Zeitschriften für Raubkopier-Anleitungen gerügt

Volker Rißka
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Der deutsche Presserat hat im Dezember 2006 die Publikationen von „PCgo“ und „PC Magazin“ gerügt. Zudem sollten die beiden Zeitschriften wegen der Veröffentlichung detaillierter Anleitungen zu illegalen Downloads eine „Abdruckverpflichtung“ veröffentlichen, doch kamen beide Blätter dem bisher nicht nach.

Die öffentliche Rüge mit Abdruckverpflichtung ist die schärfste Sanktionsmöglichkeit des deutschen Presserates. Nachdem sich diverse Platten-Firmen beschwert haben, dass die Berichte doch Anleitungen sehr nahe kämen, sprach der Presserat seine Empfehlung aus. Unter den Überschriften, die eine großen Boulevard-Zeitung würdig sind, wie „Chinas illegale Download-Sites“ und „Hier klaut Deutschland“, hatten genannte Magazine beschrieben, wie Musik illegal aus dem Internet beschafft wird. Doch statt das Schreiben vom Presserat für voll zu nehmen, titelt die Zeitschrift PCgo in der aktuellen Ausgabe erneut: „Original-Filme perfekt geknackt“. Bereits in der Vergangenheit sei die Zeitschrift durch Titel wie „Download Zone Russland“ aufgefallen.

Ein Problem für den Presserat besteht allerdings. Es gibt keinen rechtlichen Grundsatz für diese Art der Gratwanderung. Die Berichterstattung über Raubkopien ist legitim, doch müsse gewährleistet sein, dass sich der Artikel nicht zur Anleitung entwickelt. Das Ansehen der Presse leide unter solcher Berichterstattung und das Verhalten verstoße gegen Ziffer 6 des Pressekodex: „Jede in der Presse tätige Person wahrt das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien [...]“, fügte der deutsche Presserat hinzu.

Das PC Magazin will in seiner kommenden Ausgabe am 3. März die bisher noch nicht abgedruckte Rüge veröffentlichen. Die Redaktion weist die Kritik aber zurück, Software zum illegalen Download zu empfehlen oder Anleitung zu illegalen Handlungen zu geben. Die Redaktion des PC Magazins zeigte sich erstaunt über die Rüge, waren bisherige Beschwerden zu ähnlichen Themen vom Presserat immer abgeschmettert worden. Laut PC Magazin kam die Beschwerde von sechs Großunternehmen der Musikindustrie, „die schon in früheren Verfahren gegen PC Magazin die Auffassung vertraten, dass die Nennung rechtswidriger Download-Angebote wie AllofMP3 durch die Berichterstattungsfreiheit nicht gedeckt sei, da sie deren wirtschaftliche Interessen existenziell bedrohe.“ Des Weiteren verweist die Redaktion in einer Stellungnahme auf Gerichtsurteile, in denen eine derartige Berichterstattung aus rein rechtlicher Sicht grundsätzlich für zulässig zu erachten ist.

Geht es nach der Musikindustrie, reiche es nicht aus, auf die Illegalität der Downloads hinzuweisen. Medien sollten gewährleisten, dass entsprechende Artikel nicht als Anleitung für den Download genutzt werden können. Dem stimmte der Presserat im allgemeinen erst einmal zu und teilte die Rügen an genannte Magazine aus. Zu dem umfangreichen Thema ist damit aber sicher noch nicht das letzte Wort gesprochen. Viele Publikationen bewegen sich nahe am Rande des Erlaubten, ohne die Grenze zu übertreten. Auch bleibt abzuwarten, was die Rüge für eine Folge haben wird. Eine große deutsche Boulevard-Zeitung hat bereits Rügen im dreistelligen Bereich angesammelt – von einer Änderung ist seit Jahren aber nichts zu merken.