrag entstanden.